So ist die Betreuung unserer Mandanten organisiert

Unser Team in Europa und den USA ist für Sie da

Nach der Gründung Ihrer US-Gesellschaft kümmern sich unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter in Europa und in den USA um alle Aspekte der korrekten Verwaltung und steuerlichen Betreuung.

Die laufende Betreuung Ihrer US-Gesellschaft rechnen wir nach Aufwand ab (außer, es wurde vorab ein Pauschalpreis vereinbart). Dabei kommen unsere üblichen Stundensätze zur Anwendung.

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Allgemeine Mandantenbetreuung und Erreichbarkeit

Wir stehen Ihnen grundsätzlich zu den üblichen Bürozeiten per E-Mail und per Telefon zur Verfügung.

Dabei ist zu beachten, dass sich unsere Mitarbeiter in der Mandantenbetreuung sowohl in Europa (London), als auch in den USA befinden. So ist in der Regel eine Erreichbarkeit sowohl zu europäischen wie auch amerikanischen Geschäftszeiten sichergestellt.

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Postweiterleitung per E-Mail

Post für Ihre Gesellschaft, die am Firmensitz eintrifft, wird von uns geöffnet und sortiert. Werbesendungen werden entsorgt. Übrige Schreiben werden eingescannt und Ihnen per E-Mail geschickt.

Originale wie Urkunden und Verträge leiten wir postalisch an Sie weiter – auf Wunsch auch gerne per Kurier.

Bitte beachten Sie, dass wir Päckchen und Pakete für Ihre Gesellschaft nur in Ausnahmen annehmen und an Sie weiterleiten können.

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Telefonbeantwortung

Wenn Sie den entsprechenden Zusatzservice für Ihre US-Gesellschaft gebucht haben, stellen wir Ihnen eine lokale US-Telefonnummer mit der Ortsvorwahl des Firmensitzes zur Verfügung.

Diese wird zu den üblichen Bürozeiten (US-Zeitzonen) im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch US-Mitarbeiter in den USA. Der Anrufer kann eine Nachricht für Sie hinterlassen, die wir anschließend per E-Mail an Sie weiterleiten.

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Bank Support

Wir helfen bei allen Fragen rund um Ihr Geschäftskonto, wie Hilfe beim Ausführen von Überweisungen, Kommunikation mit der Bank oder die Handhabe von Sicherheitsabfragen.

US-Konten unterscheiden sich zum Teil in der Benutzung von europäischen Konten. So ist das TAN-System in den USA nicht weit verbreitet. Bei diesen und allen anderen Fragen rund um Ihr Geschäftskonto stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Laufende Buchhaltung

Die Anforderungen an die laufende Buchhaltung Ihrer Gesellschaft sind mit denen in Europa zu vergleichen. Allerdings kennt man in den USA keine Umsatzsteuer, weswegen Umsatzsteuervoranmeldungen wegfallen. Ist Ihre Gesellschaft für die lokale Sales Tax registriert, sind quartalsweise Sales Tax Meldungen einzureichen.

Unsere Kanzlei verwendet Quickbooks und Xero für die laufende Buchhaltung Ihrer US-Gesellschaft. Quickbooks und Xero sind direkt mit Ihrer Bank verbunden, sodass Bank-Buchungen automatisch in das System eingelesen werden können und eine aufwendige manuelle Dateneingabe entfällt.

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Jahresabschlüsse, Steuererklärung und sonstige IRS-Meldungen

Im Grundsatz sind alle Erklärungen für das Vorjahr - für natürliche und juristische Personen - bis zum 15.04. bei der IRS einzureichen - völlig unabhängig, ob es sich um eine Körperschaftsteuererklärung, eine Einkommensteuererklärung oder eine Partnerschafts-Steuererklärung handelt. Allerdings wird auf Antrag durch uns eine automatische Fristverlängerung bis zum 15.10. gewährt.

Folgendes muss für die unterschiedlichen Gesellschaftstypen eingereicht werden:

C-Corporation

Hier erfahren Sie mehr zur US-Corporation

Basierend auf der Buchhaltung wird eine Gewinn- und Verlustrechnung (P&L) und eine Bilanz ausgefertigt (Balance Sheet).

Elemente daraus werden dann in die Körperschaftsteuererklärung 1120 (Bundesebene) übernommen und die fällige Steuer wird berechnet.

Hat die Gesellschaft ihren Sitz in einem Bundesstaat, in dem separate Körperschaftsteuer erhoben wird, muss eine weitere Körperschaftsteuererklärung für die bundesstaatliche Steuer angefertigt werden. Diese weicht von Staat zu Staat ab.

Die Erklärungen werden online eingereicht.

Sind 25% oder mehr der Gesellschafter keine US-Steuerzahler, muss die Gesellschaft außerdem Formular 5472 für jede nahestehende Person ausfertigen, an die Zahlungen geflossen sind. Eine verspätete Einreichung dieses Formulars führt zu einer automatischen Geldstrafe von $10.000 – je Formular.

