US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden (auch mit US LLC)

Als Nicht-US-Unternehmer US-Gewinnbesteuerung vermeiden? Hier erfahren Sie, wie’s geht.

Die steuerliche Behandlung von Nicht-US-Unternehmern, die in die USA verkaufen, ist wahrscheinlich das am meisten missverstandene Thema im gesamten internationalen US-Steuerrecht. Deshalb haben wir ihm eine ganze Seite gewidmet und werfen einen genaueren Blick darauf, wie eine Gewinnbesteuerung in den Staaten – selbst mit einer US LLC – umgangen werden kann. Außerdem zeigen wir Ihnen, warum so viele diesen Sachverhalt falsch interpretieren.

Einen Überblick zum US-Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger.

Nicht-US-Unternehmer in den USA

In diesem Artikel geht es um die steuerliche Behandlung von sogenannten Non-Resident Aliens (also nicht in den USA ansässigen Ausländern), kurz NRAs in den USA. Sie sind ein NRA, wenn Sie KEINER der folgenden sind:

  • ein US-Bürger,
  • ein Permanent Resident bzw. US-Aufenthaltsberechtigter (z.B. ein "Green-Card-Inhaber") oder
  • jemand, der sich im fraglichen Steuerjahr gemäß "Substantial Presence Test" lange genug in den USA aufgehalten hat, um eine Steuerpflicht dort auszulösen (mit Visum oder ohne, kann schon bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt in den USA pro Jahr der Fall sein).

Trifft einer der genannten Punkte auf Sie zu, so sind Sie kein Non-Resident Alien und die hier aufgeführten Informationen gelten nicht für Sie. Es gibt zwei sehr unterschiedliche US-Steuerregelungen, die NRAs in den Staaten beachten sollten – die passive Regelung und die aktive Regelung. Beide sehen wir uns im Folgenden genauer an.

Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger.

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Passive Regelung

Wenn Sie bestimmte Arten von passiven Einkünften erhalten, unterliegen Sie in den USA einer Pauschalsteuer bzw. Quellensteuer (“Withholding Tax”) von 30%. Dieser allgemeine Steuersatz von 30% kann allerdings durch ein anwendbares Steuerabkommen reduziert werden (z.B. Deutschland, Österreich 15%).

Zu diesem passiven Einkommen zählen etwa:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Mieteinnahmen
  • Lizenzgebühren

In der Regel muss die zahlende Seite dieser Art von Einkünften die Steuern zum geltenden Satz selbst einbehalten und diesen Betrag dann an die US-Regierung abführen. Da der Steuereinbehalt so vollständig abgegolten wird, müssen Sie als Empfänger in diesem Fall nichts weiter tun und brauchen auch keine US-Steuererklärung abzugeben.

Wenn Sie also beispielsweise Aktien einer US-Corporation besitzen und diese eine Dividende von 100 Dollar ausschüttet, zahlt die US-Gesellschaft nur 70 Dollar an Sie (vorausgesetzt, es besteht kein Abkommen). Die restlichen 30 Dollar gehen an die US-Steuerbehörde (die IRS).

Diesbezüglich gibt es allerdings jede Menge mögliche Ausnahmen, die beachtet werden müssen. So gehören beispielsweise Zinsen generell zu den passiven Einkünften, auf die Steuern einbehalten werden müssen. Verschiedene Sonderfälle ermöglichen es Ihnen aber, bestimmte Arten von Zinsen völlig steuerfrei zu erhalten. Eine Art von steuerfreien Zinsen sind jene auf gewöhnliche Bankeinlagen. Damit wollen Sie die USA offenbar dazu ermutigen, Ihr Geld in den USA zu belassen.

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Aktive Regelung

Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus einem aktiven Unternehmen in den USA ist völlig anders als oben beschrieben. Für diese gilt für ausländische Unternehmer eine andere Regelung. Sie funktioniert folgendermaßen:

  1. Nur jene Unternehmensgewinne unterliegen einer US-Besteuerung, die einer gewerblichen Tätigkeit in den USA zuzuordnen sind. Man spricht hier von "ETBUS" oder "Engaged in a trade or business in the United States".
  2. "ETBUS" wird ausgelöst durch (1) mindestens einen sogenannten "Dependent Agent" (z.B Angestellten) in den USA der (2) wesentlich zur Geschäftsentwicklung in den Staaten beiträgt (im Gegensatz zu rein administrativen oder verwaltungsmäßigen Tätigkeiten).
  3. Können Sie von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, sind Sie trotz ETBUS gemäß obiger Definition nur dann in den USA steuerpflichtig, wenn Sie über eine US-Betriebsstätte (z.B. ein Büro oder einen anderen festen Geschäftssitz) verfügen.

Für ein besseres Verständnis sehen wir uns diese einzelnen Voraussetzungen im Detail an.

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Was ist ein Dependent Agent? 

