Inhalt
- Einführung in das E2-Visum
- Wie Sie von einem E2-Visum zu einer Greencard wechseln
- Die Voraussetzung "Absicht zur Ausreise" für das E2-Visum
- 5 verschiedene Visa-Optionen zur Umwandlung Ihres E2-Visums in eine Greencard.
- Option 1: Wechsel auf EB-5-Greencard
- Option 2: Vom Unternehmen gesponserte Greencard
- Option 3: EB1A-Visum, wenn Sie über eine außergewöhnliche Fähigkeit verfügen
- Option 4: National Interest Waiver
- Option 5: Greencard durch Heirat
- Fazit
Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, wird das E2-Visum für eine Dauer bis zu 5 Jahren erteilt. Zwar lässt sich das E2-Visum immer wieder recht problemlos vor Ablauf verlängern, aber dennoch ist zu beachten, dass es sich beim E2-Visum um ein Nichteinwanderungsvisum handelt: Es führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel in den USA.
Dies kann vor allem für Inhaber eines E2-Visums problematisch werden, die Kinder haben: Sobald Ihre Kinder nämlich 21 Jahre alt werden, gelten sie nicht mehr als Abhängige des Haupt-E2-Visumsinhabers. Sie müssen dann entweder die Vereinigten Staaten verlassen oder ein anderes Visum für sich selbst beantragen. Aus diesem Grund suchen viele Inhaber eines E2-Visums nach Möglichkeiten, von einem E2-Visum zu einer Greencard zu wechseln.
Heute stellen wir Ihnen 5 Möglichkeiten vor, wie Sie von einem E2-Visum zu einer Greencard gelangen können.
Einführung in das E2-Visum
Das E2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das es ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, in den Vereinigten Staaten ein Unternehmen zu gründen und für dieses zu arbeiten. Das E2-Visum steht nur Personen aus Ländern zur Verfügung, die ein E2-Abkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Um ein E2-Visum zu erhalten, müssen Sie einen erheblichen Kapitalbetrag in ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten investieren und dieses Unternehmen leiten und entwickeln. Außerdem müssen die Mittel, die Sie für die Investition in das E2-Unternehmen verwenden, rechtmäßig erworben worden sein.
Das E2-Visum ist zeitlich begrenzt, kann aber immer wieder verlängert werden, solange das E2-Unternehmen weiterhin tätig ist und alle Anforderungen des E2-Visums erfüllt.
Das E-2 Visum ist auch eine der US-Visaoptionen, welche für Freiberufler, Selbständige & Influencer infrage kommt.
Lassen Sie uns kurz die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung eines E2-Visums erläutern:
- Sie müssen aus einem Land kommen, das ein E2-Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat.
- Sie müssen die Absicht haben, die Vereinigten Staaten nach Beendigung Ihres E2-Status zu verlassen.
- Sie müssen eine erhebliche Investition in ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten tätigen.
- Das E2-Unternehmen darf keine Einmannbude sein
- Das E2-Unternehmen muss ein aktives, gewerbliches Unternehmen sein
- Sie müssen in die Vereinigten Staaten kommen, um das E2-Unternehmen zu leiten und zu entwickeln
- Ihre Investitionsgelder müssen rechtmäßig erworben worden sein
- Ihre Investitionsgelder müssen unwiederbringlich investiert bzw. vom E2-Unternehmen ausgegeben sein und somit dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt sein.
Da Sie nun die Voraussetzungen für ein E2-Visum kennen, lassen Sie uns einige grundlegende Aspekte des Übergangs von einem E2-Visum zu einer Greencard erörtern.
Das E2-Visum ist ein Nicht-Einwanderungsvisum
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem E2-Visum um eine Nichteinwanderungsvisumskategorie. Das bedeutet, dass ein E2-Visum vorübergehend ist und nicht direkt zu einer Greencard führt.
