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Kanzlei Mount Bonnell

Das Abkommen schützt dich vor doppelter Steuer. Aber nur, wenn du es der IRS auch sagst.

Doppelbesteuerungsabkommen in der US-Steuererklärung: wann du dich auf das DBA berufen darfst, wann Form 8833 Pflicht ist und warum das Abkommen dir als Ansässigem seltener hilft, als du denkst

Teil des Leitfadens US-Steuerpflicht als Deutscher, Österreicher oder Schweizer: wann die IRS eine Erklärung von dir erwartet, warum 183 Tage nicht gleich 183 Tage sind und was zu Hause mit deinen US-Einkünften passiert

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mit den USA Doppelbesteuerungsabkommen. Viele lesen daraus, dass sie in der US-Steuererklärung nichts weiter tun müssen. Das stimmt nicht: Das Abkommen wirkt in der US-Erklärung nur, wenn du dich darauf berufst, oft mit einem eigenen Formular, und für Ansässige der USA gilt es nur in Teilen. Diese Seite zeigt, wie das Abkommen in die Form 1040 und die Form 1040-NR kommt, wann Form 8833 Pflicht ist, was die Regel zur Doppelansässigkeit auslöst und wie die drei Abkommen Renten, Social Security, Dividenden und Veräußerungsgewinne verteilen.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist kein Schutzschirm, der von selbst aufgeht. Es verteilt das Recht, eine Einkunft zu besteuern, zwischen zwei Staaten und begrenzt die Steuer an der Quelle. In der US-Steuererklärung wirkt es, wenn du es anwendest, und manchmal nur, wenn du es der IRS auf einem eigenen Formular offenlegst. Den Überblick über die drei Abkommen gibt die Säule Steuererklärung in den USA als Deutscher, Österreicher, Schweizer; die Regeln für Arbeitslohn bei einer Entsendung, die 183-Tage-Regel, vertieft die Seite Entsendung USA: Steuern und Gehalt, die Quellensteuer und die W-8-Formulare die Seite W-8-Formulare der IRS. Hier geht es darum, wie das Abkommen in deine Form 1040 oder Form 1040-NR kommt.

1Zwei Wege, auf denen das Abkommen wirkt

Das Abkommen erreicht deine US-Steuer auf zwei Wegen.

An der Quelle. Auf viele Einkünfte aus US-Quellen, die an Ausländer fließen, behält der Zahler 30 % ein. Mit dem Abkommen sinkt der Satz, für Dividenden an Privatpersonen auf höchstens 15 %, für Zinsen in der Regel auf null. Dafür gibst du dem Zahler, etwa deinem Depot oder der US-Gesellschaft, vor der Zahlung ein W-8BEN. Hat der Zahler richtig einbehalten und hast du sonst keine US-Einkünfte, musst du oft gar keine Erklärung abgeben.

In der Erklärung. Wo eine Erklärung nötig ist, wendest du das Abkommen in ihr an: Du nimmst eine Einkunft aus, setzt einen niedrigeren Satz an oder lässt dich über die Regel zur Doppelansässigkeit als Nonresident behandeln. Das Gesetz nennt das eine Treaty-Based Return Position. Nach § 6114 musst du jede Position offenlegen, mit der du geltend machst, dass ein Abkommen eine Vorschrift des US-Steuergesetzes überlagert oder ändert. Das Formular dafür ist Form 8833.

Weil die Offenlegung an die Steuererklärung anknüpft, kann sie eine Erklärung erzwingen: Musst du eine Position offenlegen und hättest sonst nichts abzugeben, gibst du trotzdem eine Erklärung ab, mit Name, Anschrift, Steuernummer, Unterschrift und Form 8833. Dafür brauchst du eine US-Steuernummer; mehr auf der Seite ITIN beantragen.

2Die Saving Clause: warum Ansässige wenig vom Abkommen haben

Die drei Abkommen enthalten eine Klausel, die viele übersehen. Nach Artikel 1 Absatz 4 des Abkommens mit Deutschland berührt das Abkommen nicht, wie die USA ihre Ansässigen und ihre Staatsbürger besteuern. Das Abkommen mit Österreich hat dieselbe Regel in Artikel 1 Absatz 4, das mit der Schweiz in Artikel 1 Absatz 2. Wer in den USA ansässig ist, etwa mit Greencard oder über den Substantial Presence Test, versteuert dort also sein Welteinkommen, als gäbe es das Abkommen nicht.

