Kategorie: Registersitz in anderen US-Staat verlegen

Wir helfen, den Registersitz Ihrer US-Gesellschaft in einen anderen US-Bundesstaat zu verlegen

In manchen US-Bundesstaaten kann der Registersitz einer Gesellschaft in einen anderen US-Bundesstaat verlegt werden. Die Kanzlei Mount Bonnell übernimmt für Gesellschaften in den unten angeführten US-Bundesstaaten (z.B. MontanaVermont, VirginiaNew Jersey oder Wyoming) die Verlegung des Registersitzes. Dafür kümmern wir uns um die Ausarbeitung und Einreichung aller Dokumente und begleiten den Prozess bis zur erfolgreichen Sitzverlegung. Auf dieser Seite erfahren Sie alles was Sie wissen müssen und gelangen zu unserem Angebot für die einzelnen US-Bundesstaaten. Die angegebenen Preise enthalten die amtlichen Gebühren. Diese variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat und abhängig von der jeweiligen Rechtsform.

Vorab ist anzumerken, dass einige Staaten die einfache Sitzverlegung, wie sie hier auf dieser Seite beschrieben wird, nicht anbieten. Ist dies der Fall, so muss die Gesellschaft geschlossen und eine neue Gesellschaft gegründet werden. Darüber hinaus erlauben einige der angegebenen Staaten lediglich die Registersitzverlegung von C-Corporations. Andere Bundesstaaten wie beispielsweise Kalifornien bieten den Vorgang nur für all jene Staaten an, in denen die Verlegung ebenfalls möglich ist.

Bei der einfachsten Form der Sitzverlegung handelt es sich um die gesetzliche Umwandlung, die oft auch als Domestizierung oder Konvertierung bezeichnet wird. Sie ist nicht mit der Verlegung des Verwaltungssitzes oder Foreign Qualification bzw. einer Niederlassung zu verwechseln. Im Zuge des Prozesses wird die Firma im Herkunftsbundesstaat aus dem Handelsregister aus- und im Bundesstaat des neuen Registersitzes wieder eingetragen. Durch die Domestizierung muss keine neue Gesellschaft gegründet werden. Sämtliche Vermögenswerte, Immobilien oder andere Posten können übertragen werden. Das sichert Geschäftskontinuität und ermöglicht die Beibehaltung von Bankkonten, Steuernummern und Verträgen.

Für die Verlegung des Registersitzes in einen anderen US-Bundesstaat müssen die entsprechenden Dokumente im alten und neuen Sitzstaat eingereicht werden. Abhängig vom Gründungsstaat und dem neuen Sitzstaat der Gesellschaft können unterschiedliche Dokumente verlangt werden.

Hier erfahren Sie, welche Bundesstaaten bei ausländischen Investoren besonders beliebt sind und warum.

Unsere Kanzlei übernimmt die gesamte Durchführung für Sie. Dazu gehören die Ausarbeitung und Einreichung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden zwei verschiedener Staaten sowie ein Prozess mit aktivem Follow-up bis zur tatsächlichen Domestizierung Ihrer Gesellschaft.

Unsere Kanzlei bietet auch professionelle Unterstützung in vielen weiteren Anliegen: Laufende steuerliche Betreuung Ihres US-UnternehmenLohnbuchhaltung (Payroll)Erstellung einer professionellen Website und vieles mehr.

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