Die Heimat lässt dich gehen. Steuerlich nimmt sie sich dafür etwas Zeit.
Wegzug in die USA: wann Deutschland, Österreich und die Schweiz dich steuerlich gehen lassen, was sie beim Abschied noch berechnen und ab welchem Tag die IRS zuständig ist
Teil des Leitfadens Als Unternehmer in die USA umziehen
Wer in die USA zieht, verlässt zwei Steuersysteme nicht im selben Moment. Zu Hause endet die volle Steuerpflicht an Regeln, die mit der Abmeldung beim Einwohneramt wenig zu tun haben, und manche Länder berechnen beim Abschied noch Steuer auf Wertzuwächse, die nie verkauft wurden. Auf der anderen Seite beginnt die US-Steuerpflicht an einem eigenen Stichtag. Diese Seite ordnet beide Seiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz, mit den Normen, auf die es ankommt.
Ein Umzug in die USA hat ein Datum. Steuerlich hat er mindestens zwei, und sie fallen selten auf denselben Tag. Zu Hause endet die volle Steuerpflicht dann, wenn du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgibst. In den USA beginnt sie an einem Stichtag, den die IRS nach eigenen Regeln bestimmt. Dazwischen liegen Fragen, die viele erst nach dem Umzug stellen: Rechnet das Finanzamt noch einmal ab? Was wird aus der Pensionskasse? Läuft das Kindergeld weiter? Diese Seite geht die Heimatseite für Deutschland, Österreich und die Schweiz durch und zeigt am Ende, wo die US-Seite beginnt. Den Weg dorthin im Ganzen beschreibt der Leitfaden zum Umzug in die USA; was du an Vermögen mitnimmst und wie du es vorher ordnest, vertieft die Seite Vermögen und Geld in die USA mitnehmen.
1Zwei Steuersysteme, zwei Stichtage
Deutschland, Österreich und die Schweiz besteuern nach dem Wohnsitz. In Deutschland ist nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit dem Welteinkommen. Österreich formuliert es in § 1 Abs. 2 EStG 1988 fast wortgleich. In der Schweiz besteht die Steuerpflicht nach Art. 3 DBG bei steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt und endet nach Art. 8 DBG mit dem Wegzug.
Wer geht, bleibt mit den Einkünften aus der Heimat oft trotzdem dort steuerpflichtig, nur eben beschränkt: mit Mieten aus der Wohnung, die er behält, mit Dividenden der deutschen GmbH, mit einer Rente aus der Heimat, soweit das Abkommen das zulässt. In Deutschland regelt das § 1 Abs. 4 EStG, in Österreich § 1 Abs. 3 EStG 1988.
Die USA dagegen fragen nicht nach der Wohnung, sondern nach dem Aufenthaltsstatus und den Tagen. Daraus folgt der wichtigste Planungsgedanke dieser Seite: Der Tag, an dem die Heimat dich gehen lässt, und der Tag, an dem die IRS dich als ansässig behandelt, werden getrennt bestimmt. Im Jahr dazwischen bist du in beiden Ländern ein Teilzeitsteuerpflichtiger. Wie die deutsche Veranlagung das Wechseljahr zusammenfasst und warum dein US-Gehalt dort den Steuersatz erhöht, steht auf der Seite Umzugsjahr in der US-Steuererklärung.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| volle Steuerpflicht knüpft an | Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 1 Abs. 1 EStG); Wohnsitz = innegehabte Wohnung (§ 8 AO) | Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) | steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt (Art. 3 DBG); Pflicht endet mit dem Wegzug (Art. 8 DBG) |
| Abmeldung beim Amt | innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG) | innerhalb von drei Tagen | bei der Wohnsitzgemeinde, wer länger als drei Monate geht und die Unterkunft aufgibt |
| Steuer beim Wegzug | Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 %, Investmentanteile ab 1 % oder 500.000 Euro Anschaffungskosten (§ 6 AStG, § 19 Abs. 3 InvStG) | Kapitalvermögen, Derivate und Kryptowährungen (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988); Betriebsvermögen (§ 6 Z 6) | keine auf Privatvermögen (Art. 16 Abs. 3 DBG); Geschäftsvermögen, das in einen ausländischen Betrieb überführt wird (Art. 18 Abs. 2 DBG) |
| Aufschub beim Ziel USA | sieben Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheit | Nichtfestsetzung und Raten nur bei EU/EWR, nicht bei den USA | entfällt |
| was nachwirkt | erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu zehn Jahre (§ 2 AStG); Erbschaft- und Schenkungsteuer fünf Jahre für Deutsche (§ 2 ErbStG) | beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte (§ 1 Abs. 3, § 98) | Quellensteuer auf Leistungen aus Pensionskasse und Säule 3a (Art. 96 DBG) |
Quelle: EStG §§ 1; AO §§ 8, 9; BMG § 17; AStG §§ 2, 6; InvStG § 19; ErbStG § 2 (gesetze-im-internet.de); EStG 1988 §§ 1, 6, 27 (RIS, Fassung vom 11.08.2026, Archivkopie); oesterreich.gv.at, Abmeldung aus Österreich; DBG Art. 3, 8, 16, 18, 96 (Fedlex, Stand 02.09.2026); EDA, Auswandern.