Ausgenommen sind einzelne Artikel, die das Abkommen ausdrücklich nennt. Im Abkommen mit Deutschland gehören nach Artikel 1 Absatz 5 dazu unter anderem die Regeln zu Unterhalt und zur Sozialversicherungsrente in Artikel 18, zu Pensionsplänen in Artikel 18A und die Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, zur Gleichbehandlung und zum Verständigungsverfahren. Weitere Artikel, etwa für Studenten und für Bezüge aus öffentlichen Kassen, gelten nur für Personen, die weder US-Bürger sind noch eine Greencard haben.

Für Ansässige heißt das: Die doppelte Steuer vermeidet vor allem die Anrechnung. Die USA rechnen nach Artikel 23 Absatz 1 des Abkommens mit Deutschland die deutsche Einkommensteuer auf die US-Steuer an, nach den Regeln und Grenzen des US-Rechts, mit Form 1116. Dasselbe gilt nach Artikel 22 des Abkommens mit Österreich und Artikel 23 des Abkommens mit der Schweiz. Steht die Steuer von zu Hause im April noch nicht fest, kannst du die Anrechnung nach § 6511(d)(3)(A) bis zu zehn Jahre später nachholen; mehr dazu auf der Seite Frist der US-Steuererklärung.

3Form 8833: wann Pflicht und wann befreit

Die Regulations zu § 6114 nennen Positionen, die immer offenzulegen sind, und befreien andere. Für Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Liste der Befreiungen erfreulich lang. Befreit sind nach § 301.6114-1(c) unter anderem:

  • der niedrigere Quellensteuersatz auf Dividenden, Zinsen, Mieten oder Lizenzgebühren, die einer Privatperson gehören,
  • Positionen zu Arbeitslohn, Pensionen, Renten, Social Security und anderen öffentlichen Renten sowie zu Einkünften von Künstlern, Sportlern, Studenten, Auszubildenden und Lehrern,
  • die Neuzuordnung der Quelle einer Einkunft für die Grenze der Steueranrechnung,
  • Positionen aus einem Sozialversicherungsabkommen,
  • alle Posten einer Privatperson, die zusammen im Jahr 10.000 Dollar nicht übersteigen.

Pflicht bleibt die Offenlegung vor allem in diesen Fällen:

  • Du bist doppelt ansässig und lässt dich über die Regel zur Doppelansässigkeit als Nonresident behandeln (dazu der nächste Abschnitt).
  • Das Abkommen senkt oder ändert die Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer US-Immobilie.
  • Du versteuerst Gewinne aus einem Geschäft in den USA nicht, weil nach dem Abkommen keine Betriebsstätte besteht.
  • Das Abkommen ändert die Quelle einer Einkunft oder gewährt eine Anrechnung, die das Gesetz nicht vorsieht.

Wer eine Pflicht zur Offenlegung versäumt, zahlt nach § 6712 je Fall 1.000 Dollar, eine Kapitalgesellschaft 10.000 Dollar, zusätzlich zu anderen Strafen. Die IRS kann darauf verzichten, wenn ein wichtiger Grund und guter Glaube vorlagen. Form 8833 gibst du für jede Position und jedes Jahr gesondert ab, Posten derselben Art vom selben Zahler darfst du zusammenfassen. Sie nennt den Staat, den Artikel, die Vorschrift des US-Steuergesetzes, die das Abkommen ändert, und die Tatsachen mit den Beträgen.

