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Viele Mandanten fragen sich, was die günstigste Form ist, in den USA gewerblich aktiv zu werden. Das Angebot auf dieser Seite richtet sich speziell an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Mandanten, die auch planen, die dort erwirtschafteten Gewinne an sich selbst auszuschütten. Wie eine Expansion in die USA steueroptimiert möglich ist, erfahren Sie auf dieser Seite.
An wen richtet sich das Angebot?
Die hier beschriebenen Gestaltungsvariante eignet sich für Mandanten aus Deutschland. Planen Sie, mit Ihrem Unternehmen in die USA zu expandieren oder dort ein neues Business aufzubauen, so zeigen wir Ihnen eine Möglichkeit auf, mit der Sie die Steuerbelastung möglichst gering halten können.
Zu beachten ist bei dieser Gestaltung, dass es sich bei ihr niemals um eine Nullsteuerlösung, sondern lediglich um eine Reduktion der Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft handelt.
Steueroptimierte US-Expansion – so geht’s
Für deutsche Unternehmer, die ein US-Geschäft planen, fokussiert sich die Wahl der richtigen Rechtsform demzufolge in erster Linie auf die Gesamtsteuerbelastung.
Hinsichtlich des Haftungsrisikos treffen wir hier die Annahme, dass dieses für die üblichen amerikanischen Rechtsformen – also die C-Corporation (Inc), die Limited Partnership (LP) und die Limited Liability Company (LLC) – identisch ist.
Bezüglich der Gesamtsteuerbelastung gehen wir außerdem davon aus, dass die Gewinne aus den USA, wie oben beschrieben, an die deutschen Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Damit bieten sich Unternehmern für die Planung eines derartigen Vorhabens verschiedene Konstellationen. Je nach Wahl der Rechtsform auf deutscher bzw. auf amerikanischer Seite ergeben sich “transparente” bzw. “intransparente” Strukturen.
In der Praxis gibt es zwei Gestaltungsmöglichkeiten, die tatsächlich zur Anwendung kommen: Zum einen Option A – eine Kombination aus deutscher GmbH und amerikanischer Corporation, zum anderen Option B – eine Lösung bestehend aus GmbH & Co. KG und einer US-LP.
Während sich mit dieser Strukturierung für Option A eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 48% ergibt, liegt diese bei Option B – abhängig vom Bundesstaat der US-Gesellschaft – lediglich zwischen 21 und 27%. Dieser Unterschied ist der Grund dafür, warum sich die Mehrheit der deutschen Mandanten mit mittelständischen Vorhaben beim Markteintritt in den USA für die zweite Konstellation entscheidet – wir bezeichnen diese Gestaltung allgemein als den Deutschen Foreign Reverse Hybrid.
Wichtig ist beim Deutschen Foreign Reverse Hybrid, dass zwischen der operativen US-Personengesellschaft (in diesem Fall der LP) und den ultimativen deutschen Gesellschaftern keine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet sein darf. Deshalb bietet es sich an, dass die Gesellschafter direkt eine GmbH & Co. KG in Deutschland gründen.
Als nächstes sehen wir uns an, wie der Deutsche Foreign Reverse Hybrid genau funktioniert und wie sich die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung zusammensetzt.
Der Deutsche Foreign Reverse Hybrid
Hinter dem Deutschen Foreign Reverse Hybrid verbirgt sich, wie bereits erläutert, eine amerikanische LP und eine GmbH & Co.KG in Deutschland.
Bei dieser Gestaltung bezahlt die US LP als Personengesellschaft in den Staaten keine Steuern. Die Steuerpflicht liegt auf Seite der Gesellschafter der LP, also in diesem Fall bei der deutschen Holding, der GmbH & Co. KG.
Die GmbH & Co. KG ist durch die dort erwirtschafteten Umsätze in den USA beschränkt steuerpflichtig. Sie wird deshalb bei der IRS angemeldet. Aufgrund einer legalen und gängigen Wahlfreiheit bei der Steueranmeldung kann die deutsche Holding in den Staaten als Kapitalgesellschaft registriert werden.
Damit bezahlt die GmbH & Co. KG in den USA lediglich 21% Bundessteuern und je nach Bundesstaat weitere 0-6%. Die übriggebliebenen Gewinne fließen direkt an die deutsche Holding und weiter an die Kommanditisten – ohne von diesen in Deutschland nachversteuert werden zu müssen.
Mit dem Deutsche Foreign Reverse Hybrid ergibt sich also eine Gesamtsteuerbelastung zwischen 21 und 27% und damit eine Einsparung von ca. 15% im Vergleich zu einer einfachen GmbH & Co. KG.
Diese Strukturierung setzt voraus, dass Sie planen, in den USA gewerblich tätig zu werden. Das heißt, dass Sie mit der amerikanische LP tatsächlich vor Ort ein Business mit Betriebsstätte und US-Kunden aufbauen. Etwaige andere Unternehmen fungieren nur als Tochtergesellschaften des US-Unternehmens.
Wichtig zu beachten ist außerdem, dass diese Gestaltung im Detail lediglich für Deutschland optimiert ist. Für Österreich und andere Länder sollten die Voraussetzungen zunächst genau geprüft werden.
Mehr zum Deutschen Foreign Reverse Hybrid erfahren Sie hier.