L1-Visum vs. E2-Visum: Die Hauptunterschiede

Die L1- und E2-Visa sind leistungsstarke Optionen für Investoren und Unternehmer. Beide Optionen ermöglichen es, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten.

Obwohl das L1-Visum und das E2-Visum viele Ähnlichkeiten aufweisen, sind sie in vielerlei Hinsicht sehr unterschiedlich. In diesem Leitfaden werde ich diese 2 Visa-Optionen vergleichen, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob das L1-Visum oder das E2-Visum die richtige Option für Sie ist.

Kurze Einführung in das L1-Visum und das E2-Visum

Für das L1-Visum und das E2-Visum gelten unterschiedliche Anforderungen. In diesem Abschnitt werde ich die Grundlagen dieser beiden Visa behandeln.

L1-Visum

Das L1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das es einem ausländischen Unternehmen ermöglicht, einen Angestellten zu entsenden, der für ein verbundenes U.S.-Unternehmen arbeitet. Um sich für ein L1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen.

L1-Visums-Anforderungen

  • Das ausländische Unternehmen und das US-Unternehmen müssen Mutter-/Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder verbundene Unternehmen sein.
  • Der versetzte Mitarbeiter muss in den letzten drei Jahren ein Jahr lang ununterbrochen in Vollzeit für das ausländische Unternehmen gearbeitet haben.
  • Die Rolle des Mitarbeiters in dem ausländischen Unternehmen muss eine leitende Funktion, eine Führungsposition oder eine Spezialisierung gewesen sein.
  • Die neue Funktion des Mitarbeiters in dem US-Unternehmen muss eine leitende Funktion, eine Führungsposition oder eine Funktion mit Spezialkenntnissen sein.

E2-Visum

Das E2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Investoren, Unternehmer und Personen, die ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten führen möchten. Mit einem E2-Visum können Sie ein neues US-Unternehmen gründen oder in ein bestehendes Unternehmen investieren.

Voraussetzungen für das E2-Visum

  • Sie müssen Staatsangehöriger eines E2-Vertragslandes sein.
  • Sie müssen die Absicht haben, die USA zu verlassen, sobald Ihr E2-Status endet.
  • Sie müssen eine erhebliche Investition in ein US-Unternehmen tätigen.
  • Ihr E2-Unternehmen darf kein marginales Unternehmen sein.
  • Sie müssen in die USA einreisen, um Ihr E2-Unternehmen zu leiten und zu entwickeln.
  • Die Herkunft Ihrer Investitionsmittel muss rechtmäßig sein.
  • Ihre Investition muss unwiderruflich in das E2-Unternehmen fließen und risikobehaftet sein.

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Nicht-Einwanderungsvisa

Die wichtigste Gemeinsamkeit zwischen dem L1- und dem E2-Visum ist, dass es sich bei beiden um Nicht-Einwanderungsvisa handelt. Sie sind beide befristet und führen nicht direkt zu einer Green Card. Obwohl beide Visa zeitlich begrenzt sind, können sie verlängert werden. Später in diesem Leitfaden werde ich auf die Dauer der beiden Visa eingehen.

Auch wenn das L1- und das E2-Visum nicht direkt zu einer Green Card führen, gibt es Möglichkeiten, diese beiden Visa in eine Green Card (Daueraufenthalt) umzuwandeln. Ich werde später in diesem Artikel erläutern, wie Sie dies tun können.

Positionsbasiertes vs. Investitionsbasiertes Visum

Einer der grundlegenden Unterschiede zwischen dem L1-Visum und dem E2-Visum hat mit dem Schwerpunkt des Visums zu tun.

L1-Visum

Beim L1-Visum liegt das Hauptaugenmerk auf den beruflichen Aufgaben des L1-Visums-Begünstigten. Das L1-Visum setzt insbesondere voraus, dass der L1-Visumsberechtigte (die Person, die das L1-Visum beantragt) in einem ausländischen Unternehmen in einer leitenden Position, in einer Führungsposition oder in einer Position mit Spezialwissen gearbeitet hat. Das L1-Visum setzt außerdem voraus, dass die Person, die das L1-Visum beantragt, in dem US-Unternehmen in einer leitenden Position oder in einer Position mit Spezialkenntnissen arbeiten wird. Das L1-Visum hat 2 Kategorien: L1A und L1B. Die L1A-Kategorie ist für Arbeitnehmer gedacht, die in einer leitenden Position arbeiten. Die L1B-Kategorie ist für Arbeitnehmer gedacht, die in einer Position mit speziellen Kenntnissen arbeiten. Die Stellenbeschreibung bildet die Grundlage für die Wahl der Visakategorie, für die Sie sich bewerben.

