Du hast die Firma gebaut. Jetzt soll sie dich nach Amerika tragen.
Green Card über die eigene US-Firma: wann deine Gesellschaft dich tragen kann, mit EB-1C, NIW oder PERM
Teil des Leitfadens Green Card für Unternehmer: fünf Wege zum Bleiben, und welcher zu dir und deiner Firma passt
Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, will nicht darauf warten, dass ihn ein fremder Arbeitgeber sponsert. Die eigene Firma kann der Schlüssel zur Green Card sein, aber jeder Weg verlangt etwas anderes von ihr: eine Muttergesellschaft im Ausland, ein Vorhaben von nationaler Bedeutung, eine echte Stelle für den Arbeitsmarkt oder eine Investition mit zehn Arbeitsplätzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann deine Gesellschaft welchen Weg trägt.
Die Frage kommt in fast jedem Gespräch mit Gründern: Kann meine eigene Firma mich sponsern? Die kurze Antwort lautet ja. Die lange Antwort hängt daran, welche Firma du meinst. Eine GmbH in Deutschland mit einer Tochter in den USA eröffnet andere Wege als eine US-Gesellschaft, die du allein gegründet hast. Und ein Unternehmen mit zwanzig Mitarbeitern trägt andere Anträge als eines, in dem du der einzige bist.
USCIS unterscheidet nicht zwischen guten und schlechten Unternehmern. Die Behörde fragt, ob deine Firma die Rolle erfüllen kann, die der jeweilige Weg ihr zuweist: Arbeitgeberin, Vehikel, Beleg oder Investition. Dieser Leitfaden geht die Wege in der Reihenfolge durch, in der sie für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz meist in Frage kommen.
1Kann deine eigene Firma dich sponsern?
Eine US-Gesellschaft ist eine eigene juristische Person. Sie kann einen Arbeitsvertrag mit dir schließen, dir ein Gehalt zahlen und als Arbeitgeberin eine Petition für dich stellen, auch wenn sie dir gehört. Das Gesetz verbietet das nicht. Es prüft aber genauer, je mehr Kontrolle du über den Arbeitgeber hast.
Daraus ergeben sich zwei Gruppen von Wegen. Bei der EB-1C und bei PERM ist die Firma die Antragstellerin, und sie muss Voraussetzungen erfüllen, die eine Behörde an Arbeitgeber stellt: ein Jahr am Markt, Zahlungsfähigkeit, eine echte Stelle. Beim NIW, bei der EB-1A und bei der EB-5 stellst du die Petition selbst. Die Firma ist dann der Ort, an dem du dein Vorhaben umsetzt, deine Leistungen belegst oder dein Kapital investierst. Die Tabelle unten zeigt die Rollen nebeneinander.
Eine Sache gilt für alle Wege: Eine Gesellschaft, die nur auf dem Papier existiert, hilft nicht. USCIS schaut auf Umsatz, Mitarbeiter, Verträge, Steuererklärungen und Räume. Eine US-Gesellschaft mit Betriebsstätte, eigenem Konto und laufender Buchhaltung ist die Grundlage, auf der jeder dieser Wege erst beginnt.
| Weg | Rolle der Firma | Was sie zeigen muss |
|---|---|---|
| EB-1C | Arbeitgeber und Antragstellerin der I-140 | dieselbe Gesellschaft, Tochter oder verbundenes Unternehmen der Firma im Ausland; seit mindestens einem Jahr im Geschäft; eine Stelle in leitender Funktion; Fähigkeit, das Gehalt zu zahlen |
| EB-2 NIW | Vehikel für dein Vorhaben, keine Antragstellerin nötig | dass dein Vorhaben über die Firma hinaus nationale Bedeutung hat und du gut aufgestellt bist |
| EB-1A | Beleg deiner Leistungen, keine Antragstellerin nötig | etwa deine führende Rolle in einer angesehenen Organisation oder Beiträge von großer Bedeutung |
| PERM (EB-2, EB-3) | Arbeitgeber, Labor Certification und I-140 | bei deinen Anteilen, Verwandtschaft oder wenigen Mitarbeitern im Audit ein echtes Stellenangebot an den amerikanischen Arbeitsmarkt |
| EB-5 | Unternehmen, in das du investierst | $1.050.000 Investition, $800.000 in einem Fördergebiet (TEA); zehn Vollzeitstellen für berechtigte Arbeitnehmer |
Quelle: 8 CFR 204.5(g), (j); 20 CFR 656.17(l); USCIS, EB-1, EB-2 und About the EB-5 Visa Classification. Gelesen am 24. Oktober 2026.
