Für die Bank ist es ein Sparplan. Für den IRS ist es eine ausländische Investmentgesellschaft.
Dein ETF-Sparplan ist für den IRS ein PFIC: wie die USA europäische Fonds besteuern und was Form 8621 von dir verlangt
Teil des Leitfadens US-Steuerpflicht im Ausland: Was dein US-Pass in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedes Jahr von dir verlangt
Der ETF-Sparplan gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz als vernünftigste Art, Vermögen aufzubauen. Für US-Bürger und Greencard-Inhaber ist er steuerlich etwas anderes. Das US-Recht kennt für ausländische Fonds eine eigene Kategorie, die Passive Foreign Investment Company, kurz PFIC, und behandelt sie bewusst anders als amerikanische Fonds. Diese Seite erklärt, warum europäische Fonds in diese Kategorie fallen, was die drei Besteuerungsregeln bedeuten, wann Form 8621 fällig ist und wie dein Wohnsitzland dieselben Fonds gleichzeitig besteuert. Sie ersetzt keine Anlageentscheidung. Sie erklärt die Steuer, damit du die Entscheidung mit offenen Augen triffst.
1Warum ein ETF für den IRS eine Gesellschaft ist
Das Gesetz definiert den PFIC in 26 U.S.C. § 1297. Eine ausländische Körperschaft ist ein PFIC, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist. Der Einkommenstest: Mindestens 75 Prozent ihrer Bruttoerträge im Jahr sind passive Erträge. Der Vermögenstest: Im Jahresdurchschnitt bringen mindestens 50 Prozent ihres Vermögens passive Erträge oder werden dafür gehalten. Was passiv ist, verweist das Gesetz auf die Regeln in § 954(c), und dort stehen an erster Stelle Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten und Renten sowie Gewinne aus dem Verkauf von Vermögen, das solche Erträge abwirft.
Ein Indexfonds besteht genau daraus. Er hält Aktien oder Anleihen, vereinnahmt Dividenden und Zinsen und realisiert Kursgewinne. Bleibt die Frage, ob der Fonds für US-Zwecke überhaupt eine Körperschaft ist. Die Einstufungsregeln in 26 CFR § 301.7701-3 behandeln ein ausländisches Gebilde, dessen Mitglieder alle nur beschränkt haften, ohne gesonderte Wahl als Körperschaft. Anleger eines Investmentfonds haften nicht über ihre Einlage hinaus. Für die meisten Fonds, die in Europa vertrieben werden, führt das zum PFIC. Bei einzelnen Fondsformen, etwa vertraglich organisierten Sondervermögen, gehört die Einordnung trotzdem zur Prüfung.
Die Folge betrifft jeden, der in den USA unbeschränkt steuerpflichtig ist: US-Bürger, Greencard-Inhaber und Doppelstaatler, auch wenn sie nie in den USA gelebt haben. Wer dazu gehört, steht unter US-Steuerpflicht für Amerikaner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
2Welche Anlagen betroffen sind und welche nicht
Betroffen sind in aller Regel börsengehandelte Indexfonds, aktiv verwaltete Publikumsfonds, Geldmarktfonds und Anleihefonds mit Sitz außerhalb der USA. Wo der Fonds verwaltet oder vertrieben wird, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass er nach seinem Gründungsrecht eine ausländische Gesellschaft ist.
Hält ein Fonds selbst Anteile an anderen ausländischen Fonds, entsteht eine Kette. Die Anleitung zu Form 8621 verlangt dann grundsätzlich ein eigenes Formular für jeden PFIC in der Kette, auch für die mittelbar gehaltenen.
Nicht betroffen sind in der Regel Einzelaktien von Unternehmen, die überwiegend aus ihrem operativen Geschäft verdienen. Ein Industrieunternehmen oder ein Handelskonzern erfüllt die Tests normalerweise nicht, weil seine Erträge und sein Vermögen überwiegend aktiv sind. Nicht betroffen sind auch Fonds, die in den USA aufgelegt sind: Der PFIC setzt eine ausländische Körperschaft voraus. Wie du als US-Bürger in Europa an solche Fonds kommst und welche Depots dafür in Frage kommen, steht unter Depot und Geldanlage als US-Bürger in Europa.
Eine Ausnahme betrifft die Altersvorsorge. Hältst du Fondsanteile über eine Einrichtung, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als ausländischer Pensionsfonds anerkannt ist, kann Teil I der Form 8621 nach Regulations § 1.1298-1(c)(4) entfallen. Ob eine deutsche, österreichische oder Schweizer Vorsorgeform darunter fällt, hängt vom jeweiligen Abkommen ab.
