Im Jahr des Umzugs bist du für die IRS zwei Menschen. Beide müssen erklären.
Das Umzugsjahr in der US-Steuererklärung: zwei Status in einem Jahr, ein Stichtag, der selten dein Flugtag ist, und Wahlrechte, die du nur einmal bekommst
Das Jahr, in dem du in die USA ziehst oder sie verlässt, ist steuerlich ein geteiltes Jahr. Bis zu einem Stichtag bist du Nonresident, danach ansässig, oder umgekehrt. Dieser Stichtag folgt eigenen Regeln, die mit dem Datum deines Flugs wenig zu tun haben müssen, und er entscheidet, welches Einkommen die USA besteuern. Dazu kommen Wahlrechte, mit denen du das ganze Jahr als ansässig behandeln lassen kannst, und eine Erklärung mit eigenen Einschränkungen. Diese Seite führt durch das Umzugsjahr in beide Richtungen, mit Blick auf Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Wer in die USA zieht, denkt an Visum, Wohnung und Schule. Steuerlich passiert im ersten Jahr etwas, das viele überrascht: Die IRS teilt das Jahr. Bis zu einem Stichtag bist du Nonresident Alien und versteuerst nur US-Einkünfte, ab dem Stichtag bist du Resident Alien und versteuerst dein Welteinkommen. Beim Wegzug läuft es umgekehrt. Die IRS nennt das ein Dual-Status-Jahr. Ob du überhaupt ansässig wirst, entscheidet die Greencard oder der Substantial Presence Test; wie der Test zählt, erklärt die Seite 1040 oder 1040-NR. Den Überblick gibt die Säule Steuererklärung in den USA als Deutscher, Österreicher, Schweizer. Hier geht es um das Jahr dazwischen.
1Warum das Umzugsjahr ein eigenes Steuerjahr ist
Nach Publication 519 der IRS gelten im Dual-Status-Jahr für die beiden Teile des Jahres verschiedene Regeln. Für die Zeit der Ansässigkeit bist du mit Einkünften aus allen Quellen steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte sind steuerpflichtig, wenn du sie in dieser Zeit erhältst, auch wenn du sie vorher verdient hast. Für die Zeit als Nonresident bist du nur mit US-Einkünften und mit Einkünften steuerpflichtig, die mit einem US-Geschäft verbunden sind. Ausländische Einkünfte, die du als Nonresident erhältst, sind nicht steuerpflichtig, auch wenn du sie in der Zeit der Ansässigkeit verdient hast.
Daraus folgt eine praktische Regel: Es zählt der Tag, an dem Geld fließt, nicht der Tag, an dem es verdient wurde. Die Gehaltszahlung deines deutschen Arbeitgebers für Dezember, die erst im Januar nach deinem Zuzug eingeht, fällt in die Zeit der Ansässigkeit. Eine Abfindung, die du vor dem Stichtag erhältst, nicht. Wer seinen Zuzug plant, schaut deshalb auch auf die Zahlungstermine. Einkünfte aus US-Quellen sind in beiden Teilen des Jahres steuerpflichtig, soweit Gesetz oder Abkommen sie nicht befreien; Abkommensvorteile gelten in der Regel nur für die Zeit als Nonresident.
2Der Stichtag beim Zuzug
Der Beginn der Ansässigkeit hängt davon ab, auf welchem Weg du ansässig wirst.
2.1Mit Greencard
Wer die Greencard bekommt, ist ab dem ersten Tag im Jahr ansässig, an dem er als Daueraufenthaltsberechtigter in den USA ist. Wer die Greencard im Ausland erhält, wird mit dem ersten Tag in den USA danach ansässig.
2.2Mit dem Substantial Presence Test
Wer über die Tage ansässig wird, etwa mit einem L-1 oder E-2, ist nach § 7701(b)(2)(A) ab dem ersten Tag ansässig, an dem er im Jahr des Tests in den USA war. Das kann ein Tag lange vor dem Umzug sein: der Besuch im Februar zur Wohnungssuche, die Geschäftsreise im März. Hier hilft eine Regel, die im Gesetz steht und kaum bekannt ist. Bis zu zehn Tage tatsächlicher Anwesenheit zählen für den Stichtag nicht, wenn du an diesen Tagen eine engere Verbindung zu einem anderen Land und dort deinen steuerlichen Mittelpunkt hattest. Du kannst die Tage aus mehreren Aufenthalten zusammenfassen, solange es zusammen höchstens zehn sind; ein zusammenhängender Aufenthalt zählt aber nur ganz oder gar nicht. Für den Test selbst zählen diese Tage trotzdem. Die IRS bringt ein Beispiel: Wer vom 6. bis 10. Januar zu einer Geschäftsbesprechung kam und am 1. März umzog, kann den 1. März als Stichtag nehmen.
