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WICHTIG: Wir raten Mandanten, die ESTA nutzen können, grundsätzlich davon ab, ein B1 Visum zu beantragen. Wer als ESTA-Berechtigter ein B1 Visum beantragt, macht sich grundsätzlich “verdächtig” und die Chance ist relativ hoch, dass das B1 Visum abgelehnt wird. Wer einmal von einer Ablehnung eines US Visums betroffen war, kann fuer den Rest seines Lebens nicht mehr visumsfrei in die USA einreisen. Daher sollte das B1 Visum nur nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile und wirklich nur dann beantragt werden, wenn Ihr Anwalt dies für unbedenklich hält.
ESTA und B1 sind beide für kürzere Aufenthalte zu Businesszwecken in den USA geeignet. Bei dem Visa Waiver Program handelt es sich nicht um ein Visum, sondern eine Einreisegenehmigung. Es ist unkompliziert und bietet Unternehmern vielfältige Möglichkeiten. Mit ESTA verbringen Sie jeweils bis zu 90 Tage am Stück und gesamt maximal 6 Monate pro Jahr in den Staaten – und das bei Bedarf mit mehrmaliger Einreise und ohne neuen Antrag. Benötigt man mehr als 90 Tage stellt das B1-Visum eine gute Alternative dar. Dieses erlaubt Ihnen, bis zu 180 Tage pro Einreise in den USA zu bleiben, ist in der Beantragung aber auch aufwändiger.
Hier erfahren Sie, für welche geschäftlichen Aktivitäten sich diese beiden Visumskategorien eignen und welche Sie für Ihr Vorhaben wählen sollten. Außerdem sehen wir uns potenzielle Gründe an, die für oder gegen eine der beiden Optionen sprechen.
Mehr Informationen und Tipps & Tricks zum ESTA-Antrag gibt es hier.
Was sind das ESTA und B1 Visum?
Während es sich bei dem B1 um ein US-Visum handelt, ist ESTA ein elektronisches Reisegenehmigungssystem. Im Zuge des Visa Waiver Programs werden Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, die Inhabern die visumsfreie Einreise in die Staaten ermöglichen. Grundvoraussetzung für die Beantragung von ESTA ist, dass das Herkunftsland am Visa Waiver Programm teilnimmt.
Bei erfolgreicher Antragsstellung gilt ESTA zwei Jahre – oder bis zum Ablauf des Reisepasses – in denen es je nach Bedarf mehrfach genutzt werden kann und zum Aufenthalt von 90 Tagen am Stück berechtigt. Maximal dürfen ESTA-Inhaber pro Jahr maximal 180 Tage in den USA verbringen.
Das B1 ist ein Besuchervisum für Geschäftsreisende. Mit ihm dürfen Sie sich bis zu 180 Tage in Folge in den USA aufhalten. Es bietet sich für all jene an, die vom Visa Waiver Programm ausgeschlossen sind. Im Vergleich zu ESTA bringt das Visum natürlich auch längere Vorlaufzeiten für die Antragsstellung sowie höhere Kosten mit sich. Die Gültigkeit des B1-Visums beträgt in der Regel 10 Jahre und berechtigt in diesem Zeitraum zur mehrmaligen Einreise in die Staaten.
Unterschiede von ESTA und B1 Visum
ESTA und das B1-Visum erlauben Unternehmern, die zu geschäftlichen Zwecken in die USA reisen möchten, im Wesentlichen die gleichen Aktivitäten. Die beiden Optionen unterscheiden sich lediglich in ihrer maximalen Aufenthaltsdauer: Während Sie mit ESTA nur 90 Tage am Stück bleiben dürfen, sind es mit dem B1 hingegen 180 Tage.
Neben der Reisedauer weichen auch die Prozesse für den Antrag voneinander ab. Mit dem Visa Waiver Program sparen sich Businessreisende im Vergleich zum Visum Kosten und Aufwand bei der Antragsstellung. Die Antragsstellung erfolgt einfach und niederschwellig per Online-Formular. Diese Variante ist günstiger und erfordert außerdem keinen persönlichen Termin bei einem US-Konsulat, wie es beim B1 der Fall ist.
Erlaubte Aktivitäten mit ESTA und B1
Generell erlauben sowohl ESTA als auch das B1 geschäftliche Tätigkeiten in den Staaten. Besonders die visumsfreie Einreise mit dem Visa Waiver Program erfreut sich bei Businessreisen großer Beliebtheit. Diese bietet mehr Flexibilität und spart Zeit und Kosten als die Beantragung des Visums.
