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Kanzlei Mount Bonnell

Dreißig Prozent sind der Ausgangspunkt. Was davon übrig bleibt, entscheiden ein Formular und ein Abkommen.

30, 15, 5 oder null Prozent: was die USA von deinen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Honoraren einbehalten

Teil des Leitfadens Bund, Bundesstaat, Heimat: welche Steuerpflichten deine US-Gesellschaft hat, wenn ihre Eigentümer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen

Wenn Geld aus den USA zu dir oder deiner Gesellschaft nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz fließt, behält der amerikanische Zahler zunächst einen Teil ein. Wie viel, hängt an drei Fragen: Um welche Art von Einkunft geht es, gehört sie zu einem Geschäftsbetrieb in den USA, und hat der Zahler vor der Zahlung ein gültiges Formular von dir, das ein Doppelbesteuerungsabkommen geltend macht? Diese Seite beantwortet die drei Fragen der Reihe nach, mit den Sätzen der drei Abkommen, den Abzugsteuern, die Unternehmer oft übersehen, und dem Weg zurück, wenn zu viel einbehalten wurde. Wie du Gewinne aus deiner US-Corporation am günstigsten entnimmst, ob als Dividende, Gehalt oder über Leistungen deiner Muttergesellschaft, steht ausführlich im Beitrag Gewinnentnahme aus der US-Corporation.

1Der Ausgangspunkt: 30 Prozent vom Bruttobetrag

Das amerikanische Gesetz legt die Steuer auf Einkünfte von Ausländern dem Zahler auf. Nach Section 1441 des Internal Revenue Code zieht, wer an eine nicht ansässige natürliche Person oder an eine ausländische Personengesellschaft zahlt, eine Steuer von 30 Prozent ab. Section 1442 ordnet dasselbe für Zahlungen an ausländische Kapitalgesellschaften an, also auch an deine GmbH oder AG. Betroffen sind Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, Vergütungen und andere feste oder regelmäßige Einkünfte, die das Gesetz unter dem Kürzel FDAP zusammenfasst: fixed, determinable, annual or periodical.

Die IRS beschreibt die Folge auf ihrer Seite zu FDAP-Einkünften in zwei Sätzen. Der Satz von 30 Prozent oder der niedrigere Abkommenssatz gilt für den Bruttobetrag. Abzüge und Verrechnungen sind nicht erlaubt. Wer also für $100.000 eine Lizenz an ein US-Unternehmen vergibt, hat ohne Abkommen $30.000 Steuer bezahlt, ganz gleich, welche Kosten er hatte.

Die Quelle der Einkunft bestimmt, ob die Regel überhaupt greift. Für Vergütungen von Leistungen ist das nach IRS Publication 515 der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, unabhängig davon, wo der Vertrag geschlossen oder wohin gezahlt wird. Ein Ingenieur, der von Graz aus für einen Kunden in Ohio arbeitet, erzielt keine Einkünfte aus US-Quellen. Erst wenn er dafür in die USA reist, wird der Teil, der auf die Arbeit dort entfällt, zur US-Quelle.

2FDAP oder ECI: die Weggabelung

Neben FDAP kennt das Gesetz eine zweite Kategorie: Effectively Connected Income, kurz ECI. Das sind nach der IRS alle Einkünfte aus US-Quellen, die mit einem Geschäftsbetrieb in den USA verbunden sind. Wer dort Waren, Leistungen oder Produkte verkauft, betreibt nach der IRS grundsätzlich ein Gewerbe in den USA. Für ECI gilt eine andere Mechanik: Die Einkünfte werden nach Abzug der zulässigen Kosten zu den gestaffelten Sätzen besteuert, die auch für Amerikaner gelten, und sie werden in einer Steuererklärung erklärt, nicht vom Zahler einbehalten. Den Status belegst du dem Zahler mit dem Formular W-8ECI.