2Deutschland: Abmeldung ist nicht gleich Wegzug
Die Abmeldung ist Pflicht. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht, meldet sich nach § 17 Abs. 2 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab, frühestens eine Woche vorher. Für die Steuer entscheidet aber nicht das Melderegister. Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehält und benutzt. Das Gesetz knüpft an die Wohnung an, nicht an die Meldebescheinigung.
Wer seine Eigentumswohnung in Deutschland eingerichtet behält, um dort im Sommer zu wohnen, hat deshalb in der Regel weiter einen Wohnsitz, auch abgemeldet. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 9 AO, wer sich nicht nur vorübergehend an einem Ort aufhält; ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt.
2.1Wenn beide Staaten dich als ansässig sehen
Bleibt ein Wohnsitz in Deutschland und wirst du zugleich in den USA ansässig, entscheidet Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens, wer vorgeht: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, dann die Staatsangehörigkeit, zuletzt eine Verständigung der Behörden. Österreich hat dieselbe Reihenfolge, die Schweiz in Artikel 4 Absatz 3 ihres Abkommens. Wer mit der Greencard in die USA zieht, sollte eine Klausel im Protokoll von 2006 kennen: Deutschland behandelt einen Greencard-Inhaber nur dann als in den USA ansässig, wenn er dort eine erhebliche Anwesenheit, eine ständige Wohnstätte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Abkommen mit Österreich enthält eine ähnliche Regel. Wie der Tie-Breaker in der US-Erklärung wirkt und wann er Form 8833 verlangt, steht auf der Seite Doppelbesteuerungsabkommen in der US-Steuererklärung.
Für die Planung heißt das: Wer klare Verhältnisse will, entscheidet bewusst über die Wohnung zu Hause, bevor er den Wegzugstag festlegt. Und wer sie behält, weiß, dass dann das Abkommen und nicht die Abmeldung über die Ansässigkeit entscheidet.
3Deutschland: was nach dem Wegzug nachwirkt
Für Deutsche endet die Bindung an das deutsche Steuerrecht mit dem Wegzug nicht ganz. Zwei Regeln wirken nach.
3.1Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Wer in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug als Deutscher mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung ansässig ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Wegzugsjahr erweitert beschränkt steuerpflichtig. Er versteuert dann alle Einkünfte, die bei unbeschränkter Steuerpflicht keine ausländischen Einkünfte wären, also deutlich mehr als nur die üblichen Inlandseinkünfte. Die Regel greift nur in Jahren, in denen diese Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen.
Ob die Besteuerung im neuen Land niedrig ist, misst § 2 Abs. 2 AStG mit einem Belastungsvergleich: Liegt die ausländische Einkommensteuer für eine unverheiratete Person mit 77.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen um mehr als ein Drittel unter der deutschen, gilt das Gebiet als niedrig besteuert, es sei denn, du weist nach, dass du insgesamt mindestens zwei Drittel der deutschen Steuer zahlst. Wesentliche wirtschaftliche Interessen hat nach § 2 Abs. 3 AStG unter anderem, wer eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält, wer mehr als 30 % seiner Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro aus Deutschland bezieht, oder wessen deutsches Vermögen mehr als 30 % seines Gesamtvermögens ausmacht oder 154.000 Euro übersteigt. Ob die USA in deinem Fall als niedrig besteuert gelten, hängt also vom Vergleich ab, nicht vom Ruf des Landes. Hältst du deutsche Vermögenswerte über eine ausländische Gesellschaft, rechnet § 5 AStG deren Inlandseinkünfte dir zu.