Grundsätzlich geht es bei dem L1-Visum darum, sicherzustellen, dass die Aufgaben des L1-Arbeitnehmers wirklich eine leitende oder ausführende Funktion haben oder dass es sich um Fachwissen handelt.

E2-Visum

Beim E2-Visum geht es in erster Linie um eine Investition in ein US-Unternehmen. Konkret erfordert das E2-Visum, dass Sie eine erhebliche Investition in ein US-Unternehmen tätigen.

Im Handbuch für auswärtige Angelegenheiten heißt es: "Es gibt keinen festen Dollarbetrag, der eine Mindestinvestition darstellt, die für die Zwecke des E-2-Visums als 'erheblich' gilt" [9 FAM 402.9-6(D)] .

Stattdessen führt die USCIS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Das Verhältnis ist die Höhe des investierten Geldes im Vergleich zum Wert des Unternehmens.

Als allgemeine Faustregel gilt in meiner Firma, dass mindestens 100.000 $ in das Unternehmen investiert und riskiert werden sollten. Je höher die Investition ist, desto größer ist die Chance, dass Ihre Investition als substanziell angesehen wird.

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Verfügbarkeit aufgrund der Nationalität

Einer der Hauptunterschiede zwischen dem L1-Visum und dem E2-Visum hat mit der Verfügbarkeit des Visums zu tun.

E2-Visum

Das E2-Visum basiert auf einem Abkommen und ist nur für Personen aus bestimmten Ländern verfügbar. Um für ein E2-Visum in Frage zu kommen, müssen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein E2-Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat. Hier finden Sie eine Liste der E2-Vertragsländer. Es gibt zwar viele E2-Vertragsländer, aber es gibt auch viele Länder, die keinen E2-Vertrag haben. Einige wichtige Länder, die kein E2-Abkommen mit den USA haben, sind China, Russland, Indien und Brasilien.

L1-Visum

Das L1-Visum basiert nicht auf einem Abkommen. Personen aller Nationalitäten können das L1-Visum beantragen (mit Ausnahme von Fragen des Reiseverbots).

Arbeitsgenehmigung

Sowohl das L1-Visum als auch das E2-Visum berechtigen Sie dazu, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten.

Mit einem L1-Visum können Sie nur für den Antragsteller Ihres Unternehmens in den USA arbeiten.

Mit einem E2-Visum müssen Sie für Ihr E2-Unternehmen arbeiten. Sie können kein passiver Investor sein. Als E2-Investor müssen Sie direkt am Aufbau des E2-Unternehmens beteiligt sein (d.h. Sie sind aktiv in das Unternehmen involviert). Sie dürfen nicht für andere Unternehmen arbeiten, die nicht Ihr E2-Unternehmen sind.

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Arbeitsgenehmigung für Ehepartner

Sowohl mit dem L1-Visum als auch mit dem E2-Visum kann Ihr Ehepartner eine Arbeitsgenehmigung erhalten.

Der Ehepartner eines L1-Visumsinhabers kann ein L2-Visum beantragen, das eine Arbeitsgenehmigung ermöglicht.

Der Ehegatte eines Inhabers eines E2-Visums kann ebenfalls ein E2-Visum beantragen. Der Ehepartner hätte ebenfalls Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis als Angehöriger des E2-Hauptinvestors.

Visumsdauer

Das E2-Visum und das L1-Visum haben unterschiedliche maximale Aufenthaltsdauern.

L1-Visum

Für eine neue Niederlassung wird das erste Visum für einen Zeitraum von 1 Jahr erteilt und kann verlängert werden. Für eine bestehende Niederlassung wird das L1-Visum für einen Zeitraum von 3 Jahren erteilt und kann verlängert werden.

Für ein L1A-Visum beträgt die maximale Dauer 7 Jahre. Für ein L1B-Visum beträgt die maximale Dauer 5 Jahre.

E2-Visum

Die Gültigkeitsdauer des E2-Visums hängt von dem Land ab, das das Visum ausstellt. Die meisten E2-Visa haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr bis 5 Jahren.

Das E2-Visum kann verlängert werden, solange Ihr E2-Unternehmen weiterhin alle Anforderungen des E2-Visums erfüllt. Die Anzahl der Verlängerungen eines E2-Visums ist nicht begrenzt.