Diese Weggabelung ist für Unternehmer die wichtigste Unterscheidung des ganzen Themas. Die Dividende, die deine US-Corporation an dich zahlt, ist FDAP. Der Gewinn, den deine Einpersonen-LLC mit ihrem Laden in Florida macht, ist ECI, und er erscheint in deiner Steuererklärung, nicht in einer Abzugsteuer. Auch das Abkommen folgt dieser Trennung: Nach dem Hinweis der IRS zu ihrer Tabelle der Abkommenssätze gilt in den meisten Fällen eine Besteuerung auf Nettobasis statt des ermäßigten Satzes, wenn die Einkunft einer Betriebsstätte in den USA zuzurechnen ist.

Die Steuererklärung, die zu ECI gehört, hängt an deiner Struktur; die Formulare ordnet der Beitrag LLC-Steuererklärung nach Struktur. Die Begriffe von FDAP bis ECI erklärt auch das Glossar US-Unternehmenssteuern.

3Die Sätze der Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die USA haben mit allen drei Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Tabelle nennt die Höchstsätze für die wichtigsten Einkünfte nach der IRS-Tabelle der Abkommenssätze und, für Deutschland, nach dem Abkommenstext in der Fassung des Protokolls von 2006, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.

3.1Dividenden

Für Dividenden einer US-Gesellschaft erlaubt das deutsche Abkommen in Artikel 10 Absatz 2 höchstens 15 Prozent in allen Fällen und 5 Prozent, wenn der Empfänger eine Gesellschaft ist, der unmittelbar mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Anteile gehören. Österreich und die Schweiz haben nach der IRS-Tabelle dieselben Sätze; der niedrigere Satz verlangt nach der Erläuterung der IRS in der Regel eine Beteiligung von 10 Prozent der Stimmrechte.

Deutschland geht einen Schritt weiter. Seit dem Protokoll von 2006 werden Dividenden nach Artikel 10 Absatz 3 im Quellenstaat gar nicht besteuert, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft ist, die seit zwölf Monaten vor dem Dividendenstichtag unmittelbar mindestens 80 Prozent der Stimmrechte hält und eine der Bedingungen der Klausel zur Abkommensberechtigung in Artikel 28 erfüllt. Das Finanzministerium der USA beschreibt die Regel in seiner Technical Explanation zum Protokoll genauso: Wegfall der Quellensteuer bei mindestens 80 Prozent Stimmrechten über die zwölf Monate bis zum Stichtag. Ob deine GmbH die Bedingungen von Artikel 28 erfüllt, ist eine Einzelprüfung; die Beteiligung allein reicht nicht.

3.2Zinsen und Lizenzgebühren

Für Zinsen und Lizenzgebühren ist das deutsche Abkommen einfach. Nach Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 dürfen Zinsen und Lizenzgebühren, die eine in Deutschland ansässige Person als Nutzungsberechtigte bezieht, nur in Deutschland besteuert werden. Die IRS-Tabelle nennt deshalb null Prozent, ebenso für Österreich und die Schweiz bei Zinsen und den meisten Lizenzgebühren. Zwei Ausnahmen stehen in der Tabelle: Gewinnabhängige Zinsen, die keine Portfoliozinsen sind, bleiben bei 30 Prozent, und für Lizenzen an Filmen und Fernsehproduktionen gelten nach dem österreichischen Abkommen 10 Prozent.

Eine Einschränkung gilt in allen Fällen: Der Abkommenssatz gilt nur für den Nutzungsberechtigten, der im Abkommensstaat ansässig ist und die Klausel zur Abkommensberechtigung erfüllt. Die IRS weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Tabelle nicht alle Voraussetzungen wiedergibt, und verweist auf den Abkommenstext und die Technical Explanation.