3.2Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten deutsche Staatsangehörige nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG noch als Inländer, solange sie sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben. Eine Schenkung in diesen fünf Jahren ist also mit dem gesamten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig. Fällt jemand unter § 2 AStG, erweitert § 4 AStG die Erbschaftsteuer für diese Zeit zusätzlich. Deutschland und die USA haben dazu ein eigenes Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, ebenso Österreich; mit der Schweiz besteht eines für Nachlässe. Was die US-Seite bei Erbschaften und Schenkungen von Nicht-Amerikanern verlangt, steht auf der Seite US-Erbschaftsteuer für Nicht-US-Bürger.
4Deutschland: die Wegzugsteuer nach § 6 AStG
Die Wegzugsteuer ist der Teil des Abschieds, über den am meisten gesprochen wird, und sie betrifft weniger Menschen, als die Sorge vermuten lässt. Nach § 6 AStG steht die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt einem Verkauf von Anteilen im Sinne des § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Besteuert wird der Wertzuwachs seit der Anschaffung, ohne dass Geld fließt.
4.1Wen sie trifft
- Dauer: Du warst in den letzten zwölf Jahren vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig (§ 6 Abs. 2 AStG).
- Beteiligung: Du warst innerhalb der letzten fünf Jahre an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt, im In- oder Ausland (§ 17 Abs. 1 EStG). Die eigene GmbH gehört dazu, ebenso eine größere Beteiligung an einer Aktiengesellschaft.
- Investmentfonds: Für Wegzüge nach dem 31. Dezember 2024 erfasst § 19 Abs. 3 InvStG auch Fondsanteile im Privatvermögen, wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile eines Fonds gehalten hast oder deine Anteile an einem Fonds mindestens 500.000 Euro Anschaffungskosten haben. Wer je Fonds unter 1 % der Anteile und unter 500.000 Euro Anschaffungskosten bleibt, ist von dieser Regel nicht erfasst; ein großer Bestand in einem einzigen Fonds kann die Schwelle erreichen.
Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften gilt das Teileinkünfteverfahren: Nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG bleiben 40 % des gemeinen Werts steuerfrei, und der Rest wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
4.2Wie du zahlst und was danach gilt
Die Steuer wird mit dem Wegzug festgesetzt. Auf Antrag kannst du sie nach § 6 Abs. 4 AStG in sieben gleichen Jahresraten zahlen. Die Raten sind nicht verzinst; das Finanzamt gibt dem Antrag aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung statt. Die erste Rate ist einen Monat nach dem Bescheid fällig, die weiteren jeweils am 31. Juli. Verkaufst du die Anteile, meldest du Insolvenz an oder schüttet die Gesellschaft mehr als ein Viertel des angesetzten Werts aus, wird der Rest innerhalb eines Monats fällig. Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst du dem Finanzamt deine Anschrift mit und bestätigst, dass die Anteile dir noch gehören (§ 6 Abs. 5 AStG).
Ist der Wegzug nur vorübergehend, gibt es einen Ausweg, der im Gesetz steht: Wirst du innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch, sofern die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft oder übertragen wurden, keine Ausschüttungen über ein Viertel des Werts flossen und Deutschland sein Besteuerungsrecht wieder im alten Umfang erhält. Das Finanzamt kann die Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht (§ 6 Abs. 3 AStG).
