UK-Limited als Holding-Gesellschaft

UK-Limited als Holding-Gesellschaft

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Die UK-Limited bietet sich als Holding-Gesellschaft für sämtliche ausländische Unternehmen an. Mit ihr können Sie nicht nur Verkaufserlöse ausländischer Tochtergesellschaften steuerfrei vereinnahmen, sondern eliminieren auch die Quellensteuer. Je nach Wohnsitzstaat fällt bei der Dividendenausschüttung sogar überhaupt keine Besteuerung an. In Kombination mit einer US-Gesellschaft vermeiden Sie mit einer britischen Holding beispielsweise die US-Erbschaft- & Schenkungsteuer.

Wie funktioniert die UK-Limited als Holding-Gesellschaft?

Gründen Sie zum Beispiel als in Deutschland, oder einem anderen Land mit ähnlichen Steuergesetzen, lebender Unternehmer in den USA eine Gesellschaft, die Sie planen später wieder zu verkaufen, müssen Sie den Ertrag im Normalfall sofort versteuern. Beim Verkauf fällt dann die Kapitalertragsteuer an. Wird das US-Unternehmen hingegen von einer Holding-Gesellschaft im Ausland gehalten, sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Zu berücksichtigen sind hier lediglich etwaige Haltefristen bzw. Mindestbeteiligungen.

Besonders interessant ist hier das UK. Britische Holding-Gesellschaften ersparen einem nämlich nicht nur die Kapitalertragsteuer, sondern auch die Quellensteuer. Bei Holdings in beispielsweise Deutschland oder Österreich behält der Staat bei der Ausschüttung von Dividenden 15% ein – anders im UK. 

Die UK-Limited kann die Gewinne als Holding-Gesellschaft steuerfrei (abgesehen von der Quellensteuer in den USA von 0-5%) an die Endbegünstigten weiterleiten. Eine etwaige Besteuerung ist somit lediglich im Wohnsitzstaat zu beachten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Offshore-Land haben oder Exempt-Steuerzahler sind, können Sie sich den Verkaufserlös als Dividende von der britischen Limited als Holding-Gesellschaft komplett steuerfrei ausschütten lassen. Eventuell sollte hier auch ein Umzug in Erwägung gezogen werden, um die steuerlich günstigste Lösung zu erzielen.

Die UK-Limited kann als Holding-Gesellschaft für verschiedenste, internationale Unternehmen eingesetzt werden, um die steuerliche Gestaltung zu optimieren. Unter anderem bietet sich eine britische Holding in Kombination mit US-Unternehmen an. Mit ihr können nicht US-Bürger sowohl die US-Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer vermeiden. Während die Freibeträge dieser Steuern für US-Amerikaner sehr hoch sind, belaufen sie sich für ausländische Unternehmer auf lediglich $62,000. Der über den Freibetrag hinausgehende Wert der Firmenanteile von US-Gesellschaften wird mit stolzen 40% besteuert. Wird das amerikanische Unternehmen hingegen von einer britischen Holding gehalten, brauchen Sie sich um diese Besteuerung z.B. im Todesfall keine Gedanken zu machen.

Eine UK-Limited bietet sich als Holding-Gesellschaft in erster Linie aufgrund folgender steuerlicher Vorteilen an:

  • Steuerfreie Vereinnahmung von Veräußerungsgewinnen ausländischer Tochtergesellschaften
  • Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttung
  • In Kombination mit Tochtergesellschaft in den USA: Vermeidung der US-Erbschafts- & Schenkungssteuer

Unser Angebot zur UK-Limited als Holding-Gesellschaft

Unser Angebot für eine UK-Limited als Holding-Gesellschaft für Ihr Unternehmen beinhaltet die Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Dokumente für die Gründung einer britischen Limited. Im Angebot inkludiert sind außerdem die üblichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Firmengründung stehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Stellung eines Registersitzes im UK 
  • die Eröffnung eines Bankkontos und 
  • die steuerliche Registrierung der Gesellschaft. 

Im Anschluss übernimmt unser britisches Schwesterunternehmen, die Steuerkanzlei St. Matthew, die laufende steuerliche Betreuung, die nach Aufwand verrechnet wird.

