Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland USA - Wie Sie Ihre USA Träume verwirklichen, ohne Ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben
Erfüllen Sie sich Ihren American Dream und profitieren Sie von grenzenloser Freiheit, wirtschaftlichen Chancen und sozialer Absicherung – ganz ohne den Verlust Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft dank neuer Gesetzeslage.

Träumen Sie von einem Leben in den USA – mit all seinen Freiheiten, wirtschaftlichen Chancen und unternehmerischen Möglichkeiten? Vielleicht möchten Sie sogar amerikanischer Staatsbürger werden, aber auf keinen Fall Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
Gute Nachrichten: Seit 2024 ist das einfacher als je zuvor. Denn das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt grundsätzlich die Mehrstaatigkeit, auch ohne gesonderte Beibehaltungsgenehmigung.
Was das konkret bedeutet, welche Vorteile und Risiken die doppelte Staatsbürgerschaft birgt – und wie Sie den Prozess klug und rechtssicher gestalten – erfahren Sie in diesem Beitrag.
🇩🇪🇺🇸 Was hat sich 2024 geändert?
Mit Inkrafttreten der Reform am 27. Juni 2024 wurde § 25 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) grundlegend geändert. Die frühere Pflicht zur Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung vor dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit entfällt für fast alle Fälle.
Kernpunkte der Reform:
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Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
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Gilt unabhängig davon, ob es sich um eine EU- oder Drittstaat-Staatsbürgerschaft handelt.
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Die Regelung gilt auch rückwirkend für Verfahren, die am oder nach dem 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden.
Wichtig: In Einzelfällen kann eine Beibehaltungsgenehmigung weiterhin notwendig oder sinnvoll sein – etwa bei Altverfahren oder sicherheitsrechtlich sensiblen Konstellationen.
Was bringt Ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA konkret?
1. Grenzenlos leben und arbeiten
Mit beiden Pässen können Sie:
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uneingeschränkt in beiden Ländern reisen und wohnen
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ohne Visum in den USA oder Deutschland leben, studieren oder arbeiten
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Zugang zu Bildungseinrichtungen und Fördermitteln beider Länder nutzen
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jederzeit zurückkehren, ohne erneute Einreiseverfahren durchlaufen zu müssen
2. Geschäftschancen voll ausschöpfen
Als Doppelbürger können Sie:
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Unternehmen in den USA ohne Visabeschränkungen gründen oder übernehmen
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an öffentlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen teilnehmen
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von steuerlichen oder rechtlichen Vorteilen profitieren, etwa bei Gesellschaftsformen (S-Corp, LLC etc.)
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rechtssicher als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftreten
3. Zugang zu sozialen Sicherungssystemen
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Rentenansprüche in beiden Ländern erwerben
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Social Security (USA) und gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) kombinieren
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von Krankenversicherungen und Arbeitslosenschutz profitieren
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doppelte Absicherung im Alter und bei Krankheit erhalten
Was ist mit Ehepartnern und Kindern? – So profitieren auch Ihre Angehörigen
Wenn Sie selbst den Weg zur US-Staatsbürgerschaft gehen, stellt sich oft die Frage: Können mein Ehepartner und meine Kinder auch US-Staatsbürger werden? Und: Behalten sie ebenfalls ihre deutsche Staatsangehörigkeit? Die Antwort lautet: Ja – mit etwas Planung.
Ehepartner: Green Card und beschleunigte Einbürgerung möglich
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Ehepartner von US-Staatsbürgern können über die Immediate Relative Petition (I-130) eine Green Card erhalten.
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Es gibt keine Wartezeiten für diese Visakategorie.
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Nach drei Jahren mit Green Card und gemeinsamer Ehe in den USA kann die Einbürgerung erfolgen.
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Die deutsche Staatsbürgerschaft bleibt auch beim Ehepartner erhalten – keine Beibehaltungsgenehmigung mehr nötig, wenn die Einbürgerung nach dem 27. Juni 2024 erfolgt.
Kinder: Automatisch US-Staatsbürger – oder per Antrag
Geburt in den USA:
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Automatisch US-Staatsbürger nach dem Prinzip des ius soli.
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Gleichzeitig bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft bestehen.
Geburt im Ausland:
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Wenn ein Elternteil bei Geburt bereits US-Bürger ist, kann das Kind automatisch eingebürgert werden, wenn bestimmte Aufenthaltsbedingungen erfüllt sind.
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Alternativ: Green Card beantragen und später durch Einbürgerung die US-Staatsbürgerschaft erhalten.
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In beiden Fällen erlaubt das neue deutsche Recht die doppelte Staatsbürgerschaft ohne zusätzliche Genehmigung.
Aber: Es gibt auch Herausforderungen
Steuerliche Doppelpflichten
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Deutschland und die USA besteuern weltweit.
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Es kann zu doppelten Steuererklärungen kommen.
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FATCA verpflichtet zur Meldung ausländischer Konten in die USA.
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Das Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor echter Doppelbelastung, erfordert aber kompetente Beratung.
Verwaltung und Rechtsfragen
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Zwei Pässe bedeuten doppelten Verwaltungsaufwand.
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Unterschiedliche Rechtsordnungen z. B. bei Erbschaft, Ehe, Sorgerecht.
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Meldepflichten, Führerscheine, Bankwesen – alles muss doppelt geregelt werden.
Sicherheitsüberprüfungen und sicherheitsrelevante Berufe
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Doppelte Staatsbürgerschaft kann bei Behörden (z. B. Verteidigung, Geheimdienste) zu Ausschlusskriterien führen.
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In sicherheitsrelevanten Branchen können zusätzliche Hintergrundprüfungen erfolgen.
Weg zur US-Staatsbürgerschaft – Schritt für Schritt
Voraussetzungen:
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Besitz einer gültigen Green Card
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Wohnsitz in den USA:
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5 Jahre (regulär)
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3 Jahre bei Ehe mit US-Bürger
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Physische Anwesenheit: mindestens 30 Monate in den letzten 5 Jahren
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Englischkenntnisse
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Bestehen des Einbürgerungstests
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Nachweis guter moralischer Charaktereigenschaften
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Loyalitätserklärung gegenüber der US-Verfassung
Dauer:
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Der Einbürgerungsprozess dauert meist 6–12 Monate ab Antragstellung
Früher erforderlich – heute selten: Die Beibehaltungsgenehmigung
Obwohl sie heute meist entfallen kann, gilt:
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Wenn die Einbürgerung vor dem 27. Juni 2024 eingeleitet wurde, ist ggf. noch eine Beibehaltungsgenehmigung nötig.
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Diese wird beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt.
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Bearbeitungszeit derzeit: ca. 12 Monate
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Gültigkeit: 2 Jahre ab Ausstellung
Achtung: Verzögert sich das US-Einbürgerungsverfahren, muss rechtzeitig eine Anschlussgenehmigung beantragt werden.
Wir prüfen gern im Einzelfall, ob Sie noch eine Beibehaltung benötigen oder die neue Gesetzeslage bereits für Sie gilt.
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