4.3Die US-Seite der Wegzugsteuer
Damit derselbe Wertzuwachs nicht ein zweites Mal besteuert wird, wenn du die Anteile später als US-Ansässiger verkaufst, enthält das Abkommen in Artikel 13 Absatz 6 in der Fassung des Protokolls von 2006 ein Wahlrecht: Wer beim Wegzug in Deutschland so besteuert wird, als hätte er verkauft, kann wählen, in den USA so behandelt zu werden, als hätte er die Anteile unmittelbar vor dem Wegzug zum Marktwert verkauft und zurückgekauft. Was die Wahl in der US-Erklärung bedeutet, steht auf der Seite Umzugsjahr in der US-Steuererklärung. Gestaltungsfragen rund um die GmbH vor dem Wegzug vertieft der Beitrag Wegzugsbesteuerung beim Umzug in die USA und unsere Schwesterseite wohnsitzausland.com.
| Punkt | Regel | Norm |
|---|---|---|
| Auslöser | Ende der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt | § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG |
| wer | mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig innerhalb der letzten zwölf Jahre | § 6 Abs. 2 AStG |
| welche Anteile | Kapitalgesellschaft, an der du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % beteiligt warst; in- und ausländische | § 6 Abs. 1 AStG, § 17 Abs. 1 EStG |
| Investmentfonds | mindestens 1 % der Anteile oder mindestens 500.000 Euro Anschaffungskosten, für Wegzüge nach dem 31. Dezember 2024 | § 19 Abs. 3 InvStG, § 57 InvStG |
| Bemessung | gemeiner Wert abzüglich Anschaffungskosten; bei GmbH- und AG-Anteilen bleiben 40 % steuerfrei | § 17 Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG |
| Zahlung | auf Antrag sieben gleiche Jahresraten, unverzinst, in der Regel gegen Sicherheit; erste Rate einen Monat nach dem Bescheid, weitere jeweils am 31. Juli | § 6 Abs. 4 AStG |
| Pflichten danach | jährlich bis 31. Juli Anschrift und Zurechnung der Anteile melden; Verkauf oder große Ausschüttungen binnen eines Monats | § 6 Abs. 5 AStG |
| Rückkehr | Steuer entfällt bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren, verlängerbar um bis zu fünf Jahre, unter Bedingungen | § 6 Abs. 3 AStG |
| US-Seite | Wahl, in den USA so behandelt zu werden, als seien die Anteile vor dem Wegzug zum Marktwert verkauft und zurückgekauft | Art. 13 Abs. 6 DBA USA, Protokoll 2006 |
Quelle: AStG § 6; EStG §§ 3, 17; InvStG §§ 19, 57 (gesetze-im-internet.de); Protokoll vom 1. Juni 2006 zum Abkommen zwischen Deutschland und den USA, Artikel VI (IRS, Treaty Documents).
Deine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
5Österreich: der Wegzug als Veräußerung
Österreich geht einen anderen Weg als Deutschland, und für den Umzug in die USA ist er strenger. Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten alle Umstände, die das österreichische Besteuerungsrecht im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, als Veräußerung, und zwar für Wirtschaftsgüter des Kapitalvermögens, für Derivate und für Kryptowährungen. Eine Mindestbeteiligung wie die 1 % in Deutschland kennt diese Regel nicht. Erfasst ist grundsätzlich das gesamte Depot, von der Einzelaktie bis zum Fonds.
Der fiktive Gewinn unterliegt wie ein echter Kursgewinn dem besonderen Steuersatz von 27,5 % nach § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988.
5.1Aufschub nur innerhalb Europas
Beim Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat wird die Steuer auf Antrag nur im Bescheid festgehalten, aber erst bei einem tatsächlichen Verkauf festgesetzt (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. a). Ein späterer Weiterzug in einen Staat außerhalb dieses Raums gilt selbst als Verkauf (lit. b). Für alle übrigen Fälle verweist lit. d auf die Ratenregel in § 6 Z 6 lit. c und d; diese Ratenzahlung ist aber ihrerseits an die Überführung in einen EU- oder EWR-Staat geknüpft. Beim direkten Wegzug in die USA greift nach dem Gesetzestext also weder die Nichtfestsetzung noch die Ratenzahlung: Die Steuer wird festgesetzt und fällig.
Für betriebliches Vermögen gilt § 6 Z 6 lit. a und b: Wirtschaftsgüter, die in einen ausländischen Betrieb überführt werden oder deren Besteuerung Österreich verliert, werden mit dem Fremdvergleichswert angesetzt.