Form 8833 für Privatpersonen: Pflicht oder befreit
Position aus dem AbkommenForm 8833Grundlage
Doppelansässig, nach dem Abkommen im Heimatstaat ansässig (Tie-Breaker)Pflicht, mit Form 1040-NR§ 301.7701(b)-7(b) und (c); § 301.6114-1(b)(8)
Abkommen senkt oder ändert die Steuer auf den Verkauf einer US-ImmobiliePflicht§ 301.6114-1(b)(2)
Geschäftsgewinne ohne Betriebsstätte in den USA nicht steuerpflichtigPflicht§ 301.6114-1(b)(5)
Abkommen ändert die Quelle einer Einkunft oder gewährt eine Anrechnung, die das Gesetz nicht vorsiehtPflicht, mit Ausnahmen§ 301.6114-1(b)(6) und (7)
niedrigerer Quellensteuersatz auf Dividenden, Zinsen, Mieten oder Lizenzen, die einer Privatperson gehörenbefreit§ 301.6114-1(c)(1)(ii)
Arbeitslohn, Pensionen, Renten, Social Security, Einkünfte von Studenten, Auszubildenden, Lehrern, Künstlern, Sportlernbefreit§ 301.6114-1(c)(1)(iv)
Neuzuordnung der Quelle für die Grenze der Steueranrechnungbefreit§ 301.6114-1(c)(1)(v)
Sozialversicherungsabkommenbefreit§ 301.6114-1(c)(1)(vii)
alle meldepflichtigen Posten zusammen höchstens 10.000 Dollar im Jahrbefreit§ 301.6114-1(c)(2)

Quelle: 26 U.S.C. § 6114 und § 6712; 26 CFR § 301.6114-1(b) und (c); 26 CFR § 301.7701(b)-7; IRS, Form 8833 (Rev. 12-2022) mit Anleitung.

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4Doppelt ansässig: der Tie-Breaker und seine Folgen

Wer nach US-Recht ansässig ist, etwa wegen der Tage in den USA, und zugleich nach dem Recht seiner Heimat, ist doppelt ansässig. Die Abkommen lösen das in einer festen Reihenfolge: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, dann die Staatsangehörigkeit, zuletzt eine Verständigung der Behörden. So steht es in Artikel 4 Absatz 2 der Abkommen mit Deutschland und Österreich und in Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens mit der Schweiz.

Ergibt die Prüfung, dass du im Heimatstaat ansässig bist, kannst du dich in den USA als Nonresident behandeln lassen. Nach § 301.7701(b)-7 der Regulations berechnest du deine US-Steuer dann wie ein Nonresident, gibst Form 1040-NR ab und legst Form 8833 bei. Das hat Folgen, die du kennen solltest:

  • Nur für die Steuerberechnung. Für andere Zwecke des Steuergesetzes bleibst du ansässig, etwa bei der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft, an der du beteiligt bist, als kontrollierte ausländische Gesellschaft gilt.
  • Alles oder nichts. Wer sich für einen Teil seiner Einkünfte auf das Abkommen als Nonresident beruft, versteuert alle Einkünfte als Nonresident, auch die, bei denen die Ansässigkeit günstiger wäre. Die Regulations rechnen dafür selbst ein Beispiel durch.
  • Greencard. Die Regulations weisen darauf hin, dass eine Form 1040-NR die Entscheidung der Einwanderungsbehörde über deinen Daueraufenthalt beeinflussen kann. Und wer in mindestens acht der letzten 15 Jahre Greencard-Inhaber war, gibt nach der Anleitung zu Form 8833 mit dieser Wahl seine US-Ansässigkeit für die Steuer auf. Dann können die Regeln der Wegzugsbesteuerung nach § 877A greifen, und du gibst Form 8854 ab. Mehr dazu auf der Seite Exit Tax.

Im Jahr eines Umzugs kann der Tie-Breaker auch das Ende der US-Ansässigkeit vorziehen. Wie das Umzugsjahr insgesamt funktioniert, steht auf der Seite Zuzugsjahr und Wegzugsjahr.

5Die Einkunftsarten im Überblick

Die Tabelle zeigt, wem die drei Abkommen das Besteuerungsrecht für die Einkünfte geben, die Privatpersonen am häufigsten haben. „Nur Wohnsitzstaat“ heißt: Der andere Staat darf nicht besteuern. „Auch“ heißt: Beide dürfen, und der Wohnsitzstaat vermeidet die Doppelbesteuerung nach dem letzten Artikel des Abkommens.

Für die US-Erklärung eines Nonresidents folgt daraus: Mieten aus einer US-Immobilie und Gewinne aus ihrem Verkauf versteuerst du in den USA; die Erklärung dazu ist Form 1040-NR. Aktiengewinne aus einem US-Depot besteuert nach dem Abkommen nur deine Heimat. Dividenden einer US-Gesellschaft dürfen die USA mit höchstens 15 % besteuern, der Rest gehört in die Erklärung zu Hause. Für eine Vermietung, die du netto versteuern willst, kommt es zudem auf die rechtzeitige Erklärung an; die Grenze von 16 Monaten erklärt die Seite US-Steuererklärung nachreichen.

