Die LLC ist nicht umsonst eine der beliebtesten Rechtsform der USA: Sie kann als Personengesellschaft eingestuft, ganz ohne Stammkapital gegründet werden und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ein möglicher Exempt-Status macht Sie für Unternehmer mit Wohnsitz in Non-Dom-Staaten besonders attraktiv. Darüber hinaus garantiert sie Anonymität, kann Sponsor für ein US-Visum sein und überzeugt bei richtiger Gestaltung mit einer günstigen Besteuerung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es handelt sich steuerlich bei von uns gegründeten LLCs um Personengesellschaften mit allen Vorteilen, die dieser Status und das Haftungsrecht bringen.
01
02
Möglicher Exempt-Status
Unternehmer mit Wohnsitz in Non-Dom-Staaten oder Ländern mit ähnlichen Steuergesetzen für Auslandseinkünfte können Gewinne von Exempt-LLCs – ohne US-Präsenz, die eine Steuerpflicht auslösen würde – sind in den USA steuerfrei. Mehr zur Exempt-LLC erfahren Sie hier.
Vertraulichkeit
Die Gesellschafter der Gesellschaft werden nicht ans Handelsregister gemeldet und sind somit nirgendwo öffentlich einsehbar. Es müssen nur die Angaben zur Komplementärin (in der Regel eine von uns gestellte US-Kapitalgesellschaft) im Handelsregister aufgeführt werden.
03
04
Kein Informationsaustausch
Die USA nehmen nicht am internationalen Informationsaustausch nach OECD CRS teil. Das US-Equivalent FATCA umfasst Konten von US-Gesellschaften nicht, deren Anteile von Ausländern gehalten werden. Mehr zu OECD CRS & LLCs erfahren.
Günstige Besteuerung von Gewinnen Ihrer LLC
Dank der vor kurzem verabschiedeten Steuerreform zeichnen sich die USA durch eine besonders günstige Besteuerung der Unternehmensgewinne aus. Mehr zur Besteuerung der LLC erfahren.
05
06
Zweites wirtschaftliches Standbein außerhalb Europas
Gerade in der heutigen Zeit kann die US-LLC das ideale zweite Standbein außerhalb von EU und Euro für Sie sein. So können Sie Vermögen und Einkommen langfristig absichern.
Kontokorrentkredit bei US-Banken
Im Gegensatz zu anderen Auslandsbanken gewähren US-Institute zum Teil schon nach 6 Monaten Kontokorrentkredite für neue Unternehmen. Kreditlinien von $50.000 bis $500.000 sind keine Seltenheit. Mehr zum Kontokorrentkredit für eine US-LLC erfahren.
07
08
Doppelbesteuerungsabkommen
Bei korrekter steuerlicher Gestaltung kommt die Gesellschaft in den Genuss der Vorteile und der Abschirmwirkung sämtlicher von den USA unterzeichneten DBAs. Mehr zur Besteuerung der LLC erfahren.
Keine Mehrwertsteuer
Es gibt in den USA keine Mehrwertsteuer. Das macht zum einen das lästige Warten auf eine UST-ID-Nr hinfällig, zum anderen bedeutet es für den Unternehmer weniger laufenden Buchhaltungsaufwand und Cashflow-Erleichterungen, wenn keine Mwst berücksichtigt werden muss. Mehr zur Besteuerung der LLC erfahren.
09
10
Gute Reputation
Als größte Wirtschaftsmacht der Welt haben die USA eine gute Reputation als Sitzstaat. Im Kontext einer LLC besteht keine Gefahr, dass hier von einer Steueroase oder einem Niedrigsteuerland ausgegangen wird.
Schnelle Gründung & Kontoeröffnung
Gegenüber anderen Auslandsgesellschaften ist die Gesellschaft schnell gegründet. Das Gleiche gilt für die Kontoeröffnung. Monatelange Wartezeiten wie bei anderen Kontoeröffnungen im Ausland kommen nicht vor.
11
12
US-Visa und Greencard
Die LLC kann bei richtiger Planung der Sponsor für ein US-Visa und eine Greencard sein. Mehr zur US-LLC als Visums- & Greencard-Sponsor erfahren.