Für die zehn Tage reichst du eine unterschriebene Erklärung unter Strafandrohung ein, mit Name, Anschrift, Steuernummer, Visum, Pass, dem ersten und letzten Tag in den USA, den ausgenommenen Tagen und den Tatsachen, die die engere Verbindung belegen. Ohne diese Erklärung ist dein Stichtag der erste Tag in den USA.
Erfüllst du beide Tests im selben Jahr, gilt der frühere Tag. Und warst du schon im Vorjahr ansässig, bist du ab dem 1. Januar ansässig; ein Zuzugsjahr gibt es dann nicht mehr.
| über die Greencard | über den Substantial Presence Test | |
|---|---|---|
| Beginn | erster Tag im Jahr, an dem du als Daueraufenthaltsberechtigter in den USA bist; bekommst du die Greencard im Ausland, der erste Tag in den USA danach | erster Tag in den USA im Jahr; bis zu zehn Tage zählen nicht, wenn du an ihnen eine engere Verbindung und deinen steuerlichen Mittelpunkt im Ausland nachweist |
| beide Tests im selben Jahr | der frühere der beiden Tage | |
| schon im Vorjahr ansässig | ansässig ab 1. Januar | |
| Ende | erster Tag ohne Daueraufenthaltsstatus, wenn danach steuerlicher Mittelpunkt und engere Verbindung im Ausland liegen; sonst 31. Dezember | letzter Tag in den USA, wenn danach steuerlicher Mittelpunkt und engere Verbindung im Ausland liegen; sonst 31. Dezember; bis zu zehn Tage Besuch zählen nicht |
| im Folgejahr wieder ansässig | ansässig bis 31. Dezember | |
| Form | für einen früheren Beginn oder ein früheres Ende eine Erklärung unter Strafandrohung, mit der Steuererklärung oder bis zur Frist der 1040-NR an die IRS in Austin | |
Quelle: 26 U.S.C. § 7701(b)(2); 26 CFR § 301.7701(b)-4; IRS, Publication 519 (2025), Kapitel 1, Dual-Status Aliens, First Year of Residency und Last Year of Residency; IRS, Residency Starting and Ending Dates.
3Der Stichtag beim Wegzug und der Sailing Permit
Beim Wegzug kehrt sich die Regel um, und hier liegt die häufigste Fehlannahme: Die Ansässigkeit endet nicht automatisch mit dem Abflug. Nach § 7701(b)(2)(B) bist du bis zum 31. Dezember ansässig. Ein früherer Stichtag, nämlich dein letzter Tag in den USA, gilt nur, wenn du für den Rest des Jahres deinen steuerlichen Mittelpunkt im Ausland hast, dort enger verbunden bist und im Folgejahr nicht wieder ansässig wirst. Auch hier zählen bis zu zehn Tage Besuch nicht. Die IRS nennt ein Beispiel: Wer vom 1. März bis 25. August in den USA lebte und im Dezember fünf Tage Urlaub machte, kann den 25. August als Stichtag nehmen.
Auch der frühere Stichtag beim Wegzug braucht eine Erklärung unter Strafandrohung. Sie nennt den letzten Tag in den USA und die Tatsachen, die den steuerlichen Mittelpunkt und die engere Verbindung im Ausland belegen, und geht mit der Steuererklärung ein oder, ohne Erklärungspflicht, bis zur Frist der 1040-NR an die IRS in Austin.
3.1Wer eine Greencard hat
Mit Greencard bleibst du steuerlich ansässig, bis du sie freiwillig bei USCIS zurückgibst und auf den Status verzichtest oder er dir entzogen wird. Wer die Greencard behält und nach Deutschland zurückgeht, bleibt mit seinem Welteinkommen in den USA erklärungspflichtig. Wer in mindestens acht der letzten 15 Jahre Greencard-Inhaber war, unterliegt bei der Aufgabe besonderen Regeln der Wegzugsbesteuerung und gibt Form 8854 ab. Die Einzelheiten stehen auf den Seiten Greencard abgeben und Exit Tax.
