Du hast auf zwei Kontinenten eingezahlt. Das Abkommen entscheidet, wer davon abbeißen darf.
Ein Arbeitsleben, zwei Rentenkassen, ein Atlantik dazwischen: welches Land deine Social Security, deutsche Rente, AHV, Pension, 401(k) und US-Militärrente besteuert
Teil des Leitfadens US-Steuerpflicht im Ausland: Was dein US-Pass in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedes Jahr von dir verlangt
Wer als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz alt wird, hat oft mehrere Renten: eine aus der US Social Security, eine aus dem Land, in dem er heute lebt, dazu vielleicht einen 401(k), eine IRA, eine Betriebsrente oder eine Militärrente. Die naheliegende Sorge ist, dass zwei Staaten dasselbe Geld besteuern. Die Antwort steht in den Doppelbesteuerungsabkommen, und sie ist für jede Rentenart eine andere. Diese Seite sortiert die Renten nach Herkunft, zeigt für jede, welches Land das Besteuerungsrecht hat, und erklärt, wie die Anrechnung den Rest erledigt.
1Das Prinzip: wohnen, zahlen, Staatsbürgerschaft
Drei Regeln greifen ineinander. Erstens besteuert dich dein Wohnsitzland als Einwohner. Zweitens besteuern die USA ihre Bürger, wo immer sie wohnen: Die Einkommensteuerverordnung des Finanzministeriums sagt es ausdrücklich, alle US-Bürger sind steuerpflichtig, gleich wo sie ansässig sind. Drittens verteilen die Abkommen das Besteuerungsrecht für jede Einkunftsart auf einen der beiden Staaten.
Damit die dritte Regel die zweite nicht aushebelt, enthält jedes der drei Abkommen eine Saving Clause. Sie erlaubt den USA, ihre eigenen Bürger so zu besteuern, als gäbe es das Abkommen nicht. Wichtig sind deshalb die Ausnahmen von dieser Klausel, denn nur sie gelten auch für dich als US-Bürger. Im Abkommen mit Deutschland gehören dazu die Regel für Sozialversicherungsrenten in Art. 18 Abs. 5, Teile der Regeln für Pensionspläne in Art. 18A und die Anrechnungsregel in Art. 23. Im Abkommen mit Österreich ist es unter anderem die Regel für Sozialversicherungsrenten in Art. 18 Abs. 1 Buchst. b. Im Abkommen mit der Schweiz fehlt eine solche Ausnahme für Renten; dort bleibt es bei der Anrechnung nach Art. 23.
Wo das Abkommen dem Wohnsitzstaat das Recht gibt und die Saving Clause greift, besteuern beide. Die USA rechnen dann die Steuer deines Wohnsitzlandes auf ihre eigene an. Wie das bei einem US-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland technisch läuft, regelt Art. 23 Abs. 5: Deutschland rechnet nur die Steuer an, die die USA auch von einem Nicht-Amerikaner erheben dürften, und die USA rechnen die deutsche Steuer an, die danach übrig bleibt. Damit die Anrechnung nicht an der US-Höchstbetragsrechnung scheitert, gelten die betroffenen Einkünfte für diesen Zweck als deutsche Einkünfte. Die Tabelle zeigt das Ergebnis für die wichtigsten Rentenarten. Die Mechanik des Abkommens im Detail steht unter Doppelbesteuerungsabkommen USA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
| Rente | Wohnsitz Deutschland | Wohnsitz Österreich | Wohnsitz Schweiz |
|---|---|---|---|
| US Social Security | nur Deutschland, auch für US-Bürger (Art. 18 Abs. 5) | nur die USA (Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) | die Schweiz als Wohnsitzstaat, die USA wegen der Staatsbürgerschaft (Art. 19 Abs. 4, Art. 1 Abs. 2) |
| Gesetzliche Rente des Wohnsitzlandes (Deutsche Rentenversicherung, ASVG-Pension, AHV) | Deutschland; die USA zusätzlich wegen der Staatsbürgerschaft, mit Anrechnung | nur Österreich, auch für US-Bürger (Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) | die Schweiz; die USA zusätzlich wegen der Staatsbürgerschaft, mit Anrechnung |
| 401(k), IRA und andere private US-Pläne | Deutschland (Art. 18 Abs. 1, sonst Art. 21); die USA zusätzlich, mit Anrechnung | Österreich (Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, sonst Art. 21); die USA zusätzlich, mit Anrechnung | die Schweiz (Art. 18 Abs. 1, sonst Art. 21); die USA zusätzlich, mit Anrechnung |
| US-Militärrente und andere Renten aus US-Staatsdienst | nur die USA, außer du bist auch Deutscher (Art. 19 Abs. 2) | nur die USA (Art. 19 Abs. 1); bist du auch Österreicher, darf Österreich ebenfalls besteuern (Art. 1 Abs. 5 Buchst. b) | nur die USA, außer du bist auch Schweizer (Art. 19 Abs. 2) |
Quelle: Abkommen zwischen den USA und Deutschland von 1989 in der Fassung des Protokolls von 2006 (Art. 1, 18, 18A, 19, 23); Abkommen mit Österreich von 1996 (Art. 1, 18, 19, 22); Abkommen mit der Schweiz von 1996 (Art. 1, 18, 19, 23), Vertragstexte beim IRS; IRS, Publication 915 (2025).