2EB-1C: die US-Tochter deiner Firma zu Hause
Für den Mittelständler mit eigener Firma in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die EB-1C der naheliegendste Weg. Sie gilt für Manager und Führungskräfte, die in den drei Jahren vor der Petition mindestens ein Jahr im Ausland in leitender Funktion beschäftigt waren. Arbeitest du schon in den USA für die US-Gesellschaft, zählen die drei Jahre vor deiner letzten Einreise mit einem Visum auf Zeit.
Die US-Gesellschaft muss mit der Firma im Ausland verbunden sein: dieselbe Gesellschaft, eine Tochter oder ein verbundenes Unternehmen. Sie muss seit mindestens einem Jahr Geschäfte machen und dir eine Stelle in leitender Funktion anbieten, beschrieben in einem Schreiben, das deine Aufgaben klar benennt. Eine Labor Certification ist nicht nötig. Dafür muss die US-Gesellschaft belegen, dass sie dein Gehalt zahlen kann.
Der übliche Weg dorthin führt über das L-1A. Deine Firma zu Hause entsendet dich in die neue US-Tochter. Für eine neue Niederlassung gilt die erste Genehmigung höchstens ein Jahr, und die Tochter muss in dieser Zeit eine echte Führungsposition tragen können. Wenn sie das geschafft hat und ein Jahr am Markt ist, liegen die Bausteine der EB-1C bereit. Wie das bei kleinen Töchtern aussieht, zeigt der Leitfaden EB-1C für kleine und neue US-Tochtergesellschaften; den Einstieg über die neue Niederlassung beschreibt L-1 für eine neue US-Niederlassung.
Gründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
3Was USCIS unter Manager und Executive versteht
Bei kleinen Firmen scheitert die EB-1C selten am Jahr im Ausland, sondern an der Frage, ob du wirklich leitest. Die Verordnung zieht zwei Grenzen. Ein Vorgesetzter der ersten Ebene gilt nicht schon deshalb als Manager, weil er andere beaufsichtigt, es sei denn, die Beaufsichtigten sind selbst Fachkräfte mit akademischem Profil. Und die Zahl der Mitarbeiter ist kein Kriterium für sich: USCIS muss den vernünftigen Bedarf des Unternehmens in seiner Entwicklungsphase berücksichtigen, darf aber niemanden nur wegen der Zahl der Mitarbeiter zum Manager erklären.
Für dich als Eigentümer heißt das: Die Petition muss zeigen, dass andere die operative Arbeit erledigen und du das Unternehmen, eine Abteilung oder eine wesentliche Funktion lenkst. Wer in der US-Tochter selbst verkauft, liefert und Rechnungen schreibt, riskiert, dass die Behörde in ihm jemanden sieht, der die Arbeit selbst erledigt, statt sie zu leiten. Die Unterscheidung zwischen Personalverantwortung und der Leitung einer Funktion vertieft der Leitfaden Manager, Executive oder Function Manager.
4EB-2 NIW: die Firma als Vorhaben
Hast du keine Firma im Ausland, die dich entsendet, kann der National Interest Waiver der Weg sein. Du reichst die I-140 selbst ein, ohne Jobangebot und ohne Labor Certification. Voraussetzung ist zuerst die EB-2-Grundlage: ein Advanced Degree, also ein Abschluss über dem Bachelor oder ein Bachelor mit fünf Jahren fortschreitender Berufserfahrung im Fach, oder Exceptional Ability mit mindestens drei von sechs Kriterien.
USCIS sagt ausdrücklich, dass du dein Vorhaben auch über deine eigene Firma verfolgen kannst. Geprüft wird aber das Vorhaben, nicht die Firma. Nützt es nur deinem Unternehmen oder deinen Kunden, reicht das nicht. USCIS nennt Beispiele: Wer ein Beratungsunternehmen für eine wichtige Branche gründet oder ein Autohaus eröffnen will, belegt nationale Bedeutung nicht mit der Bedeutung der Branche. Überzeugen können Belege wie das Interesse von Kunden, Investoren oder Partnern, erste Erfolge auf dem Weg zum Vorhaben und ein Plan, der zu deiner Ausbildung und Erfahrung passt.
Beim dritten Prüfungsschritt hilft dir die Rolle als Gründer sogar: USCIS erkennt an, dass es für einen Unternehmer unpraktisch sein kann, sich ein Jobangebot von einem US-Arbeitgeber zu verschaffen. Wie Gründer den NIW aufbauen, zeigt der Leitfaden NIW für Unternehmer und Gründer.
5EB-1A: wenn dein Unternehmen deine Anerkennung belegt
Die EB-1A ist die Kategorie mit dem höchsten Maßstab. Du musst nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung belegen, mit einer großen internationalen Auszeichnung oder mit drei von zehn Kriterien. Mehrere davon passen zu Unternehmern: eigene Beiträge von großer Bedeutung für das Fach, ausdrücklich auch geschäftliche, eine führende oder entscheidende Rolle in angesehenen Organisationen, ein Gehalt deutlich über dem Üblichen im Fach und Berichte über dich in Fach- oder großen Medien.
