Alles was Sie über Dropshipping in der EU und die Umsatzsteuer wissen müssen

Wenn Sie im Dropshipping aktiv sind oder es vorhaben, sollten Sie sich hier zunächst über die steuerrechtlichen Grundlagen informieren

Was ist eigentlich Dropshipping?

Dropshipping ist eine relativ junge Methode des Internethandels, bei der der Verkäufer die Produkte nicht selbst lagert, sondern die Lieferung aus einem anderen Land – meist China – vermittelt. Diese sogenannten Streckengeschäfte sind dadurch besonders einfach zu handhaben, vor allem da man kein Inventar anlegen muss und damit ohne Kapital in das Geschäft einsteigen kann.

Der Verkauf gestaltet sich dabei wie folgt:

 

Die Bestellung des Kunden wird vom Verkäufer direkt an ein Unternehmen in Übersee weitergegeben. Dieses verpackt die Bestellung und versendet sie an die Adresse des Kunden. Der Verkäufer hat also keinen physischen Kontakt zu dem verkauften Produkt. Er muss keine Lagerkosten bezahlen und kann die gesamte Arbeit bequem von zu Hause aus erledigen. Der Verdienst ergibt sich dadurch, dass die meist günstigen Produkte aus Übersee auf der Webseite für wesentlich mehr Geld beworben werden. Der Verkäufer bekommt also das Geld vom Kunden, bezahlt damit das Unternehmen in Übersee und behält die Differenz für sich. Dieser Prozess funktioniert deshalb, weil es sich meist um Produkte handelt, die wenig aufwendig sind. Beispielsweise eine Handyhülle kostet mit etwa 0,50 € nur sehr wenig Geld in der Produktion. Der Verkäufer vermarktet diese Handyhülle in den richtigen Kanälen und findet Kunden, die für ein Produkt mit dem Helden ihrer Lieblingsserie beispielsweise bereit sind, 10 € zu bezahlen. Da es sich um ein simples Produkt handelt, kann der Verkäufer sich sicher sein, dass der Kunde keine Beanstandungen haben wird und keine Rücksendung erfolgen wird.

Besonders für Händler, die sich auf einen bestimmten Nischenmarkt spezialisiert haben, kann Dropshipping eine großartige Möglichkeit sein, Produkte innerhalb der EU zu verkaufen, ohne sich um Lagerbestände oder Versand kümmern zu müssen. Europa Dropshipping kann auch für kleinere Händler attraktiv sein, da es den Einstieg in den Online-Handel erleichtert. Alles, was man braucht, ist eine E-Mail-Adresse und ein Online-Shop, um ein erfolgreiches Dropshipping-Business zu starten.

Vielen Dropship-Händlern ist jedoch nicht bewusst, dass auf diese Differenz selbstverständlich auch Steuern zu bezahlen sind. Wo und wie fällt also überhaupt Umsatzsteuer an? Wer muss die Umsatzsteuer verrechnen? Und ab wann muss ich für importierte Produkte eine Steuer bezahlen? Das und mehr erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Steuerliche Grundlagen zu Dropshipping

Grundsätzlich lässt sich ein Verkauf im Sinne von Dropshipping in 2 verschiedene Rechnungen unterteilen:

  1. Ein Kunde aus der EU kauft etwas bei Ihnen ein. Das mag jetzt irgendein beliebiges Produkt sein, wie eine Handyhülle.
  2. Sie als Verkäufer kaufen die Ware in Übersee ein. Meistens ist der Produzent in China bzw. in dieser Region ansässig.

An diesen 2 Rechnungen sind 3 verschiedene Parteien beteiligt: Der Käufer, der Verkäufer und der Lieferant aus Übersee. Aus steuerrechtlicher Sicht sind beide Rechnungen auf unterschiedliche Weise zu betrachten:

Unbewegte Lieferung und bewegte Lieferung

Wie der vorherigen Abbildung zu entnehmen ist, erfolgt der Verkauf in drei Schritten, weshalb der ganze Prozess auch als Reihengeschäft bezeichnet wird. Von den drei beteiligten Parteien kommen nur zwei in Kontakt mit dem tatsächlichen Produkt, nämlich der Händler aus Übersee und der Kunde aus der EU. Der Zwischenhändler, also der dem Kunde bekannte Verkäufer hat das Produkt nie tatsächlich gesehen. Es gibt bei dem Reihengeschäft also eine bewegte und eine unbewegte Lieferung. Der Kauf eines Produkts beim Verkäufer ist in diesem Fall unbewegt, da dieser ja nur das Geld in Empfang nimmt und den Versand in Auftrag gibt. Es wird kein tatsächliches Produkt bewegt. Dies führt dazu, dass hier nur der Umsatz versteuert werden muss. In Deutschland sind das zum Beispiel meist 19%, in Österreich 20%.

