Deutscher Foreign Reverse Hybrid

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Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid ist eine Option für deutsche Unternehmer, steuergünstig in die USA zu expandieren. Er kombiniert eine amerikanische LP mit Komplementärs-LLC mit einer GmbH & Co. KG in Deutschland. Diese Struktur ermöglicht es Gesellschaftern, die in den Staaten erwirtschaftete Gewinne an sich ausschütten wollen, die Gesamtsteuerbelastung auf 21 bis 27% zu senken.

Wie funktioniert der Deutsche Foreign Reverse Hybrid?

Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid ist die optimale Gestaltungsmöglichkeit für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmer, die in den USA gewerblich aktiv werden wollen und planen, die dort erwirtschafteten Gewinne an sich selbst auszuschütten.

Die Struktur setzt sich auf amerikanischer Seite aus einer Personengesellschaft, der US LP, mit einer LLC als Komplementärin und auf deutscher Seite aus einer GmbH & Co. KG zusammen. Aus dieser Kombination ergeben sich folgende Vorteile: 

  1. Als Personengesellschaft bezahlt die LP in den USA keine Steuern, da die Steuerpflicht auf Seite der Gesellschafter der Limited Partnership liegt. Bei dieser Variante ist dies die deutsche Holding-Gesellschaft, die GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG ist der Limited Partner der LP und verfügt über 100% Gewinnbeteiligung. Da die US LP allein keinen Haftungsschutz bietet, wird eine LLC als Komplementärin zum General Partner und schützt damit vor persönlicher Haftung.
  2. Durch die dort erzielten Gewinne ist die GmbH & Co. KG in den Staaten beschränkt steuerpflichtig und wird aus diesem Grund bei der IRS angemeldet. Hier ermöglicht eine gängige und legale Wahlfreiheit die Registrierung der deutschen Holding als Kapitalgesellschaft.

Dank dieser Option bei der Steueranmeldung in den USA bezahlt die GmbH & Co. KG dort nur Bundessteuern in Höhe von 21%. Je nach Bundesstaat werden dann weitere 0-6% fällig. Sämtliche Gewinne fließen nach Abzug der Steuern an die Holding und damit an die Kommanditisten. In Deutschland müssen diese nicht nachversteuert werden.

Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid bietet damit die Möglichkeit, die Gesamtsteuerbelastung auf 21-27% zu senken. Im Vergleich zu einer einfachen GmbH & Co. KG führt diese Gestaltung damit zu einer Einsparung von 15%.

Ein weiterer Vorteil des Deutschen Foreign Reverse Hybrid ist außerdem, dass Sie durch die GmbH & Co. KG keine persönlichen Steuerinformationen in den Staaten bekannt geben müssen. Sie könnten auch direkt bei der US LP als Gesellschafter auftreten, ohne Auswirkungen aus steuerlicher Hinsicht. Beteiligen Sie sich allerdings persönlich an der Limited Partnership, sind Sie gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde auskunftspflichtig. Damit benötigen Sie eine persönliche US-Steuernummer (ITIN), müssen eine Steuererklärung einreichen und somit sämtliches Einkommen offenlegen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die beschriebene Gestaltung mit der Gründung einer deutscher GmbH & Co. KG

Unser Angebot zum Deutschen Foreign Reverse Hybrid

Unser Angebot für den Deutschen Foreign Reverse Hybrid beinhaltet die Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Dokumente für die Gründung nicht nur von einer, sondern von zwei Gesellschaften in den Staaten. Dafür finden Sie oben die steuergünstigsten Bundesstaaten zur Wahl (wir können die Gesellschaften auf Wunsch aber auch in jedem anderen US-Bundesstaat gründen). Neben der US Limited Partnership gründen wir die US Limited Liability als Komplementärin der LP.

Abgesehen von der Gründung der beiden Gesellschaften beinhaltet das Deutsche Foreign Reverse Hybrid Produkt auch sämtliche Leistungen, die in den einzelnen Paketen der LP und LLC üblicherweise enthalten sind. Auch etwaige Zusatzleistungen (wie zum Beispiel ein US-Director für die LLC) können selbstverständlich dazugebucht werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die enthaltenen Leistungen für die US LP und die US LLC sowie die optionalen Zusatzleistungen.

Die Gründung der GmbH & Co. KG in Deutschland können wir leider nicht übernehmen. Dafür arbeiten wir mit einem Notar Ihrer Wahl zusammen und stellen sicher, dass die deutsche Gesellschaft korrekt gegründet und im Anschluss bei der amerikanischen Steuerbehörde, der IRS, als Kapitalgesellschaft registriert wird. Verfügen Sie nicht selbst über einen Notar, arbeiten wir mit einem erfahrenen Experten in Berlin zusammen, den wir Ihnen für diese Zwecke empfehlen können. Alternativ kann selbstverständlich auch eine bestehende GmbH & Co. KG verwendet werden. 

Im Vergleich zur Gründung einer einfachen US LP umfasst dieses Produkt nicht nur die amerikanische Gesellschaft, sondern auch sämtliche Leistungen hinsichtlich der deutschen GmbH & Co. KG (außer der Gründung selbst).

Unsere Kanzlei verfolgt wie immer den gesamten Ablauf bis zur korrekten Implementierung des Deutschen Foreign Reverse Hybrid. Unsere Dienstleistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Im Zusammenhang mit Behörden in zwei verschiedenen Ländern kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns darum, den Vorgang auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Notar soweit als möglich zu beschleunigen (keine Express-Bearbeitungen, aber innerhalb unserer Möglichkeiten tun wir unser bestes) und bei den zuständigen Stellen anzurufen, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden geforderte Dokumente in den USA kümmern wir uns für Sie. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Anmeldung der amerikanischen und der europäischen Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist und der Deutsche Foreign Reverse Hybrid vollständig installiert ist.

