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Kanzlei Mount Bonnell

Das Los kostet 215 Dollar. Die Rechnung danach ist länger.

H-1B Kosten und Gebühren: 215 Dollar für das Los, Tausende für die Petition und die 100.000 Dollar, über die Gerichte streiten

Teil des Leitfadens Entsendung von Mitarbeitern in die USA

Beim H-1B zahlt der amerikanische Arbeitgeber, und er zahlt in Etappen: erst für die Registrierung zur Lotterie, dann für die Petition, dann eine Reihe von Zusatzgebühren, deren Höhe von der Größe des Unternehmens abhängt. Dazu kommt die Zahlung von 100.000 Dollar aus der Proklamation, deren Umsetzung ein Bundesgericht aufgehoben hat. Hier steht jeder Posten mit seinem Betrag und seiner Quelle.

Wer eine Fachkraft über das H-1B in die USA holen will, braucht einen amerikanischen Arbeitgeber, und dieser Arbeitgeber trägt die Behördengebühren. Bei einer Entsendung aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist das fast immer die US-Tochter oder die US-Niederlassung. Die Rechnung hat mehrere Ebenen: die Gebühren der Einwanderungsbehörde USCIS, die Gebühr des Konsulats, die Kosten für die Familie und ein Gehalt, das eine gesetzliche Untergrenze hat. Was das H-1B grundsätzlich ist, erklärt unser Beitrag zum H1B Visum; warum es bei einer Entsendung selten der beste Weg ist, steht im Beitrag H-1B Visum: Lotterie, Voraussetzungen und Entsendung. Diese Seite rechnet.

1Wer die Rechnung bekommt

Das H-1B ist ein Visum, das der Arbeitgeber beantragt. Antragsteller der Petition auf Formular I-129 ist nach der Verordnung ein Arbeitgeber in den USA: eine Firma mit einem echten Stellenangebot in den USA, mit rechtlicher Präsenz im Land und mit einer Steuernummer der IRS. Die Fachkraft selbst stellt keinen Antrag bei USCIS. Sie beantragt später nur das Visum am Konsulat.

Daraus folgt eine wichtige Regel für die Kalkulation: Die ACWIA-Gebühr, die bei den meisten H-1B-Petitionen anfällt, darf der Arbeitgeber nach den Vorschriften des US-Arbeitsministeriums nicht auf den Mitarbeiter abwälzen. Er darf sie weder direkt noch indirekt zurückfordern, auch nicht über einen Abzug vom Lohn. Wer seinem Entsandten im Vertrag eine Rückzahlung der Visumskosten auferlegt, sollte diese Gebühr deshalb ausdrücklich ausnehmen.

Für die deutsche Muttergesellschaft heißt das: Sie kann die Kosten wirtschaftlich tragen, etwa über ihre Finanzierung der US-Tochter, aber auf dem Papier zahlt die US-Gesellschaft. Gibt es noch keine, muss sie zuerst gegründet werden. Wie das mit der US-Corporation funktioniert und wie das Gehalt später in den USA abgerechnet wird, steht auf unseren Seiten zur Gründung und zur Payroll.

2Die Gebühren der USCIS, Posten für Posten

Das Gebührenverzeichnis der USCIS heißt Form G-1055. In der Fassung vom 16. Oktober 2026 setzt sich eine H-1B-Petition aus diesen Posten zusammen:

  • Registrierung: $215 je Person. Sie fällt nur bei Stellen an, die unter das jährliche Kontingent fallen, und sie ist die Eintrittskarte zur Lotterie. Wer nicht ausgewählt wird, bekommt das Geld nicht zurück und darf keine Petition einreichen.
  • Formular I-129: $780 auf Papier, $730 online. Kleine Arbeitgeber und Nonprofits zahlen $460.
  • Asylum Program Fee: $600, für kleine Arbeitgeber $300, für Nonprofits nichts. Sie fällt bei jeder I-129 an.
  • Fraud Prevention and Detection Fee: $500 bei der ersten H-1B-Genehmigung für eine Person und beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber. Sie kann nicht erlassen werden.
  • ACWIA-Gebühr: $1.500, bei Arbeitgebern mit höchstens 25 Vollzeitäquivalenten in den USA die Hälfte, also $750. Hochschulen, mit ihnen verbundene Nonprofits, gemeinnützige und staatliche Forschungseinrichtungen und Schulen sind befreit.
  • 9-11 Response and Biometric Entry-Exit Fee: $4.000, aber nur für Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, von denen mehr als die Hälfte H-1B oder L-Status hat. Die Gebühr gilt für Petitionen, die bis zum 30. September 2027 eingereicht werden.
  • Premium Processing: $2.965, wahlweise. USCIS entscheidet dann innerhalb von 15 Arbeitstagen über die I-129.

