Inhalt
- Einkommensteuer
- Sozialbeiträge
- Gemeindesteuer
- Besteuerung von Kapitalerträgen
- Einkünfte aus Kryptowährungen
- Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
- Zölle / Einfuhrumsatzsteuer
- Besteuerung Selbständiger
- Besteuerung von Gewinnen aus Personengesellschaften (LP, LLC)
- Besteuerung von Kapitalgesellschaften
- Wann sind Gewinne in den USA steuerpflichtig?
- Umsatzsteuer (Sales Tax)
- Detaillierte steuerliche Informationen zu den einzelnen Bundesstaaten
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zum US-Steuersystem und US-Steuerrecht. Im Grundsatz dürften Ihnen viele Elemente und Abgabenarten von zu Hause ein Begriff sein. Tendenziell ist das US-Steuersystem einfacher und weniger komplex als das Steuersystem in beispielsweise Deutschland und Österreich. Wenn man Einnahmen aus USA versteuern muss, wird das ganze natürlich durch internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen USA Deutschland Kapitaleinkünfte und weitere Detailfragen etwas komplexer.
Dennoch bietet Ihnen diese Seite einen umfassenden Überblick zur Steuerplicht in den USA.
Freilich sind auf dieser Seite nur die wichtigsten Steuerarten aufgeführt. Es gibt eine Vielzahl von anderen Abgaben und Steuern auf die wir hier nicht eingehen können. Einen zusammenfassenden Überblick zu den Steuern in Amerika erhalten Sie auch in unserem Artikel: US-Steuer Leitfaden für Einsteiger.
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Steuerreform 2023: Neue Regelungen für Steuerhöchstsatz 2023, Doppelbesteuerungsabkommen und Grundsteuerfreibetrag 2023?
Im diesjährigen Green Book sind eine Reihe von Vorschlägen enthalten, welche sich erheblich auf die einkommensteuerliche Situation von natürlichen Personen, international Entsandten und US-Investoren auswirken könnten. Weiteres bleibt abzuwarten.
Einkommensteuer
Alle Amerikaner mit Einkommen müssen jährlich zum 15.04. eine Steuererklärung einreichen. Einen Überblick zur US Einkommensteuer erhalten Sie in unserem Leitfaden zur USA Einkommensteuer.
Gerade in den unteren Einkommensschichten ist die Motivation, die Steuererklärung so schnell wie möglich einzureichen sehr hoch, denn 51% aller Steuerpflichtigen bezahlen tatsächlich gar keine Einkommensteuern, sondern bekommen von der IRS einmal jährlich eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber unterjährig entrichteten Steuern. Auch wird Kindergeld in den USA einmal jährlich mit der Steuerrückzahlung ausgezahlt.
Die Erhebung der Bundessteuern wird zentral von der Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) verwaltet. Bundessteuern werden den Beschäftigten wie auch in Europa üblich vom Lohn abgezogen.
Die Bundesstaaten (z.B. New Jersey) erheben ebenfalls Einkommensteuern. Auch die bundesstaatlichen Einkommensteuern werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.
Die Einkommensteuer auf Bundesebene ist wie folgt gestaffelt (für Alleinstehende):
- Einkommen bis $9525: 10%
- $9526 bis $38.700: 12%
- $38.701 bis $82.500: 22%
- $82.501 bis $157.500: 24%
- $157.501 bis $200.000: 32%
- $200.001 bis $500.000: 35%
- $500.000 und mehr: 37%
Freibeträge
Es gilt ein Freibetrag von $12.000 für Ledige und $24.000 für Verheiratete.
Rechenbeispiel
Alleinstehender Mann unter 65, keine Kinder, Verdienst $40.000 pro Jahr aus Beschäftigung:
- $40.000 Einkommen - Freibetrag $12.000 = $28.000 zu versteuerndes Einkommen.
- Einkommen in der Steuerstufe 1 = $9525 x Steuer 10% = $952
- Einkommen in der Steuerstufe 2 = $18.475 x Steuer 12% = $2217
- Totalsteuerbelastung = $3169 = 7.92% (zzgl. $3060 Sozialbeiträge)
Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene
Zu den oben erwähnten Bundesteuern kommt jeweils die Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene. Diese kann bei der Bundessteuer angerechnet werden.
Folgende Staaten erheben keine Einkommensteuer (wer in diesem Staat lebt, bezahlt also nur Bundessteuern):
- Alaska
- Florida
- Nevada
- New Hampshire (Kapitalerträge werden besteuert)
- Texas
- South Dakota
- Tennessee (Kapitalerträge werden besteuert)
- Washington
- Wyoming
Die Einkommensteuer in den übrigen Staaten liegt zwischen 3% und 13%.