2US Social Security, wenn du in Europa lebst
2.1Wohnsitz in Deutschland
Für Deutschland ist die Lage am klarsten. Art. 18 Abs. 5 des Abkommens bestimmt, dass Leistungen der Sozialversicherung eines Staates, die an einen Einwohner des anderen Staates gezahlt werden, nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. Weil diese Regel zu den Ausnahmen von der Saving Clause gehört, gilt sie auch für US-Bürger. Der IRS bestätigt das in Publication 915: US-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sind mit ihren Social-Security-Leistungen von der US-Steuer befreit. Die Social Security Administration behält bei US-Bürgern ohnehin keine Steuer ein.
Deutschland besteuert die Leistung dafür so, als wäre sie eine deutsche gesetzliche Rente. Das schreibt Art. 18 Abs. 5 Satz 2 ausdrücklich vor. Damit gilt der Besteuerungsanteil nach § 22 EStG, der sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns richtet. Abschnitt 4 zeigt die Tabelle.
2.2Wohnsitz in Österreich
Das Abkommen mit Österreich dreht die Richtung um. Nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b werden Sozialversicherungsleistungen und andere öffentliche Renten, die ein Staat an einen Einwohner des anderen Staates oder an einen US-Bürger zahlt, nur im zahlenden Staat besteuert. Deine Social Security besteuern also nur die USA, nach den normalen Regeln der Publication 915, bei denen je nach Gesamteinkommen bis zu 85 Prozent der Leistung steuerpflichtig werden. Österreich stellt sie frei, darf sie nach Art. 22 Abs. 3 Buchst. b aber beim Steuersatz für dein übriges Einkommen berücksichtigen.
2.3Wohnsitz in der Schweiz
Im Schweizer Abkommen regelt Art. 19 Abs. 4 die Sozialversicherung: Der Wohnsitzstaat darf besteuern, der zahlende Staat ebenfalls, aber höchstens mit 15 Prozent des Bruttobetrags. Diese Obergrenze ist eine Vergünstigung für Nicht-Amerikaner; Publication 915 nennt für Einwohner der Schweiz ohne US-Staatsbürgerschaft genau diesen Satz. Als US-Bürger fällst du unter die Saving Clause und wirst in den USA nach normalem Recht besteuert. Die Schweiz besteuert als Wohnsitzstaat und entlastet nach Art. 23. Für US-Bürger gilt dabei Art. 23 Abs. 3: Die Schweiz rechnet so, als hättest du nur die Steuer eines Nicht-Amerikaners gezahlt, und die USA rechnen die Schweizer Steuer an, die danach verbleibt.
3Deine Rente aus Europa aus Sicht des IRS
Hast du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gearbeitet, bekommst du von dort eine eigene Rente. Für den IRS ist eine ausländische Sozialversicherungsrente keine Social Security im Sinne des US-Rechts. Publication 915 sagt, solche Leistungen werden wie Annuitäten besteuert, sofern ein Abkommen sie nicht freistellt oder wie US Social Security behandelt.