Unsere Kanzlei verfolgt wie immer den gesamten Ablauf bis zur korrekten Implementierung der UK-Limited als Holding-Gesellschaft. Unsere Dienstleistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Gründung der britischen Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist, sämtliche damit verbundenen Leistungen ebenfalls abgeschlossen sind und das britische Unternehmen als Holding-Gesellschaft vollständig installiert ist.

Wichtige Hinweise betreffend der UK-Limited als Holding-Gesellschaft

Die UK-Limited als Holding-Gesellschaft dient nicht der Vermeidung der Quellensteuer in den USA. Dies könnte lediglich mit einem operativen, britischen Unternehmen erreicht werden. Da sich Holding-Strukturen dieser Art aber speziell für die steuerfreie Vereinnahmung von Veräußerungserlösen anbieten, stellt dies ohnehin nicht den Sinn dieser Gestaltung dar. Mit 0-5% je nach Bundesstaat ist die amerikanische Quellensteuer aber ohnehin nicht sehr hoch.

Die UK-Limited kann als Holding-Gesellschaft für jedes beliebige, bestehende Unternehmen eingesetzt werden. Wir kümmern uns um alle nötigen Schritte, damit Ihren internationalen Geschäften mit steueroptimierter Gestaltung nichts mehr im Wege steht.

In Bezug auf Steuererklärungen ist im UK zum Beispiel zu beachten, dass das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Das britische Geschäftsjahr beginnt im Monat der Gründung der Gesellschaft. Für die UK-Limited sind 22 Monate nach Unternehmensgründung die ersten Jahresabschlüsse und die erste Körperschaftsteuererklärung einzureichen. In den darauffolgenden Jahren ist die Frist immer 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Als internationale Steuerexperten wissen wir bestens über diese und etwaige andere Besonderheiten Bescheid und übernehmen die Einreichung für Ihre Holding-Gesellschaft im UK gerne für Sie.

Nächste Schritte zur UK-Limited als Holding-Gesellschaft

  1. Wenn Sie uns für die Gründung einer UK-Limited als Holding-Gesellschaft für Ihr Unternehmen mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle relevanten Informationen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente für die Gründung der UK-Limited als Holding-Gesellschaft und kümmern uns um die übrigen Leistungen im Zusammenhang mit der Firmengründung (Registersitz, Bankkonto, steuerliche Registrierung).
  4. Abschließend erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen.

FAQ – Wichtige Fragen zur UK-Limited als Holding-Gesellschaft

Was kostet die UK-Limited als Holding-Gesellschaft?

Der angegebene Preis enthält das Minimalhonorar. Dieses ist im Normalfall ausreichend für die Gründung einer UK-Limited als Holding-Gesellschaft. Abhängig von der genauen Situation kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.

Was ist im Angebot inkludiert?

  • Gründung der UK-Limited als Holding Gesellschaft
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Firmengründung (Bankkonto, Registersitz, steuerliche Registrierung etc.)
  • Laufende steuerliche Betreuung nach Aufwand

Was gilt es zu beachten?

Wenn Sie auf der Suche nach der steuergünstigsten Variante sind, mit der UK-Limited als Holding-Gesellschaft Verkaufserlöse einer ausländischen Tochtergesellschaft Dividenden an sich selbst auszuschütten, sollten Sie je nach Wohnsitz einen Umzug in Erwägung ziehen. Als Exempt-Steuerzahler bzw. Bewohner eines Offshore-Staates können Sie Gewinne über die britische Holding komplett steuerfrei vereinnahmen.

Im UK entspricht das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr. Das britische Geschäftsjahr beginnt im Monat der Gründung der Gesellschaft. Für die UK-Limited sind 22 Monate nach Unternehmensgründung die ersten Jahresabschlüsse und die erste Körperschaftsteuererklärung einzureichen. In den darauffolgenden Jahren ist die Frist immer 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Als internationale Steuerexperten wissen wir bestens über diese und etwaige andere Besonderheiten Bescheid und übernehmen die Einreichung für Ihre Holding-Gesellschaft im UK gerne für Sie.