Ein Container macht noch keinen Händler. Hundert Lieferungen schon eher.
E-1 Visum Voraussetzungen: viele Geschäfte statt eines großen und mehr als die Hälfte über den Atlantik
Teil des Leitfadens Leitfaden zum E-1 Handelsvisum für die USA
Das E-1 ist das Visum für Unternehmer, die schon heute mit Amerika handeln. Es verlangt keine Investition, aber einen Handel, der fließt: viele Geschäfte über die Zeit, und mehr als die Hälfte davon zwischen den USA und deinem Heimatland. Hier sind alle Voraussetzungen, so wie der Konsul sie prüft.
Für das E-1 Handelsvisum brauchst du kein Startkapital in Amerika und keinen Investitionsplan. Du brauchst einen Handel, den es schon gibt. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz regelmäßig Waren in die USA liefert, amerikanische Kunden mit Dienstleistungen versorgt oder Technologie über den Atlantik lizenziert, kann so den Umzug in die USA begründen. Die Regeln dafür stehen in der Verordnung des Heimatschutzministeriums (8 CFR 214.2(e)) und im Handbuch der Konsuln, dem Foreign Affairs Manual (FAM). Beide Texte sind kürzer, als man denkt, und an einigen Stellen großzügiger.
1Die sieben Prüfpunkte des Konsuls
Das FAM gibt dem Konsularbeamten eine Liste. Er prüft, ob ein Abkommen besteht, ob du und dein Unternehmen die Staatsangehörigkeit des Abkommensstaats haben, ob deine Tätigkeit Handel im Sinne des Gesetzes ist, ob du vor allem kommst, um substanziellen Handel zu treiben, ob dieser Handel hauptsächlich zwischen den USA und deinem Land läuft, ob du als Mitarbeiter eine leitende Aufgabe oder unverzichtbare Fähigkeiten hast und ob du die USA verlassen willst, wenn dein Status endet. Die Tabelle unten fasst die sieben Punkte zusammen.
Zwei Sätze aus dem FAM gehören vor jede Prüfung. Erstens: Die Beweislast trägt der Antragsteller, und der Beamte darf jede Unterlage verlangen, die Zweifel ausräumt. Zweitens: Viele dieser Maßstäbe lassen dem Beamten viel Urteilsspielraum, und das Handbuch erinnert ihn daran, dass die Abkommen geschlossen wurden, um den Handel zwischen den Ländern zu erleichtern. Gute Unterlagen nutzen diesen Spielraum zu deinen Gunsten.
| Prüfpunkt | Was er bedeutet |
|---|---|
| Abkommen | Zwischen den USA und dem Land deiner Staatsangehörigkeit besteht ein E-1-Abkommen. Deutschland: in Kraft seit 14. Juli 1956. Österreich: seit 27. Mai 1931. Schweiz: seit 8. November 1855. |
| Staatsangehörigkeit | Du, und bei einem Unternehmen mindestens 50 Prozent der Eigentümer, haben die Staatsangehörigkeit dieses Landes. |
| Handel | Ein nachvollziehbarer Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Technologie gegen Entgelt, international, mit Übergang des Eigentums. |
| Substanziell | Ein fortlaufender Strom vieler Geschäfte über die Zeit, kein einzelnes Geschäft. |
| Hauptsächlich mit den USA | Mehr als 50 Prozent des internationalen Handels laufen zwischen den USA und deinem Abkommensstaat. |
| Deine Rolle | Als Mitarbeiter: leitend, aufsichtsführend oder mit unverzichtbaren Fähigkeiten. |
| Rückkehrabsicht | Du willst die USA verlassen, wenn dein E-1-Status endet. |
Quelle: 9 FAM 402.9-5(A) und 402.9-10 (Stand CT:VISA-2190 vom 17. Februar 2026); 8 CFR 214.2(e)(1), (e)(9) bis (e)(11).
2Staatsangehörigkeit: deine und die deines Unternehmens
Das E-1 gibt es nur für Staatsangehörige eines Landes, mit dem die USA ein Handelsabkommen geschlossen haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen alle drei auf der Liste des Außenministeriums, die Schweiz mit dem ältesten der drei Abkommen, in Kraft seit 1855. Ob du Staatsangehöriger bist, entscheidet nach der Verordnung dein eigener Staat. Ein deutscher Reisepass genügt also als Ausgangspunkt.
