Umwandlung Ihrer US-Gesellschaft in eine andere Rechtsform

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Passt die Rechtsform Ihrer US-Gesellschaft nicht oder nicht mehr zu Ihren Geschäften, so können Sie diese in manchen Bundesstaaten ändern. Wir übernehmen die Ausarbeitung und Einreichung der Dokumente für Sie und helfen bei der reibungslosen Umwandlung.

Informationen zur Umwandlung in eine andere Rechtsform

Vorab ist anzumerken, dass sich der hier beschriebene Rechtsformwechsel ausschließlich auf die Umwandlung von Gesellschaften innerhalb desselben Bundesstaates bezieht.

Manchmal gelangen Unternehmen an einen Punkt, an dem sich eine andere Rechtsform besser eignet. Anstatt eine neue Gesellschaft zu gründen, gibt es in vielen US-Bundesstaaten die Möglichkeit, zwischen beispielsweise LLC, LP oder Corporation zu wechseln. Diese Umwandlung bietet einige Vorteile:

  • Gründungsdatum bleibt bestehen
  • Gleiche Steuernummer
  • Keine Veränderungen bei Verträgen etc.

Im Wesentlichen können bei diesem Vorgang alle Firmendaten, Konten, Verträge und Geschäftsbeziehungen bestehen bleiben. Das einzige was sich ändert, ist die Endung im Firmennamen bzw. gegebenenfalls die Haftung und Besteuerung der Gesellschaft.

Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform kann verschiedene Gründe haben. Dazu gehören zum Beispiel folgende:

  • Haftungsschutz: Vor allem kleine Unternehmen fangen oft mit Einzelunternehmern an. Wächst das Business und auch die Geldsummen, kann ein Schutz vor privater Haftung wichtig werden wie sie etwa LLC oder Corporation bieten.
  • Besteuerung: Die meisten Rechtsformwechsel sind steuerlicher Natur. Eigentümer von Partnerships oder LLCs müssen Gewinne in der persönlichen Steuererklärung versteuern. Die Steuersätze liegen dabei oft höher als die 21%-ige Körperschaftsteuer einer C-Corporation. Manchmal ist aber auch das Gegenteil der Fall und Unternehmer bevorzugen die Besteuerung der Gewinne mit der Einkommensteuer. 
  • Mitarbeiter: Angestellte bzw. Mitarbeiter erhöhen die Haftung und Komplexität eines Unternehmens. Auch in diesem Szenario ist ein besserer Haftungsschutz ratsam.
  • Investoren: Viele Investoren bevorzugen es, in Corporations zu investieren. Auch Firmenanteile lassen sich bei einer Corporation besser verkaufen als bei einer LLC.
  • Eigentümerwechsel: Kommen neue Eigentümer hinzu oder verlassen die Gesellschaft, kann unter Umständen auch eine andere Rechtsform vorteilhafter sein. Holt sich beispielsweise ein Einzelunternehmer einen zweiten Eigentümer dazu, bieten sich eine Partnership, LLC oder Corporation an.

Im Vergleich zu einer Fusion oder Schließung einer Gesellschaft ist der Rechtsformwechsel oft die unkompliziertere Option. Allerdings wird die einfache Umwandlung von Unternehmen nicht in allen US-Bundesstaaten angeboten – nicht möglich ist dies beispielsweise in Arizona, New York und Pennsylvania. Manche Staaten erlauben nur bestimmte Wechsel. In Kentucky oder West Virginia können lediglich Corporations in LLCs umgewandelt werden.

Gesellschaftsanteile und Haftung werden normalerweise auf das umgewandelte Unternehmen übertragen. Die genau Rechtslage diesbezüglich hängt aber ebenso vom jeweiligen Bundesstaat ab. Unter Umständen beinhaltet der Rechtsformwechsel auch steuerliche Konsequenzen für beide Gesellschaften.

Unsere Kanzlei führt die gesamte Umwandlung Ihrer Gesellschaft durch. Wir wissen über die unterschiedlichen Anforderungen jedes US-Bundesstaates bestens Bescheid. Neben der Einreichung der erforderlichen Dokumente kümmern wir uns auch um die Anfertigung etwaiger Beschlüsse etc. 

Ablauf der Umwandlung Ihrer Gesellschaft in eine andere Rechtsform

Ein Antrag für die Umwandlung der Rechtsform muss beim Secretary of State eingereicht werden. Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich von Staat zu Staat. In der Regel sind zumindest folgende drei Dinge erforderlich:

  • Umwandlungsplan: Der sogenannte Plan of Conversion enthält Informationen zum Namen der umzuwandelnden Gesellschaft und dem Namen der Gesellschaft nach dem Rechtsformwechsel. Außerdem umfasst er eine Erklärung zum Fortbestand des Unternehmens sowie eine Einverständniserklärung der Zeichnungsberechtigten.
  • Gründungsunterlagen: Alle erforderlichen Unterlagen für die angestrebte Rechtsform in die die Gesellschaft umgewandelt werden soll.
  • Umwandlungsbescheinigung: Das Certificate of Conversion bestätigt den Rechtsformwechsel offiziell. Auch dieses enthält Informationen zur bestehenden Gesellschaft und der umgewandelten Gesellschaft. Darüber hinaus umfasst die Bescheinigung eine Zustimmungserklärung zum Umwandlungsplan, detaillierte Angaben zur Einreichung und dem Steuerstatus.

