Im Allgemeinen muss der Antragsteller, wenn er nicht der Hauptinvestor ist, in einer leitenden oder aufsichtsführenden Position beschäftigt sein oder über hochspezialisierte Fähigkeiten verfügen, die für den Betrieb des Handelsunternehmens unerlässlich sind. Gewöhnliche Facharbeiter oder ungelernte Arbeiter sind nicht qualifiziert.
Der Investor muss das Unternehmen persönlich betreiben, um ausländische Arbeitnehmer mit einem E2-Visum zu uns zu bringen
Wenn der Mehrheitseigentümer des E2-Unternehmens als Investor in die Vereinigten Staaten einreisen oder einen Mitarbeiter in die Vereinigten Staaten entsenden möchte, muss der Eigentümer nachweisen, dass er das Unternehmen persönlich entwickelt und leitet. Wenn ein ausländisches Unternehmen mindestens 50 Prozent eines US-Unternehmens besitzt und möchte, dass sein Angestellter als Angestellter der Muttergesellschaft oder als Angestellter der US-Tochtergesellschaft in die USA kommt, muss die ausländische Muttergesellschaft nachweisen, dass sie das US-Unternehmen entwickelt und leitet.
In Fällen, in denen die Eigentumsverhältnisse in einem Vertragsland zu diffus sind, als dass eine einzelne Person oder ein einzelnes Unternehmen die Fähigkeit nachweisen könnte, das US-Unternehmen zu leiten und zu entwickeln, müssen die Eigentümer mit der Staatsangehörigkeit eines Vertragslandes:
- nachweisen, dass sie zusammen 50 Prozent des US-Unternehmens besitzen" und
- nachweisen, dass sie zumindest gemeinsam in der Lage sind, das US-Unternehmen zu entwickeln und zu leiten.
In diesen Fällen kann ein Eigentümer nicht als "Investor" ein E2-Visum erhalten. Vielmehr müssen alle E2-Visumsempfänger nachweisen, dass sie ein Angestellter des US-Unternehmens sind, der in die USA kommt, um die Aufgaben einer Führungskraft, eines Vorgesetzten oder eines im Wesentlichen qualifizierten Mitarbeiters zu erfüllen.
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Allgemeine Anforderungen an Arbeitnehmer
Um einen Arbeitnehmer in die Vereinigten Staaten einführen zu können, muss der künftige US-Arbeitgeber den E2-Status beibehalten. Um einen Arbeitnehmer in die Vereinigten Staaten zu bringen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
- Der potenzielle Arbeitgeber muss das Staatsangehörigkeitserfordernis erfüllen, d.h. wenn es sich um eine Einzelperson handelt, muss sie die Staatsangehörigkeit des Vertragslandes besitzen, oder wenn es sich um ein Unternehmen oder eine andere Geschäftsorganisation handelt, müssen mindestens 50 Prozent der Eigentümer die Staatsangehörigkeit des Vertragslandes besitzen. Beachten Sie, dass ein Ausländer mit ständigem Wohnsitz nicht berechtigt ist, Mitarbeiter im Rahmen des E2-Visumsprogramms einzubringen. Darüber hinaus können Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen Geschäftsorganisation, die sich im Besitz von Ausländern mit ständigem Wohnsitz befinden, bei der Bestimmung der Mehrheitsbeteiligung von Staatsangehörigen des Vertragslandes nicht berücksichtigt werden, um das Unternehmen für die Aufnahme ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen des E2-Visums zu qualifizieren:
- Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen dieselbe Staatsangehörigkeit haben; und
- Der Arbeitgeber muss, wenn er nicht im Ausland ansässig ist, den Status eines E2-Visums in den Vereinigten Staaten aufrechterhalten.
Führungs- und Aufsichtskräfte
Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer als Führungskraft oder als Aufsichtspersonal gilt, werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
- Die Bezeichnung der Position, für die der Antragsteller vorgesehen ist, ihre Stellung in der Organisationsstruktur des Unternehmens, die Aufgaben der Position, das Ausmaß, in dem der Antragsteller die letztendliche Kontrolle und Verantwortung für den Gesamtbetrieb des Unternehmens oder einen wesentlichen Teil davon haben wird, die Anzahl und das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter, die der Antragsteller beaufsichtigen wird, die Höhe des Gehalts und die Frage, ob der Antragsteller über qualifizierte Erfahrung als Führungskraft oder Aufsichtsperson verfügt;
- Ob das Führungs- oder Aufsichtselement der Position eine Haupt- und Primärfunktion ist und nicht eine Neben- oder Ergänzungsfunktion. Wenn die Position zum Beispiel hauptsächlich Managementfähigkeiten erfordert oder eine wichtige Aufsichtsfunktion für einen großen Teil des Geschäftsbetriebs einer Organisation beinhaltet und nur gelegentlich inhaltliche Routinearbeiten anfallen, wäre ein E2-Visum für leitende Angestellte im Allgemeinen angemessen. Umgekehrt, wenn die Position hauptsächlich Routinearbeit beinhaltet und in zweiter Linie die Überwachung von Mitarbeitern auf niedriger Ebene beinhaltet, kann die Position nicht als leitend oder aufsichtsführend bezeichnet werden; und
- Die Gewichtung eines bestimmten Faktors, die von Fall zu Fall variieren kann. So kann beispielsweise die Positionsbezeichnung "Vizepräsident" oder "Manager" bei der Beurteilung des Aufsichtscharakters einer Position von Nutzen sein, wenn der Bewerber in ein großes Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern kommt. Wenn der Bewerber jedoch in ein kleines Büro mit zwei Mitarbeitern kommt, wäre eine solche Bezeichnung an sich von geringer Bedeutung.