Wichtiger Punkt:

Wenn Ihr E2-Visum 5 Jahre lang gültig ist, bedeutet das nicht, dass Sie 5 Jahre lang ohne Unterbrechung in den USA bleiben dürfen. Mit dem E2-Visum erhalten Sie bei jeder Einreise in die USA einen Status von 2 Jahren. Solange Ihr E2-Visum noch gültig ist, können Sie die USA verlassen und für weitere 2 Jahre wieder einreisen. Dieses Konzept kann verwirrend sein, wenn Sie also Fragen dazu haben, buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch.

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Möglichkeit zur Umwandlung in eine Green Card

Sowohl das E2-Visum als auch das L1-Visum sind Nichteinwanderungsvisa. Das bedeutet, dass sie nicht direkt zu einer Green Card führen. Allerdings können sowohl das L1- als auch das E2-Visum in eine Green Card umgewandelt werden.

L1-Visum zur Green Card

Es gibt mehrere Möglichkeiten, von einem L1-Visum zu einer Green Card zu gelangen. Einer der gängigsten Wege, um von einem L1-Visum zu einer Green Card zu gelangen, ist die Einwanderungsvisumskategorie EB1C. EB1C ist eine Einwanderungsvisumskategorie, die dem L1A-Visum sehr ähnlich ist, sich aber in einigen Punkten unterscheidet.

Neben der EB1C-Option besteht eine weitere Möglichkeit, vom L1-Visum zur Green Card zu gelangen, in einer vom Arbeitgeber gesponserten Green Card. Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie von einem L1-Visum zu einer Green Card gelangen, lesen Sie bitte meinen Artikel zu diesem Thema hier.

E2-Visum zur Green Card

Es gibt mehrere Möglichkeiten, von einem E2-Visum zu einer Green Card zu gelangen. Eine Möglichkeit dazu ist das EB5-Visum. Das EB5-Visum ist ein investitionsbasiertes Einwanderungsvisum. Mit dem EB5-Visum kann jemand eine Green Card beantragen, der in ein US-Unternehmen investiert hat. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels liegt der Mindestbetrag für EB5-Investitionen bei 900.000 $. Einer der Vorteile des Wechsels von einem E2-Visum zu einem EB5-Visum besteht darin, dass Sie den Betrag, den Sie bereits in Ihr E2-Unternehmen investiert haben, möglicherweise auf die erforderliche EB5-Investition anrechnen können. Dies ist ein komplexes Gebiet des Einwanderungsrechts. 

Eine weitere Möglichkeit, von einem E2-Visum zu einer Green Card zu gelangen, ist eine vom Arbeitgeber gesponserte Green Card. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie von einem E2-Visum auf eine Green Card wechseln können, lesen Sie bitte meinen Artikel über diesen Weg.

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Verfügbarkeit für neue Unternehmen und bestehende Unternehmen

Sowohl neue Unternehmen als auch bestehende Unternehmen können ein E2- oder L1-Visum beantragen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für das L1-Visum können Sie ein L1-Visum für ein "neues Büro" beantragen, wenn Ihr Unternehmen in den USA seit weniger als 1 Jahr tätig ist. Grundsätzlich bietet das L1-Visum eine spezielle Option für neue Niederlassungen. Mit dem L1-Visum kann ein ausländisches Unternehmen einen Mitarbeiter in die USA versetzen, um in einem brandneuen Büro zu arbeiten. Wenn das US-Unternehmen bereits länger als ein Jahr tätig ist, kann das ausländische Unternehmen den L1-Begünstigten auch in das US-Unternehmen versetzen (dies wäre dann ein L1-Visum für ein bestehendes Büro).

Um sich für das E2-Visum zu qualifizieren, können Sie entweder ein neues Unternehmen gründen oder in ein bestehendes Unternehmen investieren. Diese beiden Visa bieten hervorragende Möglichkeiten für Menschen, die in den USA neue Unternehmen gründen möchten.

Fazit

Das L1-Visum und das E2-Visum sind beide großartige Möglichkeiten, in die USA zu kommen, wenn Sie Unternehmer, Investor oder hochrangiger Manager/Führungskraft sind. Diese Visa haben viele Vorteile und Ähnlichkeiten. Gleichzeitig weisen das L1-Visum und das E2-Visum einige wichtige Unterschiede auf.

Jetzt sollten Sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen diesen beiden Visa besser verstehen.

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