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Wie Sie von einem E2-Visum zu einer Greencard wechseln
Um mit einem E2-Visum eine Greencard zu erhalten, müssen Sie ein Einwanderungsvisum beantragen. Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten, von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen:
- Sie können ein Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat im Ausland beantragen; oder
- Sie können Ihren Status innerhalb der Vereinigten Staaten in einen Einwandererstatus umwandeln.
Beantragung eines Einwanderungsvisums bei einem US-Konsulat (konsularische Bearbeitung)
- Wenn Sie sich nicht rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten, müssen Sie wahrscheinlich ein E2-Visum bei einem Konsulat der Vereinigten Staaten in Ihrem Heimatland beantragen.
- Dieses Verfahren wird "Konsularische Bearbeitung" oder "Visabearbeitung" genannt.
Statusanpassung
- Wenn Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Statusanpassung zu beantragen.
- Eine Statusanpassung ist der Prozess der Umwandlung Ihres Nicht-Einwanderungsvisums in ein Einwanderungsvisum.
- Das gesamte Verfahren wird innerhalb der Vereinigten Staaten abgewickelt. Solange Sie sich in einem rechtmäßigen Status befinden, müssen Sie die Vereinigten Staaten nicht verlassen.
- Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten im E2-Status befinden, werden Sie höchstwahrscheinlich eine Statusanpassung vornehmen.
Da Sie nun die beiden Methoden kennen, mit denen Sie Ihr E2-Visum in eine Greencard umwandeln können, lassen Sie uns einen weiteren Aspekt des E2-Visums besprechen.
Die Voraussetzung "Absicht zur Ausreise" für das E2-Visum
Eine der Voraussetzungen für den Erhalt eines E2-Visums ist, dass Sie die Absicht haben müssen, die Vereinigten Staaten zu verlassen, sobald Ihr E2-Status endet.
Vielleicht denken Sie jetzt, dass diese Bedingung Sie daran hindert, Ihr E2-Visum in eine Greencard umzuwandeln. Dies ist nicht der Fall.
Laut USCIS haben Sie weiterhin Anspruch auf den E2-Status, auch wenn Sie einen Antrag auf Statusanpassung gestellt haben.
Das bedeutet, dass Sie Ihren Status von einem E2-Visum in eine Greencard umwandeln können und trotzdem die Voraussetzung erfüllen, dass Sie die Absicht haben, die USA zu verlassen, sobald Ihr E2-Status endet.
Der Zeitpunkt für die Einreichung der Papiere ist sehr wichtig für den Erfolg Ihrer Greencard-Genehmigung.
Die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsanwalt, der Erfahrung mit diesem Verfahren hat, ist entscheidend für Ihren Erfolg. Schalten Sie also so schnell wie möglich einen Anwalt für Einwanderungsrecht ein.
Nachdem wir nun die einleitenden Informationen zum E2-Visum besprochen haben, lassen Sie uns nun einige andere Einwanderungsvisumskategorien besprechen.
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5 verschiedene Visa-Optionen zur Umwandlung Ihres E2-Visums in eine Greencard.
Um eine Greencard zu erhalten, müssen Sie Ihr E2-Visum in eine Einwanderungsvisumskategorie umwandeln.
Es gibt viele Einwanderungsvisumskategorien, die in Frage kommen. Im Folgenden stellen wir Ihnen 5 Möglichkeiten vor, wie Sie Ihr E2-Visum in eine Greencard umwandeln können:
- EB-5-Visum
- Vom Unternehmen gesponserte Greencard
- EB1A-Visum, wenn Sie über eine außergewöhnliche Fähigkeit verfügen
- Verzicht auf nationale Interessen
- Heiratsbezogene Greencard
Option 1: Wechsel auf EB-5-Greencard
Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum für Investoren. Mit einem EB-5-Visum sind Sie berechtigt, eine Greencard für sich, Ihren Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren zu erhalten.
Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens 1.000.000 $ in ein US-Unternehmen investieren. Wenn sich das Unternehmen in einem wirtschaftlich schwachen Gebiet befindet, das als "Zielbeschäftigungsgebiet" eingestuft ist, können Sie einen reduzierten Betrag von 500.000 $ investieren. Darüber hinaus muss das US-Unternehmen infolge Ihrer Investition 10 Vollzeitarbeitsplätze schaffen.
Das EB-5-Visum ist dem E2-Visum sehr ähnlich. Dennoch gibt es viele wichtige Unterschiede.
Sowohl das E2-Visum als auch das EB-5-Visum sind investitionsbasierte Visa. Aufgrund ihrer Ähnlichkeiten ist die Umwandlung Ihres E2-Visums in ein EB-5-Visum einer der einfachsten und natürlichsten Wege, um von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen.
Es gibt 6 grundlegende Voraussetzungen, um ein EB-5-Visum zu erhalten:
- In ein neues gewerbliches Unternehmen investieren
- Mindestens $1.000.000 investieren (oder $500.000 für bestimmte Beschäftigungsgebiete)
- 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen
- Legale Geldquelle
- Gelder müssen "risikobehaftet" sein
- Engagieren Sie sich im Management des neuen Handelsunternehmens
Befassen wir uns nun mit den Details:
In ein neues gewerbliches Handelsunternehmen investieren
Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie in ein "neues gewerbliches Unternehmen" investieren.
Ein neues gewerbliches Unternehmen ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, das rechtmäßige Aktivitäten ausübt und nach dem 29. November 1990 gegründet wurde.
Als Inhaber eines E2-Visums haben Sie einige Möglichkeiten, wie Sie Ihre EB-5-Investition aufbauen können. Sie können:
- Zusätzliches Kapital in Ihr E2-Unternehmen investieren, um ein EB-5-Visum zu erhalten
- in ein neues Unternehmen investieren
- in ein bestehendes Unternehmen investieren, das nicht Ihr E2-Unternehmen ist
- In ein regionales Zentrum investieren
Einer der bequemsten Wege, um von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen, ist die Investition von zusätzlichem Kapital in Ihr E2-Unternehmen. Das liegt daran, dass Sie wahrscheinlich bereits sehr gut mit der Führung Ihres E2-Unternehmens vertraut sind und es einzigartige Vorteile bietet, wenn Sie Ihr E2-Unternehmen als Ihr zukünftiges EB-5-Unternehmen nutzen (wir werden diese Vorteile weiter unten besprechen).
Dennoch kann es Gründe geben, warum Sie kein zusätzliches Kapital in Ihr E2-Unternehmen investieren sollten. Anstatt in Ihr E2-Unternehmen zu investieren, möchten Sie vielleicht in ein regionales Zentrum investieren. Ein regionales Zentrum ist ein von der USCIS genehmigtes Unternehmen, das Geld von mehreren Investoren sammelt, um ein Großprojekt zu entwickeln. Regionale Zentren entwickeln Großprojekte wie Resorts und kommerzielle Bürogebäude.
Wenn Sie in ein regionales Zentrum investieren, haben Sie nur sehr wenig Einfluss auf die Verwaltung des Unternehmens. Bei regionalen Zentren gibt es in der Regel einen geschäftsführenden Partner oder ein geschäftsführendes Mitglied, das sich um das Tagesgeschäft kümmert. Ihre Rolle als Investor beschränkt sich in der Regel auf die Abstimmung über wichtige Entscheidungen.
Investieren Sie mindestens $1.000.000 (oder $500.000 für Zielgebiete für Beschäftigung)
Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens $1.000.000 in ein US-Unternehmen investieren. Dieser Betrag kann auf 500.000 $ gesenkt werden, wenn Sie in einem "Zielgebiet für Beschäftigung" investieren.
Ein solches Gebiet ist entweder ein Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder ein ländliches Gebiet.