Als Geschäftsreisen gelten all jene, die Handels- und Berufsinteressen in den USA fördern, aber keine Arbeitsaufnahme vor Ort oder Bezahlung aus US-Quellen beinhalten. Wenn Sie zu Geschäftszwecken in die USA fliegen, sollten Sie sich trotzdem vorab genau informieren, welche Aktivitäten legal sind. Dies empfiehlt sich nicht nur bei der Einreise mit ESTA, sondern auch mit dem B1. Erlaubt sind für ESTA- und B1-Inhaber laut US-Außenministerium folgende Dinge:
- Teilnahme an Geschäftstreffen
- Geschäftsbezogene Forschung
- Beratung mit Businesspartnern
- Teilnahme an Messen, Kongressen & Konferenzen
- Verhandlung von Verträgen
- Vorbereitung von Projekten
- Regelung von Nachlassangelegenheiten
Beide Optionen bieten Unternehmern, die in die USA reisen möchten, dieselben Rechte für Geschäftsreisen. Das Visa Waiver Program ist aber mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden und deshalb – wo möglich – vorzuziehen.
Da die Grenzen zwischen den Kategorien aber oft fließend sind, sollte man im Einzelfall genau prüfen, ob die jeweilige geschäftliche Tätigkeit tatsächlich von ESTA und B1 abgedeckt wird. Auf diese Weise beugen Sie Problemen mit US-Behörden vor.
Wer mit ESTA mit hoher Frequenz für lange Aufenthalte in die USA reist, sollte sich auf jeden Fall auf Fragen der Grenzbeamten zu den genauen Reisegründen vorbereiten. Außerdem empfiehlt es sich, entsprechende Unterlagen mitzuführen, um die jeweilige Aktivität zu belegen.
Wichtig: Sowohl für ESTA als auch für das B1-Visum gilt, dass keine Jobs von US-Kunden angenommen oder Vergütungen aus US-Quellen stammen dürfen – auch unbezahlte Aufträge kann man nicht für US-Firmen ausführen. Die exakte Definition ist, dass die Tätigkeit keinem in den Staaten ansässigen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsmöglichkeit vorenthalten darf. Wer produktiv in den USA arbeiten will, sollte alternativ auf ein Arbeitsvisum ausweichen, wie z.B. das E-1 Handelsvisum, das O1-Visum für Experten oder das L1-Visum für den firmeninternen Mitarbeitertransfer.
Diese Gründe sprechen für B1 und gegen ESTA
Besitzt man bereits ein gültiges ESTA oder wohnt in einem Staat, das an dem Programm teilnimmt, empfiehlt es sich in der Regel, das ESTA vorzuziehen und ein B1-Visum zu vermeiden. Das liegt unter anderem daran, dass im Falle einer Ablehnung des Visumsantrags höchstwahrscheinlich auch zukünftige ESTA-Anträge abgelehnt werden. Hatten Sie bereits eine ESTA-Genehmigung, müssen Sie nach einem fehlgeschlagenen Visumsantrag auch das ESTA neu beantragen – und riskieren, dass dieses dann ebenfalls abgelehnt wird. Es gibt aber bestimmte Gründe, die einen Visumsantrag als ESTA-Berechtigter rechtfertigen. Dazu gehören folgende:
- Längere Aufenthalte: Wem die 90 Tage am Stück in den Staaten im Zuge des Visa Waiver Programs nicht ausreichen, für den bietet das B1 eine solide Alternative.
- Etwaige Vorstrafen: Personen mit Vorstrafen brauchen für die Einreise zwingend ein US-Visum und sollten sich daher für das B1 entscheiden.
- Nationalität & Reisen: Einige Nationalitäten sind vom Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Auch vorherige Aufenthalte in bestimmten Ländern können ein Ausschlusskriterium für ESTA sein und ein B1-Visum notwendig machen.
- Verweigerte Einreise: Generell darf man mit ESTA mehrmals pro Jahr in die USA einreisen. Die maximale Einreisefrequenz liegt jedoch im Ermessen der Grenzbeamten. Hatten Sie in der Vergangenheit aus diesem oder einem anderen Grund bei der Einreise, empfiehlt sich das B1-Visum.
Fazit zu ESTA und dem B1 Visum
Unsere Erfahrung zeigt: Ein Visum ist nicht immer notwendig, um in den USA geschäftlich aktiv zu werden. Mit ESTA reist man niederschwellig in die Staaten und genießt damit jede Menge Möglichkeiten – aus diesem Grund empfehlen wir diese visumsfreie Variante gerne weiter. Viele unserer Mandanten verbringen dank des Visa Waiver Programs 6 Monate pro Jahr in den USA. Mit ESTA genießen Sie die gleichen Rechte wie mit einem B1-Visum. Sind Sie auf längere Aufenthalte am Stück angewiesen oder können kein ESTA beantragen, so bietet das B1-Visum in der Regel aber eine gute Alternative für Businessreisen über den großen Teich.
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