E2-Visum oder EB-5-Greencard: Was ist besser?

Das E2-Visum und das EB-5-Visum sind interessante Optionen, die Sie in Betracht ziehen sollten, wenn Sie als Investor oder Unternehmer in die USA kommen möchten.

Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Visa sehr ähnlich zu sein. Beide Visa erlauben es Ihnen, in die USA zu kommen und dort zu arbeiten, nachdem Sie in ein US-Unternehmen investiert haben.

Dennoch sind diese beiden Visa in vielerlei Hinsicht sehr unterschiedlich.

Welches Visum für Sie das richtige ist, hängt von Ihren speziellen Einwanderungszielen und Ihren individuellen Umständen ab.

Das E2-Visum ist auch eine der US-Visaoptionen, welche für Freiberufler, Selbständige & Influencer infrage kommt. Mehr dazu finden Sie hier.

In diesem Artikel werden die 7 wichtigsten Unterschiede zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum erläutert.

Wenn Sie die Lektüre beendet haben, sollten Sie besser verstehen, welches Visum für Sie am besten geeignet ist.

Wenn Sie Fragen zu einem der behandelten Punkte haben, buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch direkt über unsere Website.

Also, fangen wir an…

Nichteinwanderungsvisum vs. Greencard

Der erste große Unterschied zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum besteht darin, dass das E2-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist, während das EB-5-Visum ein Einwanderungsvisum ist.

Nichteinwanderungsvisa sind zeitlich begrenzt und führen nicht direkt zu einer Green Card.

Einwanderungsvisa führen zu einer Green Card und einem rechtmäßigen Daueraufenthalt in den USA.

Das bedeutet, dass Sie mit einem EB-5-Visum das Recht auf eine Green Card und einen rechtmäßigen Daueraufenthalt haben.

Mit einem E2-Visum können Sie weiterhin in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten, während Sie einen legalen Status haben, aber Ihr Visum führt nicht direkt zu einer Green Card. Um von einem E2-Visum zu einer Green Card zu gelangen, müssen Sie den Status an ein Einwanderungsvisum anpassen oder ein Einwanderungsvisum beantragen.

Da das E2-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist, müssen Sie außerdem die Absicht haben, die USA zu verlassen, sobald Ihr E2-Status endet.

Für das EB-5-Visum ist es nicht erforderlich, dass Sie die Absicht haben, die USA zu verlassen.

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Erfordernis einer bestimmten Staatsangehörigkeit

Der nächste große Unterschied zwischen dem EB-5-Visum und dem E2-Visum hat mit Ihrer Nationalität zu tun.

Das E2-Visum steht nur Personen zur Verfügung, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein E2-Abkommen mit den USA hat.

Um zu überprüfen, ob Ihr Land ein E2-Abkommen mit den USA hat, können Sie die Website des US-Außenministeriums hier besuchen:

https://travel.state.gov/content/visas/en/fees/treaty.html

Ich habe die Liste der Länder auch hier abgetippt:

Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kamerun, Kanada, Chile, Taiwan, Kolumbien, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Costa Rica, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, Ägypten, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Grenada, Honduras, Iran, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Südkorea, Kosovo, Kirgisistan, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Rumänien, Serbien, Senegal, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Surinam, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Jugoslawien.

Es gibt eine ganze Reihe wichtiger Länder, die keine E2-Verträge mit den Vereinigten Staaten haben, darunter:

  • China
  • Russland
  • Brasilien
  • Indien

Das bedeutet, dass Staatsangehörige aus Ländern, die keine E2-Verträge mit den USA haben, nicht für ein E2-Visum in Frage kommen.

Für das EB-5-Visum hingegen ist keine Staatsangehörigkeit erforderlich. Sie können Staatsangehöriger eines beliebigen Landes sein und ein EB-5-Visum beantragen.

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Mindestinvestitionsbetrag

Der nächste große Unterschied zwischen einem E2-Visum und einem EB-5-Visum hat mit dem Mindestinvestitionsbetrag zu tun.

Für ein EB-5-Visum müssen Sie mindestens 1 Million Dollar in ein US-Unternehmen investieren. Wenn Sie in ein "gezieltes Beschäftigungsgebiet" investieren, können Sie sich für eine reduzierte Investitionssumme von 500.000 $ qualifizieren.

Ein Zielgebiet ist ein Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder ein ländliches Gebiet.

Für das E2-Visum hingegen gibt es keinen festgelegten Mindestinvestitionsbetrag. Um ein E2-Visum zu erhalten, müssen Sie einen "erheblichen" Betrag in ein US-Unternehmen investieren. In den Vorschriften ist kein Mindestbetrag festgelegt, der als erheblich gilt.

Stattdessen basiert der Mindestinvestitionsbetrag für ein E2-Visum auf einem "Verhältnismäßigkeitstest".

