Die US-Erbschaftsteuer für Nicht-US-Bürger

Eine Erbschaftsteuer gibt es in den USA eigentlich nicht, dafür eine Nachlasssteuer, die es aber auch in sich hat

Inhalt

  1. Welche Überlegungen gelten für die US-Nachlass- und Schenkungsteuer in Bezug auf Ansässigkeit und Wohnsitz?
  2. Wer unterliegt der US-Nachlass- und Schenkungsteuer?
  3. Gibt es Sonderregelungen für US-Bürger, die in US-Territorien wohnen?
  4. Welche Schenkungs- und Erbschaftsteuervorschriften gelten für gebietsansässige Ausländer (Resident Aliens)?
  5. Gibt es eine Befreiung von der US-Übertragungssteuer, wenn eine Übertragung in einem anderen Land der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer unterliegt?
  6. Welche Erbschaftsteuervorschriften gelten für nicht in den USA ansässige Ausländer (NRAs)?
  7. Welche Arten von Vermögenswerten gelten für die Nachlassbesteuerung von NRAs als „US Situs Property” (in den USA belegenes Vermögen)?
  8. Welche Arten von Vermögen gelten für die Nachlassbesteuerung von NRAs nicht als „US Situs Property” (in den USA belegenes Vermögen)?
  9. Unterliegen NRAs der Schenkungsteuer?
  10. Gibt es einen jährlichen Schenkungsausschluss für NRAs?
  11. Was ist die Schenkungsteuer-Meldepflicht eines NRAs? Was ist die Meldepflicht von US-Bürgern und NRAs, die Geschenke von NRAs erhalten?
  12. Unterliegen nicht ansässige Ausländer (NRAs) der GST-Steuer (Generation Skipping Transfer)?
  13. Welche Auswirkungen hat eine Schenkung an einen Ehepartner, der nicht US-Bürger ist?
  14. Was ist ein qualifizierter inländischer Trust (QDOT) und wann wird er verwendet?
  15. Wie wird gemeinsames Eigentum in das Bruttovermögen einbezogen, wenn ein US-Bürger mit einem Nicht-US-Bürger verheiratet ist?
  16. Welche Überlegungen zur Ruhestandsplanung gibt es, wenn ein US-Bürger mit einem Nicht-US-Bürger verheiratet ist?
  17. Wie wirken sich Abkommen mit anderen Ländern auf die US-Transfersteuer aus? Mit welchen Ländern haben die USA Verträge abgeschlossen?

Die USA erheben keine Erbschaftsteuer nach europäischem Vorbild, sondern eine Steuer, welche den ungeteilten Nachlass besteuert. Die Gesetze zur US-Nachlass- und Schenkungsteuer sind überaus komplex. Sie werden sogar noch komplizierter, wenn es um Nicht-US-Bürger geht. Dieser Leitfaden beantwortet daher die wichtigsten Fragen zu den Unterschieden zwischen der Nachlass- und Schenkungsplanung von US-Bürgern, in den USA ansässigen Ausländern („Resident Aliens“)  und nicht in den USA ansässigen Ausländern („Nonresident Aliens“ bzw. „NRAs“). Zum besseren Verständnis sprechen wir in diesem Text dennoch von Erbschaftsteuer und meinen damit die US-Nachlasssteuer.

Bitte beachten: Wir gehen in diesem Leitfaden nur auf US-Aspekte der Besteuerung ein. Nicht selten werden aber in grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen Nachlass- und Erbschaftsteuern in mehreren Ländern fällig.

Beispiel: Sie leben in Deutschland und ein in den USA ansässiger Verwandter vererbt Ihnen US-Immobilien im Wert von $1.000.000. In den USA werden aufgrund der hohen Freibeträge keine Steuern fällig. Allerdings werden Sie die Erbschaft in Deutschland komplett versteuern müssen.

Zu Nicht-US-Aspekten der Besteuerung im Erbschaftsfall machen wir hier keine Angaben. Gehen Sie im Zweifelsfall in solchen Fällen davon aus, dass Steuern in Ihrem Wohnsitzland fällig werden, selbst wenn keine Nachlasssteuern in den USA anfallen.

Und natürlich gilt: Lassen Sie sich umfassend und kompetent beraten!

Welche Überlegungen gelten für die US-Nachlass- und Schenkungsteuer in Bezug auf Ansässigkeit und Wohnsitz?

Schenkungen, Vermächtnisse und andere ähnliche Übertragungen von US-Bürgern und in den USA ansässigen Personen, die keine Staatsbürger sind (auch „Resident Aliens“ genannt) unterliegen weltweit der Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Nonresident Aliens (NRAs), d. h. diejenigen, die weder US-Bürger noch ansässige Ausländer sind, unterliegen der Erbschafts- und Schenkungsteuer nur insoweit, wenn sie in den USA belegenes Vermögen („US Situs Assets“) übertragen. 