3.2Der Sailing Permit
Die meisten Ausländer brauchen vor einem geplanten langen oder dauerhaften Wegzug eine Bescheinigung der IRS, dass ihre Steuern beglichen sind, den Sailing Permit. Er wird mit Form 2063 oder Form 1040-C bei einem IRS-Büro beantragt, nach Terminvereinbarung, mindestens zwei Wochen und höchstens 30 Tage vor der Abreise. Form 2063 genügt, wenn du im Jahr bis zur Abreise und im Vorjahr kein steuerpflichtiges Einkommen hattest, oder wenn du ansässig warst und deine Abreise die Erhebung der Steuer nicht gefährdet. Sonst gilt Form 1040-C mit einer Berechnung und Zahlung der Steuer bis zum Abreisetag. Ausgenommen sind unter anderem Touristen mit B-2-Visum und Geschäftsreisende mit B-1-Visum oder über das Visa Waiver Program, die höchstens 90 Tage im Jahr in den USA sind. Wichtig: Der Sailing Permit ersetzt nicht die Jahreserklärung, die du trotzdem abgibst.
Form 1040 oder 1040-NR, auf Deutsch betreut.
4Die Dual-Status-Erklärung
Welches Formular du abgibst, entscheidet dein Status am 31. Dezember.
- Am Jahresende ansässig (Zuzugsjahr): Form 1040, oben „Other“ angekreuzt und „Dual Status Return“ eingetragen. Für die Zeit davor legst du eine Aufstellung bei, zum Beispiel eine Form 1040-NR mit dem Vermerk „Dual Status Stmt“. Frist ist der 15. April.
- Am Jahresende nicht ansässig (Wegzugsjahr): Form 1040-NR mit „Dual Status Return“ und einer Form 1040 als Aufstellung für die Zeit der Ansässigkeit. Frist ist der 15. April, wenn du US-Arbeitslohn mit Steuerabzug hattest, sonst der 15. Juni.
Die Erklärung hat Einschränkungen, die du kennen solltest, bevor du rechnest:
- Kein Standardabzug; du kannst nur tatsächliche Abzüge geltend machen.
- Keine gemeinsame Erklärung mit dem Ehepartner, keine Tabelle für Alleinerziehende (Head of Household). Verheiratete rechnen mit dem Tarif für getrennte Veranlagung.
- Einkünfte aus der Zeit als Nonresident, die nicht mit einem US-Geschäft verbunden sind, etwa US-Dividenden, versteuerst du pauschal mit 30 % oder dem niedrigeren Satz des Abkommens, ohne Abzüge.
- Bildungsgutschriften, die Earned Income Credit und weitere Gutschriften gibt es nur mit der Wahl der ganzjährigen Ansässigkeit.
- Die Anrechnung ausländischer Steuer mit Form 1116 ist möglich, für die Zeit der Ansässigkeit.
- Eine Dual-Status-Erklärung für das Steuerjahr 2025 kann nicht elektronisch eingereicht werden; sie geht per Post an die Adresse für Dual-Status-Erklärungen.
Wer im Umzugsjahr kein Gehalt hatte, sondern nur Kapitalerträge und eine US-Steuernummer braucht, beantragt sie mit der Erklärung; mehr auf der Seite ITIN beantragen. Die Termine stehen auf der Seite Frist der US-Steuererklärung.
5Die Wahlrechte: First-Year Choice und gemeinsame Wahl
5.1First-Year Choice
Wer im Herbst zuzieht, erfüllt den Substantial Presence Test im Zuzugsjahr oft nicht und wäre das ganze Jahr Nonresident. Das klingt günstig, kann aber Abzüge kosten. Nach § 7701(b)(4) kannst du dich für einen Teil des Zuzugsjahres als ansässig behandeln lassen, wenn du im Zuzugsjahr und im Vorjahr nicht ansässig warst, im Folgejahr den Test erfüllst, im Zuzugsjahr mindestens 31 Tage am Stück in den USA warst und ab dem ersten dieser Tage bis zum Jahresende an mindestens 75 % der Tage. Bis zu fünf Abwesenheitstage zählen dabei als Anwesenheit. Ansässig bist du dann ab dem ersten Tag dieser 31 Tage.
Die Wahl hat einen Haken im Kalender: Du kannst die Erklärung erst abgeben, wenn du den Test im Folgejahr tatsächlich erfüllst. Bis dahin verlängerst du mit Form 4868 und zahlst die Steuer so, als wärst du das ganze Jahr Nonresident gewesen. Die Wahl kannst du nur mit Zustimmung der IRS widerrufen.