Wer welche Einkunft besteuern darf: die drei Abkommen für Privatpersonen
EinkunftDeutschland und USAÖsterreich und USASchweiz und USA
Dividenden einer Gesellschaft im anderen StaatQuellenstaat höchstens 15 % (Art. 10)höchstens 15 % (Art. 10)höchstens 15 % (Art. 10)
Zinsennur Wohnsitzstaat (Art. 11)nur Wohnsitzstaat (Art. 11)nur Wohnsitzstaat (Art. 11)
Lizenzgebührennur Wohnsitzstaat (Art. 12)nur Wohnsitzstaat, Ausnahme Filmrechte (Art. 12)nur Wohnsitzstaat (Art. 12)
Miete aus Immobilienauch der Staat, in dem die Immobilie liegt (Art. 6)
Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilieauch der Staat, in dem die Immobilie liegt (Art. 13 Abs. 1)
Gewinn aus anderem Vermögen, etwa Aktiennur Wohnsitzstaat (Art. 13 Abs. 5)nur Wohnsitzstaat (Art. 13)nur Wohnsitzstaat (Art. 13)
Betriebsrenten aus früherer Arbeitnur Wohnsitzstaat (Art. 18 Abs. 1)nur Wohnsitzstaat (Art. 18 Abs. 1 Buchst. a)nur Wohnsitzstaat (Art. 18 Abs. 1)
gesetzliche Rente und Social Securitynur Wohnsitzstaat, behandelt wie die eigene Sozialversicherungsrente (Art. 18 Abs. 5)nur der zahlende Staat (Art. 18 Abs. 1 Buchst. b)Wohnsitzstaat; der zahlende Staat höchstens 15 % (Art. 19 Abs. 4)
Wie der Heimatstaat die Doppelbesteuerung vermeidetFreistellung mit Progressionsvorbehalt, Anrechnung bei Streubesitzdividenden (Art. 23 Abs. 3)Anrechnung der US-Steuer (Art. 22 Abs. 3)Freistellung mit Satzvorbehalt, Entlastung bei Dividenden (Art. 23 Abs. 1)

Quelle: Abkommen USA und Deutschland vom 29. August 1989 in der Fassung des Protokolls vom 1. Juni 2006, Art. 6, 10, 11, 12, 13, 18 und 23; Abkommen USA und Österreich vom 31. Mai 1996, Art. 6, 10, 11, 12, 13, 18 und 22; Abkommen USA und Schweiz vom 2. Oktober 1996, Art. 6, 10, 11, 12, 13, 18, 19 und 23 (Vertragstexte der IRS); US Treasury, Technical Explanation zum Protokoll mit Deutschland (2007).

6Rente und Social Security über die Grenze

Bei den Renten unterscheiden sich die drei Abkommen am deutlichsten, und hier stellen viele unserer Leser ihre Frage.

Deutschland und USA. Nach Artikel 18 Absatz 5, eingefügt durch das Protokoll von 2006, besteuert gesetzliche Renten nur der Wohnsitzstaat, und er behandelt sie wie eine Rente aus seiner eigenen Sozialversicherung. Lebst du in Texas und beziehst eine Rente der Deutschen Rentenversicherung, besteuern sie nur die USA, nach den Regeln für Social Security. Lebst du in Bayern und beziehst US-Social-Security, besteuert sie nur Deutschland. Das US-Finanzministerium hält in seinen Erläuterungen fest, dass dies vom US-Musterabkommen abweicht, das die Besteuerung im zahlenden Staat vorsieht. Die Regel gilt nach Artikel 1 Absatz 5 auch für US-Bürger und Ansässige. Betriebsrenten aus früherer Arbeit besteuert nach Artikel 18 Absatz 1 ebenfalls der Wohnsitzstaat; Pensionen aus öffentlichen Kassen regelt Artikel 19 gesondert.

Österreich und USA. Nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b besteuert gesetzliche Renten nur der zahlende Staat. Die Pension aus Österreich bleibt also in Österreich steuerpflichtig, auch wenn du in Florida lebst, und die US-Social-Security eines Rentners in Salzburg besteuern die USA.