Was ein kleiner Arbeitgeber ist, regelt die Gebührenverordnung: eine Firma mit höchstens 25 Vollzeitäquivalenten in den USA, einschließlich verbundener und Tochterunternehmen. Gezählt werden die Beschäftigten in den USA. Eine junge US-Tochter eines deutschen Mittelständlers mit einer Handvoll Mitarbeitern vor Ort ist deshalb in aller Regel ein kleiner Arbeitgeber, auch wenn die Gruppe in Europa tausend Menschen beschäftigt.

USCIS-Gebühren für eine H-1B-Petition
PostenBetragWann er anfällt
Registrierung zur Auswahl (Lotterie)$215 je Personnur bei Stellen im Kontingent, vor der Petition
Formular I-129, H-1B$780 (Papier), $730 (online); kleine Arbeitgeber und Nonprofits $460jede Petition
Asylum Program Fee$600; kleine Arbeitgeber $300; Nonprofits $0zusätzlich zur I-129
Fraud Prevention and Detection Fee$500erste H-1B-Genehmigung oder Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber
ACWIA-Gebühr$1.500; bei höchstens 25 Vollzeitäquivalenten in den USA $750; Hochschulen und bestimmte Forschungseinrichtungen befreiterste Genehmigung, erste Verlängerung, Arbeitgeberwechsel
9-11 Response and Biometric Entry-Exit Fee$4.000nur Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten in den USA, davon mehr als die Hälfte mit H-1B oder L-Status, für Petitionen bis 30. September 2027
Premium Processing (Formular I-907)$2.965optional, Entscheidung innerhalb von 15 Arbeitstagen
Zahlung nach der Proklamation$100.000bestimmte Petitionen für Personen außerhalb der USA; Umsetzung durch Gerichtsentscheidung aufgehoben (Abschnitt 4)

Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; 8 CFR 106.1 und 106.2; 8 CFR 214.2(h)(19); 8 U.S.C. 1184(c)(9); USCIS, How Do I Request Premium Processing.

3Drei Rechnungen für eine erste Petition

Die Tabelle oben zeigt die Posten einzeln, die Tabelle unten setzt sie zusammen. Gerechnet ist jeweils eine erste Petition im Kontingent, online eingereicht, ohne Premium Processing. Drei typische Arbeitgeber:

  • Die kleine US-Tochter mit zehn Beschäftigten zahlt $2.225: die reduzierte I-129, die halbe Asylum Program Fee und die halbe ACWIA-Gebühr.
  • Die gewachsene US-Tochter mit vierzig Beschäftigten zahlt $3.545, weil alle Ermäßigungen wegfallen.
  • Der Arbeitgeber mit überwiegend ausländischem Personal, sechzig Beschäftigte, davon fünfunddreißig mit H-1B oder L-1, zahlt $7.545, weil die 9-11 Fee hinzukommt.

Mit Premium Processing liegen die drei Beispiele bei $5.190, $6.510 und $10.510. Nicht enthalten sind das Anwaltshonorar, die Konsulatsgebühr, die Familie und die Zahlung nach der Proklamation, um die es im nächsten Abschnitt geht. Wer die Registrierung bezahlt und nicht ausgewählt wird, hat $215 ausgegeben und steht im nächsten Jahr wieder am Anfang.

Drei Beispielrechnungen für eine erste H-1B-Petition im Kontingent (online eingereicht)
PostenUS-Tochter mit 10 BeschäftigtenUS-Tochter mit 40 BeschäftigtenArbeitgeber mit 60 Beschäftigten, davon 35 mit H-1B oder L-1
Registrierung$215$215$215
I-129, H-1B$460$730$730
Asylum Program Fee$300$600$600
Fraud Prevention and Detection Fee$500$500$500
ACWIA-Gebühr$750$1.500$1.500
9-11 Feeentfälltentfällt$4.000
Summe ohne Premium Processing$2.225$3.545$7.545
mit Premium Processing$5.190$6.510$10.510

Quelle: eigene Rechnung auf Grundlage von USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26, und 8 CFR 106.1 (kleiner Arbeitgeber: höchstens 25 Vollzeitäquivalente in den USA einschließlich verbundener Unternehmen). Ohne Anwaltshonorar, Konsulatsgebühren und die Zahlung nach der Proklamation.