Daher besteht die erste Frage für jeden Nicht-Staatsbürger (und den Finanzberater) darin, festzustellen, ob er/sie für Schenkungs- und Erbschaftsteuerzwecke als „Resident Alien“ gewertet wird.

Für Schenkungs- und Erbschaftsteuerzwecke gilt eine Person als „Resident Alien“, wenn diese zum Schenkungs- oder Todeszeitpunkt in den USA ansässig ist. In den Vorschriften des US-Finanzministeriums wird der Begriff „Wohnsitz“ wie folgt definiert:

„Eine Person erwirbt ein Domizil an einem Ort, ohne die feste Absicht zu haben, später von dort wegzuziehen, selbst wenn diese Person bis dato nur für einen kurzen Zeitraum ansässig ist. Ein Aufenthalt ohne die erforderliche Absicht, auf Dauer zu bleiben, reicht nicht aus, um einen Wohnsitz zu begründen. Auch die Absicht, den Wohnsitz zu wechseln, führt nicht zu einem solchen Wechsel, es sei denn, sie geht mit einem tatsächlichen Umzug einher.“

Da die Frage des Wohnsitzes von der Absicht der Person abhängt, gibt es keinen eindeutigen Test, um festzustellen, ob eine Person für Schenkungs- und Erbschaftsteuerzwecke ein in den USA ansässiger Ausländer geworden ist. 

Einige der Faktoren, die bei der Bestimmung des Wohnsitzes berücksichtigt werden, lauten jedoch wie folgt:

  • Dauer des Aufenthalts in den USA und im Ausland
  • Größe, Kosten und Art des Hauses oder anderer Wohnsitze der Person – Eigentum oder gemietet
  • Standort der Familie und enger Freunde
  • Status des US-Visums
  • Ort der Geschäftsinteressen und Stimmrechtsausübung
  • Erklärung des Wohnsitzes in Testamenten, Trusts, Urkunden, etc.

Planungshinweis

Wer für die US-Einkommensteuer tatsächlich als Resident Alien infrage kommt, unterscheidet sich deutlich von dem oben beschriebenen Wohnsitztest. So gelten Nicht-Staatsbürger im Allgemeinen als gebietsansässige Ausländer für Einkommensteuerzwecke, wenn sie das Recht haben, sich dauerhaft in den USA aufzuhalten („Green Card" Test) oder wenn sie sich innerhalb eines Dreijahreszeitraums eine bestimmte Anzahl von Tagen in den USA aufhalten („Substantial Presence").

Folglich ist es möglich, wenn auch nicht unbedingt üblich, dass eine Person für die US-Einkommensteuer als Resident Alien gilt, nicht aber für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

In diesem Handbuch bezieht sich der Begriff „Resident Aliens“ (gebietsansässige Ausländer) auf Personen, die den Wohnsitztest für Übertragungssteuerzwecke erfüllen.

Interessieren Sie sich für eine doppelte Staatsangehörigkeit USA - Deutschland? Mehr dazu finden Sie hier.

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Wer unterliegt der US-Nachlass- und Schenkungsteuer?

Die Einzelheiten dieser Frage werden in diesem Leitfaden beantwortet. 

Vorab jedoch eine grundlegende Zusammenfassung:

  • Natürliche Personen, die unter den Begriff „US-Personen“ fallen (d. h. US-Bürger und gebietsansässige Ausländer) unterliegen der Schenkungs-, Erbschafts- und der GST-Steuer („Generation Skipping Transfer“) auf weltweites Vermögen. 
  • Natürliche Personen, die nicht in den USA ansässig sind, unterliegen der Schenkungs-, Nachlass- und Erbschaftsteuer nur für Vermögenswerte, die als in den USA belegen gelten („US Situs Assets“).

Zusammenfassung der Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Personen bei der Übertragungssteuer

Ansässiger Ausländer (Resident Alien)

Nicht ansässige Ausländer (NRA)

Befreiung von der Erbschaftsteuer

$10M+ ($11.700.000 im Jahr 2021)

$60,000

Befreiung von der Schenkungsteuer

$10M+ ($11.700.000 im Jahr 2021) plus jährliche Ausschlussgeschenke

Nur jährliche Ausschlussgeschenke

Steuerpflichtiges Vermögen

US- und weltweites Eigentum

Nur in den USA belegenes Vermögen (US Situs Property)

Irrevocable Life Insurance Trust (ILIT) erforderlich, um Todesfallkapital von der Erbschaftsteuer auszuschließen

Ja

Nein

Gibt es Sonderregelungen für US-Bürger, die in US-Territorien wohnen?