2.1Die 50-Prozent-Regel beim Eigentum
Handelt nicht du persönlich, sondern ein Unternehmen, zählt die Staatsangehörigkeit seiner Eigentümer. Wo das Unternehmen gegründet wurde, spielt dafür keine Rolle: Eine Corporation in Texas kann ein deutsches Unternehmen im Sinne des E-1 sein. Mindestens 50 Prozent müssen Staatsangehörigen des Abkommensstaats gehören. Bei Ketten von Gesellschaften prüft der Beamte jede Ebene, bis er bei den Menschen ankommt, denen das Ganze gehört. Für eine Gesellschaft, deren Aktien ausschließlich an einer Börse im Land der Gründung gehandelt werden, darf er vermuten, dass sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes hat.
2.2Doppelte Staatsangehörigkeit und Greencard-Inhaber
Ein Unternehmen kann für das E-1 nur eine Staatsangehörigkeit haben. Wer zwei Pässe aus Abkommensstaaten hat, etwa einen deutschen und einen italienischen, muss sich für das Unternehmen auf einen festlegen, und alle E-1-Mitarbeiter müssen dieselbe Staatsangehörigkeit haben. Die eine Ausnahme: Gehört das Unternehmen je zur Hälfte Staatsangehörigen zweier Abkommensstaaten, können Mitarbeiter beider Staatsangehörigkeiten das E-1 bekommen. Anteile, die Inhaber einer Greencard halten, zählen bei der Rechnung nicht mit. Ein Händler mit Greencard kann keine Mitarbeiter mit E-1 nachholen.
3Was als Handel zählt
Handel hat im E-1 drei Merkmale. Es muss einen echten Austausch geben, er muss international sein, und es muss um Gegenstände des Handels gehen, die die Verordnung anerkennt. Die Liste ist lang und ausdrücklich nicht abschließend: Waren, Dienstleistungen, internationales Bankgeschäft, Versicherungen, Geld, Transport, Kommunikation, Datenverarbeitung, Werbung, Buchhaltung, Design und Engineering, Unternehmensberatung, Tourismus, Technologie und ihr Transfer sowie manche journalistische Tätigkeit.
Der Austausch muss nachvollziehbar und belegbar sein, und das Eigentum am gehandelten Gegenstand muss von einer Seite auf die andere übergehen. Eine Rechnung von Hamburg nach Houston erfüllt das. Ein Honorar für Arbeit in den USA, das nur auf einem Konto in Europa landet, ohne dort ein Geschäft zu tragen, erfüllt es nach dem FAM nicht ohne Weiteres. Bei Dienstleistungen gilt zusätzlich: Die Dienstleistung muss das sein, was dein Unternehmen seinen Kunden verkauft, und nicht nur eine Begleiterscheinung.
Was nicht zählt, sagt die Verordnung ebenso klar: Inlandshandel und der Aufbau eines Inlandsmarkts ohne internationalen Austausch sind kein Handel im Sinne des E-1. Wer in den USA nur amerikanische Ware an Amerikaner verkauft, ist kein Treaty Trader, auch wenn er Deutscher ist. Wie sich Waren, Dienstleistungen und Technologie im Einzelnen unterscheiden, steht in Was als Handel zählt: Waren, Dienstleistungen, Technologie. Wer über einen Marktplatz in die USA verkauft, findet die Praxis dazu in Amazon USA: verkaufen aus Deutschland.
4Der Handel muss schon laufen
Das E-1 ist kein Visum, um in Amerika Kunden zu suchen. Das FAM sagt es wörtlich: Niemand kann das E-1 bekommen, um eine Handelsbeziehung erst zu suchen. Der Handel zwischen deinem Land und den USA muss für dich oder dein Unternehmen bereits stattfinden.
Eine Brücke gibt es: Als bestehender Handel gelten auch erfolgreich verhandelte, bindende Verträge, die den sofortigen Austausch von Handelsgegenständen vorsehen. Ein unterschriebener Liefervertrag mit festen Abrufen kann also zählen, eine Absichtserklärung nicht. Wer sein US-Geschäft erst aufbaut, beginnt deshalb mit Geschäftsreisen und liefert, bevor er den Antrag stellt. Was du auf solchen Reisen tun darfst, erklärt ESTA und B-1 Visum.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
5Substanziell: viele Geschäfte über die Zeit
Substanziell ist nach der Verordnung ein Handel, der einen fortlaufenden Strom von Handelsgegenständen zwischen den USA und dem Abkommensstaat sicherstellt. Dieser Strom besteht aus vielen Geschäften über die Zeit. Daraus folgen drei Regeln, die viele überraschen.
