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Rund um das E2-Visum kursieren viele Gerüchte und Fehlinformationen. Vor allem, wenn es um die Höhe der für das Visum erforderlichen Investition geht, scheiden sich die Geister. Oftmals wird fälschlicherweise behauptet, dass für das E2 mindestens 150.000 Dollar oder ein hohes Kapital notwendig sind. Tatsächlich handelt es sich bei ihm aber um einen der einfachsten Wege für Unternehmer, ein Visum in den USA zu bekommen. Wir haben auf dieser Seite alle Details rund um das E2-Investoren-Visum zusammengefasst, räumen mit sämtlichen Unklarheiten auf und zeigen Ihnen, warum wir den Geheimtipp unseren Mandanten empfehlen.
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Für wen ist das E2-Visum?
Das E2-Visum richtet sich grundsätzlich an Unternehmer verschiedenster Branchen. Wir empfehlen es unseren Mandanten, da die Anforderungen – im Vergleich zu anderen Visakategorien – sehr gering sind.
Wie der Name verrät, ist die Voraussetzung für das E2-Investoren-Visum ein Investment. Die US-Behörden schreiben dabei nicht vor, wie viel Sie genau investieren müssen. Anstatt eines fixen Geldbetrags ist von einem substanziellen Investment die Rede. Konkret bedeutet dies:
Sie müssen so viel investieren, wie nötig ist, damit Ihr US-Unternehmen (egal ob neu gegründet oder gekauft) den geschäftlichen Betrieb aufnehmen kann. Bei Ihrer Ankunft in den USA müssen Sie imstande sein, Ihrer Familie und sich auf gehobenem Standard versorgen zu können. Unserer Erfahrung nach reichen für das E2-Visum – je nach Branche – bereits 30.000 Euro aus.
Das erforderliche Startkapital für das Unternehmer-E2-Visum hängt einzig und allein von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Was das genau heißt, sehen wir uns zum besseren Verständnis anhand einiger Beispiele an.
Für die folgenden Bereiche ist von einer hohen Investitionssumme auszugehen:
- Hotelier mit Bed & Breakfast: Wer als Hotelier ein E2-Visum beantragen möchte, muss dafür zuerst die Rahmenbedingungen schaffen. In diesem Fall bedeutet das, ein Hotel oder ein anderes geeignetes Objekt zu kaufen oder zu bauen. Wollen Sie ein Bed & Breakfast übernehmen, sind dafür – abhängig vom Ort – wohl mindestens 500.000 Euro notwendig.
- Retail in New York: Träumen Sie von Ihrem eigenen Store in Manhattan, müssen Sie mit einer Investition von wenigstens 1 Mio. Euro für Ihr eigenes Ladengeschäft, eventuelle Umbauten sowie für Einrichtung und Personal rechnen.
Es gibt aber auch andere Branchen, in denen die Investitionen geringer sind:
- Marketing-Experte: Sie planen, ein Beratungsunternehmen bzw. eine digitale Werbeagentur in den Staaten zu gründen und Ihre Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz wollen Sie in Zukunft von den USA aus zu bedienen. Dafür brauchen Sie gegebenenfalls ein Büro und einen Anwalt für etwaige Verträge. Dazu kommen Ausgaben für Werbung und eine eigene Website. Hier reicht bereits ein Kapital von 35.000 - 40.000 Dollar aus.
- Andere freiberufliche Dienstleister: Auch für andere Berufe im Dienstleistungssektor sind die Investitionssummen meist relativ gering. Es müssen lediglich alle Voraussetzungen für die Betriebsaufnahme in den Staaten geschaffen werden.
Wichtig: In der Dienstleistungsbranche kann der zu erforderliche Betrag relativ klein sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass praktisch nichts investiert werden kann. Aus unserer Erfahrung müssen mindestens 30.000 Euro in das eigene US-Business gesteckt werden, damit das Investment von den US-Behörden als substanziell erachtet wird.