Höchstsätze der US-Quellensteuer auf Einkünfte ohne Betriebsstätte (FDAP)
EinkunftOhne AbkommenDeutschlandÖsterreichSchweiz
Dividenden, allgemeiner Satz30 %15 %15 %15 %
Dividenden an eine Gesellschaft mit Beteiligung, in der Regel ab 10 % der Stimmrechte30 %5 %5 %5 %
Zinsen eines US-Schuldners, allgemein30 %0 %0 %0 %
Lizenzgebühren für Patente, Know-how und Urheberrechte30 %0 %0 %0 %
Lizenzgebühren für Filme und Fernsehen30 %0 %10 %in der Tabelle nicht ausgewiesen

Quelle: 26 U.S.C. §§ 1441 und 1442 (30 Prozent); IRS, Tax Treaty Table 1 (Rev. May 2023); für Deutschland zusätzlich Art. 10 bis 12 DBA USA in der Fassung des Protokolls von 2006 (BGBl. 2008 II S. 611). Gewinnabhängige Zinsen (Contingent Interest) bleiben nach Tabelle 1 bei 30 Prozent. Stand Oktober 2026.

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4Wer einbehält und wer haftet

Die Steuer zieht der Zahler ab, und er haftet dafür. Die Instructions zu Form 1042 sagen es ohne Umschweife: Als Withholding Agent bist du persönlich für jede Steuer haftbar, die einzubehalten war, dazu für Zinsen und Strafen. Für dich gilt das in zwei Rollen.

Als Empfänger gibst du dem Zahler vor der ersten Zahlung das passende Formular: das W-8BEN als Privatperson, das W-8BEN-E als Gesellschaft. Ohne Formular muss der Zahler 30 Prozent einbehalten. Ein W-8BEN-E gilt nach den Instructions vom Tag der Unterschrift bis zum letzten Tag des dritten darauf folgenden Kalenderjahres, wenn sich vorher nichts ändert, das das Formular unrichtig macht. Wie du das Formular ausfüllst, zeigen die Beiträge W-8BEN-E ausfüllen für GmbH, AG, LLC und W-8BEN für Freiberufler und Privatpersonen; wer es überhaupt ausfüllen muss, erklärt der Beitrag Zweck des W-8-Formulars.

Als Zahler ist deine US-Gesellschaft selbst Withholding Agent, sobald sie Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden an deine GmbH oder an dich zahlt. Sie holt das Formular ein, behält den richtigen Satz ein und meldet bis zum 15. März des Folgejahres mit Form 1042 und je Empfänger mit Form 1042-S. Die Meldung ist nach den Instructions auch dann fällig, wenn wegen des Abkommens nichts abgezogen wurde. Einzelheiten zu Fristen und Strafen stehen unter Formular 1042-S.

5Dividenden aus deiner US-Corporation

Die häufigste Quellensteuer für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fällt auf die Dividende ihrer eigenen US-Corporation. Die Corporation zahlt zuerst ihre Körperschaftsteuer, nach Publication 542 mit einem Satz von 21 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen. Schüttet sie den Rest aus, behält sie die Quellensteuer ein: 15 Prozent, wenn du die Anteile privat hältst, 5 Prozent, wenn deine GmbH sie hält, und unter den Voraussetzungen des Artikels 10 Absatz 3 nichts. Dafür braucht sie dein W-8BEN oder das W-8BEN-E deiner GmbH.

Welche Entnahmewege es neben der Dividende gibt und wie sie sich rechnen, ist ein eigenes Thema mit eigenen Fallstricken. Es steht ausführlich im Beitrag Gewinnentnahme aus der US-Corporation. Für die LLC gilt wegen ihrer anderen steuerlichen Einordnung etwas anderes, das der Beitrag Gewinnentnahme aus der US-LLC beschreibt.

Wer US-Aktien privat hält, trifft dieselbe Quellensteuer auf jede Dividende. Hinzu kommt eine Frage, die viele erst beim Erbfall bemerken: Amerikanisches Vermögen von Nicht-Amerikanern unterliegt der US-Erbschaftsteuer; dazu der Beitrag US-Erbschaftsteuer für Nicht-US-Bürger.

