US E2-Investorenvisum: Mittelherkunft

Der E2-Investor muss im Besitz und unter Kontrolle des investierten Kapitals und der Mittel sein. Außerdem muss der Investor die Mittel aus rechtmäßigen Quellen wie persönlichen Ersparnissen, Investitionserträgen, Schenkungen, Erbschaften usw. erworben haben. Die Quelle der Mittel muss nicht von außerhalb der Vereinigten Staaten stammen. Innerhalb der USA erworbenes Geld kann für E2-Investitionen verwendet werden. Das Erben eines Unternehmens qualifiziert jedoch nicht für ein E2-Visum. 

Bestimmte Arten von Darlehen können als E2-Investitionsfonds in Frage kommen. Im Allgemeinen können Kredite, die durch das persönliche Vermögen des Investors gesichert sind, wie eine zweite Hypothek auf ein Haus, oder unbesicherte Kredite, wie ein Kredit auf die persönliche Unterschrift des Investors, in die Investition einbezogen werden. 

Kredite wie Hypothekenschulden oder gewerbliche Kredite, die durch Vermögenswerte des E2-Unternehmens gesichert sind, können jedoch nicht auf die Investition angerechnet werden. Wenn beispielsweise das Unternehmen, in das der Antragsteller investiert, als Sicherheit verwendet wird, können die Mittel aus dem daraus resultierenden Kredit oder der Hypothek nicht für die E2-Investition angerechnet werden, selbst wenn einige persönliche Mittel verwendet werden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur Gelder in Frage kommen, bei denen das persönliche Vermögen des Anlegers involviert ist, wie z.B. persönliche Gelder, andere unbelastete Vermögenswerte, eine Hypothek, bei der die persönliche Immobilie des Anlegers als Sicherheit dient, oder eine ähnliche persönliche Verbindlichkeit. Ein angemessener Bargeldbetrag, der auf einem Geschäftskonto gehalten wird, um für routinemäßige Geschäftsausgaben verwendet zu werden, kann als Investitionsmittel gezählt werden. Der Anleger muss also nicht alle Mittel ausgeben, damit der gesamte Betrag auf die Gesamtinvestition angerechnet werden kann. 

Die zu investierenden Mittel und Vermögenswerte müssen für die Investition verwendet werden, und die Verpflichtung muss real und unwiderruflich sein. Zum Beispiel kann der Kauf eines Unternehmens, das in jeder Hinsicht für den E2-Status qualifiziert ist, von der Erteilung des Visums abhängig gemacht werden. Trotz der Bedingung würde dies eine solide Verpflichtung darstellen, wenn die Vermögenswerte, die für den Kauf verwendet werden sollen, auf einem Treuhandkonto gehalten werden, das nur bei Erfüllung der Bedingung freigegeben oder übertragen wird. 

Darüber hinaus muss das Unternehmen den Betrieb aufgenommen haben oder kurz vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen, nicht nur in der Phase der Vertragsunterzeichnung oder der Suche nach geeigneten Standorten und Immobilien. Die bloße Absicht, zu investieren, oder der Besitz von nicht gebundenen Mitteln auf einem Bankkonto oder sogar voraussichtliche Investitionsvereinbarungen, die keine gegenwärtige Verpflichtung mit sich bringen, erfüllen nicht die Anforderungen für das E2-Visum. 

Unverbindliche Potenzial-Analyse anfordern