5.2Die gemeinsame Wahl der Ehegatten
Für Verheiratete gibt es zwei weitere Wege. Nach § 6013(h) können Ehegatten, von denen einer zu Jahresbeginn nicht ansässig und am Jahresende ansässig ist und der mit einem US-Bürger oder Ansässigen verheiratet ist, gemeinsam wählen, das ganze Jahr als ansässig behandelt zu werden. Das gilt auch, wenn beide zusammen zuziehen. Nach § 6013(g) kann ein Paar, bei dem am Jahresende einer ansässig ist und der andere nicht, den anderen als ansässig behandeln lassen. In beiden Fällen versteuert ihr das Welteinkommen beider für das ganze Jahr, erklärt gemeinsam und habt die Einschränkungen des Dual-Status-Jahres nicht. Die Wahl nach § 6013(h) gibt es nur einmal im Leben. Die Wahl nach § 6013(g) gilt für die Folgejahre weiter, bis einer sie widerruft, und schließt aus, dass ihr euch auf das Abkommen beruft, um als Nonresident behandelt zu werden.
Ob sich die Wahl rechnet, hängt vom Einkommen ab: Hatte der Ehepartner hohe Einkünfte in Deutschland vor dem Umzug, holst du sie in die US-Erklärung, mit der Anrechnung der deutschen Steuer. Bei kleinen Einkünften zu Hause überwiegt oft der Vorteil aus Standardabzug und gemeinsamem Tarif.
| First-Year Choice | Wahl beider Ehegatten bei Dual-Status | Nonresident-Ehegatte als ansässig | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 7701(b)(4) | § 6013(h) | § 6013(g) |
| Voraussetzung | im Zuzugsjahr und im Vorjahr nicht ansässig; mindestens 31 Tage am Stück in den USA und ab deren Beginn 75 % der Tage bis Jahresende (fünf Abwesenheitstage zählen mit); im Folgejahr Substantial Presence Test erfüllt | zu Jahresbeginn nicht ansässig, zu Jahresende ansässig oder US-Bürger, verheiratet mit einem US-Bürger oder Ansässigen, beide wählen | am Jahresende ein Ehegatte US-Bürger oder ansässig, der andere nicht, beide wählen |
| Folge | ansässig ab Beginn der ersten 31 Tage, danach Dual-Status-Regeln | beide ganzjährig ansässig, Welteinkommen, gemeinsame Erklärung, keine Dual-Status-Einschränkungen | beide ganzjährig ansässig, Welteinkommen, gemeinsame Erklärung; keine Berufung auf das Abkommen als Nonresident |
| Dauer | nur mit Zustimmung der IRS widerruflich | nur einmal im Leben, für dieses Jahr | gilt für Folgejahre, bis Widerruf, Tod, Trennung oder Aussetzung |
Quelle: 26 U.S.C. § 7701(b)(4); 26 U.S.C. § 6013(g) und (h); IRS, Publication 519 (2025), Kapitel 1, First-Year Choice, Choosing Resident Alien Status und Nonresident Spouse Treated as a Resident.
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6Das Abkommen im Umzugsjahr
Im Umzugsjahr bist du oft für einige Wochen oder Monate in beiden Ländern ansässig. Das Doppelbesteuerungsabkommen löst das über seine Regel zur Doppelansässigkeit (Artikel 4 der Abkommen mit Deutschland und Österreich, Artikel 4 Absatz 3 mit der Schweiz): ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Die IRS weist darauf hin, dass eine solche Abkommensentscheidung auch zu einem früheren Ende der US-Ansässigkeit führen kann als dem 31. Dezember. Wer sich darauf beruft, legt die Position mit Form 8833 offen; wann das Pflicht ist, steht auf der Seite Treaty-Position und DBA-Vorteile.
Zwei Regeln des Abkommens mit Deutschland sind für das Umzugsjahr gemacht:
- Die Wegzugsteuer und die US-Anschaffungskosten. Wer beim Wegzug aus Deutschland so besteuert wird, als hätte er sein Vermögen veräußert, etwa seine GmbH-Anteile, kann nach Artikel 13 Absatz 6 wählen, in den USA so behandelt zu werden, als hätte er das Vermögen unmittelbar vor dem Wegzug zum Marktwert verkauft und zurückgekauft. Bei einem späteren Verkauf besteuern die USA dann nur den Wertzuwachs nach dem Wegzug. Die Regel gilt nach den Erläuterungen des US-Finanzministeriums auch für US-Bürger und Ansässige. Die deutsche Seite der Wegzugsteuer vertieft unsere Schwesterseite wohnsitzausland.com; einen Überblick gibt der Beitrag Wegzugsbesteuerung beim Umzug in die USA.
- Die Altersvorsorge von zu Hause. Wer aus Deutschland kommt, in einen deutschen Pensionsplan einzahlt und in den USA arbeitet, kann nach Artikel 18A Absatz 2 die Beiträge unter Bedingungen in den USA abziehen, wenn er schon vor der Arbeit in den USA eingezahlt hat und die US-Behörde den Plan als vergleichbar anerkennt. Das Abkommen mit Österreich enthält in Artikel 18 Absatz 5 eine ähnliche Regel.