Limited Liability Company (LLC) - Ein Gesellschafter

Hier erfahren Sie mehr zur US Limited Liability Company

Eine LLC mit einem Gesellschafter ist eine sogenannte „disregarded entity“ und steuerlich gesehen kein eigenes Rechtssubjekt. Die Gesellschaft muss keine Steuererklärung einreichen. Der Gesellschafter versteuert das Einkommen aus der LLC auf seiner Einkommensteuererklärung (Formular 1040).

Ausländische Eigentümer einer LLC, die in den USA eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen, besorgen sich eine Steuernummer (ITIN). So kann dann die Steuererklärung vervollständigt werden. Befindet sich die Betriebsstätte der LLC in einem US-Bundesstaat, der zusätzlich zur Bundessteuer Einkommensteuer erhebt, ist auch dort eine Steuererklärung einzureichen.

Bis vor kurzem waren LLCs mit einem nicht-amerikanischen Gesellschafter und ohne US-Bezug der LLC-Umsätze (keine US-Kunden, keine US-Mitarbeiter, keine US-Betriebsstätte) in den USA nicht steuerlich erfasst und auch nicht buchhaltungspflichtig.

Dies ist seit 2017 leider nicht mehr der Fall. Alle Single-Member-LLCs mit einem ausländischen Gesellschafter sind ab sofort buchhaltungspflichtig, auch wenn die Buchhaltung nur auf Verlangen eingereicht werden muss.

Von einem Ausländer beherrschte LLCs müssen außerdem ein Formular 5472 für jede nahestehende Person einreichen, an welche Zahlungen geflossen sind.

Schüttet die LLC Gewinne an den Gesellschafter aus, so sind 30% Quellensteuer einzubehalten und abzuführen.

Der Gesellschafter sollte dann eine US-Steuererklärung einreichen und kann etwaig zu viel bezahlte Steuern auf diesem Weg zurückfordern.

Limited Liability Company (LLC) - Mehrere Gesellschafter

Hier erfahren Sie mehr zur US Limited Liability Company

Die LLC mit mehreren Gesellschaftern wird steuerlich als Partnerschaftsgesellschaft behandelt, kann aber auf Wunsch wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Dann erfolgt Besteuerung analog zur Corporation (siehe oben).

Auf Basis der Buchhaltung und einer Gewinn- und Verlustrechnung, wird ein Partnership Tax Return 1065 angefertigt und eingereicht.

Wie auch bei der LLC mit einem Gesellschafter, gibt der LLC-Gesellschafter seinen Anteil am Einkommen der LLC auf seiner US-Steuererklärung (1040) an und versteuert ihn gemäß seiner Steuerklasse.

Ein ausländischer LLC-Gesellschafter mit zu versteuernden LLC-Gewinnen muss sich ebenfalls steuerlich in den USA erfassen lassen (ITIN beantragen) und reicht dann die Steuererklärung ein.

Gewinnausschüttungen werden mit einer Quellensteuer von 39,6% belastet, dem amerikanischen Höchststeuersatz. Zu viel bezahlte Steuer wird über die Steuererklärung des Gesellschaftes zurückgefordert.

Halten Nicht-US-Steuerzahler 25% oder mehr an der Gesellschaft (bzw. sind zu 25% oder mehr am Gewinn beteiligt), muss die Gesellschaft außerdem Formular 5472 für jede nahestehende Person ausfertigen, an die Zahlungen geflossen sind. Eine verspätete Einreichung dieses Formulars führt zu einer automatischen Geldstrafe von $10.000 – je Formular.

Limited Partnership (LP)

Hier erfahren Sie mehr zur US Limited Partnership

Eine Limited Partnership ist strukturiert wie eine KG und wird steuerlich genauso behandelt wie eine LLC, die als Partnership versteuert. Steuer wird bei den Gesellschaftern fällig und die Gesellschaft reicht einen Partnership Tax Return ein.

Auch die LP muss 39,6% Quellensteuer auf ausgeschüttete Gewinne einbehalten. Zu viel bezahlte Steuern kann sich der Gesellschafter über das Einreichen einer Einkommensteuererklärung zurückholen.

Analog zur LLC ist auch bei der LP Formular 5472 einzureichen.

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US-Steuerberatung

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, ist unsere Kanzlei in den USA nicht als Steuerberatungskanzlei zugelassen. Allerdings haben wir Mitarbeiter, die als US-Steuerberater (CPAs) oder Tax Preparers qualifiziert sind. Sämtliche Steuerklärungen werden somit von qualifiziertem Personal mit Zulassung bearbeitet und eingereicht. Die gleichen Mitarbeiter können auch 90% Ihrer steuerlichen Fragen kompetent und praxisnah beantworten.

Geht es um komplexe steuerrechtliche Ausarbeitungen zum US-Steuerrecht, greifen wir lieber auf US-Steueranwälte (Tax Attorneys) zurück. Diese Kollegen sprechen in der Regel allerdings kein Deutsch.