3Die Grundregel: Excess Distribution nach § 1291
Triffst du keine Wahl, gilt § 1291. Er besteuert nicht laufend, sondern erst, wenn Geld fließt. Dafür ist er streng. Zwei Ereignisse lösen ihn aus.
Das erste ist eine Excess Distribution. Das ist der Teil einer Ausschüttung, der 125 Prozent des Durchschnitts der Ausschüttungen der drei vorangegangenen Jahre übersteigt, bei kürzerer Haltedauer des entsprechenden Zeitraums. Gleichmäßige Ausschüttungen eines ausschüttenden Fonds bleiben meist darunter und werden im Jahr des Zuflusses normal versteuert. Ein Sprung bei der Ausschüttung fällt darüber.
Das zweite ist der Verkauf. Jeder Gewinn aus der Veräußerung von PFIC-Anteilen wird nach § 1291(a)(2) behandelt, als wäre er eine Excess Distribution. Damit gibt es für ihn keinen Satz für langfristige Kapitalgewinne.
Die Rechnung läuft dann so. Der Betrag wird gleichmäßig auf jeden Tag deiner Haltedauer verteilt. Der Teil, der auf das laufende Jahr und auf Zeiten vor der PFIC-Eigenschaft entfällt, wird als gewöhnliches Einkommen versteuert. Der Teil, der auf frühere Jahre entfällt, wird mit dem höchsten Steuersatz des jeweiligen Jahres belegt, und auf diese Steuer kommen Zinsen nach den Sätzen, die für Steuernachzahlungen gelten, gerechnet vom Fälligkeitstag des jeweiligen Jahres bis zum Fälligkeitstag des Verkaufsjahres. Bei einem thesaurierenden Fonds, der über viele Jahre läuft und dann verkauft wird, sammelt sich der Zinszuschlag über die gesamte Haltedauer an.
Deine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
4Die QEF-Wahl: laufend versteuern statt nachzahlen
Mit der Wahl nach § 1295 behandelst du den Fonds als Qualified Electing Fund. Dann versteuerst du jedes Jahr deinen Anteil an den ordentlichen Erträgen und am Nettokapitalgewinn des Fonds, ob ausgeschüttet oder nicht, und der Zinszuschlag des § 1291 entfällt.
Die Wahl hat eine Voraussetzung, die du nicht in der Hand hast. Der Fonds muss dir für jedes Jahr ein PFIC Annual Information Statement liefern, mit deinem Anteil an Erträgen und Kapitalgewinn oder mit den Angaben, aus denen du ihn berechnen kannst. Liefert der Fonds diese Bescheinigung nicht, ist die QEF-Wahl nicht möglich. Bevor du dich auf diese Wahl verlässt, gehört deshalb zur Prüfung, ob der Fonds eine solche Bescheinigung ausstellt.
5Die Mark-to-Market-Wahl für börsengehandelte Fonds
Die dritte Regel steht in § 1296. Sie gilt nur für marktgängige Anteile, also Anteile, die regelmäßig an einer anerkannten Börse gehandelt werden. Dazu zählen nach der Anleitung zu Form 8621 auch ausländische Börsen, die von einer staatlichen Stelle reguliert oder beaufsichtigt werden und die Merkmale der Regulations erfüllen.
Mit dieser Wahl versteuerst du jedes Jahr den Wertzuwachs bis zum Jahresende, als hättest du verkauft. Dieser Betrag ist gewöhnliches Einkommen, ebenso ein späterer Verkaufsgewinn. Sinkt der Wert, darfst du den Verlust nur bis zur Höhe der Gewinne abziehen, die du in früheren Jahren mit dieser Wahl versteuert hast. Für börsengehandelte ETFs kommt diese Wahl in Betracht, weil sie keine Bescheinigung des Fonds braucht. Dafür wird der Wertzuwachs jedes Jahr zum normalen Tarif besteuert, auch ohne Verkauf.
| Regel | Wann sie gilt | Was besteuert wird | Charakter |
|---|---|---|---|
| § 1291, Excess Distribution | ohne Wahl, als Grundregel | Ausschüttungen über 125 % des Durchschnitts der drei Vorjahre und jeder Veräußerungsgewinn, verteilt auf die Haltedauer | gewöhnliches Einkommen; frühere Jahre zum jeweils höchsten Satz plus Zinsen |
| § 1295, Qualified Electing Fund | nach Wahl, nur mit PFIC Annual Information Statement des Fonds | jährlich dein Anteil an den ordentlichen Erträgen und am Nettokapitalgewinn des Fonds | laufende Besteuerung ohne Zinszuschlag |
| § 1296, Mark-to-Market | nach Wahl, nur für marktgängige Anteile | jährlich der Wertzuwachs bis zum Jahresende | gewöhnliches Einkommen; Verluste nur bis zur Höhe früher erfasster Gewinne abziehbar |
Quelle: 26 U.S.C. §§ 1291, 1295, 1296 (Cornell LII); IRS, Instructions for Form 8621 (Rev. Dezember 2025).