5.2Abmeldung und was bleibt
Wer Österreich verlässt und dabei seinen Wohnsitz aufgibt, meldet sich nach den Angaben des Bundesportals oesterreich.gv.at innerhalb von drei Tagen ab. Danach bleibst du nach § 1 Abs. 3 EStG 1988 mit den in § 98 aufgezählten inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig, etwa mit Mieten aus einer österreichischen Wohnung. Wie Österreich US-Einkünfte anrechnet und die Rente nach dem Abkommen behandelt, steht auf der Seite Doppelbesteuerungsabkommen in der US-Steuererklärung.
6Schweiz: Abmeldung, Ende der Steuerpflicht und die Vorsorgegelder
Wer mehr als drei Monate ins Ausland geht, seine Unterkunft aufgibt und nicht bald zurückkehren will, meldet sich nach den Angaben des EDA bei der Wohnsitzgemeinde ab; bei der definitiven Ausreise gibt die Gemeinde den Heimatschein aus, mit dem du dich bei der Schweizer Vertretung in den USA anmeldest. Die Steuerpflicht endet nach Art. 8 Abs. 2 DBG mit dem Wegzug. Für das Teiljahr wird nach Art. 40 Abs. 3 DBG das Einkommen bis zum Wegzug besteuert, mit dem Satz des auf zwölf Monate hochgerechneten Einkommens. Die Meldevorschriften und die Abwicklung der Kantons- und Gemeindesteuern regelt jeder Kanton selbst.
6.1Keine Wegzugsteuer auf Privatvermögen
Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei. Damit gibt es beim Wegzug auch keinen privaten Wertzuwachs, den die Schweiz besteuern könnte. Anders beim Geschäftsvermögen von Selbständigen: Nach Art. 18 Abs. 2 DBG steht die Überführung von Geschäftsvermögen in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten einer Veräußerung gleich.
6.2Pensionskasse und Säule 3a
Für viele Schweizer ist das Vorsorgeguthaben der größte Posten beim Umzug. Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann nach Art. 5 Abs. 1 lit. a FZG die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen. Die Einschränkung des Art. 25f FZG, nach der das obligatorische Altersguthaben nicht bar ausgezahlt wird, gilt nur für Personen, die in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen weiter obligatorisch versichert sind oder in Liechtenstein wohnen. Beim Umzug in die USA steht dir also das ganze Guthaben offen. Verheiratete und eingetragene Partner brauchen die schriftliche Zustimmung des anderen (Art. 5 Abs. 2 FZG).
Das Guthaben der Säule 3a darf nach Art. 3 Abs. 2 lit. d BVV 3 vorzeitig ausgezahlt werden, wenn die Pensionskasse nach Art. 5 FZG zur Barauszahlung verpflichtet wäre, also auch beim endgültigen Wegzug.
Wer im Ausland wohnt, ist für Leistungen aus Pensionskasse und Säule 3a nach Art. 96 DBG in der Schweiz quellensteuerpflichtig; bei Kapitalleistungen wird die Steuer nach Art. 38 Abs. 2 DBG zu einem Fünftel des Tarifs berechnet. Nach Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA besteuert Ruhegehälter für frühere Arbeit nur der Wohnsitzstaat. Gibt das Abkommen das Besteuerungsrecht den USA, forderst du die Quellensteuer mit dem Formular Q-IS der ESTV zurück: Die US-Steuerbehörde bestätigt darauf deine Ansässigkeit, und der Antrag geht an die Steuerverwaltung des Kantons, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.
Auf der US-Seite kommt es auf den Zeitpunkt an. Nach Publication 519 der IRS sind ausländische Einkünfte, die nicht mit einem US-Geschäft verbunden sind, nicht steuerpflichtig, wenn du sie als Nonresident erhältst; ab dem Stichtag der Ansässigkeit sind sie es. Ob eine Auszahlung vor oder nach diesem Tag zufließt, ändert also, welches Land sie besteuert. Welcher Zeitpunkt für dich der richtige ist, ist eine Frage für die Prüfung deines Falls, nicht für eine Faustregel.