Vorteil der Investition von zusätzlichem Kapital in Ihr E2-Unternehmen, um ein EB-5-Visum zu erhalten
Einer der Hauptvorteile der Investition von zusätzlichem Kapital in Ihr E2-Unternehmen, um ein EB-5-Visum zu erhalten, hat mit dem Mindestinvestitionsbetrag zu tun.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihr E2-Unternehmen zu investieren, um ein EB-5-Visum zu erhalten, kann der Betrag Ihrer Erstinvestition für das E2-Visum und alles zusätzlich in das Unternehmen investierte Kapital auf den Mindestinvestitionsbetrag für ein EB-5-Visum angerechnet werden.
Wenn Sie also bereits eine Erstinvestition von $100.000 in Ihr E2-Unternehmen getätigt haben, um Ihr E2-Visum zu erhalten, kann dieser Betrag auf Ihre EB-5-Mindestinvestition angerechnet werden.
Beispiel:
- Erstinvestition in das E2-Unternehmen: $100.000
- Mindestinvestitionsbetrag für das EB-5-Visum: $1.000.000
- Erforderliche Gesamtinvestition für das EB-5-Visum: $1.000.000 - $100,000 = $900.000
Wichtiger Hinweis:
Einbehaltene Gewinne werden nicht auf Ihre EB-5-Investition angerechnet. Das Geld, das Ihr E2-Unternehmen verdient hat und das sich derzeit auf Ihrem E2-Betriebskonto befindet, wird nicht auf Ihre EB-5-Investition angerechnet. Damit die Unternehmensgewinne auf Ihre EB-5-Investition angerechnet werden können, müssen Sie das Geld aus dem Unternehmen abziehen und es in das E2-Unternehmen reinvestieren. Aus finanzieller Sicht macht dies keinen Sinn. Für Einwanderungszwecke ist es jedoch erforderlich.
Eine wichtige Überlegung ist, ob Ihr E2-Unternehmen in einem Beschäftigungsgebiet angesiedelt ist oder nicht.
Idealerweise sollte Ihr E2-Unternehmen in einem Beschäftigungsgebiet angesiedelt sein, um sich für eine reduzierte Investition zu qualifizieren. Dies würde den reduzierten Mindestinvestitionsbetrag von 500.000 $ ermöglichen.
Befindet sich das E2-Unternehmen nicht in einem Beschäftigungsgebiet, liegt Ihr Mindestinvestitionsbetrag wahrscheinlich bei 1.000.000 $, vorausgesetzt, Sie investieren in Ihr E2-Unternehmen. Möglicherweise gibt es noch eine Möglichkeit, sich für den reduzierten Investitionsbetrag zu qualifizieren, indem Sie Ihr E2-Unternehmen in ein Beschäftigungszielgebiet verlegen. Gerne können wir diese Option in einem Beratungsgespräch besprechen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, in ein regionales Zentrum, ein neues Unternehmen oder ein bestehendes Unternehmen zu investieren, das nicht mit Ihrem E2-Unternehmen identisch ist, können Sie sich immer noch für den reduzierten Investitionsbetrag qualifizieren, wenn das Unternehmen in einem Beschäftigungsgebiet angesiedelt ist.
Wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Einwanderungsrecht, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen. Er kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob das Gebiet, in das Sie zu investieren gedenken, als Zielgebiet für die Beschäftigung in Frage kommt.
Schaffen Sie 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer
- Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie 10 Vollzeitarbeitsplätze für qualifizierte US-Arbeitnehmer schaffen.
- Vollzeit bedeutet mindestens 35 Stunden pro Woche.
- Zu den qualifizierten US-Arbeitnehmern gehören US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und andere Einwanderer, die berechtigt sind, für Ihr Unternehmen zu arbeiten.
- Nichteinwanderer werden nicht auf die 10 Arbeitsplätze angerechnet.
- Ihre Kinder und Ihr Ehepartner zählen nicht zu den 10 Arbeitsplätzen.
Vorteil der Investition in Ihr E2-Unternehmen, um ein EB-5-Visum zu erhalten
Ein weiterer Vorteil, wenn Sie in Ihr E2-Unternehmen investieren, um ein EB-5-Visum zu erhalten, ist, dass die Arbeitsplätze, die Sie bereits durch Ihre erste E2-Investition geschaffen haben, auf die 10 Arbeitsplätze angerechnet werden können, die Sie schaffen müssen.