6Form 8621: wann du sie einreichst
Die Anleitung zu Form 8621 nennt fünf Situationen, in denen ein unmittelbarer oder mittelbarer Anteilseigner eines PFIC das Formular einreicht: wenn er bestimmte Ausschüttungen erhält, wenn er einen Gewinn aus der Veräußerung realisiert, wenn er Angaben zu einer QEF- oder Mark-to-Market-Wahl macht, wenn er eine Wahl trifft, die in Teil II zu melden ist, und wenn er nach § 1298(f) jährlich melden muss. Das Formular wird je PFIC eingereicht und der Steuererklärung beigefügt, mit deren Frist einschließlich Verlängerung.
Für kleine Bestände gibt es eine Erleichterung. Liegt der Gesamtwert aller PFIC-Anteile am letzten Tag des Steuerjahres bei höchstens $25.000, bei gemeinsamer Veranlagung $50.000, entfällt Teil I für einen § 1291-Fonds, solange du von diesem Fonds weder eine Excess Distribution erhalten noch Anteile mit Gewinn verkauft hast. Für mittelbar gehaltene Anteile gilt eine eigene Grenze von $5.000 je Fonds.
Wichtig ist eine Folge, die viele übersehen. Nach § 6501(c)(8) endet die Festsetzungsfrist für eine Steuererklärung, zu der eine nach § 1298(f) erforderliche Information fehlt, nicht vor Ablauf von drei Jahren, nachdem der IRS diese Information erhalten hat. Eine fehlende Form 8621 hält die Erklärung also offen. Außerdem gehört der Fonds als ausländischer Vermögenswert in die Konto- und Vermögensmeldungen; was dafür gilt, steht unter FBAR: Meldung ausländischer Konten und unter FATCA in Deutschland.
| Situation | Folge |
|---|---|
| Ausschüttung erhalten, Anteile verkauft, QEF- oder Mark-to-Market-Wahl, jährliche Meldung nach § 1298(f) | Form 8621 je PFIC, mit der Steuererklärung |
| Gesamtwert aller PFIC-Anteile am Jahresende höchstens $25.000, keine Excess Distribution, kein Verkaufsgewinn | Teil I entfällt für § 1291-Fonds |
| dasselbe bei gemeinsamer Veranlagung | Grenze $50.000 |
| mittelbar gehaltener Anteil höchstens $5.000 | Teil I entfällt für diesen Fonds |
| Fonds innerhalb einer nach Abkommen anerkannten ausländischen Pensionseinrichtung | Teil I kann entfallen, Regulations § 1.1298-1(c)(4) |
| keine Steuererklärung nötig | Form 8621 direkt an das IRS Service Center Ogden |
Quelle: IRS, Instructions for Form 8621 (Rev. Dezember 2025), Who Must File, When and Where To File, Exceptions To Filing Part I.
7Die europäische Seite: dieselben Fonds, andere Regeln
Während die USA den Fonds als PFIC behandeln, besteuert dein Wohnsitzland ihn nach eigenem Recht, und zwar oft schon, bevor du etwas verkaufst.
In Deutschland gilt das Investmentsteuergesetz. Ein thesaurierender Fonds löst jedes Jahr eine Vorabpauschale aus: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht, begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Für Aktienfonds sind bei Privatanlegern 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds die Hälfte davon.
In Österreich sind die ausschüttungsgleichen Erträge eines Fonds laufend steuerpflichtig. Meldet ein Fonds diese Erträge nicht, setzt das Finanzamt sie nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal an; in einer in der Findok des Finanzministeriums veröffentlichten Entscheidung waren das 10 Prozent des Rücknahmepreises zum Jahresende.
In der Schweiz werden die zurückbehaltenen Erträge eines thesaurierenden Fonds dem Anleger nach dem Kreisschreiben Nr. 25 der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Zeitpunkt der Verbuchung beim Fonds als steuerbarer Vermögensertrag zugerechnet.
