US E2-Investorenvisum: Liste der Abkommensstaaten

Der Investor, egal ob eine Einzelperson oder ein Unternehmen, muss einem Im Kontext des Visums definierten US-Abkommensstaat zugehörig sein. Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Abkommensstaat wird durch die Nationalität der einzelnen Eigentümer dieses Unternehmens bestimmt, nicht etwa durch den Verwaltungssitz oder Registersitz des Unternehmens. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Länder, die ein E2-Abkommen mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet haben. 

Albanien

Finnland

Neuseeland

Fußnote 13

Argentinien

Frankreich

Fußnote 3

Norwegen

Fußnote 6

Armenien

Georgien

Oman

Australien

Deutschland

Pakistan

Österreich

Grenada

Panama

Aserbaidschan

Honduras

Paraguay

Bahrain

Irland

Philippinen

Bangladesch

Israel Fußnote 11

Polen

Belgien

Italien

Rumänien

Bolivien

Fußnote 12

Jamaika

Senegal

Bosnien und Herzegowina

Fußnote 10

Japan

Fußnote 4

Serbien

Fußnote 10

Bulgarien

Jordanien

Singapur 

Kamerun

Kasachstan

Slowakische Republik Fußnote 2

Kanada

Korea (Süd)

Slowenien

Fußnote 10 

Chile

Kosovo 

Spanien

Fußnote 7

China (Taiwan)

Fußnote 1

Kirgisistan

Sri Lanka

Kolumbien

Lettland 

Surinam

Fußnote 8 

Kongo (Brazzaville)

Liberia

Schweden

Kongo (Kinshasa)

Litauen 

Schweiz

Costa Rica

Luxemburg 

Thailand

Kroatien

Fußnote 10 

Mazedonien, die ehemalige jugoslawische Republik (BRJ) 

Togo 

Tschechische Republik

Fußnote 2 

Mexiko 

Trinidad & Tobago

Dänemark 

Moldawien

Tunesien

Ecuador

Fußnote 14 

Mongolei 

Türkei

Ägypten 

Montenegro

Fußnote 10 

Ukraine 

Estland

Marokko 

Vereinigtes Königreich

Fußnote 9

Äthiopien 

Niederlande

Fußnote 5

Jugoslawien

Fußnote 10 

 

Hier erfahren Sie, welche US-Bundesstaaten bei ausländischen Investoren besonders beliebt sind und warum.