Abgesehen vom offiziellen Rechtsformwechsel sollten Sie außerdem einige andere Punkte beachten:

  • Lizenzen: Vergessen Sie nicht Lizenzgeber und andere Behörden über die Umwandlung der Gesellschaft zu informieren.
  • Aktualisierung der Firmendaten: Die Rechtsform der Gesellschaft muss selbstverständlich in allen staatlichen Unterlagen aktualisiert werden. Auch Versicherung, Banken, Kunden und Vertragspartner sollten Sie über die Umwandlung informieren.
  • Steuern: Gegebenenfalls müssen im Zuge des Prozesses offene Steuern beglichen werden. Unsere Kanzlei übernimmt das bei Bedarf gerne für Sie. Beachten Sie allerdings, dass zusätzliche Steuerleistungen nicht im oben angegebenen Honorar enthalten sind und separat verrechnet werden.

Mit der wichtigste Teil der Dienstleistung ist nicht das Ausfüllen und Einreichen selbst, sondern der Umgang mit den Behörden im jeweiligen Bundesstaat. Oft kommt es hier zu Situationen in denen Behörden lediglich an andere weiterverweisen und es eines aktiven Vermittlers bedarf, der sich nach dem Status des Vorgangs erkundigt. Passiert das nicht, so geraten Anträge dieser Art oft in eine endlose Warteschleife oder verzögern sich unnötigerweise.

Unsere Kanzlei verfolgt den gesamten Ablauf bis zur korrekten Durchführung des Rechtsformwechsels. Unsere Leistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Im Zusammenhang mit Behörden kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns darum, den Vorgang soweit als möglich zu beschleunigen (keine Express-Bearbeitungen, aber innerhalb unserer Möglichkeiten tun wir unser bestes) und bei den zuständigen Stellen anzurufen, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden geforderte Dokumente kümmern wir uns für Sie. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Umwandlung Ihrer Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist.

Nächste Schritte zur Umwandlung Ihrer US-Gesellschaft in eine andere Rechtsform

  1. Wenn Sie uns für die Umwandlung Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie die gewünschte Rechtsform, in die das Unternehmen umgewandelt werden soll, vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.
  4. Anschließend kümmern wir uns um die Einreichung aller Dokumente.

FAQ – Wichtige Fragen zur Umwandlung einer US-Gesellschaft in eine andere Rechtsform

Wie lange dauert die gesamte Umwandlung?

Abhängig vom ursprünglichen und dem neuen Sitzstaat der Gesellschaft variiert die tatsächliche Dauer des Prozesses. Größe, Komplexität und die Rechtsform des umzuwandelnden Unternehmens sowie die Rechtsform in die umgewandelt werden soll,  spielen hier eine Rolle. Wir rechnen mit einem Zeitrahmen von mindestens 6-8 Wochen.

Was kostet die Umwandlung?

Die Kosten für den Rechtsformwechsel unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. In den oben genannten Honoraren sind sämtliche staatlichen Gebühren enthalten, die im Laufe der Umwandlung einer Gesellschaft zu entrichten sind. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten.

Sollte sich unvorhergesehenerweise herausstellen, dass die Umwandlung Ihrer Gesellschaft komplexer ist als zunächst erwartet (z.B. durch unvorhergesehene Komplikationen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen), kann sich unser Aufwand für den Rechtsformwechsel erhöhen. Wir werden in diesem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen und zusätzlich anfallende Kosten und Honorare mit Ihnen besprechen. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Verfahren fortsetzen oder abbrechen möchten.

Welche Daten sind für die Umwandlung notwendig?

  • Informationen zur umzuwandelnden Gesellschaft
  • Informationen zur Gesellschaft in die umgewandelt werden soll
  • Zeichnungsberechtigte und ggf. Gesellschafterbeschluss
  • Datum, bis zu dem der Rechtsformwechsel ausgeführt werden soll

Was gilt es zu beachten?

Wichtig zu beachten ist, dass der Rechtsformwechsel nicht in allen Bundesstaaten angeboten wird. Auch die Terminologie unterscheidet sich je nach Bundesstaat. Sie brauchen sich darum allerdings keine Gedanken zu machen. Unsere Kanzlei kümmert sich um alles und informiert Sie gegebenenfalls über etwaige Alternativen.