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Essenzielle oder Besonders Qualifizierte Mitarbeiter
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Angestellte, die über besondere Qualifikationen verfügen, die die zu erbringende Leistung für den effizienten Betrieb des Unternehmens unerlässlich machen, für ein E2-Visum in Frage kommen. Der Arbeitnehmer muss also über besondere Fähigkeiten verfügen und diese Fähigkeiten müssen von dem Unternehmen benötigt werden. Die Beweislast für den Nachweis, dass der Bewerber über besondere Qualifikationen verfügt, die für den effizienten Betrieb des Unternehmens in den USA unerlässlich sind, liegt bei dem Unternehmen und dem Bewerber.
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Beantragung des E2-Visums nicht nur nachweisen, dass die von ihm angebotenen Fähigkeiten benötigt werden, sondern auch, wie lange diese Fähigkeiten benötigt werden. Im Allgemeinen ist das E2-Angestelltenvisum für Spezialisten und nicht für gewöhnliche Facharbeiter gedacht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Verallgemeinerung. Einige Fähigkeiten können so lange erforderlich sein, wie das Unternehmen tätig ist. Andere hingegen können für einen kürzeren Zeitraum erforderlich sein, wie z.B. bei Unternehmensgründungen.
Obwohl es ein breites Spektrum zwischen den unten aufgeführten Extremen gibt, können die Visumbeauftragten aus diesen Beispielen eine gewisse Perspektive auf diese Frage ableiten:
- Langfristiger Bedarf - Der Arbeitgeber kann einen kontinuierlichen Bedarf an den Qualifikationen nachweisen, wenn der E2-Mitarbeiter in Funktionen wie der kontinuierlichen Entwicklung von Produktverbesserungen, der Qualitätskontrolle oder der Erbringung einer sonst nicht verfügbaren Dienstleistung eingesetzt wird.
- Kurzfristiger Bedarf - Der Arbeitgeber benötigt die Qualifikationen möglicherweise nur für einen relativ kurzen Zeitraum (z.B. ein oder zwei Jahre), wenn sich der Zweck des Arbeitnehmers auf die Aufnahme der Geschäftstätigkeit (entweder des Unternehmens oder einer neuen Tätigkeit des Unternehmens) oder auf die Ausbildung und Überwachung von Technikern bezieht, die in der Produktion, Wartung und Reparatur tätig sind.
Sobald das Unternehmen den Bedarf an den speziellen Fähigkeiten festgestellt hat, müssen die Erfahrung und die Ausbildung, die zur Erlangung dieser Fähigkeiten notwendig sind, analysiert werden, um die besonderen Qualitäten der fraglichen Fähigkeiten zu erkennen. Die Frage der Dauer des Bedarfs wird bei den verschiedenen Arten von Fähigkeiten zu Unterschieden führen. Nicht zuletzt muss der E2-Beschäftigte nachweisen, dass er über diese Fähigkeiten verfügt, indem er die erforderliche Ausbildung und/oder Erfahrung nachweist.
Bei der Beurteilung der speziellen Fähigkeiten und ihrer Wesentlichkeit werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
- Grad der nachgewiesenen Fachkenntnisse des E2-Mitarbeiters auf dem Gebiet der Spezialisierung; 2. Die Einzigartigkeit der speziellen Fähigkeiten;
- Die Funktion der Stelle, für die der E2-Mitarbeiter bestimmt ist; und
- Das Gehalt, das mit dieser besonderen Kompetenz erzielt werden kann.
Die Dauer der Einzigartigkeit hängt weitgehend von der Dauer der Ausbildung ab, die für die Ausübung der geplanten Aufgaben erforderlich ist, und in einigen Fällen auch von der Dauer der Erfahrung und Ausbildung im Unternehmen.