Für dich heißt das: Die Steuer in Europa und die Steuer in den USA fallen zu verschiedenen Zeitpunkten und auf verschiedene Größen an. Ob und in welchem Jahr sich die europäische Steuer auf die US-Steuer anrechnen lässt, gehört deshalb in die gemeinsame Rechnung beider Erklärungen. Wie das Abkommen die Anrechnung regelt, steht unter Doppelbesteuerungsabkommen USA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
| Land | Regel für thesaurierende Fonds | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Deutschland | Vorabpauschale: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn mal 70 % des Basiszinses, begrenzt auf den Wertzuwachs; gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Aktienfonds: 30 % der Erträge steuerfrei für Privatanleger | §§ 16, 18, 20 InvStG |
| Österreich | ausschüttungsgleiche Erträge laufend steuerpflichtig; bei Nichtmeldefonds pauschale Schätzung, im veröffentlichten Fall 10 % des Rücknahmepreises zum Jahresende | § 186 InvFG 2011, Entscheidung in der BMF-Findok |
| Schweiz | zurückbehaltene Erträge werden dem Anleger im Zeitpunkt der Verbuchung beim Fonds als steuerbarer Vermögensertrag zugerechnet | ESTV-Kreisschreiben Nr. 25, wiedergegeben in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau |
Quelle: Investmentsteuergesetz §§ 16, 18, 20 (gesetze-im-internet.de); BMF-Findok, Entscheidung zu § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011; Kanton Thurgau, Steuerpraxis StP 22 Nr. 1, Ziffer 7.3.
8Bestehende Fonds und nachzuholende Jahre
Viele Amerikaner in Europa erfahren von der PFIC-Regel erst, wenn der Sparplan schon Jahre läuft. Dann geht es um zwei Fragen. Erstens: Welche Regel gilt für die Anteile, die du schon hast? Ohne frühere Wahl ist das § 1291. Wie eine spätere Wahl mit den bisherigen Haltejahren zusammenspielt, gehört zur Prüfung deines Bestands. Zweitens: Welche Formulare fehlen für die vergangenen Jahre?
Für fehlende Formulare zusammen mit fehlenden Erklärungen gibt es die Streamlined Filing Compliance Procedures. Der IRS nennt Form 8621 ausdrücklich unter den Informationsmeldungen, die im Rahmen dieser Verfahren nachgereicht werden. Wie sie ablaufen, steht unter Streamlined Procedure auf Deutsch. Hast du die Erklärungen abgegeben und nur die Formulare vergessen, beschreibt der IRS auf seiner Seite zu den Delinquent International Information Return Submission Procedures, wie verspätete Informationsmeldungen mit einer geänderten Erklärung eingereicht werden.
Für neue Anlagen lohnt der Blick vor dem Kauf. Die Kanzlei nennt keine Anbieter und empfiehlt keine Produkte. Wer die Steuerfolgen jeder Variante kennt, kann aber mit seinem Anlageberater entscheiden, ob ein Fonds, eine Einzelaktie oder ein in den USA aufgelegter Fonds in sein Depot passt.
Deine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
- Eine ausländische Körperschaft ist ein PFIC, wenn mindestens 75 % ihrer Bruttoerträge passiv sind oder mindestens 50 % ihres Vermögens passive Erträge abwirft. Europäische Investmentfonds erfüllen diese Tests typischerweise.
- Ohne Wahl gilt § 1291: Ausschüttungen über 125 % des Dreijahresdurchschnitts und jeder Verkaufsgewinn werden auf die Haltedauer verteilt, zum jeweils höchsten Satz besteuert und mit Zinsen belegt.
- Die QEF-Wahl setzt ein PFIC Annual Information Statement des Fonds voraus, die Mark-to-Market-Wahl marktgängige Anteile.
- Form 8621 ist je Fonds fällig, wenn eine der fünf Situationen der Anleitung vorliegt. Bis $25.000, gemeinsam $50.000, kann Teil I für § 1291-Fonds entfallen.
- Fehlt eine erforderliche Form 8621, läuft die Festsetzungsfrist für die betroffene Erklärung nicht ab.
So helfen wir dir
- US-Steuern für Amerikaner im AuslandDeine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Streamlined FilingVersäumte US-Steuererklärungen und FBARs über das Streamlined-Verfahren nachholen.
- Beratung zu US-SteuernDeine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
Mehr zum Thema US-Steuern für Amerikaner im Ausland
Alle Beiträge →
Depot für US-Bürger in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Wenn die Bank Nein sagt und der ETF-Sparplan in Washington zum Steuerproblem wird Weiterlesen →
FBAR-Meldung: Warum Washington dein Sparkonto in Europa kennen will, schon ab 10.000 Dollar über alle Konten zusammen Weiterlesen →
Streamlined Procedure auf Deutsch: wie du mit drei Steuerjahren, sechs FBARs und einem Umschlag nach Austin deine US-Steuern ohne Strafzuschläge nachholst Weiterlesen →
US-Steuerpflicht im Ausland: Was dein US-Pass in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedes Jahr von dir verlangt Weiterlesen → Weiterlesen → Weiterlesen →