Der Versand des Produktes von China zum Kunden ist die bewegte Lieferung. Da das Produkt aus China versandt wird, ist der Vorgang für das Unternehmen steuerfrei, zumindest was die EU betrifft. Etwaige Steuern in dem Land des Unternehmens sind aber für den Dropshipping-Händler nicht von Relevanz.

Jedoch sollten unbedingt die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll berücksichtigt werden. Diese gilt, wenn Produkte aus Drittländern in die EU importiert werden. Die Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer lag dabei bis zum Juli 2021 bei 22 €. Sie richtete sich nach dem Einkaufspreis in China und nicht nach dem tatsächlichen Verkaufspreis. Falls also letztlich eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten war, musste diese vom Verkäufer entrichtet werden. Sie konnte aber als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Beim Zoll liegt der europäische Grenzwert bei 150 €. Alles was darüber liegt, musste zuvor und muss auch heute noch beim Zoll deklariert werden. Der Wert ermittelt sich hierbei aus dem eigentlichen Einkaufspreis, inklusive etwaiger Lieferkosten beziehungsweise Portokosten. Bei einem Grenzwert über 150 € wird dann ein gewisser Zollsatz fällig.

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Die Distance Selling-Regulationen

Da man als Betreiber eines Dropshipping-Geschäftes meist nicht nur Kunden im eigenen Land, sondern in ganz Europa beliefert, sollte man mit den Rechtsgrundlagen des gesamten EU-Binnenraums zumindest ansatzweise vertraut sein. Hierzu waren bis 2021 vor allem die „Distance Selling Regulations“ wichtig. Sie regulierten lange Zeit die allgemeinen Aspekte eines Online-Verkaufs. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausreichende und detaillierte Informationen über das Produkt und den Kauf in Form eines Vertrages
  • Alle extra anfallenden Gebühren müssen vom Kunden verstanden und akzeptiert werden
  • Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen seine Lieferung zurückzuziehen, ohne dabei wichtige Gründe anzugeben
  • Der Vertrag muss ausgedruckt werden können

Zudem muss in Europa das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung geliefert sein. Das hört sich zunächst einmal lange an, bei Bestellungen aus China kann die Wartezeit jedoch öfters 60 Tage oder mehr betragen, wenn man nicht bereit ist, für eine kürzere Lieferzeit mehr zu bezahlen. Dropshipper, die in der EU agieren, sollten sich diese Regeln unbedingt zu Herzen nehmen, da bei Verstößen dem Kunden ein Umtauschrecht von 3 Monaten ohne triftige Gründe gewährt wird.

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Umsatzsteuer beim Verkauf in benachbarte EU-Länder bis Juli 2021

Bis Juli 2021 bezahlte man als deutscher Händler zunächst einmal nur Umsatzsteuer in Deutschland. Überschritten die Einnahmen beim Verkauf in ein anderes EU-Land jedoch eine bestimmte Grenze, verlangte dieses Land selbstverständlich, dass die Umsatzsteuer dort beglichen wurde. Diese Regelung war aufgrund unterschiedlicher Grenzwerte leider relativ unübersichtlich. Frankreich erhob beispielsweise schon ab einem Umsatz von 35.000 € Umsatzsteuer, Deutschland und Italien erst ab 100.000 €. Erfolgreiche Dropshipper mussten also stets darüber informiert sein, wie hoch die generierten Umsätze der Verkäufe in den jeweiligen Ländern waren, um dann die Umsatzsteuer an das richtige Land abzuführen und nicht unwissentlich Steuern zu hinterziehen. Um diesen Prozess durchzuführen, musste man dann auch in allen betroffenen Ländern eine Steuernummer beantragen. Das bedeutete bereits damals jede Menge zusätzlichen Aufwand.