Im Anschluss übernimmt unsere Kanzlei für die beiden US-Gesellschaften weitere Leistungen. Für die LP kümmern wir uns beispielsweise um die steuerliche Registrierung sowie die Eröffnung eines Bankkontos etc. Die LLC benötigt als Hafterin in der Regel kein Konto oder ähnliches, sondern dient nur als Komplementärin bzw. General Partner der LP.

Im Unterschied zur normalen US LP übernehmen wir hier auch die Beratung hinsichtlich der deutschen GmbH & Co. KG. Wir überprüfen nicht nur die korrekte Aufsetzung der Gesellschaft, sondern kümmern uns außerdem um die steuerliche Registrierung des Unternehmens in den USA.

Wichtige Hinweise betreffend des Deutschen Foreign Reverse Hybrid

Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid enthält sämtliche Leistungen des US LP und US LLC Pakets. Im Unterschied zu den Einzelpaketen beinhaltet er aber zusätzlich auch die Leistungen zur deutschen GmbH & Co. KG.

Die oben angegebenen Bundesstaaten stellen eine Auswahl der steuergünstigsten Optionen für die Firmengründung dar. Grundsätzlich kann die Gründung aber überall in den Staaten erfolgen. Haben Sie andere Präferenzen oder ein Business mit Produktionsstätte in einem anderen US-Bundesstaat, installieren wir die LP natürlich dort, wo sich diese befindet bzw. wo Sie es wünschen.

Bei der hier beschriebenen Gestaltung handelt es sich lediglich um eine Reduktion der Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft, nicht um eine Nullsteuerlösung. Darüber hinaus ist die hier beschriebene Leistung für Deutschland optimiert. Für vergleichbare Strukturen für Unternehmer aus Österreich oder anderen Ländern sollten die genauen Voraussetzungen vorab genau evaluiert werden.

Außerdem ist beim Deutschen Foreign Reverse Hybrid wichtig zu beachten, dass zwischen der operativen US-Personengesellschaft (also in diesem Fall der LP) und dem ultimativ begünstigten, deutschen Gesellschafter keine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet sein darf. Für den Gesellschafter bietet es sich also an, direkt eine GmbH & Co. KG in Deutschland zu gründen, an die die Gewinne ausgeschüttet werden.

Die Struktur setzt voraus, dass Sie tatsächlich in den USA gewerblich tätig werden. Mit der US LP sollten Sie ein Business mit Betriebsstätte vor Ort und amerikanischen Kunden aufbauen. Weitere Unternehmen können lediglich als Tochtergesellschaften der US-Firma dienen.

Nächste Schritte zum Deutschen Foreign Reverse Hybrid

  1. Wenn Sie uns für die Implementierung eines Deutschen Foreign Reverse Hybrid mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle relevanten Informationen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente für die Gründung der US LP und der amerikanischen Komplementärs-LLC. Bezüglich der deutschen GmbH & Co. KG setzen wir uns mit Ihrem Notar in Verbindung, damit diese korrekt gegründet werden kann.
  4. Abschließend erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen.

FAQ – Wichtige Fragen zum Deutschen Foreign Reverse Hybrid

Was kostet der Deutsche Foreign Reverse Hybrid?

Der angegebene Preis enthält das Minimalhonorar. Dieses ist im Normalfall ausreichend für die Implementierung des Deutschen Foreign Reverse Hybrid. Abhängig von der genauen Situation kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.

Was ist der Unterschied zwischen einer US LP und dem Deutschen Foreign Reverse Hybrid?

Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid bietet deutschen Unternehmern die Möglichkeit, die Gesamtsteuerbelastung auf 21-27% zu senken. Er enthält sämtliche Leistungen des US LP und US LLC Pakets. Im Unterschied zu den Einzelpaketen beinhaltet er aber zusätzlich auch die Leistungen zur deutschen GmbH & Co. KG.

Warum erfolgt die Gründung einer GmbH & Co. KG?

Die Gründung der deutschen GmbH & Co. KG erfolgt, damit Sie selbst keine US-Steuernummer (ITIN) beantragen und keine persönliche Steuererklärung in den USA einreichen müssen. Sie könnten zwar auch persönlich als Gesellschafter der US LP auftreten, ohne dass dies steuerliche Konsequenzen bedeuten würde, wären damit aber der amerikanischen Steuerbehörde gegenüber auskunftspflichtig. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die von uns beschriebene Kombination der beiden Gesellschaften.

Was ist im Angebot inkludiert?

  • Gründung der US Limited Partnership sowie sämtliche Leistungen und optionale Zusatzleistungen
  • Gründung der US LLC als Komplementärin sowie sämtliche Leistungen und optionale Zusatzleistungen
  • Steuerliche Registrierung und Beratung der US-Gesellschaften
  • Beratung für die deutsche GmbH & Co. KG, korrekte Aufsetzung und steuerliche Registrierung in den USA

Was gilt es zu beachten?

Beachten Sie, dass es sich beim Deutschen Foreign Reverse Hybrid nicht um eine Nullsteuerlösung, sondern lediglich einer Variante zur Reduktion der Steuerlast handelt. 

Des Weiteren sollte der Gesellschafter die GmbH & Co. KG in Deutschland direkt gründen. Zwischen der US Limited Partnership und dem deutschen Begünstigten darf keine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet sein.

Außerdem setzt diese Gestaltungsmöglichkeit eine tatsächliche gewerbliche Tätigkeit in den Staaten voraus. Die US LP sollte also einen Betrieb vor Ort mit amerikanischen Kunden aufbauen. Etwaige andere Unternehmen dürfen lediglich als Tochtergesellschaften der US-Firma dienen.