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4Die 100.000 Dollar: was die Proklamation verlangt und was das Gericht entschieden hat

Am 19. September 2025 hat der Präsident mit der Proklamation 10973 die Einreise von H-1B-Fachkräften beschränkt, deren Petition nicht von einer Zahlung über $100.000 begleitet ist. Mit der Proklamation 11069 vom 18. September 2026 wurde diese Beschränkung um zwölf Monate verlängert. Sie gilt seit dem 21. September 2026 und läuft, wenn sie nicht erneut verlängert wird, am 21. September 2027 aus.

Wen die Zahlung trifft, beschreibt USCIS so: Petitionen für Personen, die sich außerhalb der USA befinden und kein gültiges H-1B-Visum haben, außerdem Petitionen, die eine Benachrichtigung des Konsulats oder der Grenzstelle beantragen. Nicht betroffen sind Petitionen für Personen in den USA, deren Statuswechsel, Verlängerung oder Änderung USCIS bewilligt, und bereits ausgestellte, gültige H-1B-Visa. Genau der typische Entsendungsfall, eine Fachkraft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die mit einem neuen Visum einreisen soll, ist also der Fall, auf den die Proklamation zielt. Ausnahmen kann der Heimatschutzminister im nationalen Interesse zulassen; USCIS spricht von äußerst seltenen Fällen.

Dann das Gericht. Am 8. Juni 2026 hat das Bundesbezirksgericht für Massachusetts im Verfahren State of California gegen Mullin die Verwaltungsanweisungen aufgehoben, mit denen die Behörde die Zahlung umgesetzt hatte. Den Antrag der Regierung, diese Entscheidung bis zur Berufung auszusetzen, hat das Berufungsgericht für den ersten Bezirk am 24. Juli 2026 abgelehnt. USCIS schreibt dazu, man halte die Entscheidung für falsch, werde sich aber an sie halten, und plane, die Zahlung wieder einzufordern, falls die Anordnung später aufgehoben wird.

Der Rechtsstand dieser Seite ist damit dreiteilig: Die Proklamation ist in Kraft. Ihre Umsetzung durch USCIS ist durch eine Gerichtsentscheidung aufgehoben, an die sich die Behörde hält. Und das Gebührenverzeichnis G-1055 in der Fassung vom 16. Oktober 2026 führt die $100.000 weiterhin als Posten, zahlbar über pay.gov vor der Einreichung. Wer eine H-1B-Petition für jemanden im Ausland plant, sollte die Zahlung deshalb als Risiko im Budget führen, nicht als erledigt. Wie der Streit entstanden ist und wie er weiterging, erzählen unsere Beiträge zum Urteil aus Boston und zur verlängerten Proklamation.

5Der Verordnungsentwurf über 103.265 Dollar

Parallel geht die Regierung einen zweiten Weg. Am 25. August 2026 hat das Heimatschutzministerium im Federal Register einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der eine neue Gebühr von $103.265 vorsieht. Sie soll bei der Einreichung fällig werden, für jede H-1B-Petition im Kontingent, einschließlich der Petitionen für Absolventen amerikanischer Masterstudiengänge, und zusätzlich zu allen anderen Gebühren und Zahlungen. Für Petitionen außerhalb des Kontingents, etwa von Hochschulen, soll sie nicht gelten.

Die Frist für Stellungnahmen endete am 24. September 2026. Eine Schlussregel ist bis zum Stand dieser Seite nicht im Federal Register erschienen. Der Entwurf ist also kein geltendes Recht. Er zeigt aber, wohin die Kosten des H-1B im Kontingent gehen können, und er unterscheidet nicht danach, wo sich die Fachkraft befindet. Unseren Bericht zum Entwurf findest du unter Die H-1B-Gebühr kommt durch die Hintertür.