Deine Firma ist hier kein Antragsteller, sondern Beweismittel. Ein Unternehmen, das in seiner Branche bekannt ist, über das die Fachpresse schreibt und das unter deiner Leitung gewachsen ist, kann mehrere Kriterien tragen. Die EB-1 hatte im Visa Bulletin für November 2026 für Deutsche, Österreicher und Schweizer keinen Rückstau. Beispiele für Gründer und Geschäftsführer stehen im Leitfaden EB-1A für Unternehmer und Führungskräfte.
6PERM über die eigene Firma: der Test des echten Jobangebots
Theoretisch kann deine US-Gesellschaft für dich auch den klassischen Weg über PERM gehen: ortsüblicher Lohn, Ausschreibung, Labor Certification, I-140. Praktisch trifft dieser Weg bei Eigentümern auf eine Regel, die genau für diesen Fall geschrieben ist. Ist der Arbeitgeber eine Gesellschaft mit wenigen Gesellschaftern, an der du beteiligt bist, bist du mit Gesellschaftern oder Geschäftsführern verwandt oder bist du einer von wenigen Mitarbeitern, muss der Arbeitgeber bei einem Audit belegen, dass es ein echtes Stellenangebot gibt, das jedem amerikanischen Bewerber offensteht.
Das ist schwer, wenn die Stelle die des Eigentümers ist. Der Arbeitgeber muss das Gehalt mindestens in Höhe des ortsüblichen Lohns anbieten, die Stelle nach festen Regeln ausschreiben, amerikanische Bewerber ernsthaft prüfen und darf sich die Kosten des Verfahrens nicht erstatten lassen, auch nicht von dir. Für eine Firma, in der du der Kopf bist, passt dieser Weg selten. Für eine gewachsene Firma, in der du eine klar abgegrenzte Fachstelle einnimmst und andere die Entscheidungen über Einstellungen treffen, kann er funktionieren. Den Ablauf im Einzelnen beschreibt der Leitfaden Green Card durch den Arbeitgeber.
Welcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
7EB-5: die eigene Firma als Investition
Die EB-5 ist der Weg, auf dem deine Firma kein Arbeitgeber und kein Beweismittel ist, sondern Ziel deiner Investition. Investierst du direkt in ein eigenes neues Unternehmen, liegt der Betrag bei $1.050.000 oder bei $800.000 in einem Targeted Employment Area oder für ein Infrastrukturprojekt. Für Petitionen ab dem 1. Januar 2027 passt das Gesetz die Beträge an die Inflation an.
Das Unternehmen muss mindestens zehn Vollzeitstellen für berechtigte Arbeitnehmer schaffen oder erhalten. Berechtigt sind Staatsbürger, Permanent Residents und andere Einwanderer mit Arbeitserlaubnis. Du selbst, dein Ehepartner und deine Kinder zählen nicht mit, ebenso wenig Mitarbeiter mit einem Visum auf Zeit. Für ein eigenes Unternehmen bedeutet das: Die zehn Stellen müssen echte Vollzeitstellen für andere sein, nicht für die Familie. Den Weg im Einzelnen beschreibt der Leitfaden Green Card durch Investition.
8Was die Firma vorweisen muss
Auf den Wegen, auf denen deine Firma Arbeitgeberin ist, prüft USCIS sie wie jeden anderen Arbeitgeber. Am wichtigsten ist die Zahlungsfähigkeit: Die Firma muss zeigen, dass sie das angebotene Gehalt ab dem Priority Date bis zu dem Tag zahlen kann, an dem du Permanent Resident wirst. Als Beleg verlangt die Verordnung Geschäftsberichte, Bundessteuererklärungen oder geprüfte Jahresabschlüsse. Eine junge Gesellschaft ohne Steuererklärung und ohne geprüften Abschluss hat diesen Beleg noch nicht.
Daraus folgt eine praktische Regel: Die Steuererklärungen deiner US-Gesellschaft werden oft Teil deines Green-Card-Antrags. Eine Corporation, die ihre Form 1120 sauber abgibt, ein Gehalt über eine ordentliche Lohnabrechnung zahlt und Gewinne ausweist, ist ein anderer Arbeitgeber als eine, die alles über Entnahmen regelt. Wer die Green Card über die eigene Firma plant, stimmt die Struktur der Gesellschaft, das eigene Gehalt und die Steuererklärungen von Anfang an darauf ab. Die Tabelle unten fasst die Prüfpunkte zusammen.