Ein unselbständiger Beauftragter, der sogenannte Dependent Agent, ist im Grunde eine Person, die so eng für Sie arbeitet, dass deren Handlungen als Verlängerung Ihrer eigenen angesehen werden können. Der Begriff schließt also definitiv Ihre Angestellten ein. Er umfasst aber auch Personen in zwei anderen Kategorien:

  • Personen, die als unabhängige Auftragnehmer für Sie arbeiten, aber so viel Arbeit für Sie verrichten, dass sie im Grunde nicht von einem Angestellten zu unterscheiden sind, und 
  • Unternehmen, die ausschließlich (oder fast ausschließlich) Dienstleistungen für Sie erbringen.

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    Was ist ein Independent Agent?

    Nun sehen wir uns das Gegenteil eines unselbständigen Beauftragten an – den unabhängigen Beauftragten. Das ist eine Person, die selbständig ihr Geschäft betreibt und für die Sie lediglich ein Kunde sind. Der Independent Agent hat also sein eigenes Business. Dieses Geschäft hilft Ihrem Unternehmen in irgendeiner Weise, mehr aber nicht.


    Ein Independent Agent erledigt Dinge für Sie (er ist immer noch Ihr Beauftragter), er arbeitet aber hauptsächlich an seinem eigenen Business – nicht an Ihrem. Damit gilt er als unabhängig von Ihnen – seine Handlungen sind seine eigenen und nicht die Fortsetzung der Ihren.

    Aus diesem Grund führt die bloße Inanspruchnahme der Dienste eines Independent Agent in den USA nicht dazu, dass Sie in den Staaten als Gewerbetreibender behandelt werden.

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    Warum interpretieren das viele Steuerexperten falsch?

    Es gibt einige legitime Gründe, warum andere Steuerfachleute diese Unterscheidung falsch machen. Vieles ist aber auch weniger legitim und sollte von einem Experten eigentlich richtig beantwortet werden.

    Die US-Steuern beruhen auf der Unterscheidung von Einkommen aus US-Quellen und aus  ausländischen Quellen. Diese Differenzierung passiert auf verschiedene Arten. Wenn Sie Produkte in die USA verkaufen, handelt es sich bei den Gewinnen in der Regel um Einkünfte aus den USA.

    Manche Steuerfachleute machen den Fehler, eine US-Quelle mit einer Besteuerung in den USA gleichzusetzen. Für US-Einkünfte müssen aber nicht immer auch US-Steuern bezahlt werden. Das Einkommen von Nicht-US-Person muss nur dann in den Staaten versteuert werden, wenn es tatsächlich mit einem Handel oder Geschäft in den USA verbunden ist – d. h. sie muss wie oben beschrieben ETBUS sein und das Einkommen ebenfalls mit der Tätigkeit verbunden sein, die sie zu ETBUS macht.

    Andere sogenannte Steuerprofis sind der Meinung, dass sie Ihnen keine Gebühren für die Abgabe Ihrer US-Steuererklärung in Rechnung stellen können, wenn Sie keine US-Steuern zahlen müssen. Ihnen ist es wichtiger, Ihnen Gebühren in Rechnung zu stellen, als zu verstehen, ob Sie tatsächlich einer US-Besteuerung unterliegen.

    Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie beschließen, Produkte auf dem US-Markt zu verkaufen und nutzen dafür Amazons Fulfillment by Amazon-Service, kurz Amazon FBA. Sie kaufen also Produkte, lassen sie an Amazons Lagerhäuser liefern und Amazon-Mitarbeiter verpacken die Produkte und versenden diese dann an die Kunden.

    Ist Amazon Ihr Dependent Agent? – Nein, absolut nicht. Amazon hat sein eigenes Geschäft, und Sie sind nur einer von vielen Kunden von Amazon.

    In diesem Beispiel sind Sie also nicht ETBUS, also in den USA gewerblich tätig. Das bedeutet, dass Sie keiner US-Steuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten in die USA unterliegen.

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    Der Teufel steckt im Detail

    Man kann es auch anders sehen. Wenn Sie Produkte verkaufen, üben Sie definitiv eine gewerbliche Tätigkeit aus – Sie beschaffen Produkte, betreiben Marketing, versenden an Kunden, nehmen Rücksendungen von Kunden entgegen und tun all die anderen Dinge, die zum Betrieb eines Unternehmens gehören.


    Sie unterliegen aber keinen US-Steuern, weil Sie dieses Gewerbe nicht vor Ort in den Staaten betreiben. Sie üben Ihr Geschäft bzw. Ihre Tätigkeit dort aus, wo Sie (und gegebenenfalls Ihre Dependent Agents) sich außerhalb der USA befinden.

    Haben Sie hingegen einen Dependent Agent in den USA, so üben Sie die Geschäfte in den Staaten aus. Damit gibt es Leute vor Ort, die Ihr Geschäft von dort aus betreiben. Damit sind Sie im Rahmen der aktiven Regelung auch in den USA steuerpflichtig.

    Wenn Sie aber nur die Dienste eines Independent Agents (wie beispielsweise Amazon) in Anspruch nehmen, sind die Personen, die Ihnen in den USA helfen, nicht Ihre Mitarbeiter. Es sind einfach Leute, die ihr eigenes Unternehmen führen (bei Amazon) oder Leute, die für jemand anderen arbeiten (bei Angestellten von Amazon und unabhängigen Auftragnehmern).