Das bedeutet, dass der Betrag, den Sie für ein E2-Visum investieren, mit dem Gesamtbetrag eines vergleichbaren etablierten Unternehmens verglichen wird.

Bei Unternehmen mit geringeren Kosten wird erwartet, dass Ihre Investition einen größeren Anteil an den Gesamtkosten des Unternehmens ausmacht. Bei Unternehmen mit höheren Kosten kann Ihre Investition einen geringeren Anteil an den Gesamtkosten des Unternehmens ausmachen.

Dieses Konzept kann verwirrend sein.

Als Faustregel empfehlen wir, dass Ihre Investition für ein E2-Visum nicht weniger als $50.000 betragen sollte.

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Schaffung von Arbeitsplätzen

Der nächste große Unterschied zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum hat mit der Schaffung von Arbeitsplätzen zu tun.

Um ein EB-5-Visum zu erhalten, müssen Sie 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen. Diese Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, bevor Sie Ihre dauerhafte Green Card erhalten.

Um ein E2-Visum zu erhalten, müssen Sie nicht unbedingt Arbeitsplätze schaffen.

Um ein E2-Visum zu erhalten, müssen Sie stattdessen nachweisen, dass das Unternehmen, in das Sie investieren, nicht "marginal" ist.

Ein marginales Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder in der Gegenwart noch in der Zukunft in der Lage ist, genügend Einkommen zu erwirtschaften, um mehr als den minimalen Lebensunterhalt für den E2-Investor und seine Familie zu sichern.

Um das Kriterium der Geringfügigkeit für ein E2-Visum zu erfüllen, können Sie also nachweisen, dass Ihr Unternehmen genug Einkommen generiert, um mehr als das Existenzminimum für Sie und Ihre Familie zu sichern.

Sie können das Erfordernis der Geringfügigkeit auch dadurch erfüllen, dass Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen den Bedarf hat, US-Arbeitskräfte einzustellen und somit einen positiven Einfluss auf die US-Wirtschaft hat.

Für ein E2-Visum können Sie also die Schaffung von Arbeitsplätzen in den USA nachweisen, aber das ist nicht so notwendig wie für ein EB-5-Visum.

Herkunft der Mittel

Für das E2-Visum und das EB-5-Visum müssen Sie nachweisen, dass Ihr Investitionskapital rechtmäßig erworben wurde.

  • Einige Beispiele für rechtmäßige Geldquellen sind:
  • Einkünfte aus einer legalen Beschäftigung
  • Erlöse aus dem Verkauf einer Immobilie
  • Erlöse aus dem Verkauf eines Unternehmens
  • Ein Geschenk
  • Ein Darlehen
  • Und viele andere

Sowohl das E2-Visum als auch das EB-5-Visum setzen voraus, dass Ihre Mittel aus einer legalen Quelle stammen. Der Unterschied besteht darin, wie streng diese Anforderung durchgesetzt wird.

Um ein EB-5-Visum zu erhalten, wird das Erfordernis der rechtmäßigen Herkunft der Mittel strenger geprüft als bei einem E2-Visum.

Für ein EB-5-Visum sollten Sie darauf vorbereitet sein, eine Menge Unterlagen vorzulegen, die genau belegen, wie Sie Ihre Mittel erhalten haben.

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Zeitplan

Der nächste große Unterschied zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum hat mit der Dauer der Beantragung des Visums zu tun.

Es dauert viel länger, ein EB-5-Visum zu erhalten als ein E2-Visum.

Eine detaillierte Erklärung finden Sie weiter unten:

Das EB-5 Verfahren ist ein sehr langer und mehrstufiger Prozess:

Schritt 1 - I-526 Bearbeitung

  • Der erste Schritt zur Erlangung eines EB-5-Visums ist die Einreichung des Formulars I-526.
  • Die Bearbeitung eines I-526-Antrags durch die USCIS dauert derzeit im Durchschnitt etwa 18 Monate.

Schritt 2 - Bearbeitung der Statusanpassung oder des Visums

  • Der zweite Schritt, um ein EB-5-Visum zu erhalten, ist die "Statusanpassung" oder die konsularische Bearbeitung.
  • Statusanpassung: dauert etwa 6 Monate
  • Konsularische Bearbeitung: dauert etwa 8 bis 12 Monate

Schritt 3 - Bedingter rechtmäßiger Daueraufenthalt:

  • Nachdem Sie Schritt 2 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine bedingte Green Card für 2 Jahre.

Schritt 4 - I-829 Bearbeitung

  • 3 Monate bevor Ihre bedingte Green Card abläuft, müssen Sie ein Formular I-829 einreichen, um eine bedingungslose Green Card zu erhalten.
  • Die aktuelle Bearbeitungszeit für das Formular I-829 beträgt etwa 2,5 Jahre.