Wenn Sie also bereits 5 qualifizierte US-Arbeitnehmer für Ihr E2-Unternehmen eingestellt haben, müssen Sie möglicherweise nur noch 5 weitere Arbeitnehmer einstellen, um Ihr EB-5-Visum zu erhalten.
Rechtmäßige Geldquelle
Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Ihre Mittel aus einer legalen Quelle stammen. Ihre Gelder dürfen nicht aus illegalen Aktivitäten stammen.
Beispiele für legale Geldquellen sind:
- Einkommen aus rechtmäßiger Beschäftigung
- Einkommen aus dem Verkauf einer Immobilie
- Einkommen aus dem Verkauf eines Unternehmens
- Ein Geschenk
- Ein Darlehen
Das E2-Visum erfordert ebenfalls, dass Ihre Mittel aus einer rechtmäßigen Quelle stammen. Allerdings sind die Anforderungen an die Herkunft der Mittel für das EB-5-Visum strenger als die Anforderungen an die Herkunft der Mittel für ein E2-Visum.
Wenn Sie planen, Ihr E2-Visum in ein EB-5-Visum umzuwandeln, sollten Sie sich unbedingt mit einem Einwanderungsanwalt beraten. Er wird Ihnen bei der Planung helfen, wie Sie nachweisen können, dass Ihre Mittel aus einer rechtmäßigen Quelle stammen. Er wird Ihnen auch eine detaillierte Liste der Dokumente zur Verfügung stellen, die Sie Ihrem EB-5-Antrag beifügen müssen.
Die Gelder müssen ausgegeben werden
Ähnlich wie beim E2-Visum müssen Ihre Investitionsmittel unwiederbringlich vom Unternehmen ausgegeben sein, um ein EB-5-Visum zu erhalten.
Das Investitionskapital kann nicht einfach als Rücklage auf einem Bankkonto liegen. Die Gelder müssen tatsächlich für das Unternehmen ausgegeben werden und Sie müssen dem konkreten Risiko ausgesetzt sein, dass sie die Gelder ausgegeben haben, aber das Visum nicht erhalten.
Engagieren Sie sich in der Leitung des neuen Unternehmens
Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie sich an der Leitung des neuen Unternehmens beteiligen.
Sie können diese Anforderung erfüllen, indem Sie:
- Die täglichen Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen; oder
- Strategien formulieren
Wenn Sie in Ihr E2-Unternehmen investieren, sollte dies kein Problem sein.
Das E2-Visum setzt voraus, dass Sie das E2-Geschäft leiten und entwickeln. Das Erfordernis der "Leitung und Entwicklung" des E2-Visums erfordert eine viel stärkere Beteiligung an dem Unternehmen als das EB-5-Erfordernis, "sich an der Leitung des Unternehmens zu beteiligen".
Wenn Sie also gegenwärtig den Standard "direkt und entwicklungsorientiert" erfüllen, können Sie sich entweder weiterhin in diesem Umfang engagieren, sobald Sie in ein EB-5-Visum umgewandelt werden, oder Sie können Ihre Beteiligung darauf reduzieren, lediglich politische Entscheidungen zu treffen.
Nachdem Sie nun gelesen haben, wie Sie von einem E2-Visum zu einem EB-5-Visum wechseln können, lassen Sie uns nun die anderen Optionen für die Umwandlung Ihres E2-Visums in eine Greencard besprechen...
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Option 2: Vom Unternehmen gesponserte Greencard
Eine weitere Möglichkeit, ein E2-Visum in eine Greencard umzuwandeln, besteht darin, sich von einem Unternehmen für eine Greencard sponsern zu lassen, indem es Ihnen oder Ihrem Ehepartner ein Jobangebot macht.