Aus diesem Grund hatte die EU vor einiger Zeit ein neues Gesetz verabschiedet, welches die Abfuhr der Umsatzsteuer beim Verkauf in benachbarte EU-Länder nun seit Juli 2021 vereinfachen soll:

Das Gesetz basiert auf einem bereits 2015 eingeführten System, dem „Mini-One-Stop-Shop“. Verkäufer von digitalen Produkten im Internet müssen sich bei diesem System anmelden und die anfallende Umsatzsteuer bei den Verkäufen von Software, E-Books und weiteren digitalen Gütern wird dann automatisch den Ländern der Kunden zugeordnet und dorthin entrichtet. Es muss keine Steuernummer für andere EU-Länder beantragt werden. Stattdessen berechnet die Software die anfallende Umsatzsteuer automatisch und Sie können diese bei Ihrem heimischen Finanzamt entrichten. Damit will die EU sicherstellen, dass die Zahl der Steuerhinterzieher weniger wird.

Eben dieses System wurde ab Juli 2021 unter dem Namen „One-Stop-Shop“ auch für Betreiber von Dropshipping-Internetseiten eingeführt. Vorteilhaft scheint dabei auf den ersten Blick, dass man sich als Dropshipper viel Zeit mit dem Kontrollieren der Summen und der Registrierung verschiedener Steuernummern erspart. Alle Verkäufe in den einzelnen EU-Ländern müssen dann jeweils mit der vor Ort anfallenden Umsatzsteuer versteuert werden. 

Die neuen Regelungen haben aber auch ihre Schattenseiten: Sämtliche Umsatzgrenzen – ob 35.000 € oder 100.000 € – fallen komplett weg. Ab dem ersten Euro werden Einkäufe nun EU-weit erfasst. Damit steigt nicht nur die staatliche Kontrolle, sondern auch Steuern müssen früher entrichtet werden. Auch sonst gibt es diverse Änderungen.

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Ende der Einfuhrumsatzsteuer-Grenze

Doch welche Änderungen traten mit Juli 2021 noch in Kraft? Unter dem Titel “neues E-Commerce VAT Package” führte die EU noch mehrere Neuerungen ein. Neben der Aufhebung der Umsatzgrenzen fällte die Europäische Union auch eine andere Grenze: Zuvor waren Güter beim Import in die EU bis zu einem Wert von 22 € von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regelung wurde abgeschafft, da viele Dropshipper diese Freigrenzen ausnutzten und ihre Produkte fälschlicherweise unter dem 22 €-Wert deklarierten, um so wenig Umsatzsteuer wie möglich zu zahlen.

Dagegen kämpft die EU mit den Änderungen jetzt an. Nun muss für jedes importierte Produkt mit einem Warenwert von bis zu 150 € Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Bei höheren Beträgen fällt – wie bereits erwähnt – Zoll an. Auch hier wurde neben dem OSS für EU-Verkäufer ein neues System eingeführt: IOSS, das sogenannte “Import One-Stop-Shop” für nicht EU-Verkäufer. Dieses sieht vor, dass Dropshipper von außerhalb der Europäischen Union in einem EU-Land die IOSS-Identifikationsnummer beantragen und pro Quartal einen Bescheid über all ihre Verkäufe abgeben. Das System deklariert dann die Einfuhrumsatzsteuer der jeweiligen Länder automatisch.

Das neue E-Commerce VAT Package ist ein sehr umfangreiches Thema, das viele Bereiche im E-Commerce betrifft. Deshalb haben wir uns alle Neuerungen auf dieser Seite für Sie angesehen.

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Dropshipping in die EU von außerhalb

Auch außerhalb der EU befinden sich viele erfolgreiche Dropshipping-Unternehmen, die die EU als zweitgrößten Markt der Welt natürlich beliefern möchten. Auch wenn jemand beispielsweise aus Amerika einem Kunden in Deutschland ein Produkt verkauft, wird auf dieses die Umsatzsteuer fällig.

Bis zum Inkrafttreten der Änderungen im Juli 2021 wurde nicht der Verkäufer, sondern der Käufer belangt – und zwar erst dann, wenn das Produkt bei diesem eintraf. Das führte selbstverständlich zu äußerst unangenehmen Kundenerfahrungen. Denn wer will schon beim Entgegennehmen eines bereits bezahlten Produktes etwa 20% des Preises oben draufzahlen. Reklamationen und Rücksendungen waren dabei keine Seltenheit. Diese brachten für den Verkäufer, der kein wirkliches Lager besitzt, oft große Komplikationen mit sich.