Ein einzelnes Geschäft reicht nie. Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass der Status nicht auf einer einzigen Transaktion beruhen kann, egal wie lang sie läuft und wie viel sie wert ist. Wer einmal eine Maschine für zwei Millionen Dollar liefert, hat einen guten Auftrag, aber noch keinen E-1-Handel.
Es gibt keinen Mindestbetrag. Weder für das einzelne Geschäft noch für das Volumen nennt die Verordnung eine Zahl. Das FAM weist den Beamten an, vor allem auf die Zahl der Geschäfte zu schauen und den Geldwert zusätzlich zu berücksichtigen. Mehr Geschäfte mit höherem Wert wiegen am schwersten.
Kleine Händler sind nicht ausgeschlossen. Viele kleine Geschäfte können den nötigen Strom ergeben. Für kleinere Unternehmen ist es ein günstiger Faktor, wenn die Einkünfte aus dem Handel ausreichen, um dich und deine Familie zu tragen. Das ist kein Mindesteinkommen, aber ein guter Prüfstein: Lebt deine Familie vom Handel mit Amerika, spricht das für dich.
Auch das Wort „solely“ im Gesetz ist großzügiger, als es klingt. Das FAM übersetzt es mit „hauptsächlich“ oder „überwiegend“: Der wichtigste Grund deines Aufenthalts muss der Handel sein. Ein Nebenzweck schadet nicht.
6Die 50-Prozent-Regel, durchgerechnet
Hauptsächlich zwischen den USA und deinem Land läuft der Handel, wenn mehr als 50 Prozent des Volumens deines internationalen Handels auf diese Verbindung entfallen. Genau 50 Prozent reichen also nicht. Der Rest darf Handel mit anderen Ländern sein oder Inlandsgeschäft.
Entscheidend ist, was in die Rechnung gehört. Gerechnet wird nur der internationale Handel. Verkäufe innerhalb der USA bleiben außen vor, sie verwässern den Anteil nicht. Die Tabelle unten zeigt zwei US-Töchter deutscher Unternehmen mit frei gewählten Zahlen. Tochter A kauft 70,6 Prozent ihres internationalen Volumens in Deutschland ein und erfüllt die Regel, obwohl ihr Umsatz in den USA viel größer ist. Tochter B kauft mehr in Asien als in Deutschland und erfüllt sie nicht, obwohl sie ebenfalls deutsche Eigentümer hat.
6.1Wessen Handel zählt
Gemessen wird der Handel der rechtlichen Person, die als Treaty Trader auftritt. Das kann eine Einzelperson sein, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder eine Kapitalgesellschaft. Hier liegt ein Unterschied, der über die Struktur entscheidet: Eine Zweigniederlassung ist keine eigene Person. Bei ihr zählt der Handel des ganzen Unternehmens, zu dem sie gehört, also meist der deutschen Muttergesellschaft. Eine Tochtergesellschaft ist dagegen eine eigene Person und wird für sich gemessen. Eine US-Tochter, die überwiegend mit Deutschland handelt, erfüllt die Regel auch dann, wenn ihre Mutter in Europa vor allem mit anderen Ländern handelt. Bei einer Zweigniederlassung wäre das anders.
Erfüllt das Unternehmen die Regel, muss die Arbeit des einzelnen Mitarbeiters nicht auch noch aufgeteilt werden. Ein E-1-Mitarbeiter darf also auch Geschäfte mit Kanada oder innerhalb der USA betreuen. Die Verordnung spricht vom Volumen des Handels. Rechne den Anteil deshalb nicht nur in Dollar, sondern auch nach der Zahl der Geschäfte, denn auf die schaut der Beamte bei der Frage nach dem substanziellen Handel zuerst.
| US-Tochter A | US-Tochter B | |
|---|---|---|
| Einkauf aus Deutschland | 1,2 Mio. Dollar | 0,4 Mio. Dollar |
| Einkauf aus anderen Ländern | 0,5 Mio. Dollar | 0,6 Mio. Dollar |
| Internationaler Handel gesamt | 1,7 Mio. Dollar | 1,0 Mio. Dollar |
| Verkäufe innerhalb der USA | 3,0 Mio. Dollar (zählt nicht mit) | 2,0 Mio. Dollar (zählt nicht mit) |
| Anteil Deutschland am internationalen Handel | 70,6 Prozent | 40,0 Prozent |
| Ergebnis | über 50 Prozent: erfüllt | unter 50 Prozent: nicht erfüllt |
Quelle: Regel nach 8 CFR 214.2(e)(11) und 9 FAM 402.9-5(D); die Zahlen sind ein frei gewähltes Beispiel der Kanzlei.