Wie Sie sehen, ist das EB-5-Verfahren langwierig und erfordert mehrere Schritte.

Das E2-Visum hingegen ist viel schneller und der Prozess ist einfacher. 

Es gibt 2 Möglichkeiten, ein E2-Visum zu beantragen:

  • Änderung des Status
  • Bearbeitung des Visums

Änderung des Status:

  • Eine Statusänderung wird vollständig in den USA durchgeführt.
  • Die reguläre Bearbeitungszeit für eine Statusänderung beträgt etwa 3 Monate.
  • Sie können eine zusätzliche Gebühr für Premium Processing zahlen, damit Ihr Antrag innerhalb von 15 Tagen bearbeitet wird.
  • Dies sind die Formulare, die Ihr Anwalt einreichen wird:
  • Formular I-129 sowie die Ergänzung E
  • Formular I-539 für Ihre Familienangehörigen

Visabearbeitung:

  • Die Visabearbeitung findet in einem US-Konsulat im Ausland statt.
  • Dieser Prozess dauert etwa 3 Monate
  • Diese Formulare wird Ihr Anwalt einreichen:
  • Formular DS-160
  • DS-156 E
  • DS-160s für Ihre Familienangehörigen

Arbeitsgenehmigung

Der nächste große Unterschied zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum hat mit Ihrer Fähigkeit zu tun, in den USA zu arbeiten.

Beide Visa berechtigen Sie dazu, in den USA zu arbeiten.

Der Unterschied liegt in dem Umfang, in dem Sie arbeiten dürfen.

E2-Visum

  • Mit einem E2-Visum dürfen Sie als Hauptinvestor nur für das E2-Unternehmen arbeiten.
  • Sie müssen in die USA kommen, um das E2-Unternehmen zu "leiten und zu entwickeln".
  • Ihr Ehepartner kann eine Arbeitsgenehmigung beantragen, um für ein beliebiges Unternehmen zu arbeiten.

EB-5-Visum

  • Mit einem EB-5-Visum sind Sie berechtigt, für ein beliebiges Unternehmen zu arbeiten.
  • Sie sind immer noch verpflichtet, sich „an der Leitung des EB-5-Unternehmens zu beteiligen“. Sie können aber auch für andere Unternehmen arbeiten.
  • Auch Ihr Ehepartner kann für jedes Unternehmen arbeiten.

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Fazit

Es gibt 7 Hauptunterschiede zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum:

  1. Das E2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das EB-5-Visum ist ein Einwanderungsvisum.
  2. Das E2-Visum steht nur Personen zur Verfügung, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein E2-Abkommen mit den USA hat. Das EB-5-Visum ist nicht auf bestimmte Länder beschränkt.
  3. Das EB-5-Visum erfordert eine Mindestinvestition von $500.000. Für das E2-Visum gibt es keinen Mindestanlagebetrag, aber Sie müssen einen "erheblichen" Kapitalbetrag investieren.
  4. Das EB-5-Visum erfordert, dass Sie 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen. Für das E2-Visum ist die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht erforderlich. Stattdessen verlangt das E2-Visum, dass Ihr Unternehmen nicht "marginal" ist.
  5. Sowohl das E2-Visum als auch das EB-5-Visum setzen voraus, dass die Quelle Ihrer Investitionsmittel rechtmäßig ist. Für das EB-5-Visum wird diese Anforderung strenger gehandhabt.
  6. Die Beantragung eines E2-Visums ist viel schneller als die eines EB-5-Visums. Das E2-Visum kann mit Premium Processing in nur 15 Tagen bearbeitet werden. Die Bearbeitung des EB-5-Visums dauert derzeit etwa 2 Jahre.
  7. Mit einem E2-Visum können Sie als E2-Hauptinvestor nur für das E2-Unternehmen arbeiten. Mit einem EB-5-Visum können Sie für jedes Unternehmen arbeiten.

Nachdem Sie nun eine ganze Menge zu den die 7 Unterschieden zwischen dem E2-Visum und dem EB-5-Visum gelesen haben, sollten Sie eine bessere Vorstellung davon haben, welches Visum für Sie am besten geeignet ist.

Seien sich aber bewusst, dass es ohne einen erfahrenen Anwalt für US-Einwanderungsrecht nicht geht.

Unsere Kanzlei arbeitet mit Top-Einwaderungsanwälten in den USA zusammen, von denen manche sogar Deutsch sprechen.

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch und wir gehen Ihren Fall und die beste Visums-Strategie gemeinsam durch.

Vielleicht finden Sie heraus, dass es eine Visumsoption gibt, die Ihren Bedürfnissen besser entspricht als ein E2 oder EB-5-Visum.

Wir können Ihnen auch eine Vorstellung davon geben, wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Antrag erfolgreich sein wird.

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