Ein einzigartiger Vorteil des E2-Visums ist, dass es Ihrem abhängigen Ehepartner erlaubt, eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Sie als Hauptinhaber des E2-Visums dürfen nur für das E2-Unternehmen arbeiten. Wenn Ihr Ehepartner jedoch eine Arbeitsgenehmigung erhält, kann er in jeder legalen Funktion arbeiten.
Um eine Greencard durch ein Unternehmenssponsoring zu erhalten, muss ein US-Arbeitgeber eine genehmigte Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsministerium erhalten, Sie müssen entweder für ein EB-2- oder EB-3- Visum zugelassen werden und Sie müssen Ihren Status anpassen oder ein Visum im Ausland erhalten.
Dies ist ein 3-teiliger Prozess:
- Das Unternehmen erhält eine Arbeitsbescheinigung
- Sie beantragen das beschäftigungsbasierte Visum
- Bearbeitung der Statusanpassung oder des Visums
Arbeitsbescheinigung
Damit ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer für eine Greencard sponsern kann, muss es eine Arbeitsbescheinigung vom US-Arbeitsministerium erhalten. Dieser Prozess wird PERM-Arbeitszertifizierung genannt.
Das Arbeitszertifizierungsverfahren dient dazu, 2 Dinge nachzuweisen:
- Dass es nicht genügend qualifizierte US-Arbeitskräfte gibt, die bereit und in der Lage sind, die von dem US-Unternehmen angebotene Stelle zu besetzen; und
- Dass die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers sich nicht negativ auf die Löhne und Arbeitsbedingungen von US-Arbeitnehmern mit ähnlichen Aufgaben auswirken wird.
Um den Prozess der Arbeitsbescheinigung kurz zusammenzufassen:
Ihr potenzieller Arbeitgeber muss bestimmte Maßnahmen zur Personalbeschaffung ergreifen, z. B. Stellenanzeigen in lokalen Zeitungen veröffentlichen.
- Der Arbeitgeber muss bei der Suche nach einem qualifizierten US-Arbeitnehmer erfolglos sein.
- Die Arbeitsanforderungen müssen typisch für die Stelle sein und dürfen nicht unangemessen restriktiv sein.
- Ihr potenzieller Arbeitgeber muss Ihnen eine unbefristete Vollzeitstelle anbieten.
- Ihr potenzieller Arbeitgeber muss Ihnen für die Stelle, für die Sie eingestellt werden, den "vorherrschenden Lohn" oder mehr zahlen.
- Der vorherrschende Lohn ist der Durchschnittslohn, der Arbeitnehmern gezahlt wird, die in dem Bereich, in dem Sie arbeiten möchten, in ähnlicher Weise beschäftigt sind.
- Ihr potenzieller Arbeitgeber muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Ihnen den vorherrschenden Lohn zu zahlen.
Sie beantragen ein Visum für eine Beschäftigung
Sobald die Arbeitsbescheinigung genehmigt ist, müssen Sie ein beschäftigungsbasiertes Einwanderungsvisum beantragen und genehmigt bekommen. Dies ist unabhängig von der Arbeitsbescheinigung. Zu diesem Zweck wird Ihr US-Arbeitgeber in Ihrem Namen das Formular I-140 einreichen.
Es gibt 2 Hauptklassifizierungen für beschäftigungsbasierte Einwanderungsvisa, die der PERM-Arbeitszertifizierung entsprechen:
- Das EB-2-Visum
- Das EB-3-Visum
Das EB-2-Visum steht Fachleuten mit fortgeschrittenem Abschluss oder Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten zur Verfügung.
Das EB-3-Visum steht bestimmten Facharbeitern, Fachkräften oder ungelernten Arbeitern zur Verfügung.
Statusanpassung oder Visabearbeitung
- Schließlich müssen Sie entweder Ihren Status anpassen oder ein Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat im Ausland beantragen.
- Eine Statusanpassung erfolgt durch Einreichen des Formulars I-485.
- Die Bearbeitung eines Visums erfolgt durch Einreichen des Formulars DS-260.