Für bestimmte Personen mit Wohnsitz in US-Territorien, d. h. Puerto Rico, Guam, Amerikanisch-Samoa, die Nördlichen Marianen und die US-Jungferninseln, gelten besondere Vorschriften.

Gemäß §2209 des Internal Revenue Codes (IRC) gilt ein Erblasser, der zum Zeitpunkt seines Todes US-Staatsbürger und Einwohner einer Besitzung ist, für die Erbschaftsteuer als nicht in den USA ansässiger Ausländer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die betreffende Person die US-Staatsbürgerschaft ausschließlich aus folgenden Gründen erworben hat:

  1. Weil sie Bürger der US-Besitzung ist oder
  2. In einer solchen Besitzung geboren wurde oder dort wohnt.

Beispiel

Cynthia, eine Staatsbürgerin aus Puerto Rico, stirbt am 1. Oktober 2020 in Puerto Rico, während sie ihren Wohnsitz in Puerto Rico hat. Es wird davon ausgegangen, dass Cynthia die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten nur deshalb erworben hat, weil sie Staatsbürgerin von Puerto Rico ist. Daher gilt sie im US-Nachlasssteuerrecht als nicht ansässige Ausländerin. Diese Regeln gelten auch für die Ermittlung der Schenkungs- oder Generationswechselsteuerpflicht einer Person, die in einem US-Besitz ansässig ist.

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Welche Schenkungs- und Erbschaftsteuervorschriften gelten für gebietsansässige Ausländer (Resident Aliens)?

Für gebietsansässige Ausländer gelten im Allgemeinen dieselben Schenkung- und Erbschaftsteuergesetze wie für US-Bürger, d. h. das gesamte Vermögen gebietsansässiger Ausländer unterliegt der US-Nachlass- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob es sich in den USA oder in einem anderen Land befindet.

Der volle anwendbare Anrechnungsbetrag auf die US-Nachlasssteuer steht gebietsansässigen Ausländern in gleicher Weise wie US-Bürgern zu. Im Rahmen des Tax Cuts and Jobs Act von 2017 wurde dieser Betrag von 5 Mio. USD auf 10 Mio. USD verdoppelt (jährlich an die Inflation angepasst).1 Für das Jahr 2021 beträgt der derzeit geltende Anrechnungsbetrag 11,7 Mio. USD.

Übertragungen durch gebietsansässige Ausländer unterliegen auch der GST-Steuer („Generation Skipping Transfer“) in der gleichen Weise wie US-Bürger. Der Freibetrag für die GST-Steuer beträgt im Jahr 2021 11,7 Mio. USD.

Ausländer mit Wohnsitz in den USA können jeder Person in den USA, die die Voraussetzungen für den jährlichen Schenkungsteuerfreibetrag (15.000 USD im Jahr 2021) erfüllt, Schenkungen machen.

Gibt es eine Befreiung von der US-Übertragungssteuer, wenn eine Übertragung in einem anderen Land der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer unterliegt?

Das gesamte Vermögen gebietsansässiger Ausländer unterliegt unabhängig davon, ob es sich in den USA oder in einem anderen Land befindet, der US-Nachlass- und Schenkungsteuer. 

Wenn jedoch der Nachlass eines Erblassers einem anderen Land eine ausländische Erbschaftsteuer schuldet, kann der US-Nachlass eine Gutschrift für die gezahlte ausländische Erbschaftsteuer erhalten.

Eine solche Anrechnung auf die US-Schenkungsteuer für ausländische Schenkungsteuern ist jedoch nicht möglich, was zu einer mehrfachen Schenkungsbesteuerung bei Schenkungen von ausländischem Vermögen führen kann.

Einige Länder haben mit den USA Steuerabkommen geschlossen, durch die die Doppelbesteuerung bei Schenkungen oft gemildert oder beseitigt werden kann. Weitere Informationen über Abkommen finden sich in Frage 17.

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Welche Erbschaftsteuervorschriften gelten für nicht in den USA ansässige Ausländer (NRAs)?

Im Gegensatz zu US-Bürgern und gebietsansässigen Ausländern, die mit ihrem weltweiten Vermögen der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, unterliegen gebietsfremde Ausländer (NRAs) nur mit Vermögenswerten, die als in den USA belegene Vermögenswerte gelten, der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die nächste Frage liefert Aufschluss darüber, was in den USA als belegenes Vermögen gilt.