Für die drei Länder bedeutet das:
- Österreichische Pension: Sie ist bei US-Bürgern in den USA steuerfrei. Art. 18 Abs. 1 Buchst. b des österreichischen Abkommens weist sie allein Österreich zu, ausdrücklich auch dann, wenn sie an einen US-Bürger gezahlt wird, und die Regel gehört zu den Ausnahmen von der Saving Clause.
- Deutsche gesetzliche Rente bei Wohnsitz in Deutschland: Art. 18 Abs. 5 erfasst nur Zahlungen an Einwohner des anderen Staates. Lebst du in Deutschland, besteuert Deutschland die Rente nach eigenem Recht, und die USA besteuern sie bei dir als Annuität. Die deutsche Steuer rechnest du nach Art. 23 Abs. 1 auf die US-Steuer an.
- AHV bei Wohnsitz in der Schweiz: Die Schweiz besteuert, die USA besteuern wegen der Staatsbürgerschaft ebenfalls und rechnen die Schweizer Steuer nach Art. 23 Abs. 2 an.
Bei Annuitäten zählt in den USA, ob du eigene, bereits versteuerte Beiträge hast, die als deine Kosten gelten. Publication 575 enthält dazu Sonderregeln für Beiträge aus einer Beschäftigung im Ausland und für Beiträge aus Zeiten, in denen du noch kein US-Steuerpflichtiger warst. Welche Beiträge bei dir zählen, ist Rechenarbeit für die Erklärung, nicht für den Gesetzestext.
Deine US-Steuerpflicht als Amerikaner in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
4Die Rente aus Sicht deines Finanzamts zu Hause
4.1Deutschland
Gesetzliche Renten besteuert Deutschland mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Wer bis 2005 in Rente ging, versteuert 50 Prozent; der Anteil steigt seitdem und erreicht für einen Rentenbeginn ab 2058 die vollen 100 Prozent. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und gilt für die ganze Laufzeit. Regelmäßige Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Diese Regel gilt für die Rente der Deutschen Rentenversicherung und über das Abkommen auch für deine US Social Security.
4.2Österreich
Die eigene ASVG-Pension besteuert nach dem Abkommen allein Österreich. Deine US Social Security und eine Rente aus US-Staatsdienst stellt das österreichische Abkommen frei; Österreich darf sie aber beim Steuersatz für dein übriges Einkommen berücksichtigen. Private US-Pläne wie 401(k) und IRA besteuert Österreich als Wohnsitzstaat.
4.3Schweiz
Auf Bundesebene sind nach Art. 22 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer alle Einkünfte aus der AHV, aus der beruflichen Vorsorge und aus der gebundenen Selbstvorsorge steuerbar, auch Kapitalabfindungen. Kapitalleistungen aus Vorsorge werden nach Art. 38 gesondert besteuert, zu einem Fünftel des Tarifs, und zwar ohne Sozialabzüge.
| Rentenbeginn | steuerpflichtiger Anteil | Rentenbeginn | steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % | 2026 | 84,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 2027 | 84,5 % |
| 2015 | 70,0 % | 2028 | 85,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 2030 | 86,0 % |
| 2023 | 82,5 % | 2040 | 91,0 % |
| 2024 | 83,0 % | 2050 | 96,0 % |
| 2025 | 83,5 % | ab 2058 | 100,0 % |
Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, Tabelle (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24. Oktober 2026). Für US Social Security gilt die Tabelle über Art. 18 Abs. 5 des Abkommens zwischen den USA und Deutschland.
5401(k), IRA und Roth IRA in Europa
5.1Was die USA verlangen
Für die USA ändert dein Wohnsitz nichts an den Regeln des Plans. Auszahlungen aus einem 401(k) oder einer traditionellen IRA sind steuerpflichtiges Einkommen. Vor dem Alter von 59½ kann eine zusätzliche Steuer von 10 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil anfallen. Aus einem betrieblichen Plan musst du nach Publication 575 in der Regel bis zum 1. April des Jahres auszahlen lassen, das auf das Jahr folgt, in dem du 73 wirst oder in Rente gehst, je nachdem, was später kommt.
