Wenn sich der E2-Investor oder -Arbeitnehmer bereits mit einem gültigen Visumstatus in den USA aufhält, kann er oder sie direkt in den Vereinigten Staaten beim USCIS einen Antrag auf Änderung des Status, Verlängerung des Aufenthalts oder Wechsel des Arbeitsplatzes stellen, ohne das Land zu verlassen.
Für das E2-Visum ist kein Antrag auf Beschäftigung erforderlich, wenn sich der Investor außerhalb der USA befindet. Das bedeutet, dass der Investor oder Arbeitnehmer das E2-Visum in seinem eigenen Namen direkt bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat im Land der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes des Antragstellers beantragen kann. Das E2-Visum kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt werden und kann unbegrenzt verlängert werden, solange der Antragsteller die Visumanforderungen weiterhin erfüllt. Die tatsächliche Dauer des E2-Visums hängt von dem Abkommen zwischen den USA und dem Land des Antragstellers und dem Ermessen des Visumbeamten ab.
Sie sollten wissen, dass eine Genehmigung zur Statusänderung kein Visum ist. Sobald die Person die Vereinigten Staaten aus irgendeinem Grund verlässt, muss sie ein E2-Visum bei einem US-Konsulat neu beantragen, bevor sie wieder in die USA einreist. Nur die US-Botschaft oder das Konsulat kann ein E2-Visum ausstellen, um die Einreise in die USA zu genehmigen. Der USCIS erteilt nur Personen, die sich bereits in den USA aufhalten, eine Aufenthaltsgenehmigung und kann kein E2-Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten ausstellen.