Sie sind nicht sicher, ob das E2-Visum für Sie geeignet ist? Fordern Sie hier eine Potenzial-Analyse für Ihr US-Vorhaben an.
Falls Sie generelle Fragen zum Thema Visum haben oder Details zu anderen Visums-Kategorien für Unternehmer wollen, finden Sie auf dieser Seite einen Leitfaden.
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Wie erhalte ich ein E2-Visum?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten, das E2-Investoren-Visum zu beantragen:
1. Unternehmen
Ein Unternehmen kann als Sponsor für das US-Visum auftreten. Wollen Sie also mit einer bestehenden Firma aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in den USA investieren, so kann diese der Antragssteller für das E2-Visum sein. Der Vorteil an dieser Variante ist, dass das Investment direkt aus dem Unternehmen kommen – ohne vorherige Ausschüttung und Versteuerung – und der Betrag als Geschäftsausgabe gelten kann.
Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, für den Betrieb in den Staaten wichtige Mitarbeiter über ein E2-Employee-Visum in die USA mitzunehmen. Diese Personen müssen nicht selbst investieren, um ein US-Visum zu erhalten. Das eignet sich beispielsweise auch für Familienunternehmen bei denen die Eltern als Investoren auftreten.
2. Privatinvestor
Alternativ kann eine natürliche Person, also ein Privatinvestor, der Antragssteller für das Visum sein. Dabei investieren Sie selbst in Ihr künftiges US-Unternehmen. Ehepartner können dabei als Co-Investoren auftreten und jeweils 50% aufbringen. Dann bekommen beide das E2-Visum.
Je nachdem, welche der beiden Variante für Sie zutrifft, wird der Investitionsbetrag von Ihrem persönlichen oder dem Firmenkonto an das neu gegründete (oder gekaufte) US-Unternehmen überwiesen. Das amerikanische Business muss dann das gesamte Geld im Sinne des Vorhabens ausgeben. Als Hotelier kaufen Sie über die neue Firma das Hotel, als Einzelhändler richten Sie den Retail-Store ein, als IT-Berater mieten Sie ein Büro und schalten Werbung oder kümmern sich um andere Dinge, die für den Unternehmensaufbau in den Staaten erforderlich sind.
Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Variante für die Beantragung des E2-Visums:
3. Mitarbeiter
Die Visumskategorie eignet sich nicht nur für die Investoren selbst, sondern auch für ihre Angestellten. Sind Sie als Unternehmer für ein E2-Visum qualifiziert, können Sie mit diesem auch andere Begünstigte in die USA mitnehmen. Dafür gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen wie beim Visumsantrag für Unternehmen und Privatinvestoren. Grundvoraussetzung ist hier aber, dass der Arbeitgeber und der Mitarbeiter, der das E2-Visum bekommen soll, die gleiche Nationalität haben. Zwei mögliche Szenarien sind folgende:
- E2-Arbeitgeber in den USA: sind Sie als Unternehmer mit Ihrem Business bereits in den Staaten und wollen einen Mitarbeiter hinterher holen, so müssen Sie zwingend ebenfalls mit einem E2-Visum in den USA sein
- E2-Arbeitgeber im Ausland: befinden Sie sich als Arbeitgeber nicht selbst in den Staaten, müssen Sie selbst kein E2-Visum besitzen, Sie sollten aber die Voraussetzungen für die Visumskategorie erfüllen, um Arbeitnehmer in die USA zu schicken
Mitarbeiter dürfen dann über ein E2-Visum in die Staaten geholt werden, wenn es sich um leitende Angestellte handelt, oder sie spezielle, für das Unternehmen essenzielle Fähigkeiten bzw. Qualifikationen besitzen. Ehepartner und Kinder können über ein sogenanntes derivatives E2-Visum ebenfalls in die USA mitkommen.