Sozialbeiträge
Es werden folgende Sozialbeiträge fällig, die, wie auch in Europa üblich, direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde IRS weiterüberwiesen wird:
- Rentenversicherung (Social Security): 12,4% für Einkommen bis zu $110.000. Zahlbar zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Krankenversorgung im Alter (Medicare): 2,9% auf den Gesamtlohn, zahlbar je hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (Mehr zum Thema Krankenversicherung in den USA erfahren Sie hier.)
- Arbeitslosenversicherung (Unemployment Tax): Diese Sozialbeiträge werden auf Bundesebene und Bundesstaatsebene erhoben. Auf Bundesebene zahlt der Arbeitgeber maximal 6% auf die Lohnsumme, jedoch nicht mehr als $105 (!) pro Jahr. Auf Bundesstaatsebene ist der Satz stark schwankend. Er hängt von der Branche ab und dann auch davon, wie viele Arbeitnehmer eines Betriebes die Versicherung in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wenn Sie Jobs abbauen, steigen die Beiträge. Die Beiträge für neue Arbeitgeber liegen bei allen Staaten zwischen 1% - 3%. Diese können im Maximalfall in manchen Staaten bis zu 10% ansteigen, sind allerdings nur bis zu einer jährlichen Lohnsumme von rund $40.000 fällig.
Auch Selbständige bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften bezahlen Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Gewinne ("Self Employment Tax", siehe unten), wobei nicht in den USA lebende Ausländer, die an einer US-Personengesellschaft beteiligt sind, nur dann Sozialbeiträge in den USA bezahlen müssen, wenn die USA ein entsprechendes Abkommen mit dem Wohnsitzstaat des Gesellschafters geschlossen haben, was für die meisten europäischen Länder der Fall ist, inklusive Deutschland, Österreich und die Schweiz.
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Gemeindesteuer
Gemeindesteuer ist nur von Personen zu bezahlen ist, die Grund und Boden bzw. Immobilien im Einzugsgebiet der Gemeinde besitzen. Sie wird von allen Gemeinden bzw. Landkreisen jährlich erhoben und ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.
Die Höhe der Gemeindesteuer richtet sich nach dem Wert der Liegenschaft, welche von einem Gutachter der lokalen Verwaltung bemessen wird.
Es gelten unterschiedliche Gemeindesteuersätze, die in den meisten Bundesstaaten zwischen 1% und 2% liegen.
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Besteuerung von Kapitalerträgen
Anders als z.B. in Deutschland gibt es in den USA keine einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen. Vielmehr gelten für verschiedene Arten von Kapitalerträgen verschiedene steuerliche Regelungen.
Zinserträge
Zinseinkünfte unterliegen in den USA der Besteuerung. Zinserträge werden in den USA zum Standard-Einkommensteuertarif belastet (siehe oben). Manche Zinseinnahmen, z.B. aus Anleihen der Gemeinde oder des Landkreises, können steuerlich freigestellt sein.
Dividenden
Im Grundsatz wird zwischen Dividenden auf langfristige Anlagen und sonstige Dividenden unterschieden. Halten Sie eine Aktie für mehr als 60 bzw. 90 Tage und erhalten dann Dividenden aus der Anlage, wird der sog. „Qualified Dividend“-Steuersatz fällig. Ansonsten gilt der oben aufgeführte Einkommensteuertarif.
Der „Qualified Dividend“-Steuersatz beläuft sich auf 10% bis maximal 20% und richtet sich nach dem Gesamteinkommen.
Veräußerungserlöse
Auch bei den Veräußerungserlösen spielt die Haltedauer des veräußerten Investments eine wichtige Rolle. Im Grundsatz gilt, dass bei einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten ein günstigerer Kapitalertragsteuersatz zu Anwendung kommt, als bei kurzfristigen Veräußerungen, für welche die übliche Einkommensteuer gilt.
Für den Verkauf des eigenen Unternehmens und den Verkauf von Sammlerobjekten gilt dabei ein maximaler Steuersatz von 28% auf den Veräußerungserlös. Bei allen anderen Investments liegt der maximale Steuersatz bei 20%.