| Frage | Pensionskasse (2. Säule) | Säule 3a |
|---|---|---|
| Auszahlung beim Wegzug | Barauszahlung der Austrittsleistung auf Verlangen, wer die Schweiz endgültig verlässt; die Einschränkung für EU- und EFTA-Staaten gilt für die USA nicht | vorzeitige Ausrichtung zulässig, wenn die Pensionskasse nach Art. 5 FZG zur Barauszahlung verpflichtet wäre |
| Zustimmung | bei Verheirateten und eingetragenen Partnern schriftlich | ebenso |
| Steuer in der Schweiz | Quellensteuer für im Ausland Wohnhafte; bei Kapitalleistungen nach einem Fünftel des Tarifs | ebenso |
| Rückerstattung | Antrag mit Formular der ESTV, bestätigt von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates, an die Steuerverwaltung des Kantons, in dem die Vorsorgeeinrichtung sitzt, wenn das Abkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat gibt | |
| Abkommen | Ruhegehälter für frühere Arbeit besteuert nur der Wohnsitzstaat (Art. 18 Abs. 1 DBA Schweiz und USA) | |
Quelle: FZG Art. 5 und 25f (Fedlex, Stand 01.01.2024); BVV 3 Art. 3 (Fedlex, Stand 01.01.2025); DBG Art. 38 und 96 (Fedlex, Stand 02.09.2026); ESTV, Formular Q-IS 01.2026; Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom 2. Oktober 1996, Art. 18 (Fedlex).
7Altersvorsorge und Kindergeld aus Deutschland
7.1Riester
Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte § 95 EStG kennen. Liegt dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der EU und des EWR, gelten die Regeln der schädlichen Verwendung entsprechend: Die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile sind dann nach § 93 EStG zurückzuzahlen. Maßgeblich ist der Wohnsitz zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht der Tag des Umzugs.
7.2Gesetzliche Rente
Für die gesetzliche Rente aus Deutschland sieht das Abkommen in Artikel 18 Absatz 5 vor, dass nur der Wohnsitzstaat besteuert. Lebst du in den USA, besteuern sie die Rente der Deutschen Rentenversicherung nach ihren Regeln für Social Security. Österreich und die Schweiz haben andere Regeln; die drei Abkommen vergleicht die Seite Doppelbesteuerungsabkommen in der US-Steuererklärung.
7.3Kindergeld
Kindergeld bekommt nach § 62 Abs. 1 EStG, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder wer ohne beides nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag so behandelt wird. Mit dem Wegzug der Familie in die USA fällt die erste Voraussetzung weg; die beiden anderen sind Sonderfälle, etwa für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder für Menschen, deren Einkünfte fast ganz in Deutschland anfallen. Was sich für Familien sonst ändert, steht auf der Seite Auswandern mit Kindern. Wie du dich in den USA krankenversicherst, beschreibt die Seite Krankenversicherung und Gesundheitswesen.
8Die US-Seite: ab welchem Tag die IRS zuständig ist
Die USA werden für dich auf einem von zwei Wegen zum Steuerinland. Über die Greencard bist du nach 26 U.S.C. § 7701(b) ab dem ersten Tag ansässig, an dem du als Daueraufenthaltsberechtigter in den USA bist. Über den Substantial Presence Test wirst du ansässig, wenn du im Jahr mindestens 31 Tage in den USA warst und die Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres zusammen mindestens 183 ergeben. Dann gilt als Stichtag der erste Tag in den USA in diesem Jahr; bis zu zehn frühere Tage kannst du mit einer Erklärung ausnehmen, wenn du an ihnen eine engere Verbindung ins Ausland hattest. Wie die Tage zählen und welche nicht zählen, erklärt die Seite 1040 oder 1040-NR.
Das Jahr des Umzugs ist für die IRS ein Dual-Status-Jahr. Für die Zeit der Ansässigkeit versteuerst du dein Welteinkommen, davor nur Einkünfte aus US-Quellen und solche, die mit einem US-Geschäft verbunden sind. Wer im Herbst zuzieht und den Test im Zuzugsjahr nicht erfüllt, kann sich mit der First-Year Choice nach § 7701(b)(4) ab dem Beginn eines Aufenthalts von mindestens 31 zusammenhängenden Tagen als ansässig behandeln lassen, wenn er im Folgejahr den Test erfüllt. Verheiratete können unter Bedingungen das ganze Jahr als ansässig wählen. Alle Einzelheiten, mit den Einschränkungen der Dual-Status-Erklärung, stehen auf der Seite Umzugsjahr in der US-Steuererklärung.
