Als amerikanische Personengesellschaft ist die Limited Partnership eine solide Wahl mit diversen Vorteilen. Neben einer schnellen Gründung profitieren sie mit ihr von Vertraulichkeit und einer guten Reputation. Bei vielen ist die LP vor allem aufgrund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sehr beliebt – sie bietet sich nicht nur als US-Gesellschaft für ihr Immobilien-Vorhaben bzw. als Sponsor für ein US-Visum an, sondern eignet sich auch als Impressumsgesellschaft oder um in den Staaten durchzustarten.
Gewerbliche Kommanditgesellschaft
Es handelt sich bei der LP um eine Personengesellschaft, die wie eine im deutschsprachigen Raum bekannte Kommanditgesellschaft strukturiert ist.
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Rechtssicherheit
Durch die äußerst klare Sachlage hinsichtlich der Betriebsstätte und des Ortes der steuerlichen Veranlagung der LP (beides USA) erübrigen sich komplexe steuerliche Fragestellungen, wie sie sich bei Personengesellschaften (inklusive der LLC) im internationalen Steuerrecht oft ergeben.
Vertraulichkeit
Die Gesellschafter der Gesellschaft werden nicht ans Handelsregister gemeldet und sind somit nirgendwo öffentlich einsehbar. Es müssen nur die Angaben zur Komplementärin (in der Regel eine von uns gestellte US-Kapitalgesellschaft) im Handelsregister aufgeführt werden.
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Kein Informationsaustausch
Die USA nehmen nicht am internationalen Informationsaustausch nach OECD CRS teil. Das US-Equivalent FATCA umfasst Konten von US-Gesellschaften nicht, deren Anteile von Ausländern gehalten werden. Mehr zu OECD CRS & LPs erfahren.
Günstige Besteuerung von Gewinnen Ihrer LP
Dank der vor kurzem verabschiedeten Steuerreform zeichnen sich die USA durch eine besonders günstige Besteuerung der Unternehmensgewinne aus. Mehr zur Besteuerung der LP erfahren.
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Zweites wirtschaftliches Standbein außerhalb Europas
Gerade in der heutigen Zeit kann die US-LP das ideale zweite Standbein außerhalb von EU und Euro für Sie sein. So können Sie Vermögen und Einkommen langfristig absichern.
Kontokorrentkredit bei US-Banken
Im Gegensatz zu anderen Auslandsbanken gewähren US-Institute zum Teil schon nach 6 Monaten Kontokorrentkredite für neue Unternehmen. Kreditlinien von $50.000 bis $500.000 sind keine Seltenheit. Mehr zum Kontokorrentkredit für eine US-LP erfahren.
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Doppelbesteuerungsabkommen
Bei korrekter steuerlicher Gestaltung kommt die Gesellschaft in den Genuss der Vorteile und der Abschirmwirkung sämtlicher von den USA unterzeichneten DBAs. Mehr zur Besteuerung der LP erfahren.
Keine Mehrwertsteuer
Es gibt in den USA keine Mehrwertsteuer. Das macht zum einen das lästige Warten auf eine UST-ID-Nr hinfällig, zum anderen bedeutet es für den Unternehmer weniger laufenden Buchhaltungsaufwand und Cashflow-Erleichterungen, wenn keine Mwst berücksichtigt werden muss. Mehr zur Besteuerung der LP erfahren.
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Gute Reputation
Als größte Wirtschaftsmacht der Welt haben die USA eine gute Reputation als Sitzstaat. Im Kontext einer LP besteht keine Gefahr, dass hier von einer Steueroase oder einem Niedrigsteuerland ausgegangen wird.
Schnelle Gründung & Kontoeröffnung
Gegenüber anderen Auslandsgesellschaften ist die Gesellschaft schnell gegründet. Das Gleiche gilt für die Kontoeröffnung. Monatelange Wartezeiten wie bei anderen Kontoeröffnungen im Ausland kommen nicht vor.
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US-Visa und Greencard
Die LP kann bei richtiger Planung der Sponsor für ein US-Visa und eine Greencard sein. Mehr zur US LP als Visums- & Greencard-Sponsor erfahren