Wenn ein NRA über in den USA belegenes Vermögen verfügt, das der Übertragungssteuer unterliegt, unterscheidet sich die Befreiung von dieser Steuer von der Befreiung, die US-Bürgern und ansässigen Ausländern gewährt wird.

Nicht in den USA ansässige Ausländer können im Allgemeinen bis zu 60.000 USD an Vermögenswerten im Todesfall übertragen, ohne der US-Nachlasssteuer zu unterliegen (die tatsächliche Summe beträgt 13.000 USD, was einem Freibetrag von 60.000 USD entspricht).

Diese Befreiung für NRAs wurde im Rahmen des Tax Cuts and Jobs Act von 2017 nicht geändert.

Welche Arten von Vermögenswerten gelten für die Nachlassbesteuerung von NRAs als „US Situs Property” (in den USA belegenes Vermögen)?

Nicht in den USA ansässige Ausländer (NRAs) unterliegen der US-Nachlasssteuer nur auf in den USA belegenes Vermögen, das im IRC §§2103- 2105 und den geltenden Vorschriften definiert ist.

Die folgende (unvollständige) Liste von Vermögenswerten umfasst in den USA belegenes Vermögen:

  • In den USA gelegene Immobilien und Sachanlagen
  • Aktien einer US-Gesellschaft und Investmentfonds
  • Bestimmte US-Bankeinlagen
  • Schuldverschreibungen einer US-Person, der USA, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung davon oder des Districts of Columbia
  • Bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie von einer in den USA ansässigen Person, einem inländischen Unternehmen oder einer staatlichen Einrichtung ausgegeben wurden oder gegen diese vollstreckbar sind2
  • Ein zurückbehaltener Anteil und/oder ein wirtschaftlicher Anteil an einem Treuhandvermögen, das in den USA belegen ist (auch ausländisches Treuhandvermögen)
  • Rückkaufswert einer US-Lebensversicherung oder Wiederbeschaffungswert einer Police, die der Erblasser auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen hat
  • Entgeltumwandlung und Rentenleistungen, die von einem US-Arbeitgeber gezahlt werden

Grundbesitz

Wenn eine US-Immobilie im Besitz eines NRAs mit einer Hypothek ohne Rückgriff belastet ist, unterliegt nur das Eigenkapital des Wohnsitzes der US-Nachlasssteuer, während bei einer Hypothek mit Rückgriff der volle Marktwert der Immobilie in den steuerpflichtigen Nachlass einbezogen wird.

Kapitalbeteiligungen

Ist ein NRA Staatsbürger eines Landes, das ein Erbschaftsteuerabkommen mit den USA abgeschlossen hat, können US-Aktien von der Erbschaftsteuer befreit werden. Andere Steuerbestimmungen können für Bürger dieses Landes je nach den Bedingungen des Abkommens unterschiedlich ausfallen.

US-Bankeinlagen

Persönliche Bankguthaben (z. B. Bargeld und Einlagenzertifikate) in den USA gelten normalerweise nicht als US-Vermögen nach IRC §2105(b), es sei denn, diese Konten sind mit einem vom Erblasser in den USA betriebenen Gewerbe oder Unternehmen verbunden. 

Einlagen bei einer inländischen Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens gelten jedoch als US Situs Property (in den USA belegenes Vermögen), wenn diese Zweigstelle „im kommerziellen Bankgeschäft tätig ist.“3 

Alternativ dazu gelten Einlagen bei einer ausländischen Zweigstelle eines inländischen Unternehmens oder einer Personengesellschaft, die im Bankgeschäft tätig ist, im Allgemeinen nicht als in den USA belegenes Vermögen (selbst wenn sie tatsächlich mit einem US-Gewerbe oder -Geschäft verbunden sind).4

Wenn eine Bankeinlage von einer US-Bank gehalten wird, die als Treuhänder oder Verwahrer fungiert, wird diese Einlage wahrscheinlich als in den USA belegenes Vermögen betrachtet.5

Weitere Bareinlagen

Bareinlagen bei US-Brokern, Geldmarktkonten bei US-Investmentfonds und Bargeld in US-Schließfächern werden im Allgemeinen als in den USA belegenes Vermögen betrachtet.6

Treuhandgesellschaften

Generell wird Treuhandvermögen, das aus US Situs Property besteht (das zum Zeitpunkt der Übertragung oder zum Zeitpunkt des Todes des NRAs bestimmt wird), nur dann in den steuerpflichtigen Nachlass von NRAs einbezogen, wenn diese Vermögenswerte auch gemäß IRC §§ 2033-2038 in den steuerpflichtigen Nachlass eines US-Bürgers oder eines in den USA ansässigen Ausländers einbezogen würden.