- Wie bereits erwähnt, ist eine Statusanpassung nur für Personen möglich, die sich derzeit rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhalten. Alternativ müssen Sie bei einem US-Konsulat im Ausland ein Einwanderungsvisum beantragen.
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Option 3: EB1A-Visum, wenn Sie über eine außergewöhnliche Fähigkeit verfügen
Eine weitere Möglichkeit, von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen, ist das EB1A-Visum.
Das EB1A-Visum ist ein Einwanderungsvisum für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Sport, Bildung oder Wirtschaft. Außergewöhnliche Fähigkeiten bedeutet, dass Sie zu dem kleinen Prozentsatz gehören, der es in seinem Fachgebiet an die Spitze geschafft hat. Mehr über das EB1A-Visum erfahren Sie hier.
Um sich für ein EB1A-Visum zu qualifizieren, müssen Sie 3 Dinge nachweisen:
- Dass Sie eine außergewöhnliche Fähigkeit besitzen
- Dass Sie in den USA in Ihrem Fachgebiet arbeiten werden, in dem Sie außergewöhnliche Fähigkeiten vorweisen
- Dass Ihre Einreise in die Vereinigten Staaten den Vereinigten Staaten einen erheblichen Nutzen bringen wird
Einer der Vorteile eines EB1A-Visums ist, dass Sie keinen Arbeitgeber als Sponsor benötigen. Sie können ein EB1A-Visum in Ihrem eigenen Namen beantragen, ohne dass Sie ein Jobangebot haben oder von einem Unternehmen gesponsert werden.
Option 4: National Interest Waiver
Eine weitere Möglichkeit, von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen, ist der National Interest Waiver. Der "National Interest Waiver" ist eine Unterkategorie des EB-2-Visums und steht Fachleuten mit fortgeschrittenem Abschluss oder Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten zur Verfügung.
Kurz gesagt, die Befreiung von nationalen Interessen ist im Grunde eine Befreiung von der Anforderung, eine genehmigte Arbeitsbescheinigung eines US-Arbeitgebers zu haben. Mit einem National Interest Waiver können Sie ein EB-2-Visum ohne einen Unternehmenssponsor und ohne ein US-Arbeitsangebot beantragen.
Um sich für einen National Interest Waiver zu qualifizieren, müssen Sie 4 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen sich für ein EB-2-Visum qualifizieren (abzüglich der Arbeitsbescheinigung)
- Der Bereich, in dem Sie arbeiten möchten, muss von großem Wert und nationaler Bedeutung sein.
- Sie müssen gut positioniert sein, um Ihr geplantes Vorhaben voranzutreiben
- Sie müssen nachweisen, dass es im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegt, auf das Erfordernis zu verzichten, dass Sie ein US-Arbeitsangebot von einem Unternehmen mit einer genehmigten Arbeitsbescheinigung haben.
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Option 5: Greencard durch Heirat
Eine weitere Möglichkeit, von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen, ist eine Heirat. Eine in gutem Glauben geschlossene Ehe mit einem US-Bürger oder einer Person mit ständigem Wohnsitz in den USA kann Einwanderungsvorteile mit sich bringen.
Fazit
Das E2-Visum ist eine tolle Option, die es Ihnen ermöglicht, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten, indem Sie in ein US-Unternehmen investieren. Das E2-Visum ist jedoch ein Nichteinwanderungsvisum und führt daher nicht direkt zu einer Greencard. Um von einem E2-Visum zu einer Greencard zu gelangen, müssen Sie eine Einwandererklassifizierung beantragen und genehmigt bekommen.
Einige der Klassifizierungen für Einwanderungsvisa, die Sie in Betracht ziehen sollten, sind: das EB-5-Visum, ein Unternehmenssponsoring, EB1A, National Interest Waiver und eine Greencard auf Heiratsbasis.
Dies sind eine Menge komplexer Informationen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Übergang von einem E2-Visum zu einer Greencard benötigen, buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch.
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