Mit der Ansässigkeit beginnen Meldepflichten, die viele erst im zweiten Jahr bemerken: Konten zu Hause meldest du über den FBAR, und Fonds aus der Heimat können als PFIC eigene Regeln auslösen. Welche Bundesstaaten zusätzlich Einkommensteuer erheben, vergleicht die Seite Welcher Bundesstaat passt; den Überblick über die US-Steuerpflicht gibt die Säule US-Steuerpflicht als Deutscher, Österreicher oder Schweizer.
Form 1040 oder 1040-NR, auf Deutsch betreut.
9Deine Reihenfolge für den Wegzug
Aus den Regeln oben ergibt sich eine Reihenfolge, die in allen drei Ländern trägt:
- Die Wohnung zu Hause entscheiden. Aufgeben, vermieten oder behalten: Davon hängt ab, ob deine volle Steuerpflicht endet oder das Abkommen die Ansässigkeit klären muss.
- Das Depot und die Beteiligungen prüfen. In Deutschland Beteiligungen ab 1 % und große Fondsbestände, in Österreich das gesamte Kapitalvermögen, in der Schweiz das Geschäftsvermögen von Selbständigen.
- Die Rückkehrfrage ehrlich beantworten. In Deutschland entfällt die Wegzugsteuer bei Rückkehr innerhalb der Frist, wenn die Bedingungen eingehalten werden.
- Die Vorsorge ordnen. Riester-Vertrag, Pensionskasse, Säule 3a, und auf der US-Seite den Zeitpunkt jeder Auszahlung im Verhältnis zum Stichtag der Ansässigkeit.
- Schenkungen und Strukturen zeitlich einordnen. Für Deutsche gilt die Erbschaft- und Schenkungsteuer fünf Jahre nach dem Wegzug weiter.
- Den US-Stichtag bestimmen. Erster Tag mit Greencard oder erster Tag im Jahr des Substantial Presence Test, mit den zehn Tagen, die nicht zählen.
- Abmelden, fristgerecht. In Deutschland innerhalb von zwei Wochen, in Österreich innerhalb von drei Tagen, in der Schweiz bei der Wohnsitzgemeinde.
Für die Heimatseite bleibt dein Steuerberater zu Hause der richtige Ansprechpartner, für die US-Seite sind wir es. Am besten sprechen beide miteinander, bevor das Umzugsunternehmen kommt.
- Die volle Steuerpflicht zu Hause endet mit der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, nicht mit der Abmeldung allein. Wer in Deutschland die Wohnung behält, bleibt dort in der Regel voll steuerpflichtig, und das Abkommen entscheidet dann, welcher Staat vorgeht.
- Deutschland besteuert beim Wegzug den Wertzuwachs von Beteiligungen ab 1 % und großen Fondsbeständen; die Steuer kann in sieben Jahresraten gezahlt werden und entfällt bei Rückkehr innerhalb der Frist. Für Deutsche wirken erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Erbschaftsteuer nach.
- Österreich behandelt den Wegzug in die USA als Veräußerung des Kapitalvermögens; Aufschub und Raten gibt es nur bei EU- und EWR-Staaten.
- Die Schweiz besteuert private Wertzuwächse nicht; Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a können beim endgültigen Wegzug in die USA ausgezahlt werden, mit Quellensteuer, die nach dem Abkommen zurückgefordert werden kann.
- In den USA beginnt die Steuerpflicht mit der Greencard oder dem Substantial Presence Test an einem eigenen Stichtag. Ausländische Einkünfte ohne Bezug zu einem US-Geschäft, die vor diesem Tag zufließen, besteuern die USA nicht.
So helfen wir dir
- Deine US-SteuererklärungForm 1040 oder 1040-NR, auf Deutsch betreut.
- Beratung zu US-SteuernDeine US-Steuerfrage, beantwortet von Leuten, die beide Seiten kennen.
- Umzug in die USAVisum, Konto, Steuern und Wohnort: dein Umzug mit einer Kanzlei.
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