Ein praktischer Punkt: US-Zahlstellen von Betriebsrenten, IRAs und Versicherungsrenten müssen nach Publication 54 grundsätzlich Steuer einbehalten, wenn sie ins Ausland auszahlen. Befreien kannst du dich nur mit einer Wohnadresse in den USA oder mit der Erklärung, kein US-Bürger zu sein. Als Amerikaner in Europa wird also in der Regel einbehalten, und der Einbehalt wird mit deiner Form 1040 verrechnet.
5.2Was Deutschland verlangt
Nach Art. 18 Abs. 1 des Abkommens, bei einem Plan ohne Bezug zu früherer Beschäftigung nach Art. 21, besteuert Deutschland als Wohnsitzstaat die Auszahlungen. Die Erträge im Plan bleiben bis zur Auszahlung unbesteuert: Art. 18A Abs. 1 erlaubt Deutschland, Einkommen eines US-Pensionsplans erst dann zu besteuern, wenn es an dich ausgezahlt wird. Das Protokoll zählt 401(k), IRA und ausdrücklich auch die Roth IRA zu diesen Plänen. Für die Auszahlung selbst ist § 22 Nr. 5 EStG zu beachten: Leistungen, die auf Beiträgen in eine ausländische Versorgungseinrichtung beruhen, für die dort eine steuerliche Begünstigung gewährt wurde, fallen nicht unter die günstigeren Ertragsanteil-Regeln und werden voll besteuert. Wie dein konkreter Plan einzuordnen ist, entscheidet die deutsche Veranlagung.
Bei der Roth IRA lohnt ein zweiter Blick. Dass eine qualifizierte Auszahlung in den USA steuerfrei ist, bindet Deutschland nicht, denn das Besteuerungsrecht liegt nach dem Abkommen beim Wohnsitzstaat. Das Protokoll nimmt die Roth IRA zudem ausdrücklich von der deutschen Anerkennung als Betriebsrente aus. Wer mit einer Roth IRA nach Deutschland zieht, sollte die deutsche Behandlung vor der ersten Auszahlung klären. Für Rückkehrer, die mit US-Plänen nach Deutschland ziehen, rechnet unser Beitrag Mit US-Rente zurück nach Deutschland Beispiele durch. Was ein 401(k) überhaupt ist, erklärt Was ist ein 401(k).
5.3Was Österreich und die Schweiz verlangen
Beide Abkommen weisen private Pensionen dem Wohnsitzstaat zu: Österreich in Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, die Schweiz in Art. 18 Abs. 1. Die USA besteuern dich wegen der Staatsbürgerschaft trotzdem und rechnen die österreichische oder Schweizer Steuer an. Eine Regel, die wie Art. 18A Abs. 1 des deutschen Abkommens die Erträge im Plan bis zur Auszahlung ausdrücklich schützt, enthalten die beiden Abkommen nicht.
6Betriebsrente, Pensionskasse, zweite und dritte Säule
Arbeitest du als US-Bürger in Deutschland bei einem deutschen Arbeitgeber, hilft dir eine Regel, die es in den beiden anderen Abkommen nicht gibt. Art. 18A Abs. 5 erlaubt dir, Beiträge zu einer deutschen betrieblichen Altersversorgung in der US-Erklärung abzuziehen oder auszunehmen, und der Zuwachs im Plan sowie die Arbeitgeberbeiträge gelten in den USA nicht als dein Einkommen. Die Entlastung ist auf das begrenzt, was die USA für einen vergleichbaren US-Plan gewähren würden, und setzt voraus, dass die Beiträge in Deutschland gefördert sind. Das Protokoll hält fest, dass die USA Einrichtungen nach § 1 des Betriebsrentengesetzes als vergleichbar anerkennen.
Im österreichischen und im Schweizer Abkommen fehlt eine solche Regel für US-Bürger, die zu Hause in die eigene Pensionskasse, die zweite Säule oder die Säule 3a einzahlen. Wie der IRS Beiträge und Erträge dieser Einrichtungen bei dir behandelt, ergibt sich dann aus dem US-Recht allein. Das ist Prüfarbeit für jeden einzelnen Plan, und sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende des Berufslebens. Die Auszahlung besteuern Österreich und die Schweiz als Wohnsitzstaat; die USA rechnen deren Steuer an. In der Schweiz kommt die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen nach Art. 38 des Bundesgesetzes dazu, die bei einem Kapitalbezug aus der zweiten Säule greift.