7Deine Rolle: Händler, Führungskraft oder unverzichtbarer Mitarbeiter
Das E-1 kennt zwei Arten von Antragstellern. Der Händler selbst treibt den Handel auf eigene Rechnung. Der Mitarbeiter kommt für ein Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt. Für ihn gelten drei zusätzliche Bedingungen: Er hat dieselbe Staatsangehörigkeit wie das Unternehmen, er übernimmt eine leitende oder aufsichtsführende Aufgabe, oder er bringt besondere Fähigkeiten mit, die für den Betrieb unverzichtbar sind. Kenntnisse einer Fremdsprache und Kultur allein reichen dafür nicht. Wie der Beamte leitende Aufgaben und besondere Fähigkeiten prüft, steht in E-1 für Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter mit unverzichtbaren Fähigkeiten muss nach dem FAM nicht vorher im Unternehmen gearbeitet haben. Das unterscheidet das E-1 vom L-1, das ein Jahr Beschäftigung im Unternehmen im Ausland verlangt.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
8Was du nicht brauchst: Investition, Büro, Haus in Europa
Drei Dinge verlangt das E-1 nicht, und alle drei werden oft vermutet.
Keine Investition. Unter den sieben Prüfpunkten steht keine Investition. Kapital in den USA verlangt erst das E-2. Wer vor allem handelt, braucht dort kein Geld festzulegen.
Kein eigenes Büro. Das FAM stellt klar, dass ein physisches Büro keine Voraussetzung für ein E-Visum ist. Es kann für die Prüfung eine Rolle spielen, etwa als Beleg, dass das Geschäft echt ist, aber es ist keine Bedingung.
Kein Wohnsitz in Europa. Du musst keinen Wohnsitz im Ausland behalten und keine feste Aufenthaltsdauer nennen. Du darfst dein Haus verkaufen und den ganzen Hausstand in die USA bringen. Was du brauchst, ist die Absicht, die USA zu verlassen, wenn dein E-1-Status endet. Nach dem FAM genügt dafür in der Regel deine eindeutige Erklärung. Strenger wird es, wenn bereits ein Einwanderungsantrag für dich läuft: Dann musst du den Beamten überzeugen, dass du am Ende des Aufenthalts ausreist. Mehr dazu in Vom E-1 zur Green Card.
9Womit du die Voraussetzungen belegst
Das FAM enthält eine Liste von Unterlagen, die Antragsteller einreichen können, ausdrücklich als Orientierung und nicht als Pflichtliste. Für den Handel sind das vor allem die Papiere, die ohnehin bei jedem Export entstehen: Bestellungen, Zollanmeldungen, Frachtbriefe, Verträge, Akkreditive und die Listen offener Forderungen und Verbindlichkeiten. Wer seine Buchhaltung so führt, dass sich jedes Geschäft mit den USA einem Beleg zuordnen lässt, hat den größten Teil der Arbeit schon getan. Das FAM bittet ausdrücklich darum, die Unterlagen mit Registern zu ordnen und die entscheidenden Zahlen in Jahresabschlüssen hervorzuheben.
Für den Antrag beim Konsulat füllen der Händler und jeder E-1-Mitarbeiter den Online-Antrag DS-160 und zusätzlich das Formular DS-156-E aus. Wer schon in einem anderen gültigen Status in den USA ist, kann den Wechsel ins E-1 stattdessen mit dem Formular I-129 bei USCIS beantragen. Wie der Antrag in Deutschland, Österreich und der Schweiz abläuft, beschreibt E-1 beantragen, die Gebühren stehen in E-1 Kosten.