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Wie beantrage ich das E2-Visum und wie lange gilt es?
Da die Investition Voraussetzung für die Ausstellung des Visums ist, kann das E2 erst beantragt werden, wenn das US-Business vollkommen installiert ist. Vom Ablauf her ist es also wichtig, dass das Geld tatsächlich bereits in den Staaten ausgegeben ist. Ein Businessplan mit in Zukunft geplanten Investitionen reicht dafür nicht aus.
Wir empfehlen Ihnen für die Beantragung einen Rechtsexperten für Einwanderungsrecht zurate zu ziehen. Bei Bedarf vermittelt Ihnen unsere Kanzlei einen Spezialisten auf dem Gebiet. Diesem übermitteln Sie eine Aufstellung von allem, was in das amerikanische Unternehmen investiert wurde, sowie einen Businessplan für fünf Jahre. Der Anwalt bereitet dann den Visumsantrag und alle nötigen Unterlagen vor.
Sämtliche Dokumente werden im Anschluss bei der amerikanischen Botschaft im Wohnsitzland des Antragsstellers eingereicht. Die US-Behörden prüfen die Unterlagen in der Regel innerhalb von 2 Monaten. Während der Pandemie kam es hier leider häufig zu Verzögerungen, mit zunehmender Rückkehr zur Normalität sollten sich aber auch die Wartezeiten wieder normalisieren.
Nach Prüfung des Antrags werden Sie zu einem persönlichen Interview eingeladen – bei welchem es sich um eine reine Formsache handelt. Abschließend wird das Visum – abhängig davon, wie viel sie investiert haben – für zwei bis fünf Jahre ausgestellt.
Die Gültigkeit des US-Visums richtet sich nach der Investitionssumme. Je höher das Investment, desto länger gilt es. Haben Sie lediglich einen vergleichsweise geringen Betrag für Ihr Business in den Staaten aufgewendet, so wird das Visum zunächst für zwei Jahre ausgestellt. Bei höheren Investitionen kann die Gültigkeit bis zu fünf Jahre betragen.
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Kann das E2-Visum verlängert werden?
Das E2-Visum gilt zunächst für zwei bis fünf Jahre und lässt sich dann beliebig oft verlängern. Wichtig ist dabei vor allem der Businessplan, der mit dem Antrag eingereicht wurde. Die US-Behörden überprüfen im Zuge einer Verlängerung des Visums, ob sich das Unternehmen gemäß 5-Jahres-Plan entwickelt hat. Wurden die Zahlen nicht wie im Businessplan angekündigt erreicht, wird das E2-Investoren-Visum nicht verlängert.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, in dem erforderlichen Businessplan realistische Prognosen zu treffen, die Sie mit Ihrer US-Firma auch tatsächlich umsetzen können.
Anders als beispielsweise ein L1-Visum kann das E2-Investoren-Visum nicht in eine Greencard umgewandelt werden. Sobald Sie aber eine gewisse Zeit in den Staaten leben, lässt sich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung unabhängig davon beantragen.
Fazit – das E2-Visum, unser Geheimtipp
Entgegen widersprüchlicher Angaben rund um Investitionssummen und andere Details genügt für das E2-Investoren-Visum – je nach Branche – bereits ein geringes Kapital. Mit 35.000 - 40.000 Dollar können Sie beispielsweise erfolgreich ein E2-Visum für ein Unternehmen in der Dienstleistungsbranche beantragen. Auch für andere geschäftliche Vorhaben eignet es sich. Hier ist die Investition aber – abhängig von den Ausgaben für den Unternehmensaufbau – gegebenenfalls höher.
Aus unserer Sicht ist das E2-Visum ein echter Geheimtipp, welches bis auf das erforderliche Investment an keinerlei Vorgaben gebunden ist. Aus diesem Grund empfehlen wir es vielen unserer Mandanten. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und führen eine Potenzial-Analyse für Ihr Vorhaben durch.