Sind die Vermögenswerte Eigentum eines unwiderruflichen Trusts, der vom NRA gegründet wurde, dann sind diese Vermögenswerte im Allgemeinen von der US-Nachlasssteuer befreit, obwohl die dreijährige „Look-back„-Regel für Übertragungen von Vermögenswerten mit US-Standort gilt.

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Welche Arten von Vermögen gelten für die Nachlassbesteuerung von NRAs nicht als „US Situs Property” (in den USA belegenes Vermögen)?

Nur das in den USA belegene Vermögen im Besitz eines NRAs unterliegt der US-Nachlasssteuer. IRC §2105 und die zugehörigen Vorschriften enthalten eine Liste von Vermögenswerten, die im Allgemeinen nicht als belegenes Vermögen in den USA gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Erlöse aus Lebensversicherungen
  • Persönliche Bankeinlagen bei einer US-Bank und bestimmte andere Bankeinlagen
  • Aktien von Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA
  • Kunstwerke, die für eine Ausstellung ausgeliehen werden
  • Einige Schuldverschreibungen des US-Finanzministeriums

Erlöse aus einer Lebensversicherung des NRAs

Beträge, die als Versicherung auf das Leben eines verstorbenen NRAs erhalten werden, unterliegen im Todesfall nicht der US-Nachlasssteuer. Besitzt ein NRA-Erblasser jedoch eine Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person, die von einer US-Gesellschaft ausgestellt wurde, so wird die Versicherung wahrscheinlich entweder als Schuld einer US-Person gemäß den Vorschriften für Schuldverschreibungen oder als immaterielles persönliches Eigentum, das gegenüber einer US-Gesellschaft durchsetzbar ist, in den Nachlass einbezogen.

Planungshinweis

Im Gegensatz zu den Erträgen einer Lebensversicherungspolice, die im Besitz eines US-Bürgers oder eines in den USA ansässigen Ausländers ist, werden die Erlöse aus einer Lebensversicherung eines NRAs im Allgemeinen nicht in den US-Brutto-Nachlass des NRA-Erblassers einbezogen, unabhängig davon, wer Eigentümer der Police ist. Dementsprechend kann ein NRA eine US-Police auf sein eigenes Leben direkt besitzen, anstatt das Eigentum auf einen unwiderruflichen Trust übertragen zu müssen, wie es bei US-Bürgern und gebietsansässigen Ausländern häufig der Fall ist.

Unterliegen NRAs der Schenkungsteuer?

Die Schenkung von Eigentum durch einen NRA unterliegt nur dann der Schenkungsteuer in den USA, wenn es sich bei dem übertragenen Eigentum um in den USA befindlichen Grundbesitz oder materielles persönliches Eigentum handelt. Folglich sind Schenkungen von immateriellen Gütern (siehe unten) durch einen NRA nicht steuerpflichtig, unabhängig davon, wo sie sich befinden und unabhängig von ihrem Wert.

Schenkungen von Bargeld und Devisen

Der IRS und die Gerichte haben in der Regel den Standpunkt vertreten, dass US- oder ausländische Währungen sowie Bargeld, das sich zum Zeitpunkt der Schenkung in den USA befindet, als materieller Vermögenswert behandelt wird.7 Dementsprechend kann die Schenkung eines NRAs in Form eines auf ein US-Bankkonto gezogenen Schecks oder einer Überweisung auf ein US-Konto an einen US-Empfänger als Übertragung von Bargeld behandelt werden.

Der IRS hat jedoch auch entschieden, dass die Übertragung von Bargeld durch einen Scheck, der auf eine ausländische Bank gezogen und von einer US-Bank zahlbar ist, nicht der Schenkungsteuer unterliegt, da dies als Vermögen außerhalb der USA betrachtet wird.8

Immaterielles Vermögen: Zu den Vermögenswerten, die als immaterielles persönliches Eigentum betrachtet werden und daher nicht der Schenkungsteuer unterliegen, wenn sie von einem NRA verschenkt werden, gehören:

  1. Aktien, die von einer US-amerikanischen oder ausländischen Gesellschaft ausgegeben werden und
  2. Schuldverschreibungen, einschließlich Bankeinlagen, deren Hauptschuldner eine US-Person, die USA, ein Bundesstaat oder eine politische Untergliederung, der District of Columbia oder eine Behörde oder Einrichtung einer solchen Regierung ist.9

Planungshinweis

Da die Schenkungsteuervorschriften für immaterielles Vermögen für nicht in den USA ansässige Ausländer günstiger sind als die Erbschaftsteuervorschriften, sollten NRAs erwägen, immaterielles Vermögen (z. B. Aktien eines US-Unternehmens) an US-Bürger, in den USA ansässige Personen oder andere NRAs zu verschenken, anstatt dieses Vermögen bis zum Tod zu behalten.