7US-Militärrente und andere Renten aus dem Staatsdienst
Renten für Dienste an einem Staat folgen eigenen Regeln. Im deutschen Abkommen bestimmt Art. 19 Abs. 2, dass solche Renten nur im zahlenden Staat besteuert werden. Eine Rente aus dem US-Militär oder aus dem zivilen US-Staatsdienst besteuern also nur die USA. Deutschland stellt sie frei und darf sie nach Art. 23 Abs. 3 beim Steuersatz berücksichtigen. Die Ausnahme: Bist du in Deutschland ansässig und zugleich deutscher Staatsangehöriger, besteuert sie nach dem Abkommen nur Deutschland. Weil diese Regel nicht zu den Ausnahmen von der Saving Clause gehört, besteuern die USA einen Doppelstaater dennoch und rechnen die deutsche Steuer an.
Das Schweizer Abkommen ist in Art. 19 Abs. 2 gleich gebaut: nur der zahlende Staat, es sei denn, du bist in der Schweiz ansässig und Schweizer. Das österreichische Abkommen weist in Art. 19 Abs. 1 Renten aus Staatsdienst, die an einen Bürger des zahlenden Staates gezahlt werden, allein diesem Staat zu. Als US-Bürger besteuern also nur die USA deine Militärrente. Bist du zugleich Österreicher, gilt die Freistellung nach Art. 1 Abs. 5 Buchst. b nicht für dich, und Österreich darf als Wohnsitzstaat ebenfalls besteuern.
Umgekehrt gilt dasselbe: Eine deutsche Beamtenpension besteuert grundsätzlich Deutschland. Weil Art. 19 Abs. 2 nicht zu den Ausnahmen von der Saving Clause gehört, besteuern die USA sie bei dir als US-Bürger mit, und du rechnest die deutsche Steuer an. Wie Doppelstaater ihre Pflichten auf beiden Seiten ordnen, steht unter Doppelstaatsbürger DE/US, AT/US, CH/US.
8Ansprüche aus beiden Ländern: Sozialversicherungsabkommen und Antrag
Die Steuerabkommen regeln, wer besteuert. Wer überhaupt eine Rente bekommt, regeln die Sozialversicherungsabkommen, die die USA mit allen drei Ländern geschlossen haben. Jedes Land zahlt seine eigene Rente nach eigenem Recht. Reichen deine Zeiten in einem Land nicht für einen Anspruch, können Zeiten aus dem anderen Land mitgezählt werden, allerdings erst ab einer Mindestzeit im zahlenden Land. Die Tabelle nennt sie.
Den Antrag stellst du in einem der beiden Länder und lässt ihn als Antrag auch für das andere Land werten. Für Deutschland nennt die Social Security Administration als Anlaufstelle die Federal Benefits Unit im US-Generalkonsulat in Frankfurt oder jede deutsche Rentenversicherungsstelle. Hast du keine Social Security Number, brauchst du sie für Antrag und Steuererklärung; wie du sie bekommst, steht unter Sozialversicherungsnummer in den USA.
Eine Kürzung ist weggefallen, die früher viele Doppelverdiener traf. Mit dem Social Security Fairness Act, unterzeichnet am 5. Januar 2025, endeten der Windfall Elimination Provision und der Government Pension Offset. Beide Regeln kürzten die US-Rente von Menschen mit einer Rente aus einer Arbeit, für die keine US-Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Sie gelten nach Angaben der Social Security Administration nicht mehr für Leistungen ab Januar 2024. Wer wegen dieser Regeln nie einen Antrag gestellt hat, muss ihn jetzt stellen; rückwirkend zahlt die Behörde bei Altersrenten in der Regel höchstens sechs Monate vor dem Antragsmonat.
Ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz auch Beiträge zur US-Sozialversicherung schuldest, etwa als Selbständiger, regeln dieselben Abkommen. Grundsätzlich bist du dort versichert, wo du arbeitest.
| Abkommen | für eine US-Rente | für eine Rente des anderen Landes |
|---|---|---|
| USA und Deutschland | mindestens 6 US-Credits (in der Regel anderthalb Jahre Arbeit) | mindestens 18 Monate deutsche Versicherungszeit |
| USA und Österreich | mindestens 6 US-Credits | mindestens 12 Monate österreichische Versicherungszeit |
| USA und Schweiz | mindestens 6 US-Credits | für US-Bürger genügt für Alters- und Hinterlassenenrenten ein Jahr Schweizer Versicherung; US-Credits werden dafür nicht angerechnet |
Quelle: Social Security Administration, Totalization Agreement with Germany, with Austria und with Switzerland (Seitenstand April und Juni 2026).
Deine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
9Was in die Steuererklärungen gehört
Steuerpflichtige Renten erklärst du in der Form 1040, die Steuer deines Wohnsitzlandes rechnest du mit Form 1116 an. Weil der deutsche, österreichische oder Schweizer Bescheid oft erst nach der US-Frist kommt, ist eine Wahl aus Publication 514 nützlich: Du kannst die ausländische Steuer im Jahr ihrer Entstehung anrechnen statt im Jahr der Zahlung. Die Wahl triffst du mit dem Kästchen „Accrued“ auf einer fristgerecht eingereichten Form 1116, und sie bindet dich für alle Folgejahre. Weicht die gezahlte Steuer später ab, musst du die US-Erklärung in der Regel mit Form 1040-X berichtigen.
Daneben bleiben die Meldepflichten für deine Konten in Europa bestehen, unabhängig davon, ob dort eine Rente eingeht: der FBAR, wenn deine ausländischen Konten zusammen zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr mehr als 10.000 Dollar betragen, und gegebenenfalls Form 8938. Die Details stehen unter FBAR: Meldung ausländischer Konten. Welche Termine für Erklärung, Verlängerung und FBAR gelten, zeigt der Fristen-Kalender für Amerikaner im Ausland. Hast du Jahre ohne Erklärung, gibt es einen geordneten Weg zurück: Streamlined Procedure.
10Wenn du in die USA zurückziehst
Mit dem Wohnsitz dreht sich das Bild. Die deutsche Rente eines Einwohners der USA besteuern nach Art. 18 Abs. 5 nur die USA, und zwar so, als wäre sie US Social Security; Publication 915 weist dafür eigens an, deutsche Leistungen wie US-Leistungen in die Berechnung aufzunehmen. Die österreichische Pension bleibt nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b allein in Österreich steuerpflichtig, gleich wo du wohnst. Die AHV darf als Rente an einen Einwohner der USA in den USA besteuert werden; die Schweiz darf nach Art. 19 Abs. 4 höchstens 15 Prozent erheben. Private Pensionen aus Europa besteuert dann der neue Wohnsitzstaat, also die USA.
Wer dagegen aus Deutschland wegzieht und nicht in die USA, findet die Renten-Regeln für andere Länder bei unserer Schwesterseite Wohnsitz Ausland. Den Überblick über alle Pflichten von Amerikanern in Europa gibt der Leitfaden US-Steuerpflicht für Amerikaner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Als US-Bürger bleibst du in den USA steuerpflichtig; welche Rente wo besteuert wird, regeln die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, und einige ihrer Regeln gelten auch für US-Bürger.
- US Social Security besteuert bei Wohnsitz in Deutschland nur Deutschland, bei Wohnsitz in Österreich nur die USA; in der Schweiz besteuern beide Seiten.
- Eine österreichische Pension besteuert nur Österreich, auch bei US-Bürgern; deutsche Rente und AHV besteuern Deutschland und die Schweiz, die USA rechnen deren Steuer an.
- 401(k) und IRA besteuert der Wohnsitzstaat, die USA wegen der Staatsbürgerschaft zusätzlich; doppelt belastet wird das über die Anrechnung nach dem Abkommen nicht.
- Die US-Militärrente besteuern grundsätzlich nur die USA, solange du nicht zugleich Staatsbürger deines Wohnsitzlandes bist.
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