7Zu Hause im Umzugsjahr
Auch die Heimat teilt das Jahr, aber nach eigenen Regeln.
In Deutschland ist die Einkommensteuer eine Jahressteuer. Wechselst du im Lauf des Jahres von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt, werden nach § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG die inländischen Einkünfte aus der Zeit der beschränkten Steuerpflicht in die Veranlagung einbezogen. Ausländische Einkünfte aus der Zeit, in der du nicht unbeschränkt steuerpflichtig warst, bleiben in Deutschland steuerfrei, erhöhen aber nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Dein US-Gehalt ab dem Umzug macht also die deutschen Einkünfte des Jahres teurer.
In der Schweiz beginnt und endet die Steuerpflicht nach Art. 8 DBG mit dem Tag des Zu- oder Wegzugs. Besteht sie nur während eines Teils des Jahres, wird nach Art. 40 Abs. 3 DBG das Einkommen dieses Zeitraums besteuert, der Steuersatz für regelmäßig fließende Einkünfte aber nach dem auf zwölf Monate hochgerechneten Einkommen bestimmt.
In Österreich stellt sich dieselbe Frage nach dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht; im Verhältnis zu den USA rechnet Österreich nach Artikel 22 des Abkommens die US-Steuer an, statt die Einkünfte freizustellen. Für den genauen Zuschnitt des Jahres ist dein österreichischer Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Für die Frage, was der Umzug zu Hause sonst auslöst, von der Abmeldung bis zur Wegzugsteuer, gibt der Beitrag Steuerliche Konsequenzen im Herkunftsland einen ersten Überblick.
8Was im ersten vollen US-Jahr dazukommt
Ist das Umzugsjahr geschafft, beginnen Pflichten, die viele Zuzügler erst im zweiten Jahr bemerken:
- Konten zu Hause. Als Ansässiger bist du US-Person. Übersteigen deine Konten außerhalb der USA zusammen zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 10.000 Dollar, meldest du sie mit dem FBAR an FinCEN, bis zum 15. April mit automatischer Verlängerung bis zum 15. Oktober.
- Fonds zu Hause. Eine ausländische Gesellschaft gilt nach § 1297 als passive ausländische Investmentgesellschaft (PFIC), wenn mindestens 75 % ihrer Bruttoerträge passiv sind oder mindestens 50 % ihres Vermögens passive Erträge abwirft. Ausländische Investmentfonds können darunter fallen, mit eigener Besteuerung und eigenen Meldeformularen. Lass dein Depot vor dem Umzug prüfen; mehr auf der Seite PFIC und ETF.
- Vorauszahlungen. Wer Einkünfte ohne Steuerabzug hat, zahlt im Lauf des Jahres voraus; siehe Steuervorauszahlungen mit Form 1040-ES.
Wer im Umzugsjahr oder danach etwas versäumt hat, findet den Weg zurück auf der Seite US-Steuererklärung nachreichen. Und wer sein Umzugsjahr plant, beginnt mit drei Daten: dem ersten Tag in den USA, dem Tag der ersten Zahlung aus dem neuen Arbeitsvertrag und dem Tag, an dem die Wohnung zu Hause aufgegeben wird. Aus diesen drei Daten ergibt sich fast alles andere.
- Im Jahr des Zu- oder Wegzugs bist du Dual-Status: für die Zeit der Ansässigkeit mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, davor oder danach nur mit US-Einkünften.
- Der Stichtag ist beim Zuzug der erste Tag in den USA im Jahr des Tests oder der erste Tag mit Greencard; bis zu zehn Tage zählen nicht. Beim Wegzug ist es der 31. Dezember, wenn du keinen früheren Tag mit einer Erklärung belegst.
- Am Jahresende ansässig: Form 1040 mit 1040-NR als Aufstellung; nicht ansässig: Form 1040-NR mit 1040 als Aufstellung. Ohne Wahlrecht gibt es keinen Standardabzug und keine gemeinsame Erklärung.
- Mit der First-Year Choice oder der Wahl beider Ehegatten wird das Jahr ganz oder teilweise zum Jahr der Ansässigkeit.
- Zu Hause gelten eigene Regeln: in Deutschland Progressionsvorbehalt für das Jahr des Wechsels, in der Schweiz Besteuerung des Teiljahres mit dem Satz des Jahreseinkommens.
So helfen wir dir
- Deine US-SteuererklärungForm 1040 oder 1040-NR, auf Deutsch betreut.
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- Beratung zu US-SteuernDeine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
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