International Entrepreneur Parole (IEP): US-Bleiberecht für ausländische US-Startup-Gründer

Mit dem International Entrepreneur Parole Program (IEPP) erhalten ausländische US-Startup-Gründer bis zu 5 Jahre Bleiberecht in den USA

Das Department of Homeland Security (DHS) hat vor kurzem eine kurzlebige Regelung aus der Obama-Ära wiederbelebt, die es ausländischen Unternehmern ermöglicht, für US-Startups zu arbeiten, die erhebliche Finanzmittel von qualifizierten US-Investoren erhalten haben.

Das International Entrepreneur Parole Program (IEPP) im Überblick

Das DHS erleichtert diese neue US-Arbeitserlaubnis auf Grundlage einer Vorschrift der Einwanderungsgesetze, die als „Parole“ (zu Deutsch: „Bewährung“) bekannt ist.

Das Parole Statute erlaubt es der Behörde, ausländischen Staatsangehörigen nach eigenem Ermessen aus dringenden humanitären Gründen oder aufgrund eines erheblichen öffentlichen Nutzens eine Einreise- und Arbeitsgenehmigung zu erteilen.

Die Verordnung legt allgemeine Kriterien fest, die Ausländer begünstigen, die eine Schlüsselrolle für US-Startups spielen. Grundlage ist hierbei der öffentliche Nutzen (Unternehmertum, Innovation und die Schaffung neuer Arbeitsplätze).

Das neue Programm füllt eine Lücke im derzeitigen US-Einwanderungssystem, das talentierten Unternehmern, die neue US-Unternehmen gründen, aufbauen und/oder deren Kurs mitbestimmen möchten, nur begrenzte oder gar keine praktikablen Optionen für eine Arbeitserlaubnis bietet.

Das H-1B-Visum ist beispielsweise aufgrund der Jahresquote stark begrenzt, stellt sehr hohe Vergütungsanforderungen an Unternehmen und ist daher für Startups mit wenig oder gar keinen Mitarbeitern bzw. Einnahmen oft ungeeignet.

Das E-2-Investorenvisum steht nur Staatsbürgern von Ländern zur Verfügung, mit denen die USA ein spezielles Abkommen geschlossen hat. Das Visum setzt voraus, dass sich das US-Unternehmen mehrheitlich im ausländischen Besitz befindet. Darüber hinaus wird im Regelfall eine beträchtliche Kapitalinvestition ähnlich dem EB-5-Investorenvisum für Einwanderer verlangt.

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So können Sie sich für die International Entrepreneur Parole (IEP) qualifizieren

Um sich für die International Entrepreneur Parole (IEP) zu qualifizieren, muss der Unternehmer eine zentrale und aktive Rolle im Betrieb des Startups spielen und nachweisen, dass der akademische Hintergrund und/oder die Erfahrung das Unternehmenswachstum wesentlich vorantreiben wird.

Der Begriff „Unternehmer“ beschränkt sich hierbei nicht nur auf die Personen, die das Startups leiten, sondern kann auch technische Gründer und andere Schlüsselfiguren umfassen, die für den Erfolg des Unternehmens ausschlaggebend sind.

Unternehmensbeteiligung des Antragstellers

Zum Zeitpunkt des Erstantrags muss der Unternehmer mindestens 10% des Unternehmens besitzen, jedoch kann dieser Anteil im Laufe von fünf Jahren stetig sinken, wenn das Kapital an andere Investoren übertragen wird.

Der Antragsteller muss jedoch während des gesamten Genehmigungszeitraums zumindest eine gewisse Beteiligung am Unternehmen haben.

Das US-Startup muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem IEP-Antrag oder innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt der unten beschriebenen qualifizierten Zuschüsse, Auszeichnungen oder Investitionen gegründet worden sein.

Der IEP-Antrag muss außerdem nachweisen, dass das US-Startup während des gesamten Zeitraums seit seiner Gründung rechtmäßig Geschäfte getätigt hat.

Obwohl diese Anforderung schwierig erscheinen mag, da der Nachweis einer Geschäftstätigkeit u.U. erbracht werden muss, bevor sich der Unternehmer auf Vollzeitbasis in den Vereinigten Staaten aufhält, wird in der Präambel der Regulierung Flexibilität in der Auslegung gewünscht. So kann die Geschäftstätigkeit durch Geschäftsgenehmigungen, gekaufte oder gemietete Ausrüstung, Verträge für Produkte oder Dienstleistungen, Rechnungen, Lizenzvereinbarungen, Steuererklärungen, Umsatzsteueranmeldungen und Marketingbemühungen nachgewiesen werden.

Ein einzelnes Startup-Unternehmen darf nicht mehr als drei IEP-Anträge überschreiten.