6Konsulat, Familie und Arbeitserlaubnis des Ehepartners

Ist die Petition genehmigt, beantragt die Fachkraft das Visum bei einem US-Konsulat. Die Gebühr für einen Visumantrag in der Kategorie H beträgt nach der Gebührenordnung des Außenministeriums $205 je Person. Je nach Staatsangehörigkeit kann eine Ausstellungsgebühr nach dem Gegenseitigkeitsprinzip hinzukommen; sie steht im Reciprocity Schedule des Außenministeriums für das jeweilige Land.

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren kommen mit dem Status H-4. Jedes Familienmitglied, das ein Visum braucht, zahlt dieselbe Antragsgebühr von $205. Lebt die Familie bereits in den USA und wechselt oder verlängert den Status dort, kostet das Formular I-539 $470 auf Papier oder $420 online.

Ein Punkt, der Familien oft überrascht: Der H-4-Ehepartner darf nicht ohne Weiteres arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis gibt es nur, wenn für die Fachkraft bereits eine Greencard-Petition I-140 genehmigt ist oder ihr Aufenthalt nach dem Gesetz AC21 über sechs Jahre hinaus verlängert wurde. Der Antrag auf Formular I-765 kostet dann $520 auf Papier oder $470 online. Beim L-1 ist das anders: Ehepartner mit L-2 sind mit ihrem Status arbeitsberechtigt.

Gebühren für Visum und Familie
PostenBetragFür wen
Visumantrag H-1B oder H-4 am Konsulat$205 je PersonFachkraft, Ehepartner und jedes Kind, das ein Visum braucht
Formular I-539 (Verlängerung oder Wechsel in H-4 innerhalb der USA)$470 (Papier), $420 (online)Ehepartner und Kinder in den USA
Formular I-765 (Arbeitserlaubnis H-4)$520 (Papier), $470 (online)nur Ehepartner, wenn für die Fachkraft eine I-140 genehmigt ist oder sie nach AC21 über sechs Jahre hinaus verlängert wurde

Quelle: 22 CFR 22.1, Schedule of Fees, Item 21(b); USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26 (I-539, Appendix C I-765); USCIS, Employment Authorization for Certain H-4 Dependent Spouses.

7Verlängerung, Arbeitgeberwechsel und Premium Processing

Das H-1B wird in der Regel für bis zu drei Jahre genehmigt und kann um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Jede Verlängerung ist eine neue I-129 mit Grundgebühr und Asylum Program Fee. Die Registrierung entfällt, denn wer einmal im Kontingent gezählt wurde, muss für eine Verlängerung beim selben Arbeitgeber nicht wieder ins Los.

Bei den Zusatzgebühren unterscheidet die Verordnung genau:

  • ACWIA-Gebühr: bei der ersten Genehmigung, bei der ersten Verlängerung und beim Arbeitgeberwechsel. Ab der zweiten Verlängerung beim selben Arbeitgeber entfällt sie.
  • Fraud Prevention and Detection Fee: nur bei der ersten Genehmigung und beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, nicht bei der Verlängerung.
  • 9-11 Fee: für betroffene Arbeitgeber bei jeder Petition, die eine Verlängerung enthält; nur Änderungen ohne Verlängerung sind ausgenommen.

Premium Processing ist immer optional und kostet $2.965. Es beschleunigt die Entscheidung über die Petition, nicht die Lotterie und nicht den Termin am Konsulat. Bei einer Petition im Kontingent ist der Arbeitsbeginn ohnehin frühestens der 1. Oktober des Geschäftsjahres, sodass der schnelle Bescheid vor allem Planungssicherheit kauft.

8Die Kosten, die auf keinem Gebührenblatt stehen

Der größte Posten eines H-1B ist kein Gebührenposten, sondern das Gehalt. In der Labor Condition Application gegenüber dem Arbeitsministerium sichert der Arbeitgeber zu, mindestens den Lohn zu zahlen, den er vergleichbar qualifizierten Mitarbeitern zahlt, oder, wenn dieser höher ist, den ortsüblichen Lohn für die Stelle in der Region. Bei der Lotterie zählt die Lohnstufe zusätzlich: Seit dem Geschäftsjahr 2027 kommen Stellen der höchsten der vier Lohnstufen viermal in den Lostopf, Stellen der untersten Stufe einmal. Ein höheres Gehalt ist beim H-1B also nicht nur Kostenfaktor, sondern auch Losfaktor.