In den USA belegenes Vermögen

Zwecke der Schenkungsteuer

  • US- oder ausländische Währungs- oder Bargeldbestände in den USA
  • In den USA gelegene Immobilien
  • Anderes materielles persönliches Eigentum in den USA (z. B. Autos, Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck, etc.)

Zwecke der Erbschaftsteuer

  • In den USA gelegene Immobilien und Sachanlagen
  • Aktien von US-Unternehmen und Investmentfonds
  • Bestimmte US-Bankeinlagen
  • Schuldverschreibungen einer US-Person oder US-Regierung
  • Bestimmte immaterielle Güter, wenn sie von einer in den USA ansässigen Person, einem inländischen Unternehmen oder einer staatlichen Stelle ausgegeben wurden oder gegen diese durchsetzbar sind
  • Einbehaltener Anteil und/oder wirtschaftliches Interesse an einem Trust, der Immobilien in den USA besitzt
  • Rückkaufswert einer US-Versicherungspolice zum Zwecke der Lebensversicherung einer anderen Person
  • Entgeltumwandlung und Rentenleistungen, die von einem US-Arbeitgeber gezahlt werden

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Erbschafts- und Schenkungsteuer, die für NRAs relevant ist:10

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Gibt es einen jährlichen Schenkungsausschluss für NRAs?

Ja. Nicht in den USA ansässige Ausländer können ebenso wie US-Bürger und gebietsansässige Ausländer (d. h. US-Personen) die jährliche Ausnahmeregelung für Schenkungen von gegenwärtigen Beteiligungen in Anspruch nehmen. 

Im Gegensatz zu US-Personen haben NRAs jedoch keinen Anspruch auf einen lebenslangen Schenkungsteuerfreibetrag für Schenkungen, die über die jährliche Ausschlussgrenze hinausgehen.

Für das Jahr 2021 beträgt die jährliche Freigrenze für Schenkungen pro Person 15.000 USD. Für Schenkungen an einen Ehepartner, der nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzt, erhöht sich diese Grenze auf 159.000 USD.

Was ist die Schenkungsteuer-Meldepflicht eines NRAs? Was ist die Meldepflicht von US-Bürgern und NRAs, die Geschenke von NRAs erhalten?

Wenn ein nicht in den USA ansässiger Ausländer eine steuerpflichtige Schenkung von US-Immobilien oder materiellem persönlichen Eigentum macht, die den jährlichen Ausschlussbetrag übersteigt (oder nicht für diesen infrage kommt), muss die Schenkung bis zum 15. April des Folgejahres in einer Schenkungsteuererklärung (Formular 709) gemeldet werden.

Darüber hinaus ist der Schenker für die Zahlung der mit der Übertragung verbundenen Schenkungsteuer verantwortlich. Wenn der IRS nicht in der Lage ist, die erforderliche Schenkungsteuer vom NRA zu erheben, kann die Verantwortung auf den Empfänger der Schenkung übertragen werden.

Bei US-Empfängern von Schenkungen und Vermächtnissen, deren Wert 100.000 USD übersteigt, muss der Empfänger (einschließlich Trusts) die Schenkung/das Vermächtnis dem IRS auf dem Formular 3520 spätestens zu dem Zeitpunkt melden, an dem die Einkommensteuererklärung des Empfängers für dasselbe Steuerjahr wie die Schenkung fällig ist (einschließlich Verlängerungszeiten).

Um festzustellen, ob eine US-Person während des Steuerjahres Geschenke von einem ausländischen Schenker erhalten hat, die 100.000 USD übersteigen, muss der US-Beschenkte die Geschenke von ausländischen Personen zusammenrechnen, von denen er weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie im Sinne von IRC § 643(i)(2)(B) miteinander verbunden sind. 

Schenken beispielsweise eine Mutter und ein Vater (NRA-Status) ihrem US-Sohn jeweils 60.000 USD, werden die Schenkungen zusammengerechnet, die Meldegrenze von 100.000 USD wird überschritten und der Sohn muss beide Schenkungen melden. Sobald der Schwellenwert von 100.000 USD erreicht ist, muss der Beschenkte jedes Geschenk, das den Betrag von 5.000 USD übersteigt, einzeln angeben.

