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Überlegungen vor der Gründung der LLC
Planen Sie die Gründung einer LLC, dann sollten Sie sich vorab Gedanken darüber machen, ob Ihnen Anonymität wichtig ist, oder Sie selbst als Eigentümer öffentlich im Handelsregister erscheinen wollen. Während es früher vor allem für eine Kontoeröffnung in den USA wichtig war, eine in den Staaten ansässige Person zu haben, bieten sich Ihnen mit liberaleren Kontomodellen bei Neobanken, flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit ihnen können Sie Ihr Konto auch als ausländischer Gesellschafter eröffnen und sind dabei nicht auf einen US-Manager angewiesen. Das bietet sowohl aus finanzieller als auch aus zeitlicher Hinsicht einige Vorteile.
Sollte Ihnen dennoch ein Konto bei einer traditionellen Bank wichtig sein, oder Sie wollen als Eigentümer anonym bleiben, dann bietet Ihnen unsere Steuerkanzlei nachwievor das Stellen eines US-Managers für Ihre LLC als optionale Zusatzleistung an.
Dabei handelt es sich um einen in den USA lebenden Mitarbeiter unserer Kanzlei. Dieser wird üblicherweise zum Manager der LLC berufen, allerdings sind auch andere Titel problemlos möglich.
Dieser US-Manager bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
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Anonymität: Entscheiden Sie sich dafür, dass wir einen US-Manager für Sie stellen, so werden seine Details im Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates veröffentlicht. Somit müssen keine weiteren Geschäftsleitungsmitglieder dem Handelsregister gemeldet werden (es muss nur ein Kontakt je Gesellschaft veröffentlicht werden). Da Gesellschafter von LLCs ohnehin nicht dem Handelsregister gemeldet werden können Sie mit dieser Variante anonym bleiben.
- Kontoeröffnung: Herkömmliche US-Banken schreiben mindestens einen in den USA gemeldeten Zeichnungsberechtigten beim Konto der Gesellschaft vor. Ziehen Sie ein Konto bei Chase, Bank of America oder ähnlichen einem Konto bei einer Neobank vor, so kann das der von uns gestellte US-Manager für Sie übernehmen.
Wenn Sie mehr zu den beiden Varianten der Kontoeröffnung in den USA erfahren wollen, klicken Sie hier.
Dadurch, dass der Manager das Konto der Gesellschaft eröffnet, sparen Sie sich (ebenso wie bei der Kontoeröffnung bei einer Neobank) außerdem eine unmittelbare Reise in die USA zur Kontoeröffnung. Diese sollte allerdings später nachgeholt werden.
Auf Wunsch können Sie weiterer Manager der Gesellschaft werden. Alternativ erhalten Sie Prokura und die dafür notwendige Generalvollmacht, die vom Manager ausgestellt wird (Power of Attorney).
Wenn Sie sich für einen von uns gestellten, optionalen US-Manager für Ihre LLC entscheiden, erläutern wir Ihnen im Folgenden die Auswirkungen hinsichtlich Kontoeröffnung, das Tagesgeschäft und Manager-Verträge.
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Kontovollmacht
Da der von uns gestellte US-Manager das Konto für die Gesellschaft eröffnet, ist er zunächst tatsächlich der einzige Zeichnungsberechtige für das Konto Ihrer Gesellschaft. Zwar überlassen wir Ihnen die Online-Banking Details des Managers und auch die Debit-Card. Aber rein formal bleibt der Manager der Zeichnungsberechtigte.
Wir raten Ihnen daher, dass Sie im ersten halben Jahr nach Gründung in die USA kommen und mit uns gemeinsam zur Bank gehen, um sich als Zeichnungsberechtigter beim Konto eintragen zu lassen.
Der Manager bleibt allerdings auch danach auf dem Konto der Gesellschaft zeichnungsberechtigt. Dies ist eine Vorgabe der Banken und lässt sich nicht ändern.
Sollte Ihnen diese Regelung „zu unsicher“ erscheinen, können Sie natürlich jederzeit auf ein Konto bei einer Neobank ausweichen. Hier können Sie direkt als Eigentümer das Konto gründen.
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Nicht ins Tagesgeschäft der Gesellschaft involviert
Der von uns gestellte US-Manager ist nicht ins Tagesgeschäft der Gesellschaft involviert, sondern beschränkt sich auf eine reine Verwaltungstätigkeit.
Der Manager sollte daher nicht in Ihrem Marketing-Material (z.B. auf Ihrer Website) als Geschäftsführer dargestellt werden. Er unterschreibt auch keine Verträge. Sie sind entweder selbst ein weiterer Manager der Gesellschaft oder erhalten eine Generalvollmacht (Power of Attorney) und können damit selbst sämtliche Verträge für die Gesellschaft unterschreiben.
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Manager-Verträge
Im Rahmen des Manager-Service erhalten Sie drei Verträge von uns, die wir Ihnen hier zum besseren Verständnis zur Ansicht bereitstellen.
Non Executive Manager Contract (Geschäftsführervertrag)
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Appendix: Temporary Banking Arrangements (Temporäre Vereinbarung zur Kontonutzung)
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Prokura / Generalvollmacht (Power of Attorney)
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