Leitfaden zum E2 Investorenvisum für die USA

!

Wichtig: Das E2-Investorenvisum ist nicht mit der EB5-Greencard zu verwechseln. Bei EB5 müssen mindestens $500.000 investiert werden und es mit sehr langen Wartezeiten von über einem Jahr zu rechnen. E2 ist der weitaus schnellere und einfachere Weg in die USA. Und wenn Sie erst mal dort sind, können Sie immer noch auf eine Greencard wechseln. Hier erfahren Sie mehr zum Wechsel zur Greencard von E2. Und hier gibt's mehr Information zu EB5.

Ausländische Investoren, die einen "erheblichen Kapitalbetrag" in ein US-Unternehmen investieren und das Unternehmen entwickeln und leiten werden, können das E2-Investorenvisum beantragen, wenn das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, das erforderliche Abkommen mit den USA geschlossen hat. Ausländische Unternehmen, deren Eigentümer Staatsangehörige eines Abkommensstaates sind, können möglicherweise für ihre Mitarbeiter das E2-Visum beantragen.

Der Investor muss nachweisen, dass er oder sie die Kontrolle über das Unternehmen hat, indem er oder sie nachweist, dass er oder sie mindestens 50 Prozent des Unternehmens besitzt und die operative Kontrolle durch eine leitende Position oder auf andere Weise ausübt. Der Investor muss bereits in das US-Unternehmen investiert haben oder aktiv in das Unternehmen investieren.

Die Investition muss erheblich sein. Das Gesetz legt keinen Mindestbetrag in Dollar fest, um sich zu qualifizieren. Stattdessen wird "substanzielle Investition" definiert als ausreichende Mittel, um das finanzielle Engagement des Investors für den erfolgreichen Betrieb des E2-Unternehmens zu gewährleisten und groß genug, um die Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Investor das Unternehmen erfolgreich leiten und entwickeln wird. Das Unternehmen, in das investiert wird, muss mehr sein als ein marginales Geschäft, das lediglich dem Lebensunterhalt des Investors dient.

Es muss sich um ein reales und operatives Unternehmen handeln. Wenn der Antragsteller nicht der Hauptinvestor ist, muss er in einer leitenden oder aufsichtsführenden Position beschäftigt sein oder über hochspezialisierte Fähigkeiten verfügen, die für den Betrieb des Unternehmens unerlässlich sind. Gewöhnliche Fachkräfte oder ungelernte Arbeiter qualifizieren nicht als solche.

Für das E2-Visum ist erforderlich, dass der Antragsteller keine Absicht hat, permanent in die USA auszuwandern. Das bedeutet, dass der Antragsteller die Absicht haben muss, die Vereinigten Staaten zu verlassen, wenn der E2-Status endet. In der Realität lässt sich diese Absicht natürlich schwer überprüfen. Denn Inhaber eines E2-Visums können ihr Visum auf unbestimmte Zeit verlängern, solange sie ihr E2-Unternehmen weiterhin besitzen und betreiben oder für ein qualifiziertes E2-Unternehmen arbeiten, falls es sich um einen Arbeitnehmer handelt. Und natürlich ist auch möglich, auf eine Greencard zu wechseln.

Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Informationen rund um das E2-Investorenvisum für Sie zusammengestellt:

Das E2-Investorenvisum in der Übersicht

Hier erfahren Sie alle Details zu unserem Geheimtipp, mit dem Sie bereits ab 30.000 Euro Investition ein US-Visum erhalten.

Weiter

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch

Lassen Sie sich jetzt zum Umzug in den USA beraten. Buchen Sie ein einstündiges Beratungsgespräch, bei dem Ihre Detailfragen rund um Umzugsformalitäten und US-Visa geklärt werden können.

Zugehörigkeit zu einem Abkommensstaat

Egal ob Einzelperson und Unternehmen – nur mit der richtigen Nationalität (Treaty Country) bekommen Sie ein E2-Visum.

Weiter

Liste der Abkommensstaaten

Einzelpersonen und Unternehmen aus folgenden Ländern können, dank Abkommens mit den USA, ein E2 beantragen.

Weiter

Anforderungen an das US-Unternehmen

Investoren, Geschäft & Größe – diese Punkte muss ein US-Unternehmen erfüllen, um sich für ein E2-Visum zu qualifizieren.

Weiter

Höhe der Investition

Hier erfahren Sie, wie viel Sie in Ihr US-Unternehmen investieren müssen, um gute Chancen auf ein E2-Visum zu haben.

Weiter

Mittelherkunft

Investition ist nicht gleich Investition – informieren Sie sich hier, aus welchen Quellen die Gelder für das E2 stammen dürfen.

Weiter

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch

Lassen Sie sich jetzt zum Umzug in den USA beraten. Buchen Sie ein einstündiges Beratungsgespräch, bei dem Ihre Detailfragen rund um Umzugsformalitäten und US-Visa geklärt werden können.

Ehepartner und Kinder

Mit dem E2-Visum dürfen sich nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familie in den USA aufhalten – erfahren Sie hier wie.

Weiter

Ausländische Arbeitnehmer

Ein Überblick über die Anforderungen um ausländische Arbeitnehmer mit einem E2-Visum in die USA zu holen.

Weiter

Antragsverfahren

Ob Sie bereits in den Staaten sind, oder noch zu Hause – hier finden Sie alles rund um die Beantragung des E2-Visums.

Weiter

Sozialversicherungsnummer (SSN)

Alles zur Beantragung der Sozialversicherungsnummer für Investoren mit E2-Visum nach Einreise in die USA.

Weiter

Vom E2-Visum zur Greencard wechseln

Sämtliche Details dazu, wie Sie als Investor mit einem E2-Visum ein Daueraufenthaltsrecht in den USA erlangen.

Weiter

E2-Visum oder EB5-Greencard: Was ist besser?

Unsicher, welche der beiden Visakategorien in Ihrer Situation geeigneter ist? So treffen Sie die richtige Wahl.

Weiter

Hauptunterschiede zwischen E2 und L1 Visum

Zwei Optionen, die es Ihnen ermöglichen, in den USA zu leben und zu arbeiten. Darin unterscheiden sich E2 und L1.

Weiter

Was ist das bessere US-Visum für mich: E2 oder L1

So treffen Sie die richtige Wahl: Diese Fragen helfen Ihnen bei der Entscheidung zwischen den beiden Visakategorien.

Weiter

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch

Lassen Sie sich jetzt zum Umzug in den USA beraten. Buchen Sie ein einstündiges Beratungsgespräch, bei dem Ihre Detailfragen rund um Umzugsformalitäten und US-Visa geklärt werden können.