6Abzugsteuern, die Unternehmer übersehen

Neben der Steuer auf FDAP kennt das amerikanische Recht weitere Abzugsteuern, die vor allem Eigentümer von Personengesellschaften, Immobilien und Niederlassungen treffen. Die Tabelle fasst sie zusammen.

Die Partnership, also auch die LLC mit mehreren Gesellschaftern, zahlt nach Section 1446 eine Quellensteuer auf den Anteil ihrer Gewinne aus dem US-Geschäftsbetrieb, der auf ausländische Gesellschafter entfällt. Der Satz ist der höchste Steuersatz für die jeweilige Art von Gesellschafter; die Instructions zu Form 8804 nennen 37 Prozent für natürliche Personen und 21 Prozent für Kapitalgesellschaften. Die Partnership meldet das mit Form 8804 und gibt jedem Gesellschafter eine Form 8805, die er mit seiner eigenen Erklärung verwendet. Wird ein Anteil an einer solchen Partnership verkauft, zieht der Erwerber nach Section 1446(f) 10 Prozent des Erlöses ab. Mehr dazu im Beitrag Form 1065 und K-1.

Beim Verkauf einer US-Immobilie durch eine ausländische Person behält der Erwerber nach Section 1445 15 Prozent des Erlöses ein, 10 Prozent, wenn er selbst darin wohnen will und der Preis 1 Million Dollar nicht übersteigt.

Unterhält deine GmbH statt einer Tochtergesellschaft eine Niederlassung in den USA, greift die Branch Profits Tax. Section 884 erhebt 30 Prozent auf den ausschüttungsgleichen Betrag, also auf den Gewinn der Niederlassung, der nicht in den USA bleibt. Das deutsche Abkommen begrenzt diese Steuer in Artikel 10 Absatz 10 auf den Satz von 5 Prozent und schließt sie für Gesellschaften, die bestimmte Bedingungen der Klausel zur Abkommensberechtigung erfüllen, ganz aus.

Weitere US-Abzugsteuern, die Eigentümer aus DE, AT und CH treffen
VorgangVorschriftSatzWer abzieht
Gewinnanteil eines ausländischen Gesellschafters an einer Partnership mit US-Geschäftsbetrieb§ 1446(a)höchster Satz: 37 % bei natürlichen Personen, 21 % bei Kapitalgesellschaftendie Partnership, gemeldet mit Form 8804 und 8805
Verkauf eines Anteils an einer solchen Partnership§ 1446(f)10 % des Veräußerungserlösesder Erwerber
Verkauf einer US-Immobilie durch eine ausländische Person§ 144515 % des Erlöses; 10 % bei Selbstnutzung durch den Erwerber und Erlös bis 1 Million Dollarder Erwerber
Gewinne einer Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft§ 884 (Branch Profits Tax)30 % des ausschüttungsgleichen Betrags; nach dem DBA Deutschland höchstens 5 %, unter den Voraussetzungen von Art. 10 Abs. 10 keinedie Gesellschaft selbst mit Form 1120-F

Quelle: 26 U.S.C. §§ 884, 1445, 1446; IRS, Instructions for Form 8804; Art. 10 Abs. 9 und 10 DBA USA (BGBl. 2008 II S. 611). Stand Oktober 2026.

7Wenn zu viel einbehalten wurde: der Weg zurück

Fehlte das Formular oder hat der Zahler den falschen Satz angewandt, ist die Differenz nicht verloren, aber sie kommt nicht von selbst zurück. In den USA holst du sie mit einer Steuererklärung: als Privatperson mit Form 1040-NR, die du nach den Instructions auch allein zu dem Zweck abgeben kannst, die an der Quelle einbehaltene Steuer zurückzufordern, als Gesellschaft mit Form 1120-F. Als Beleg dient die Form 1042-S des Zahlers. Welche US-Steuernummer du für die Erklärung verwendest, erklärt der Beitrag EIN, ITIN, SSN, TIN.