Wenn sich also auf Ihrer Seite entsprechender Bedarf nach einer steuerlichen Beratung ergibt, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zur Partnerkanzlei in den USA her und Sie können Ihre Fragen direkt mit den Kollegen dort besprechen.

Häufiger allerdings möchten Mandanten die Angelegenheit mit uns auf Deutsch besprechen und wir kümmern uns dann um die Beantwortung der Fragen durch die US-Kollegen. Anschließend teilen wir das Ergebnis der Beratung dem Mandanten mit.

Sie entscheiden, welcher Modus für Sie am besten ist und wir richten uns ganz nach Ihnen.

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Strategie- und internationale Steuerfragen

Wenn es um internationale Steuerfragen, Steuergestaltung und steuerliche Strategieberatung rund um Ihre US-Gesellschaft steht, steht Ihnen Herr Sauerborn gerne zur Verfügung.

Ein Telefontermin kann üblicherweise im Laufe einer Woche koordiniert werden. Natürlich sind auch persönliche Treffen möglich.

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Sonstige Mandantenbetreuung

Immer wieder wenden sich Mandanten mit individuellen Anforderungen an uns, die aufgrund ihrer Vielfalt auf dieser Seite nicht weiter aufgeführt werden können.

Regelmäßig werden wir z.B. gefragt, Rechnungen im Namen der Gesellschaft aus den USA zu versenden, betriebliche Sachverhalte abzuklären oder Besorgungen zu tätigen. Soweit möglich helfen wir Ihnen gerne wo auch immer Sie Bedarf haben. Sprechen Sie uns einfach direkt darauf an.

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Persönliche Treffen in den USA und in Europa

Persönliche Treffen in den USA und Europa sind in der Regel immer möglich. Allerdings erfordert die umfangreiche Reisetätigkeit insbesondere von Herrn Sauerborn eine gewisse vorausschauende Planung.

Termine in London, Malta und Dublin sind dabei genauso einzurichten wie Meetings in diversen US-Metropolen.

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Was Aufwand verursacht

Der entstehende Zeitaufwand richtet sich natürlich in erster Linie nach dem Umfang und der Komplexität der zu bearbeitenden Unterlagen. Der Aufwand für die Anfertigung einer Steuererklärung für einen Ein-Mann-Betrieb wird sich erheblich von dem Aufwand unterscheiden, der bei einem mittelgroßen Einzelhandelsunternehmen für die gleiche Aufgabe anfällt.

Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die eigentliche Bearbeitung einer bestimmten Erklärung oder einer behördlichen Meldung Aufwand unsererseits verursacht.

Aufwand entsteht auch für unsere Mitarbeiter, weil wir Informationen von Ihnen oder Ihrem Steuerberater zu Hause erfragen müssen und Ihre Unterlagen zu ordnen und zu prüfen haben.

Dieser Aufwand kann sich dramatisch erhöhen, wenn wir Sie immer und immer wieder erfolglos zu erreichen versuchen oder Sie uns z.B. falsche oder unvollständige Unterlagen zusenden.

Auch müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass wir Ihnen die Zeit für die Beantwortung Ihrer E-Mails in Rechnung stellen. Wenn Sie uns also viele Fragen stellen, beantworten wir diese sehr gerne, allerdings sollten Sie sich des damit verbundenen Aufwands und der auf Sie zukommenden Kosten bewusst sein.

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Was kostet mich die Steuererklärung für meine US-Gesellschaft?

Typischerweise bezahlen die meisten Mandanten ein Honorar zwischen $2000 bis $3000 pro Gesellschaft für die Jahresabschlüsse und die Anfertigung der Steuererklärung.

Diese Schätzung basiert auf typischen Aufwänden und Honoraren für Mandanten unserer Kanzlei. Wir rechnen alle Honorare auf die Viertelstunde genau ab. In Ihrem konkreten Fall könnte das in Rechnung gestellte Honorar also viel höher oder viel niedriger sein, abhängig vom Umfang der Buchungen, Ihrer Branche usw.

Beachten Sie, dass Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationsstufen in die entsprechenden Arbeiten involviert sind (siehe Stundensatzaufstellung). Aus den hier angegebenen Kosten lassen sich keine Rückschlüsse auf die Verteilung der Stunden auf die verschiedenen Qualifikationsstufen ziehen.

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Abrechnung

Alle Leistungen, die im Rahmen der laufenden Mandantenbetreuung für Ihre US-Gesellschaft von uns erbracht werden, rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Dabei gelten unsere üblichen Stundensätze.

Ebenso stellen wir Ihnen entstandene Unkosten, z.B. Porto- und Kurierkosten in Rechnung. Sie erhalten dann regelmäßig eine Abrechnung per E-Mail von uns, welche direkt an Ihre US-Gesellschaft gestellt wird. Den fälligen Betrag bezahlen Sie direkt von Ihrem US-Geschäftskonto.

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