Schweiz und USA. Nach Artikel 19 Absatz 4 darf der Wohnsitzstaat besteuern, der zahlende Staat aber höchstens 15 %. Die Schweiz gewährt nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d eine Entlastung für die US-Steuer auf die US-Rente, mit Abzug der US-Steuer und einer Freistellung von einem Drittel des Nettobetrags.

Ohne Abkommen behält die US-Seite bei Nonresidents nach Publication 519 auf 85 % der Social-Security-Rente 30 % Steuer ein. Für Positionen zu Renten und Social Security brauchst du keine Form 8833. Die Besteuerung der US-Rente in Deutschland vertieft der Beitrag Mit US-Rente zurück nach Deutschland.

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7Was zu Hause mit den US-Einkünften passiert

Das Abkommen hat zwei Seiten, und die zweite spielt in deiner Erklärung zu Hause.

Deutschland stellt nach Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a Einkünfte, die die USA nach dem Abkommen besteuern dürfen, von der deutschen Steuer frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz. Das betrifft etwa Mieten aus einer US-Immobilie und Arbeitslohn für Arbeit in den USA. Für Dividenden aus Streubesitz, für bestimmte Gewinne aus Anteilen an US-Immobiliengesellschaften und einige weitere Einkünfte rechnet Deutschland nach Buchstabe b die US-Steuer an. Den Steuersatzeffekt regelt § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. Österreich rechnet nach Artikel 22 Absatz 3 die US-Steuer an, höchstens bis zu dem Teil der österreichischen Steuer, der auf diese Einkünfte entfällt. Die Schweiz stellt nach Artikel 23 Absatz 1 Einkünfte frei, die die USA besteuern dürfen, und kann sie beim Steuersatz berücksichtigen; für Dividenden gibt es eine eigene Entlastung nach Schweizer Verfahren.

Für die Reihenfolge heißt das: Die US-Zahlen kommen zuerst. Ohne sie fehlt dem Finanzamt zu Hause der Betrag für den Steuersatz oder die Anrechnung.

8Deine Prüfliste für das Abkommen in der US-Erklärung

  1. Status klären. Ansässig, nicht ansässig oder doppelt ansässig? Davon hängt ab, ob das Abkommen überhaupt greift und welches Formular du abgibst.
  2. Einkünfte zuordnen. Für jede Einkunft den Artikel bestimmen, nach der Tabelle oben.
  3. Quelle oder Erklärung? Wo der Zahler mit W-8BEN richtig einbehält, ist oft schon alles erledigt. Wo nicht, wendest du das Abkommen in der Erklärung an.
  4. Form 8833 prüfen. Ist die Position befreit oder offenlegungspflichtig? Im Zweifel legst du offen; die Strafe für das Versäumnis ist höher als der Aufwand.
  5. Heimat mitdenken. Die US-Zahlen für Freistellung, Steuersatz oder Anrechnung an deinen Steuerberater zu Hause.

Wer als Amerikaner in Deutschland lebt, hat eine andere Ausgangslage, weil die USA ihre Bürger überall besteuern; dafür gibt es die Seite Doppelbesteuerungsabkommen für Amerikaner in Deutschland.

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Zusammengefasst
  • Das Abkommen wirkt in der US-Erklärung nur, wenn du dich darauf berufst: an der Quelle mit dem W-8BEN oder in der Erklärung, oft mit Form 8833. Wer eine Pflicht zur Offenlegung versäumt, zahlt 1.000 Dollar je Fall.
  • Für Privatpersonen sind die häufigsten Positionen befreit: niedrigere Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, Arbeitslohn, Renten, Pensionen, Social Security.
  • Pflicht bleibt Form 8833 vor allem für Doppelansässige, die sich über den Tie-Breaker als Nonresident behandeln lassen; sie geben Form 1040-NR ab. Für langjährige Greencard-Inhaber gilt das als Aufgabe der Ansässigkeit.
  • Wer in den USA ansässig ist, kann sich wegen der Saving Clause nur auf bestimmte Artikel berufen; die doppelte Steuer vermeidet dann vor allem die Anrechnung ausländischer Steuer.
  • Gesetzliche Renten: Deutschland und die USA besteuern nur im Wohnsitzstaat, Österreich nur im zahlenden Staat, die Schweiz im Wohnsitzstaat mit höchstens 15 % im Quellenstaat.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
9 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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