Amerika, Land der unbegrenzten Namensfreiheit

In den USA können Sie fast jeden Namen annehmen – sogar als Deutscher. Aber was sagt Deutschland dazu? Jetzt lesen!

Stellen Sie sich vor: Sie leben in Austin, Texas. Ihr Name ist Klaus Müller. Solide, aber etwas… sagen wir mal… uninspiriert. Nach ein paar Jahren Cowboy-Stiefeln, BBQ und Donut-Schnurrbärten denken Sie sich: „Ich bin nicht mehr Klaus. Ich bin Wilderich Herzog von Hohenzollern!“ Und das Beste daran? In den USA können Sie das tatsächlich machen – ganz legal. Und ja, auch als Deutscher. Aber Vorsicht: Der Weg ist manchmal skurril. Willkommen im Wunderland des amerikanischen Namensrechts!

In den USA geht (fast) alles

In den Vereinigten Staaten gilt grundsätzlich: Sie dürfen heißen, wie Sie wollen, solange Sie niemanden betrügen oder verwirren. Sie möchten heißen wie ein Ritter aus dem Mittelalter, eine 80er-Jahre-Actionfigur oder Ihr Lieblingsgericht? Kein Problem – es sei denn, Sie wählen einen Namen, der:

  • rassistisch oder beleidigend ist,

  • auf einen Adelstitel oder eine Berufsbezeichnung hinausläuft (z. B. „Dr. Love“ oder „Sir Awesome“ – sorry),

  • die Öffentlichkeit täuscht („Barack Obama II“ eher schwierig),

  • oder eine Markenrechtsverletzung darstellt („Elon Musk von McDonald's“ – bitte nicht).

Aber Wilderich Herzog von Hohenzollern? Klingt verrückt, ist aber erlaubt.

Der legale Weg zur Namensänderung in den USA

1. Common Law Name Change

In einigen Bundesstaaten dürfen Sie sich einfach selbst umbenennen. Ja, wirklich. Sie stellen sich bei Starbucks mit dem neuen Namen vor, unterschreiben so Ihre Miete, und voilà – der neue Name lebt. Aber Achtung: Ohne Gerichtsbeschluss wird das bei Banken, Passämtern und DMV (also dem US-Kraftfahrzeugamt) schnell zäh wie kalter Pecan Pie.

2. Gerichtliche Namensänderung (Court Order)

Der klassische und sichere Weg. Und so läuft’s ab:

  • Sie beantragen eine Namensänderung beim zuständigen County Court.

  • Sie erklären den Grund (keine Sorge, „Ich finde den Namen geil“ reicht oft).

  • Es gibt eine kleine Anhörung (oft nur Formsache).

  • In manchen Staaten müssen Sie die Namensänderung in einer Zeitung veröffentlichen. Ja, wirklich. Willkommen im 19. Jahrhundert.

  • Am Ende erhalten Sie eine offizielle Urkunde, die Ihre neue Identität besiegelt.

Die Kosten? Zwischen $150 und $500, je nach Bundesstaat.

Und was sagt Deutschland dazu?

Jetzt wird's spannend. Sie sind ja nicht irgendwer. Sie sind Deutscher Staatsbürger. Und die Bundesrepublik hat neuerdings ganz eigene Vorstellungen davon, was ein Name ist – und was nicht.

Mit der Namensrechtsreform 2025 (Stichwort: § 45 EGBGB) wurde alles etwas lockerer. Sie dürfen z. B.:

  • Ihren Namen anpassen, wenn Sie lange im Ausland leben,

  • einen dort rechtmäßig angenommenen Namen ins deutsche Register eintragen lassen,

  • und sogar neue Vornamen eintragen lassen – wenn ein plausibler kultureller Kontext vorliegt.

Was das heißt? Wenn Sie seit Jahren in Texas leben und dort als Wilderich Herzog von Hohenzollern auftreten, dürfen Sie diesen Namen theoretisch auch in Deutschland führen. Voraussetzung: Sie dokumentieren, dass dies Ihre gefestigte Identität geworden ist.

Darf ich mich wirklich „Herzog“ nennen?

Kurze Antwort: In den USA meistens ja. In Deutschland? Nur, wenn es als Bestandteil des Namens gilt, nicht als Adelstitel. Der Name „Wilderich Herzog von Hohenzollern“ wird dann als durchgehender Nachname betrachtet – ähnlich wie bei den „Fürstenbergs“ oder „Baron von Münchhausen“.

Aber Achtung: Wenn Sie sich so nennen, dürfen Sie keine echten Privilegien daraus ableiten. Also bitte keine Landsknechte anstellen oder Hof halten, ja?

Und was ist mit dem deutschen Pass?

Wenn Sie Ihren neuen Namen auch im deutschen Reisepass oder Personalausweis haben möchten, müssen Sie:

  1. Den US-Gerichtsbeschluss einreichen,

  2. Nachweisen, dass dies Ihre neue Hauptidentität ist,

  3. und ggf. eine Namenserklärung beim deutschen Konsulat abgeben.

Das Ganze läuft über das Standesamt I in Berlin – die sind langsam, aber gründlich. Rechnen Sie mit 6 bis 12 Monaten.

Kurioses am Rande

Wussten Sie, dass man sich in Kalifornien schon offiziell in „Sexy Vegan“ und „Trout Fishing in America“ umbenannt hat? Oder dass ein Mann in Ohio „Beezow Doo-Doo Zopittybop-Bop-Bop“ heißt? Im Vergleich dazu wirkt Wilderich Herzog von Hohenzollern fast… bürgerlich.

Unser Tipp: Erst machen, dann reden

Wenn Sie also ernsthaft mit dem Gedanken spielen, Ihren Namen zu ändern:

  • Sprechen Sie mit einem Anwalt. (Zum Beispiel mit uns.)

  • Lassen Sie sich alles schriftlich geben.

  • Seien Sie vorbereitet auf Rückfragen beim Konsulat.

  • Und am allerwichtigsten: Genießen Sie Ihren neuen Namen.

Denn was wäre das Leben, wenn man nicht wenigstens einmal Herzog sein darf?

Beratung? Ja. Kostenlos? Nein.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Namensänderung sauber aufzusetzen – sowohl für die USA als auch für den deutschen Kontext. Wir beraten Sie:

  • zur Gerichtsstrategie in Ihrem US-Bundesstaat,

  • zur Anerkennung in Deutschland,

  • zur Kommunikation mit dem Konsulat und dem Standesamt.

Aber bitte beachten Sie: Unsere Beratungen sind nicht kostenlos. Denn auch Wilderich Herzog von Hohenzollern sollte wissen: Adel verpflichtet.

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