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Einkünfte aus Kryptowährungen
Virtuelle Währungen wie Bitcoin und Co. werden laut IRS nicht als Währung, sondern als Eigentum besteuert. Folglich müssen Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen nicht nur dokumentiert, sondern auch Steuern auf damit verbundene Gewinne bezahlt werden.
Natürliche Personen müssen Gewinne und Verluste im Zuge der Einkommensteuererklärung mit dem IRS-Formular 1040 und dem IRS-Formular 8949 melden. Vor allem bei zahlreichen kleinen Käufen von Waren oder Dienstleistungen kann die Bestandsführung mittels IRS-Formulars 8949 sehr aufwendig sein.
Realisierte Gewinne aus virtuellen Währungen unterliegen – sofern länger als ein Jahr gehalten – der Kapitalertragsteuer bzw. bei Haltezeiten von einem Jahr oder weniger dem normalen Einkommensteuersatz.
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
Bevor die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zur Anwendung kommt, gilt ein Freibetrag von $11.2 Millionen, wobei Vermögen an den Ehepartner steuerfrei vererbt werden kann. Insofern sind nur 0.2% der US-Bevölkerung von der Erbschaftsteuer betroffen.
Die wird dann auf die über den Freibetrag hinausgehende Erbmasse fällig und kann bis zu 40% betragen.
Wichtiger Punkt für nicht in den USA lebende und steuerpflichtige Ausländer, die US-Vermögen (z.B. eine US-Immobilie kaufen): Der Freibetrag auf US-Vermögen beträgt nur $60,000! Hier kann ggf. mit der sogenannten Blocker Struktur Abhilfe geschaffen werden. Dabei wird eine Auslandsholding gegründet, welche dann wiederum eine US-Corporation gründen wird, die wiederum die Immobilie erwirbt. Die UK-Holding Gesellschaft bzw. ggf. auch die Gründung einer UK PLC machen besonders Sinn, da der UK keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen kennt
Schenkungen zu Lebzeiten über $14,500 müssen auf der Steuererklärung angegeben werden und reduzieren den Freibetrag auf die Erbschaftsteuer.
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Zölle / Einfuhrumsatzsteuer
Grundsätzlich fällt die Bezollung von Waren, die in die USA importiert werden, sehr viel niedriger aus, als bei vielen anderen Ländern.
Da es in den USA keine Mehrwertsteuer gibt, fällt zunächst die Einfuhrumsatzsteuer komplett weg.
Da es außerdem etliche Freihandelsabkommen gibt, sind auch Einfuhren aus diesen Ländern nicht von Zöllen betroffen.
Und selbst Einfuhren aus Ländern, die kein Freihandelsabkommen mit den USA abgeschlossen haben, sind oftmals von Zöllen befreit, darunter z.B. viele Elektronikprodukte.
Nicht selten werden Zölle aus politischen Gründen erhoben. So wird seit 2016 ein Einfuhrzoll von 266% auf chinesischen Stahl erhoben.
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Besteuerung Selbständiger
Neben den Standard-Einkommensteuersätzen (siehe oben), die auf Einkommen aus Selbständigkeit zu bezahlen sind, müssen Selbständige auch Sozialbeiträge bezahlen, und zwar den kombinierten Satz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Steuer nennt man „Self Employment Tax“.
Die Rentenversicherung (Social Security) schlägt dabei mit 12.4% zu Buche – allerdings nur bis zu einem Einkommen von $118,500.
Für Medicare (Gesundheitsvorsorge im Alter) fällt eine Steuer von 2.5% an und zwar ohne Einkommensgrenze.
Allerdings können Selbständige einen Freibetrag von 7.65% des zu versteuernden Einkommens vor Berechnung der fälligen Steuer geltend machen.
Auch nicht in den USA lebende Ausländer müssen die Self Employment Tax auf Einkommen aus Personengesellschaften bezahlen, wenn die USA ein entsprechendes Abkommen mit ihrem Wohnsitzstaat abgeschlossen haben. Für viele europäische Länder liegt ein solches Abkommen vor, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz (nicht aber Malta).
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Besteuerung von Gewinnen aus Personengesellschaften (LP, LLC)
Hinweise zur sogenannten Exempt LLC: Gewinne einer "Ein-Mann-LLC" mit ausländischem Gesellschafter, die keine Betriebsstätte in den USA hat, sind in den USA nicht zu versteuern - und das bei voller Anonymität.