Das Formblatt 3520 ist lediglich eine Meldepflicht; die Strafe für die Nichtmeldung kann jedoch empfindlich sein: 5 % des Geschenkwerts für jeden Monat, in dem die Nichtmeldung fortgesetzt wird (bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 25%). Keine Strafe wird verhängt, wenn der Geschenkempfänger nachweisen kann, dass das Versäumnis der Meldung auf einen vernünftigen Grund und nicht auf vorsätzliche Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Unkenntnis des Gesetzes ist kein vernünftiger Grund.

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Unterliegen nicht ansässige Ausländer (NRAs) der GST-Steuer (Generation Skipping Transfer)?

Eine Übertragung durch einen nicht in den USA ansässigen Ausländer unterliegt nur dann der GST-Steuer, wenn diese auch der US-Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt, was nur der Fall ist, wenn sie aus in den USA belegenem Vermögen besteht.11 NRAs haben derzeit einen Freibetrag von 11,7 Mio. USD für die GST-Steuer, der dem Freibetrag für US-Bürger und ansässigen Ausländern entspricht.12

Welche Auswirkungen hat eine Schenkung an einen Ehepartner, der nicht US-Bürger ist?

Schenkungen an einen Ehegatten, der kein US-Bürger ist (unabhängig davon, ob dieser Ehegatte in den USA wohnt oder nicht), kommen nicht für den unbegrenzten Schenkungsteuer-Ehegattenabzug in Betracht, da dieser nur für Schenkungen an einen US-Bürger-Ehegatten gilt.13 Ein Ehegatte kann jedoch ein „Geschenk“ an einen Ehegatten, der kein US-Bürger ist, machen, für das ein höherer jährlicher Ausschlussbetrag gemäß IRC §2523(i)(2) gelten sollte (der im Jahr 2021 159.000 USD beträgt).

Was ist ein qualifizierter inländischer Trust (QDOT) und wann wird er verwendet?

Der unbeschränkte Erbschaftsteuerabzug steht nicht für Nachlässe zur Verfügung, bei denen der hinterbliebene Ehegatte kein US-Bürger ist. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel sind: 

  1. Wenn der hinterbliebene Ehegatte vor Einreichung der Erbschaftsteuererklärung US-Staatsbürger wird oder
  2. Wenn das Vermögen des hinterbliebenen Ehegatten auf einen QDOT übergeht.

Planungshinweis

Die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen hat keinen Einfluss darauf, ob der Ehegattenabzug in Anspruch genommen werden kann; lediglich die Staatsangehörigkeit des erbenden Ehegatten muss berücksichtigt werden. 

Ist beispielsweise ein US-Bürger mit einem Ehepartner verheiratet, der nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzt, sollte das Testament oder der Trust des US-Bürgers QDOT-Bestimmungen enthalten, um den Ehegattenabzug in Anspruch nehmen zu können.

Alternativ könnte der Ehepartner, der nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzt, das Vermögen direkt oder treuhänderisch zugunsten des Ehepartners, der die US-Staatsbürgerschaft besitzt, vererben und den Ehegattenabzug in Anspruch nehmen, ohne dass ein QDOT erforderlich ist.

Wie in IRC §2056A dargelegt, qualifiziert sich ein Trust als QDOT, wenn:

  • Mindestens ein US-Treuhänder ein US-Bürger oder ein US-Unternehmen ist;
  • Er unter der Gerichtsbarkeit eines US-Bundesstaates oder des District of Columbia verwaltet wird;
  • Er die allgemeinen ehelichen Abzugsvoraussetzungen des US-Nachlasssteuerrechts erfüllt (z. B. die qualifizierte „Terminable Interest Rule“ des IRC §2056) und
  • In der Erbschaftsteuererklärung des Erblassers (Formular 706) eine Wahl für die Behandlung als QDOT getroffen wird.

Während keine Erbschaftsteuer auf Einkommensausschüttungen des QDOT an den hinterbliebenen Ehegatten erhoben wird, greift sie jedoch für Ausschüttungen des QDOT-Kapitals an den hinterbliebenen Ehegatten, es sei denn, diese Kapitalausschüttungen erfolgen aufgrund von Härtefällen.

Wenn ein Ehepaar einen Nachlassplan aufstellt und plant, in der Zukunft US-Staatsbürger zu werden, muss das Paar möglicherweise keine QDOT-Bestimmungen im Living Trust haben; im Todesfall vor der Einbürgerung kann der Testamentsvollstrecker post mortem wählen, dass die ehelichen Treuhandfonds als QDOTs qualifiziert werden.

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Wie wird gemeinsames Eigentum in das Bruttovermögen einbezogen, wenn ein US-Bürger mit einem Nicht-US-Bürger verheiratet ist?