Und wenn das Visum erteilt ist, gelten dieselben Voraussetzungen weiter: Bei jeder Verlängerung und jeder Erneuerung muss der Handel substanziell sein und zu mehr als der Hälfte mit deinem Land laufen. Wie das abläuft, steht in E-1 Gültigkeit, Verlängerung und Familie.
| Voraussetzung | Typische Nachweise |
|---|---|
| Staatsangehörigkeit | Reisepass, Geburts- oder Staatsangehörigkeitsurkunde |
| Eigentum am Unternehmen | Anteilsscheine, Gesellschafterliste, Protokolle und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsvertrag; bei Konzernen ein Organigramm der Beteiligungen |
| Handel | Bestellungen, Zoll- und Lagerpapiere, Frachtbriefe (Bills of Lading), Kauf- und Dienstleistungsverträge, Akkreditive, Versicherungspapiere für importierte Waren, Debitoren- und Kreditorenlisten |
| Formulare | DS-160 und DS-156-E für den Händler und jeden E-1-Mitarbeiter |
Quelle: 9 FAM 402.9-11 (Suggested E-1/E-2 Visa Application Document Checklist), Stand CT:VISA-2190 vom 17. Februar 2026.
Schriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
10E-1, E-2 oder L-1: welcher Weg zu dir passt
Das E-1 ist nicht der einzige Weg für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, und nicht immer der beste. Drei Fragen sortieren die Lage.
Hast du ein Unternehmen zu Hause, das dich entsenden kann? Dann ist das L-1 zu prüfen. Es hängt nicht am Anteil des Handels mit den USA, sondern an deiner Beschäftigung im Unternehmen im Ausland, und es erlaubt dir, parallel offen die Greencard anzustreben.
Investierst du in ein US-Unternehmen, das du selbst leitest? Dann passt das E-2, bei dem die Investition zählt und nicht der Handel. Den direkten Vergleich der beiden Treaty-Visa findest du unter E-1 oder E-2.
Handelst du schon substanziell mit Amerika? Dann ist das E-1 der Weg, der genau das belohnt, und mit unbegrenzten Verlängerungen, solange der Handel fließt. Ein Unternehmen, das über die Jahre immer mehr in den USA selbst verkauft, sollte die 50-Prozent-Regel jedes Jahr nachrechnen.
Wenn du für das E-1 eine US-Gesellschaft gründest, ist eine Corporation die naheliegende Form für die Tochter eines deutschen, österreichischen oder Schweizer Unternehmens. Wie der Markteintritt als Ganzes aufgebaut wird, beschreibt Markteintritt USA.
- Das E-1 setzt die Staatsangehörigkeit eines Abkommensstaats voraus; Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu. Bei einem Unternehmen müssen mindestens 50 Prozent den Staatsangehörigen dieses Landes gehören.
- Handel heißt ein nachvollziehbarer, internationaler Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Technologie gegen Entgelt, der schon läuft.
- Substanziell ist der Handel, wenn er als fortlaufender Strom vieler Geschäfte fließt. Einen Mindestbetrag gibt es nicht, ein einzelnes Geschäft reicht nie.
- Mehr als 50 Prozent des internationalen Handels müssen zwischen den USA und deinem Heimatland laufen. US-Inlandsgeschäft zählt dabei nicht mit.
So helfen wir dir
- Visa-Fahrplan zur GründungGründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
- Visa-FahrplanSchriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
- Corporation gründenDie US-Corporation (Inc) für Wachstum, Investoren und Visum.
- Markteintritt USATochtergesellschaft, Personal, Steuern: dein Start im US-Markt.
Investoren-Erlebnisreise Texas
Fünf Tage in Austin mit Sebastian Sauerborn: Firmen, Visa, Immobilien, Banking und die Menschen vor Ort. Die US-Firmengründung im Wert von $3.500 ist im Ticket enthalten, dazu ein Jahr New Horizons Club.
- Schlüsselfertige US-Firmengründung im Wert von $3.500
- 1 Jahr New Horizons Club im Wert von $1.299
- Fünf Tage Programm auf Deutsch, Begleitperson kostenlos
Mehr zum Thema US-Visum
Alle Beiträge →
E-1 oder E-2? Ob dein Handel schon fließt oder dein Kapital erst arbeiten soll, macht den Unterschied Weiterlesen →
Der ultimative Leitfaden zum L-1-Visum Weiterlesen → Weiterlesen →
Leitfaden zum E-1 Handelsvisum für die USA Weiterlesen →
E-1 beantragen: Erst stellt sich deine Firma in Frankfurt vor, dann du Weiterlesen →
Handel ohne Container: Wann Dienstleistung und Technologie für das E-1 zählen Weiterlesen →