Unternehmensbeteiligung qualifizierter US-Investoren

Damit sich der Unternehmer für die IEP qualifizieren kann, muss es innerhalb von achtzehn Monaten vor dem Antrag mindestens $250.000 an Kapital von qualifizierten US-Investoren oder mindestens $100.000 an qualifizierten staatlichen Auszeichnungen oder Zuschüssen eingeworben haben.

Bei privaten Investoren kann es sich um Einzelpersonen oder Investmentfirmen wie Venture Capitals, Angel-Investoren oder sogenannte Startup Accelerators (zu Deutsch: Startup-Beschleuniger) handeln, die sich mehrheitlich im Besitz und unter der Kontrolle von US-Bürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA befinden und die in den letzten fünf Jahren mindestens $600.000 in neue US-Unternehmen investiert haben. Hiervon müssen mindestens zwei Unternehmen fünf oder mehr amerikanische Arbeitsplätze geschaffen oder $500.000 Umsatz mit einem durchschnittlichen jährlichen Umsatzwachstum von mindestens 20% erzielt haben.

Es ist unklar, wie genau das DHS die Anforderung auslegen wird, dass qualifizierte Investoren im Besitz und unter der Kontrolle von US-Bürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA sein müssen.

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Die IEP greift auch bei Investmentfirmen

Bei einigen Investmentfirmen kann es zu Schwierigkeiten kommen, die Eigentumsverhältnisse einer großen Anzahl von Limited Partnerships (zu Deutsch: Kommanditgesellschaften) nachzuvollziehen, da zwar Gelder investiert werden, aber keine Kontrolle über das Management und die Investition ausgeübt wird.

 

Wenn der IEP-Antrag belegen kann, dass die Gelder einer in den USA ansässigen Investmentfirma von US-Bürgern/Einwohnern kontrolliert werden, die ihrerseits eine Beteiligung an der Firma haben, sollte das DHS dies als Erfüllung des beabsichtigten Zwecks der Vorschrift akzeptieren.

Unterstützung für eine solche Auslegung findet sich in der Kategorie der L-1-Visa wieder, wo „Eigentum und Kontrolle“ zwischen juristischen Personen innerhalb eines multinationalen Konzerns durch Vereinbarungen nachgewiesen werden können, die die Kontrolle an eine gemeinsame Muttergesellschaft oder eine Reihe von einzelnen Direktoren übertragen, selbst wenn es sich um Minderheitsbeteiligungen handelt.

Außerdem hat das DHS in der Präambel der IEP-Vorschrift auf einen öffentlichen Kommentar zu ausländischen Finanzierungen/Investitionen reagiert und bekräftigt, dass eine qualifizierte Investmentfirma im Besitz von US-Bürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA sein oder von diesen kontrolliert werden muss.

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Wiederbewilligung Ihres IEP-Antrags

Die IEP bietet dem Unternehmer eine anfängliche 30-monatige Arbeitserlaubnis für das Startup in den USA.

Diese kann per Wiederbewilligung um weitere 30 Monate auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Rolle des Unternehmers weiterhin einen erheblichen öffentlichen Nutzen für die Vereinigten Staaten darstellt.

Dazu gehört in der Regel der Nachweis, dass das Startup mindestens $500.000 an qualifizierten Investitionen oder staatlichen Zuschüssen/Auszeichnungen erhalten hat, mindestens fünf US-Arbeitsplätze geschaffen oder einen Jahresumsatz von mindestens $500.000 mit einem durchschnittlichen jährlichen Umsatzwachstum von mindestens 20% erzielt hat.

Wenn das neu gegründete Unternehmen erhebliche Finanzmittel von qualifizierten Investoren erhalten hat, aber nicht alle der oben beschriebenen Anforderungen für eine Erst- oder Wiedererteilung erfüllt, kann das DHS nach eigenem Ermessen einen IEP-Antrag genehmigen, wenn zwingende Beweise für schnelles Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen vorgelegt werden können.

Hierzu zählen Nachweise wie die Nutzer- bzw. Kundenanzahl des Unternehmens, Einnahmen, zusätzliche Investitionen/Finanzierungen, auch über Crowdfunding-Plattformen, soziale Auswirkungen, nationale Reichweite und/oder positive Auswirkungen auf den Ort oder die Region, in der das Unternehmen tätig ist.