Zu Hause wird die US-Steuer angerechnet, aber nur bis zum Abkommenssatz. In Deutschland rechnet § 32d Absatz 5 EStG auf private Kapitalerträge die ausländische Steuer an, die festgesetzt, gezahlt und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzt ist, höchstens 25 Prozent auf den einzelnen Ertrag. Wer also auf eine Dividende 30 Prozent US-Steuer gezahlt hat, bekommt in Deutschland nur die 15 Prozent angerechnet, die das Abkommen erlaubt; die übrigen 15 Prozent muss er in den USA zurückfordern. In Österreich und in der Schweiz gelten eigene Regeln zur Anrechnung, die du mit deinem Steuerberater dort klärst.

8Der umgekehrte Weg: deutsche Abzugsteuer auf Zahlungen an deine US-Gesellschaft

Fließt das Geld in die andere Richtung, etwa als Dividende deiner deutschen GmbH an ihre amerikanische Muttergesellschaft oder als Lizenzgebühr an deine US-Gesellschaft, behält Deutschland ein. Die Kapitalertragsteuer beträgt nach § 43a EStG 25 Prozent, die Abzugsteuer auf Lizenzgebühren an eine Körperschaft nach § 50a EStG 15 Prozent. Die Entlastung nach dem Abkommen gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern auf zwei Wegen.

Die Freistellung wirkt vor der Zahlung. Nach dem Bundeszentralamt kann eine Freistellungsbescheinigung für Dividenden nur einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft erteilt werden, die zu mindestens 10 Prozent unmittelbar am Kapital der deutschen Gesellschaft beteiligt ist. Sie gilt höchstens fünf Jahre, frühestens ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht, und nie rückwirkend.

Die Erstattung wirkt nach der Zahlung. Die Antragsfrist beträgt vier Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Erträge zugeflossen sind. Beizufügen sind die Steuerbescheinigung und eine Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde; für eine US-Gesellschaft stellt die IRS die Bescheinigung über die Ansässigkeit in den USA als Form 6166 auf Antrag mit Form 8802 aus. Das Bundeszentralamt weist darauf hin, dass die Bearbeitung von Erstattungen mehr als 20 Monate dauern kann, und führt für Lizenzgebühren nach § 50a EStG ein eigenes Verfahren. Wer regelmäßig zahlt, fährt mit der Freistellung deshalb meist besser als mit der jährlichen Erstattung.

Den Überblick über alle Steuerpflichten deiner US-Gesellschaft gibt der Leitfaden Steuerpflichten einer US-Gesellschaft; die jährlichen Meldetermine einschließlich der Form 1042 stehen im Jahreskalender deiner US-Gesellschaft.

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Zusammengefasst
  • Auf Einkünfte aus US-Quellen ohne Betriebsstätte (FDAP) behält der Zahler 30 Prozent vom Bruttobetrag ein; Einkünfte aus einem US-Geschäftsbetrieb (ECI) werden netto zu den normalen Sätzen besteuert.
  • Die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz senken den Satz auf Dividenden auf 15 oder 5 Prozent und auf Zinsen und die meisten Lizenzgebühren auf null; Deutschland kennt unter strengen Voraussetzungen null Prozent auf Dividenden an eine Muttergesellschaft.
  • Den ermäßigten Satz gibt es nur mit einem gültigen W-8BEN oder W-8BEN-E vor der Zahlung; die zahlende US-Gesellschaft haftet für die Steuer und meldet mit Form 1042 und 1042-S.
  • Zu viel einbehaltene US-Steuer kommt über Form 1040-NR oder 1120-F zurück; in Deutschland wird nur die Steuer bis zum Abkommenssatz angerechnet.
  • Für deutsche Abzugsteuer auf Zahlungen an deine US-Gesellschaft ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

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Sebastian Sauerborn
Sebastian Sauerborn
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas
10 Minuten Lesezeit · Stand: Oktober 2026

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