Als bewährteste Rechtsform der USA bietet die C-Corporation viele Vorteile. Unternehmer profitieren mit ihr nicht nur von einem Haftungsschutz, sondern auch von Vertraulichkeit und einer guten Reputation. Ausländische Eigentümer können sich Gewinne außerdem steuergünstig als Gehalt ausbezahlen lassen. Besonders für wachsende Unternehmen stellt die C-Corporation eine solide Wahl, dar, da es über den Verkauf von Aktien vielfältige Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung bei Investoren gibt.
Aktiengesellschaft
Es handelt sich bei der Corporation um eine Aktiengesellschaft mit allen Vorteilen, die dieser Status und das Aktienrecht bringen.
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Rechtssicherheit
Durch die äußerst klare Sachlage hinsichtlich der Betriebsstätte und des Ortes der steuerlichen Veranlagung der C-Corporation (beides USA) erübrigen sich komplexe steuerliche Fragestellungen, wie sie sich bei Personengesellschaften (inklusive der LLC) im internationalen Steuerrecht oft ergeben.
Vertraulichkeit
Die Gesellschafter der Gesellschaft werden nicht ans Handelsregister gemeldet und sind somit nirgendwo öffentlich einsehbar. Es muss nur ein Mitglied der Geschäftsleitung im Handelsregister aufgeführt werden, in der Regel der von uns gestellte Geschäftsführer.
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Kein Informationsaustausch
Die USA nehmen nicht am internationalen Informationsaustausch nach OECD CRS teil. Das US-Equivalent FATCA umfasst Konten von US-Gesellschaften nicht, deren Anteile von Ausländern gehalten werden. Mehr zu OECD CRS & C-Corporations erfahren.
Günstige Besteuerung von Gewinnen Ihrer Corporation
Dank der vor kurzem verabschiedeten Steuerreform zeichnen sich die USA durch eine besonders günstige Besteuerung der Unternehmensgewinne aus. Mehr zur Besteuerung der Corporation erfahren.
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Zweites wirtschaftliches Standbein außerhalb Europas
Gerade in der heutigen Zeit kann die US-Corporation das ideale zweite Standbein außerhalb von EU und Euro für Sie sein. So können Sie Vermögen und Einkommen langfristig absichern.
Kontokorrentkredit bei US-Banken
Im Gegensatz zu anderen Auslandsbanken gewähren US-Institute zum Teil schon nach 6 Monaten Kontokorrentkredite für neue Unternehmen. Kreditlinien von $50.000 bis $500.000 sind keine Seltenheit. Mehr zum Kontokorrentkredit für eine US-Corporation erfahren.
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Doppelbesteuerungsabkommen
Bei korrekter steuerlicher Gestaltung kommt die Gesellschaft in den Genuss der Vorteile und der Abschirmwirkung sämtlicher von den USA unterzeichneten DBAs. Mehr zur Besteuerung der Corporation erfahren.
Keine Mehrwertsteuer
Es gibt in den USA keine Mehrwertsteuer. Das macht zum einen das lästige Warten auf eine UST-ID-Nr hinfällig, zum anderen bedeutet es für den Unternehmer weniger laufenden Buchhaltungsaufwand und Cashflow-Erleichterungen, wenn keine Mwst berücksichtigt werden muss. Mehr zur Besteuerung der Corporation erfahren.
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Geringes Risiko von Betriebsprüfungen
Corporations werden weit seltener einer Betriebsprüfung unterzogen als LLCs und Selbständige. Dies liegt daran, dass Corporations üblicherweise von Steuerberatern betreut werden und die Steuerbehörden daher davon ausgehen, dass mögliche Fehler oder Ungereimtheiten in der Finanzbuchhaltung unwahrscheinlich sind.
Gute Reputation
Als größte Wirtschaftsmacht der Welt haben die USA eine gute Reputation als Sitzstaat. Im Kontext einer Corporation besteht keine Gefahr, dass hier von einer Steueroase oder einem Niedrigsteuerland ausgegangen wird.
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Schnelle Gründung & Kontoeröffnung
Gegenüber anderen Auslandsgesellschaften ist die Gesellschaft schnell gegründet. Das Gleiche gilt für die Kontoeröffnung. Monatelange Wartezeiten wie bei anderen Kontoeröffnungen im Ausland kommen nicht vor.
US-Visa und Greencard
Die Corporation kann bei richtiger Planung der Sponsor für ein US-Visa und eine Greencard sein. Mehr zur US Corporation als Visums- & Greencard-Sponsor erfahren.
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