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FUßNOTEN 

  1. REPUBLIK CHINA (TAIWAN) - Gemäß Abschnitt 6 des Taiwan Relations Act. (TRA) Public Law 96-8, 93 Stat, 14, und Executive Order 12143, 44 F.R. 37191, wird dieses Abkommen, das vor dem 01. Januar 1979 mit den taiwanesischen Behörden geschlossen wurde, auf nichtstaatlicher Basis vom American Institute in Taiwan verwaltet. Die Volksrepublik China (VRC) hat kein E-2-Abkommen mit den Vereinigten Staaten. 
  1. TSCHECHISCHE REPUBLIK UND SLOWAKISCHE REPUBLIK - Der Vertrag mit der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik trat am 19. Dezember 1992 in Kraft; für die Tschechische Republik und die Slowakische Republik als separate Staaten trat er am 01. Januar 1993 in Kraft. 
  1. FRANKREICH - Der Vertrag, der am 21. Dezember 1960 in Kraft trat, gilt für die Departements Martinique, Guadeloupe. Französisch-Guayana und Reunion. 
  1. JAPAN - Der Vertrag, der am 30. Oktober 1953 in Kraft trat, wurde am 26. Juni 1968 auf die Bonin-Inseln und am 15. Mai 1972 auf die Ryukyu-Inseln angewendet.
  1. NIEDERLANDE - Der Vertrag, der am 05. Dezember 1957 in Kraft trat, ist auf Aruba und die Niederländischen Antillen anwendbar.
  1. NORWEGEN - Der am 13. September 1932 in Kraft getretene Vertrag gilt nicht für Svalbard (Spitzbergen und einige kleinere Inseln).
  1. SPANIEN - Der Vertrag, der am 14. April 1903 in Kraft getreten ist, gilt für alle Territorien.
  1. SURINAM - Der Vertrag mit den Niederlanden, der am 05. Dezember 1957 in Kraft trat, wurde am 10. Februar 1963 auf Surinam anwendbar. 
  1. VEREINIGTES KÖNIGREICH - Die am 03. Juli 1815 in Kraft getretene Konvention gilt nur für das britische Territorium in Europa (die Britischen Inseln (außer der Republik Irland), die Kanalinseln und Gibraltar) und für die "Einwohner" dieses Territoriums. Dieser Begriff, wie er in der Konvention verwendet wird, bedeutet "jemand, der sich tatsächlich und dauerhaft an einem bestimmten Ort aufhält und dort sein Domizil hat". Um den Status eines Vertragshändlers oder eines Vertragsinvestors im Rahmen dieses Abkommens zu erhalten, muss der Ausländer außerdem Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs sein. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds des Commonwealth als des Vereinigten Königreichs besitzen, haben keinen Anspruch auf den Status eines Vertragshändlers oder Vertragsinvestors im Rahmen dieses Abkommens. 
  1. JUGOSLAWIEN- Die USA sind der Ansicht, dass die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) sich aufgelöst hat und dass die Nachfolger, die früher die SFRJ bildeten - Bosnien und Herzegowina. Kroatien. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Slowenien, und die Bundesrepublik Jugoslawien - weiterhin an den Vertrag gebunden sind, der mit der SFRJ und dem Zeitpunkt der Auflösung in Kraft war. 
  1. ISRAEL - In Kraft getreten am 11. Juni 2012. Das Investorenabkommen mit Israel trat am 01. Mai 2019 in Kraft und ermöglicht israelischen Staatsbürgern die Beantragung des E-2 Visums. 
  1. BOLIVIEN- Die bolivianische Regierung hat mit Wirkung vom 10. Juni 2012 das bilaterale Investitionsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Bolivien gekündigt. Mit dem 10. Juni 2012 ist das Abkommen außer Kraft getreten. Es gilt jedoch für weitere 10 Jahre nach diesem Datum für Investitionen, die zum 10. Juni 2012 bereits bestanden. Die Post muss ein Beratungsgutachten von CANO/UA anfordern, wenn der Antragsteller: (1) zuvor kein E-2-Visum erhalten oder den E-2-Status in den Vereinigten Staaten erworben hat, oder (2) den Antrag auf der Grundlage einer Investition in ein anderes Handelsunternehmen stellt als das Unternehmen, das zu dem Zeitpunkt identifiziert wurde, als der Antragsteller sich für das letzte E-2-Visum oder (falls kein vorheriges E-2-Visum) die Änderung des Nichteinwanderungsstatus in E-2 qualifizierte. 
  1. NEUSEELAND. Präsident Trump unterzeichnete im August 2018 das KIWI-Gesetz, mit dem Neuseeland in die Liste der Vertragsländer aufgenommen wurde, die für E-1 Händler- und E-2 Investorenvisa in Frage kommen. Das Investorenabkommen mit Neuseeland trat am 10. Juni 2019 in Kraft und ermöglicht es neuseeländischen Staatsbürgern, das E-2 Visum zu beantragen. 
  1. ECUADOR. Das bilaterale Investitionsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Ecuador wurde mit Wirkung vom 18. Mai 2018 gekündigt. Der Vertrag ist damit außer Kraft getreten, gilt aber noch für weitere 10 Jahre bis zum 18. Mai 2028 für Investitionen, die am 18. Mai 2018 bestanden. Das bedeutet, dass ecuadorianische Staatsangehörige, die am 18. Mai 2018 qualifizierte Investitionen in den Vereinigten Staaten getätigt haben, bis zum 18. Mai 2028 weiterhin Anspruch auf die E-2-Klassifizierung haben. Nur ecuadorianische Staatsangehörige, die in die Vereinigten Staaten kommen, um eine E-2-Aktivität zur Förderung gedeckter Investitionen auszuüben, die vor dem 18. Mai 2018 getätigt oder erworben wurden, sind zu diesem Zeitpunkt für das E-2-Visum berechtigt. 

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