Deshalb hatte der Verkäufer alternativ die Möglichkeit, eine Steuernummer in den jeweiligen Ländern der EU zu beantragen und die Umsatzsteuer zu entrichten. Je nach Wohnsitz des Verkäufers konnte diese dann auch als Vorsteuer geltend gemacht werden. Andernfalls bestand die Option, den höheren Preis auf den Kunden umzulegen. Das war zwar nicht schön, aber besser als ihn nach der Lieferung mit zusätzlichen Kosten zu belangen. Hierbei ging es vor allem um die Kauferfahrung und das damit verbundene Image des Onlineshops.

Mittlerweile können sich neben dem OSS für EU-Verkäufer auch Nicht-EU-Verkäufer beim IOSS anmelden. Sie registrieren sich wahlweise in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat und beantragen dort eine Steueridentifikationsnummer. Damit verhindert man als Dropshipper, dass die Einfuhrumsatzsteuer im Nachhinein dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Was auf den ersten Blick nach einem großen Vorteil klingt, relativiert aber die Tatsache, dass mit dem IOSS auch die staatliche Kontrolle zunimmt und Verkäufe mit diesem System von der EU nun lückenlos aufgezeichnet werden. Händler, die sich nicht beim IOSS registrieren, müssen die Steuern einzeln in jedem EU-Land an die jeweiligen Steuerbehörden abführen. Außerdem könnten deren Waren beim Zoll benachteiligt behandelt werden und es damit zu Lieferverzögerungen kommen. 

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Alternativen für das Dropshipping in die EU

Wie dieser Artikel deutlich gemacht hat, stellt Dropshipping in die EU sowohl für Händler innerhalb der Union als auch für Betreiber von außerhalb kein leichtes Unterfangen dar. Berücksichtigt werden müssen nicht nur die vielen unterschiedlichen Sprachen der einzelnen Mitgliedsländer, sondern auch diverse Auflagen der EU. Seit Juli 2021 scheinen die steuerlichen Regelungen zwar vereinheitlicht, wirft man aber einen Blick hinter die Kulissen erweisen sich die Neuerungen als Mittel zur verstärkten staatlichen Kontrolle. Ab dem ersten Verkauf müssen Händler nun Meldungen abgeben. Sämtliche Umsatzgrenzen, bis zu denen bis dato keine Steuern in den einzelnen Staaten bezahlt wurden sowie die Einfuhrumsatzsteuer-Grenze von 22 € wurden gänzlich abgeschafft und Dropshipping-Strukturen somit deutlich an Attraktivität genommen.

Auch wenn die EU den zweitgrößten Wirtschaftsraum darstellt, gibt es eine deutlich bessere Alternative, die USA. Dafür sprechen folgende Argumente:

  1. Die USA ist der größte Wirtschaftraum der Welt und unterliegt trotz Unterschieden in den einzelnen Bundesstaaten relativ einheitlichen Gesetzen. Es gibt eine gemeinsame Währung, eine Amtssprache und vor allem eine rechtliche und steuerliche Grundlage, die zwischen den einzelnen Staaten nur geringfügig variiert.
  2. In den USA ist der Netto-Preis ausschlaggebend. Nicht nur im Supermarkt wird an den Regalen nur der Netto-Preis angeführt. Auch in Online-Shops ist dies der Fall. Kunden sind also daran gewöhnt, auf den Preis automatisch im Kopf die Steuern des jeweiligen Bundesstaates aufzuschlagen. Dank dieser Denkweise sehen die Amerikaner einen im Nachhinein höheren Preis als normal an und führt nicht wie in der EU dazu, dass der Kauf noch einmal überdacht wird.

Sollten Sie selbst im Dropshipping tätig sein und über die USA als Zielmarkt nachdenken oder über eine Firmengründung in Erwägung ziehen, ist dieser Artikel sehr relevant Sie.

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Fazit: Dropshipping in der EU

Dropshipping ist im Grunde ein einfaches Prinzipdie umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist es aber nicht. Vor allem innerhalb der EU gilt es viele Regelungen und Systeme zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuer oder auch den Zoll. Mit der Einführung des neuen Import-One-Stop-Shops wurde die steuerliche Situation auf den ersten Blick etwas vereinfacht. Die Eingewöhnung in das neue System kostet aber nicht nur Zeit und Nerven, sondern weitet auch die staatliche Kontrolle aus und beendet sämtliche Freigrenzen bei der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer.

Wer nicht auf den Kundenstamm in der EU fest angewiesen ist, sollte also keinesfalls lange zögern und über den Wechsel in simplere Märkte, wie die USA und beispielsweise auch Australien nachdenken.

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