Diese Nullsteuer LLC (z.B. in Delaware, Wyoming oder Florida) ist somit eine sehr interessante Rechtsform für Mandanten, die digitale Nomaden bzw. Perpetual Traveler sind oder in einem steuergünstigen Land leben (informieren Sie sich im Zusammenhang mit der Nullsteuer LLC zu Steuern in Malta, Beckham Law in Spanien, NHR Status Portugal, Non Dom Status Irland, Zypern Non Dom, aber auch zu den Themen wie Paraguay Steuern, Costa Rica, Besteuerung Panama oder Dubai). Generell sind Länder mit Territorialbesteuerung interessant.
Die Nullsteuer LLC eignet sich zu Rechnungsstellung, für Trading oder auch den Vermögensschutz (siehe Einsatzbereiche).
Wir haben der Nullsteuer LLC eine eigene Website gewidmet
Wer in den USA eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (z.B. eine Limited Partnership; die LLC kann nur beschränkt empfohlen werden) betreibt, muss die erwirtschaften Gewinne gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in den vereinigten Staaten, nicht aber zu Hause versteuern (unter Progressionsvorbehalt).
Sie sehen, das internationale Steuerrecht ist komplex, und professioneller steuerlicher Rat ist ratsam, um die eigenen Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen.
Im Rahmen der Trump-Steuerreform gilt seit 2018 eine Steuerfreibetrag von bis 20% auf Gewinne aus Personengesellschaften.
Beispiel: Herr Damm, ein in Berlin lebender Deutscher, ist an einer US-Limited Partnership in Austin, TX beteiligt, die ein B&B in Texas betreibt und die Herrn Damm einen Jahresgewinn von $100,000 ausschüttet. Dank des Steuerfreibetrags von 20% muss er nur $80,000 davon mit US-Einkommensteuer belasten. Herr Damm bezahlt $25,987 an US-Steuern (inklusive Sozialbeiträge), also rund 26% auf den Gesamtgewinn. Wie oben erwähnt: Auch in Deutschland sind KEINE weiteren Steuern auf die Gewinne fällig (unter Progressionsvorbehalt)!
Die oben genannte Formel gilt uneingeschränkt allerdings nur Personen mit einem US-Gesamteinkommen bis $157,000, d.h. wenn der jährliche Gewinnanteil aus der Personengesellschaft höher als $157,000 ist oder Sie anderweitiges US-Einkommen haben und so über $157,000 im Jahr an steuerbarem US-Einkommen liegen, gelten Einschränkungen.
So ist die Höhe des Steuerfreibetrages dann abhängig von der Gesamtlohnsumme, die das Unternehmen bezahlt bzw. von den im Steuerjahr getätigten Investitionen des Unternehmens.
Im Folgenden ein Beispiel mit einem sehr hohen Gewinn:
Frau Müller lebt in Dortmund und ist alleinige Kommanditistin einer US-Limited-Partnership, die ein Autohaus in Sioux Falls, SD betreibt das $1,500,000 pro Jahr an Gewinn erwirtschaftet. Das Unternehmen hat einige Mitarbeiter und bezahlt Löhne in Höhe von $500,000 pro Jahr. Weil Frau Müllers US-Gesamteinkommen somit über $157,000 liegt, kann Frau Müller nun lediglich 50% der Gesamtlohnsumme (= $250,000) als Steuerfreibetrag in Anrechnung bringen, nicht aber 20% des Gesamtgewinns. Frau Müller bezahlt $490,724 an US-Steuern (inklusive Sozialbeiträge), also rund 32% (im Vergleich zu unserem Beispiel Herr Damm liegt der Steuersatz aufgrund der Progression natürlich viel höher). Auch auf diesen Ertrag ist gemäß DBA in Deutschland KEINE weitere Steuer fällig.
Weitere Einschränkungen gelten in Hinblick auf manche Dienstleister wie Berater, Anwälte und Ärzte, welche von den niedrigeren Steuersätzen nur bedingt profitieren können, um Missbrauch zu vermeiden.
Fazit: Steuerlich kann eine Personengesellschaft die interessantere Rechtsform für Ihre US-Expansion sein, als eine C-Corporation (Aktiengesellschaft). Wichtig ist die Anerkennung der Gewerblichkeit an Ihrem Wohnsitzstaat.
Wer als Ausländer an einer US-Personengesellschaft beteiligt ist, wird somit beschränkt in den USA einkommensteuerpflichtig und muss eine Steuererklärung in den USA einreichen.
Hierbei werden größtenteils die gleichen Steuersätze und Abzugsmöglichkeiten wie bei US-Amerikanern angewandt. Der ausländische Steuerzahler muss in den USA ebenfalls Sozialversicherung bezahlen ("Self Eployment Tax" für Medicare und Social Security), wenigstens wenn er, wie in unserem Beispiel, in einem Land lebt, mit dem die USA ein entsprechendes Abkommen eingegangen sind.