Hinzu kommen Pflichten für den Fall, dass die Entsendung früher endet. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor dem Ende des genehmigten Aufenthalts, muss er die angemessenen Kosten der Rückreise tragen. Kündigt der Mitarbeiter selbst, gilt das nicht. Ein Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums vom 27. März 2026 soll die Lohnstufen zudem näher an die Löhne vergleichbarer amerikanischer Beschäftigter heranführen; auch er ist nicht beschlossen.

Und schließlich das Anwaltshonorar für Registrierung, Labor Condition Application und Petition. Was wir für eine Petition berechnen, steht nicht hier, sondern auf unseren Leistungsseiten; welcher Weg sich für deinen Mitarbeiter überhaupt lohnt, klärt der Visa-Fahrplan.

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9Was dieselbe Entsendung mit dem L-1 kostet

Für einen Mitarbeiter, der seit mindestens einem Jahr ununterbrochen für das Unternehmen in Europa arbeitet, gibt es eine zweite Rechnung: das L-1 für die firmeninterne Versetzung. Die Grundgebühr für die I-129 ist dort höher, $1.335 online oder $1.385 auf Papier, für kleine Arbeitgeber $695. Dafür entfallen Registrierung, Lotterie, ACWIA-Gebühr und die Zahlung nach der Proklamation. Die Asylum Program Fee und die Fraud Prevention and Detection Fee fallen in gleicher Höhe an. Die 9-11 Fee beträgt beim L-1 $4.500 und trifft dieselbe Gruppe von Arbeitgebern.

Für die kleine US-Tochter aus dem Beispiel oben heißt das: $1.495 an USCIS-Gebühren für das L-1 statt $2.225 für das H-1B, ohne Los und mit einem Antrag, der jederzeit im Jahr gestellt werden kann. Konzerne mit einer genehmigten Blanket-L-Petition beantragen das L-1 sogar direkt am Konsulat und zahlen die Fraud Prevention and Detection Fee von $500 dort. Alle Gebühren des L-1 im Detail stehen auf unserer Seite L-1 Kosten und Gebühren, die Voraussetzungen auf der Seite zum L-1-Visum. Welche Visa für eine Entsendung überhaupt in Frage kommen, vergleicht der Beitrag Welches Visum für die Entsendung?, und wie das Gehalt des Entsandten in beiden Ländern besteuert wird, erklärt Entsendung USA: Steuern und Gehalt.

Gebühren für eine erste Petition: H-1B und L-1 nebeneinander
PostenH-1BL-1
Registrierung und Lotterie$215, nur mit Auswahl geht es weiterkeine, kein Kontingent
Formular I-129$730 online, $780 Papier; klein $460$1.335 online, $1.385 Papier; klein $695
Asylum Program Fee$600; klein $300$600; klein $300
Fraud Prevention and Detection Fee$500$500
ACWIA-Gebühr$1.500; klein $750keine
9-11 Fee für Arbeitgeber mit überwiegend H- und L-Personal$4.000$4.500
Zahlung nach der Proklamation$100.000, Umsetzung aufgehobenkeine
Summe kleiner Arbeitgeber$2.225$1.495

Quelle: USCIS, Form G-1055 Fee Schedule, Edition 10/16/26; 8 CFR 106.2; USCIS, H-1B Specialty Occupations (Stand der Seite: 21. September 2026).

Zusammengefasst
  • Beim H-1B zahlt der US-Arbeitgeber: $215 für die Registrierung, dann für die Petition I-129 und mehrere Zusatzgebühren.
  • Eine erste Petition kostet an USCIS-Gebühren zwischen $2.225 (kleine US-Tochter) und $7.545 (Arbeitgeber mit überwiegend H- und L-Personal), Premium Processing kostet $2.965 extra.
  • Die Proklamation verlangt $100.000 für bestimmte Petitionen von Personen außerhalb der USA und gilt bis 21. September 2027; ihre Umsetzung durch USCIS hat ein Bundesgericht aufgehoben.
  • Ein Verordnungsentwurf sieht $103.265 für jede Petition im Kontingent vor; beschlossen ist er nicht.
  • Für dieselbe Entsendung kostet das L-1 an Gebühren weniger und braucht kein Los.

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