| Prüfpunkt | Wo er gilt | Regel |
|---|---|---|
| Fähigkeit, das Gehalt zu zahlen | alle Wege mit Jobangebot (EB-1C, PERM) | ab dem Priority Date bis zur Green Card; Belege: Geschäftsberichte, Bundessteuererklärungen oder geprüfte Abschlüsse |
| Dauer der Geschäftstätigkeit | EB-1C | mindestens ein Jahr |
| Verbindung zur Firma im Ausland | EB-1C | dieselbe Gesellschaft, Tochter oder verbundenes Unternehmen |
| Ortsüblicher Lohn | PERM | das angebotene Gehalt erreicht mindestens den vom Arbeitsministerium bestimmten Lohn |
| Echtes Stellenangebot | PERM bei Anteilen, Verwandtschaft oder wenigen Mitarbeitern | im Audit nachzuweisen |
| Kosten der Labor Certification | PERM | trägt der Arbeitgeber, ohne Erstattung |
| Arbeitsplätze | EB-5 | zehn Vollzeitstellen; du und deine Familie zählen nicht mit |
Quelle: 8 CFR 204.5(g)(2) und (j)(3); 20 CFR 656.10(c)(1), 656.12(b), 656.17(l); USCIS, About the EB-5 Visa Classification. Gelesen am 24. Oktober 2026.
9Die Reihenfolge: Gründung, Visum, Green Card
Für die meisten Unternehmer ist die Green Card über die eigene Firma kein einzelner Antrag, sondern eine Abfolge. Wer eine Firma im Ausland hat, gründet die US-Tochter, kommt mit dem L-1A, baut die Tochter so auf, dass sie eine Führungsposition trägt, und stellt nach einem Jahr Geschäftstätigkeit die EB-1C. Das L-1A verträgt den Green-Card-Antrag ausdrücklich: Das Gesetz sagt, dass ein Antrag auf Daueraufenthalt beim L-Visum kein Beweis gegen die vorübergehende Absicht ist.
Wer keine Firma im Ausland hat, kommt oft mit dem E-2 und sucht von dort den Weg über den NIW, die EB-1A oder die EB-5. Wie diese Übergänge für jedes Visum aussehen, steht im Leitfaden Vom Visum zur Green Card.
In beiden Fällen entscheidet sich vieles schon bei der Gründung: Welche Gesellschaft hält die Anteile, wer ist Geschäftsführer, wie fließt das Kapital, wie wird das Gehalt bezahlt. Wer erst gründet und dann an die Green Card denkt, gründet oft so, dass die Gesellschaft den späteren Antrag nicht trägt. Den Überblick über alle Wege gibt der Leitfaden Green Card für Unternehmer.
Die US-Corporation (Inc) für Wachstum, Investoren und Visum.
- Deine eigene US-Firma kann auf fünf Wegen eine Rolle spielen: als Arbeitgeber bei EB-1C und PERM, als Vehikel beim NIW, als Beleg bei der EB-1A und als Investition bei der EB-5.
- Die EB-1C verlangt eine Firma im Ausland, mit der deine US-Gesellschaft verbunden ist, ein Jahr leitende Tätigkeit dort und eine US-Gesellschaft, die seit mindestens einem Jahr Geschäfte macht.
- PERM über die eigene Firma ist möglich, aber bei Anteilen, Verwandtschaft oder wenigen Mitarbeitern muss die Firma im Audit ein echtes Stellenangebot belegen.
- Beim NIW zählt nicht die Firma, sondern die nationale Bedeutung deines Vorhabens; die Bedeutung der Branche allein reicht nicht.
So helfen wir dir
- Visa-Fahrplan zur GründungGründung und Visum in einem Plan, damit die Gesellschaft das Visum trägt.
- Visa-FahrplanSchriftlich, welches Visum zu dir und deiner Familie passt, erstellt mit unserem Immigration Attorney.
- Corporation gründenDie US-Corporation (Inc) für Wachstum, Investoren und Visum.
- Holding in DelawareDie Holding über deinen US-Gesellschaften, mit einer gemeinsamen Steuererklärung.
- SteuerkonzeptDie saubere Struktur zwischen Mutter und US-Tochter oder zwischen dir und deiner US-Gesellschaft, abgestimmt mit deinem Steuerberater.
- Beratung zu Visum und GreencardWelcher Weg in die USA zu dir passt, geklärt in einem Gespräch.
Investoren-Erlebnisreise Texas
Fünf Tage in Austin mit Sebastian Sauerborn: Firmen, Visa, Immobilien, Banking und die Menschen vor Ort. Die US-Firmengründung im Wert von $3.500 ist im Ticket enthalten, dazu ein Jahr New Horizons Club.
- Schlüsselfertige US-Firmengründung im Wert von $3.500
- 1 Jahr New Horizons Club im Wert von $1.299
- Fünf Tage Programm auf Deutsch, Begleitperson kostenlos
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