Mehr zu Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den USA finden Sie hier.
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Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Eine Körperschaft in den USA bezahlt Körperschaftsteuer auf die Gewinne des Unternehmens. Eine Gewerbesteuer gibt es nicht. Körperschaftsteuer wird vom Bund und vom Bundesstaat erhoben.
Der Körperschaftsteuersatz im Bund liegt bei 21%.
Auf Ebene der Bundesstaaten variiert die Körperschaftsteuer stark. Folgende Bundesstaaten erheben überhaupt keine Körperschaftsteuer (Körperschaften in diesen Staaten bezahlen also nur die Bundessteuern):
Nevada, Ohio, Texas und Washington kennen zwar keine Körperschaftsteuer auf den Gewinn der Gesellschaft, wohl aber eine Art Umsatzsteuer (Gross Receipts Tax). In Texas beträgt diese 0,331% auf den Umsatz bei einem Freibetrag von $1.1 Million. In Nevada liegt der Steuerfreibetrag bei $4 Millionen.
In den restlichen Staaten liegen die Steuersätze bei 4,5% und 12%. Nicht immer sind diese auf den gesamten Bruttogewinn zu entrichten. In Florida zum Beispiel gibt es einen Freibetrag von $50.000. In anderen Staaten kann die Bundes-Körperschaftsteuer bei der Veranlagung als Kosten mit angerechnet werden.
Gewinne aus Beteiligungen
In den USA gilt ein territoriales Steuersystem, ähnlich wie in der EU. Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften müssen in den USA im Grundsatz nicht mehr nachversteuert werden, wenn diese an die US-Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.
Auch Gewinne aus Veräußerungserlösen, die beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen im Ausland entstehen, sind in der US-Muttergesellschaft bei korrekter Gestaltung steuerfrei.
Auslandsgewinne
Gewinne einer US-Corporation mit ausländischen Kunden (also Kunden, die nicht in den USA ansässig sind) werden bei korrekter Gestaltung nur mit rund 13% besteuert.
Beispiel: Corporation A mit Sitz in Texas verkauft ihre Apps an Kunden in der EU. Die Gewinne aus diesen Umsätzen werden in den USA nur mit rund 13% versteuert.
Gewinne aus ausländischen Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern
Hat eine US-Gesellschaft Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern, die wiederum Gewinne mit nicht in den USA ansässigen Kunden erwirtschaften, so müssen diese bei der US-Muttergesellschaft mit maximal rund 10% versteuert werden, wobei 80% der im Ausland bezahlten Steuer angerechnet werden kann.
Beispiel: Eine US-Corporation hat eine Tochtergesellschaft auf der Isle of Man, deren Gewinne in der Isle of Man komplett steuerfrei sind. In den USA müssen diese Gewinne nun mit rund 10% nachversteuert werden.
Interessant ist, dass der gesamte Auslandsgewinn bei der Berechnung zu Grunde gelegt wird. So können positive Mitnahmeeffekte entstehen, wenn die Corporation Tochtergesellschaften in sowohl in Hoch- als auch in Niedrigsteuerländern besitzt.
Beispiel: Eine US-Corporation hat eine Tochtergesellschaft auf der Isle of Man, deren Gewinne in der Isle of Man komplett steuerfrei sind. Die Gesellschaft generiert €100,000 Gewinn.
Die US-Corporation hat eine andere Tochtergesellschaft in Deutschland, die rund 25% Körperschaft- und Gewerbesteuer auf ihre Gewinne bezahlt. Auch sie generiert €100,000 Gewinn und bezahlt darauf nun €25,000 Steuern in Deutschland. Davon können 80% in der Corporation geltend gemacht werden – also €20,000.
Die US-Gesellschaft hat somit auf ihren Auslandsgewinn von insgesamt €200,000 keine weiteren Steuern in den USA zu entrichten, da der gesamte Auslandsgewinn bereits mit mindestens 10% (€20,000) versteuert wurde.
Mehr zur Besteuerung von US-Corporations erfahren Sie hier.
Wann sind Gewinne in den USA steuerpflichtig?
Viele sind fälschlicherweise der Meinung, dass ein US-Unternehmen auch automatisch in den Staaten steuerpflichtig ist. Das stimmt tatsächlich nicht immer. Auch Nicht-US-Unternehmen unterliegen beim Verkauf in die USA nicht zwingend einer US-Besteuerung.