Bei US-Bürgern werden beim Tod des ersten Ehepartners nur 50% des Gemeinschaftseigentums in den Nachlass einbezogen, unabhängig davon, wer zum Kauf oder zur Instandhaltung der Immobilie beigetragen hat. 

Bei Ehegatten, die nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzen, wird jedoch der gesamte Wert des Gemeinschaftseigentums in den Nachlass des zuerst verstorbenen Ehegatten einbezogen, abzüglich der Beiträge, die nachweislich vom hinterbliebenen Ehegatten geleistet wurden. 

Daher kann es sinnvoll sein, das gemeinsame Eigentum an Vermögenswerten zu Lebzeiten beider Ehegatten „aufzuheben“, wenn zu erwarten ist, dass der Nachlass steuerpflichtig ist. Zu diesem Zweck kann der jährliche Ausschluss für Schenkungen an Ehegatten oder der lebenslange Schenkungsfreibetrag genutzt werden.

Welche Überlegungen zur Ruhestandsplanung gibt es, wenn ein US-Bürger mit einem Nicht-US-Bürger verheiratet ist?

Vermögenswerte, die an einen hinterbliebenen Ehegatten ohne US-Staatsbürgerschaft vererbt werden, erhalten nur dann den ehelichen Abzug, wenn sie im QDOT enthalten sind. Daher besteht die beste Option für einen hinterbliebenen Ehegatten, der qualifizierte Pläne oder IRA-Vermögenswerte erhält, häufig darin, die Planleistungen in einen IRA-QDOT-Trust zu übertragen.

Der IRA-QDOT ermöglicht es dem hinterbliebenen Ehegatten, die Einkommensteuer auf das in der IRA verbleibende Altersvorsorgevermögen weiter aufzuschieben und die Erträge aus der IRA Erbschaftsteuerfrei zu erhalten. Allerdings unterliegen Kapitalausschüttungen an den überlebenden Ehegatten wie bei einem Standard-QDOT sowohl der Erbschafts- als auch der Einkommensteuer.

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Wie wirken sich Abkommen mit anderen Ländern auf die US-Transfersteuer aus? Mit welchen Ländern haben die USA Verträge abgeschlossen?

US-Abkommen mit anderen Ländern können eine höhere Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuerbefreiung ermöglichen, als sie im Allgemeinen für nicht ansässige Ausländer (NRAs) vorgesehen ist. 

Beispielsweise erhalten kanadische Staatsbürger, die NRAs mit in den USA belegenem Vermögen sind, im Jahr 2021 eine anteilige Befreiung von der Erbschaftsteuer bis zu einem Betrag von etwa 11,7 Mio. USD, der sich nach dem Verhältnis zwischen dem in den USA belegenen Vermögen und dem weltweiten Vermögen richtet (US/kanadisches Steuerprotokoll, Artikel XXIXB).

Die USA haben Steuerabkommen mit mehreren Ländern, darunter Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, den Niederlanden, Norwegen, Südafrika, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die NRAs sollten sich daher für weitere Informationen an einen auf grenzüberschreitende Planung spezialisierten Anwalt wenden.

  1. Erhöhte Schenkungs-, Nachlass- und GST-Steuerbefreiungen sollten sich nach dem 31.12.2025 auf 5 Mio. USD (inflationsindexiert) belaufen.
  2. Treas. Reg §20.2104-1(a)(4)
  3. IRC §2104(c)
  4. IRC §2105(b)(2)
  5. Rev Rul. 69-596
  6. IRC §2104(c)
  7. IRC §2104(c)
  8. Treas. Reg. §25.2511-3
  9. PLR 8210055; PLR 200340015
  10. Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle den allgemeinen Sachverhalt basierend auf den US-Bundesgesetzen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer widerspiegelt. Ein gültiges Abkommen zwischen den USA und weiteren Nationen kann diese Regeln modifizieren oder ändern. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.
  11. Treas. Reg. §26.2663-2
  12. IRC §§2631(c), 2010(c). Siehe auch, Treas. Reg.-Nr. §26.2663-2 (bezieht sich auf die GST-Steuerbefreiung in Höhe von 1 Mio. USD, die die GST-Befreiung sowohl für US-Bürger als auch für Einwohner der USA widerspiegelte, als die Verordnung erlassen wurde; vermutlich beabsichtigt, um spätere Erhöhungen der Befreiung zu verfolgen).
  13. IRC §2523

 

Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger und in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer. Einen Überblick zum Geldtransfer zwischen den USA und Deutschland finden Sie hier

Hier finden Sie heraus, ob Sie ein W 8 Formular ausfüllen müssen. Und hier, 
wie Sie als deutscher Staatsbürger eine US-Steuererklärung einreichen.

 

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