Die Verfügbarkeit von US-Arbeitskräften ist ein weiterer Faktor bei der Beurteilung des Grades der Spezialisierung des E2-Bewerbers und der Unverzichtbarkeit dieser Fachkraft für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens. Diese Überlegung ist kein Test für die Arbeitsbescheinigung, sondern ein Maß für den Grad der Spezialisierung der fraglichen Fähigkeiten und den Bedarf an solchen. So könnte beispielsweise ein Fernsehtechniker, der in die USA kommt, um US-Arbeiter in einer neuen Fernsehtechnologie zu schulen, die auf dem US-Markt nicht allgemein verfügbar ist, für ein E2-Visum für einen wesentlichen Arbeitnehmer in Frage kommen.
Lässt sich die Frage der wesentlichen Fähigkeiten nicht anhand der ersten Unterlagen klären, kann der Visumbeauftragte den Arbeitgeber bitten, Erklärungen von Handelskammern, Arbeitsorganisationen, Branchenverbänden oder staatlichen Arbeitsämtern vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass keine US-Arbeitskräfte in den betreffenden Qualifikationsbereichen verfügbar sind.
Anhand der oben genannten Kriterien wird beurteilt, ob der Arbeitnehmer für den effizienten Betrieb des Unternehmens auf unbestimmte Zeit oder für einen kürzeren Zeitraum unerlässlich ist. Es könnte sich herausstellen, dass einige Qualifikationen so lange erforderlich sind, wie das Unternehmen tätig ist. Es dürfte wenig Probleme bereiten, den kurzfristigen Bedarf an einem Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten zu beurteilen, beispielsweise bei neu gegründeten Unternehmen. Die langfristige Beschäftigung stellt ein anderes Problem dar, denn was heute noch hochspezialisiert und einzigartig ist, wird es in ein paar Jahren vielleicht nicht mehr sein. Es ist davon auszugehen, dass solche Veränderungen eher in Branchen mit schneller Entwicklung auftreten, wie z.B. in der Computerbranche. Auch wenn dies zum Zeitpunkt des ersten E2-Antrags nicht vollständig feststellbar ist, sollte der Visumbeauftragte dies bei zukünftigen E2-Verlängerungsanträgen im Auge behalten. Der ausländische Arbeitnehmer muss bei E2-Verlängerungsanträgen nachweisen, dass seine speziellen Fähigkeiten immer noch benötigt werden und dass der Ausländer immer noch über diese Fähigkeiten verfügt.
Unverzichtbare Arbeitnehmer verfügen über Fähigkeiten, die sie von normal qualifizierten Arbeitnehmern unterscheiden. Wenn der ausländische Arbeitnehmer nachweist, dass er über besondere Qualifikationen verfügt und für den effizienten Betrieb des US-Unternehmens auf Dauer unverzichtbar ist, ist die Ausbildung von US-Arbeitskräften als Ersatzkräfte nicht erforderlich.
In einigen Fällen können auch normal qualifizierte Arbeitnehmer als unverzichtbare Mitarbeiter eingestuft werden, und fast immer handelt es sich dabei um Arbeitnehmer, die für die Gründung eines Unternehmens oder zu Ausbildungszwecken benötigt werden. Ein neues Unternehmen oder ein etabliertes Unternehmen, das in den Vereinigten Staaten in einen neuen Bereich expandiert, könnte für einen kurzen Zeitraum Mitarbeiter benötigen, die gewöhnlich qualifiziert sind. Solche Mitarbeiter sind eher aufgrund ihrer Vertrautheit mit dem Unternehmen in Übersee als aufgrund ihrer Fähigkeiten unverzichtbar. Die Spezialisierung der Fähigkeiten liegt in der Kenntnis der Besonderheiten des Betriebs des Arbeitgebers und nicht in den auswendig gelernten Fähigkeiten des E2-Bewerbers. Um Probleme mit späteren Anträgen zu vermeiden, könnten die Visumsbeamten zum Zeitpunkt des ursprünglichen E2-Antrags zu dem Schluss kommen, dass es am besten ist, einen Zeitrahmen festzulegen, innerhalb dessen das Unternehmen solche ausländischen Arbeitnehmer durch lokal eingestellte Mitarbeiter ersetzen muss.
Es ist nicht erforderlich, dass ein wichtiger Mitarbeiter zuvor bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt war. Eine frühere Beschäftigung spielt nur dann eine Rolle, wenn die benötigten Fähigkeiten nur durch eine solche Beschäftigung erworben werden können. Das Hauptaugenmerk bei der Beurteilung der Unverzichtbarkeit liegt auf dem Bedarf des Unternehmens an den erforderlichen Fähigkeiten und darauf, dass der ausländische Arbeitnehmer über diese Fähigkeiten verfügt. Arbeitgeber benötigen unter Umständen Qualifikationen für den Betrieb ihres Unternehmens, auch wenn sie derzeit keine Mitarbeiter mit diesen Qualifikationen beschäftigen.