Je nach Ausgangslage können US-Steuern auf US-Gewinne mit der richtigen Steuerplanung – selbst mit einer US LLC – vermieden werden.
Als Nicht-US-Unternehmer (Non-Resident Alien bzw. kurz NRA) sollten Sie im Zuge dessen zwei unterschiedliche US-Steuerregelungen kennen: die passive und die aktive Regelung. Bei passivem Einkommen wie Zinsen, Dividenden etc. kann die Pauschal- bzw. Quellensteuer mittels anwendbarem Steuerabkommen reduziert werden. Bei aktiven Unternehmenseinkünften hingegen wird eine US-Besteuerung nur dann fällig, wenn diese aus einer US-Tätigkeit (ETBUS – Engaged in a trade or business in the United States) stammen. Als ETBUS gilt eine Gesellschaft dann, wenn sie über einen “Dependent Agent” in den USA verfügt. Die Unterscheidung ist hier nicht immer einfach und oft wird die Thematik selbst von Experten falsch interpretiert.
Generell müssen auf US-Einkünfte nicht immer auch US-Steuern bezahlt werden. Vielmehr gilt es zu unterscheiden, ob das Einkommen von Nicht-US-Personen eine direkte Verbindung zu einem Handel bzw. Geschäft in den USA hat. Um hier die optimale Gestaltung zu finden, wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Partner. Unsere Kanzlei unterstützt NRAs seit Jahren bei der Einrichtung von US-Strukturen und kümmert sich im Anschluss um sämtliche steuerlichen Angelegenheiten.
Auf dieser Seite lesen Sie mehr dazu, wie Sie US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden können.
Umsatzsteuer (Sales Tax)
Die einzelnen Bundesstaaten erheben außerdem Umsatzsteuer (Sales Tax), die aber nur teilweise mit der Mehrwertsteuer zu vergleichen ist. Sie wird beim Verkauf von Waren, Online-Produkten oder Dienstleistungen fällig und ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt.
Während Lieferungen in einen anderen Staat (Versandhandel) früher steuerfrei waren, löst heute nicht nur die physische, sondern auch die wirtschaftliche Präsenz in einem Bundesstaat die Sales Tax aus. Je nach Staat gilt es hier gewisse Umsatzgrenzen bzw. Anzahl von Verkäufen zu beachten, die einen sogenannten Nexus in einem anderen US-Bundesstaat auslösen könnten. Diese Nexus-Gesetze sind vor allem für Betreiber von Onlineshops wichtig. Darüber hinaus gibt es auch für Marketplace-Verkäufer – abhängig vom jeweiligen Staat – gewisse Registrierungsanforderungen.
Eine Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer gibt es nicht. Allerdings muss einem Wiederverkäufer keine Sales Tax in Rechnung gestellt werden (ähnlich wie EU Reverse Charging). Die einbehaltene Umsatzsteuer wird monatlich oder quartalsweise an den Staat abgeführt.
Fast alle Gemeinden erheben zusätzlich einen Gemeinde-Sales-Tax-Aufschlag. So ist in Kalifornien z.B. die staatliche Sales Tax 7,5%. Durchschnittlich schlagen die Gemeinden dann nochmals 2% drauf.
Die Einführung einer Mehrwertsteuer auf Bundesebene nach europäischem Vorbild wird seit Jahren debattiert. Diese könnte laut Expertenmeinungen bei 1-2% liegen, würde aber zusätzlich zu der bestehenden Sales Tax erhoben.
Folgende Staaten erheben gar keine Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer in den übrigen Staaten liegt zwischen 5% und 9% (kombinierter Steuersatz aus Staats- und Gemeinde-Umsatzsteuer).
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zur Sales Tax in den USA.
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Detaillierte steuerliche Informationen zu den einzelnen Bundesstaaten
Zu den einzelnen US-Bundesstaaten haben wir jeweils die relevanten lokalen Steuersätze auf eigenen Seiten zusammengefasst. Die Übersicht der Bundesstaaten können Sie hier erreichen und finden hier die 10 beliebtesten US-Staaten für ausländische Direktinvestitionen.
Die populärsten US-Bundesstaaten bei unserem Mandanten für die US-Firmengründung und auch im Hinblick auf einen Umzug in die USA sind:
Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie als deutscher Staatsbürger eine US-Steuererklärung einreichen.
Die wichtigsten Informationen rund um die US-Krankenversicherung finden Sie hier.