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So profitieren Familienangehörige

Der Ehepartner und die Kinder des Unternehmers können ihre eigenen Anträge auf Probation stellen. Nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten kann der Ehepartner eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

Da das Gesetz dem DHS einen Ermessensspielraum nur dann einräumt, wenn ein erheblicher öffentlicher Nutzen vorliegt (oder aus dringenden humanitären Gründen), schreibt die IEP-Regel vor, dass die Anträge von Ehegatten und Kindern Nachweise enthalten müssen, die belegen, dass die abhängige Person „anderweitig die Gewährung im Rahmen der Ermessensausübung verdient.“

Die Vorschrift schweigt sich zwar über die Art der Nachweise aus, die Familienangehörige erbringen müssen, aber die Präambel der Verordnung deutet darauf hin, dass abhängige Personen einen erheblichen öffentlichen Nutzen bieten können, „indem sie die Einheit der Familie aufrechterhalten und dadurch den Unternehmer weiter ermutigen, sein Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu betreiben und auszubauen und die Vorteile dieses Wachstums in die Vereinigten Staaten zu bringen.“

Das Startup-Unternehmen ist nicht dazu verpflichtet, dem Unternehmer ein Mindestgehalt oder eine andere garantierte Vergütung zu zahlen. Das DHS kann jedoch nur dann eine IEP gewähren, wenn das Haushaltseinkommen des Unternehmers in den USA mindestens 400% der bundesstaatlichen Armutsgrenze beträgt.

Die derzeitige Armutsgrenze für einen Vier-Personen-Haushalt in den achtundvierzig Staaten beläuft sich auf $26.500. Ein Unternehmer, der die IEP für sich selbst, seinen Ehepartner und zwei Kinder beantragt, müsste also ein voraussichtliches jährliches Haushaltseinkommen von mindestens $106.000 nachweisen.

Dabei kann es sich um Einkommen handeln, das vom Startup gezahlt wird oder um eine Kombination aus verschiedenen Quellen, wie z.B. Kapitalerträge oder das Einkommen des Ehepartners.

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Wie wirken sich Änderungen in der Unternehmensstruktur auf den IEP-Status aus?

Der Unternehmer ist verpflichtet, das DHS während des gesamten Bewährungszeitraums unverzüglich über wesentliche Änderungen zu informieren. Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem „signifikante“ Änderungen der Eigentumsverhältnisse und der Kontrolle über das Startup-Unternehmen.

Das DHS merkt in der Präambel an, dass eine wesentliche Änderung vorliegen kann, wenn eine Kapitalübertragung dazu führt, dass ein oder mehrere Eigentümer, die zuvor nicht im IEP-Antrag genannt wurden, eine Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen erhalten.

Es ist daher durchaus möglich, dass die zusätzliche Finanzierung (sowie die neuen kontrollierenden Eigentümer), die das Startup während der ersten 30 Monate der IEP erhält, als qualifizierende Investition dient, die dem Unternehmer eine erneute Bewährung ermöglicht, gleichzeitig aber verpflichtet, dem DHS die Kapitalübertragung einschließlich verwässerter Unternehmensbeteiligung als wesentliche Änderung mitzuteilen.

Die Behörde hat diesen offensichtlichen Zwiespalt bei der Verabschiedung der endgültigen Regelung ausdrücklich anerkannt und erklärt, dass sie nicht davon ausgehe, dass solche Änderungen der Eigentumsverhältnisse an sich zu einer Beendigung der Bewährung führen, sondern dass die Prüfung der Auswirkungen neuer Eigentumsverhältnisse wichtig für die Integrität des IEP-Programms sei.

Die Verordnung räumt dem DHS einen weiten Ermessensspielraum ein, um die Bewährung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, sobald die Behörde feststellt, dass die IEP für die Vereinigten Staaten nicht mehr von erheblichem öffentlichen Nutzen ist.

Ähnlich der Kündigungsbestimmungen anderer Genehmigungen und wie in der IEP-Regelung ausdrücklich erlaubt, kann das DHS den Unternehmer auch über alle Bedenken oder Fragen informieren, die es in Bezug auf die fortgesetzte IEP-Förderung hat und die Möglichkeit einräumen, hierauf zu antworten.

Unter anderem kann die Behörde Bedenken äußern, wenn sie der Meinung ist, dass die Angaben im IEP-Antrag nicht wahrheitsgemäß oder präzise waren, der Unternehmer eine wesentliche Änderung nicht rechtzeitig gemeldet hat, der Unternehmer nicht mehr in einer zentralen und aktiven Rolle beschäftigt ist oder keine qualifizierte Beteiligung mehr am Startup-Unternehmen besitzt.

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Wie geht es nach dem IEPP weiter?

Das IEP-Programm räumt eine Arbeitserlaubnis in den USA für bis zu fünf Jahre ein, zumindest in seiner derzeitigen Form. Unternehmer, deren Talente in den Vereinigten Staaten längerfristig benötigt werden, sollten daher rechtzeitig vor Ablauf ihrer Bewilligung nach weiteren Möglichkeiten für einen Aufenthalt in den USA suchen.

Die Wiedereinführung des IEP-Programms ist ein willkommenes Zeichen dafür, dass die derzeitige Regierung die entscheidende Rolle versteht, die von ausländischen Unternehmern gegründete Startup-Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stimulierung der US-Wirtschaft gespielt haben und weiterhin spielen werden.

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