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    Was wäre, wenn...?

    Normalerweise ist dies nun der Punkt in einer Konversation, an dem die “Was wäre, wenn ..."-Fragen beginnen. Dabei beantwortet das vorher gesagte alles, was es zu wissen gibt.

    Falls Sie sich trotzdem noch unsicher sind, widmen wir uns hier den häufigsten Unklarheiten:

    Was passiert, wenn ich über eine Limited Liability Company (eine US-LLC) tätig bin? 
    Wenn Sie das einzige Mitglied (bzw. Eigentümer) einer US LLC sind, wird die LLC für US-Steuerzwecke nicht als von Ihnen getrennte Einheit betrachtet. Das bedeutet einfach, dass sie für US-Steuerzwecke nicht existiert. Diese LLC wird als sogenannte Exempt-LLC bezeichnet. Geschäfte über eine LLC ändern nichts an der US-Steueranalyse und den oben genannten Kriterien.

    Was ist, wenn ich mit US-Dollar über ein US-Bankkonto bezahlt werde? 
    Auch hier ändert sich nichts. Weder die Währung, in der Sie bezahlt werden, noch der Standort der Bank, bei der Sie diese erhalten, machen einen Unterschied. Es kommt einzig und allein darauf an, ob Sie ETBUS sind oder nicht.

    Was ist, wenn ich Produkte online verkaufe und mein Server in den USA steht? 
    Das spielt keine Rolle. Wird der Server, auf dem sich Ihre Webseite befindet, in den USA betrieben, so nehmen Sie lediglich die Dienste eines Independent Agents (d.h. des Hosting-Dienstes in Form eines selbständigen Beauftragten) in Anspruch. Das macht Sie nicht zu ETBUS.

    Wenn ich physische Produkte in den USA verkaufe, habe ich dann nicht Einkommen aus US-Quellen? 
    Ja, Sie werden Einkünfte aus US-Quellen haben. Das spielt aber überhaupt keine Rolle. Um im Rahmen der aktiven Regelung einer US-Besteuerung zu unterliegen, müssen Sie ETBUS sein. Nur dann sind Sie und Ihr US-Einkommen steuerpflichtig, das mit dem US-Geschäft effektiv verbunden ist. Allein das Vorhandensein von Einkünften aus US-Quellen führt nicht zu einer US-Steuerpflicht.

    Mir wurde gesagt, ich solle eine US-Corporation gründen und ihr 5% des Gewinns aus meinem Geschäft für ihre Zahlungsabwicklungsdienste zuweisen. Ist das eine gute Idee? 
    Nein, das ist völlig unnötig. Einige Leute scheinen zu glauben, dass Sie eine US-Gesellschaft brauchen, um Sie (oder Ihr Nicht-US-Unternehmen) vor direkten Verkäufen in die USA zu schützen. Diese Struktur ist jedoch völlig unnötig; der Verkauf in die Staaten allein reicht nicht aus, damit Sie (oder das Unternehmen) in den USA steuerpflichtig werden. Diese Struktur ist also ein teurer Weg, um ein nicht vorhandenes Problem zu vermeiden.

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    Einrichtung einer US-Struktur

    Wie bereits angedeutet, ist die einfachste und beste Struktur für ausländische Unternehmer in den USA eine in einem der US-Bundesstaaten gegründete Single Member LLC bzw. Exempt-LLC.


    Die Tätigkeit über eine solche LLC bietet eine Reihe von Vorteilen:

    • Sie können bei traditionellen, amerikanischen Banken ein eigenes US-Bankkonto eröffnen (anders als Online-Banken wie Mercury verlangen diese einen US-Director). Das erleichtert die Annahme von Zahlungen von US-Kunden und die Verarbeitung über Zahlungsabwicklungsdienste.
    • Eine LLC bietet einen Haftungsschutz für Ihr Business. Im Falle einer Klage ist nur die LLC und nicht Sie selbst (oder die nicht-amerikanische, juristische Person, über die Sie hauptsächlich tätig sind) haftbar.
    • US-Kunden kaufen gerne von US-Verkäufern. Mit einer LLC und einer US-Adresse sehen Sie genauso aus wie jeder andere US-Verkäufer und vermitteln so Seriosität.
    • Eine US LLC kann entweder von Amazon selbst, einer US-Bank oder anderen Quellen Kredite erhalten.

    Die Einrichtung US-LLC und eines Bankkontos kann ein wenig kompliziert sein. Es gibt viele kleine Details zu beachten. Außerdem müssen Sie sich an die richtige Bank wenden, damit Sie überhaupt eine Chance haben, rechtzeitig ein Bankkonto zu eröffnen. Darüber hinaus hat Ihre LLC ein IRS-Formular 5472 einzureichen. Dieses muss von allen Unternehmen ausgefüllt werden, die 25% oder mehr ausländische Beteiligung haben. Mehr rund um die Einreichungspflichten der Exempt-LLC und alle Details finden Sie hier.
    Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger.

    Unsere Kanzlei hat bereits viele dieser Strukturen für NRAs eingerichtet. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, können Sie sich voll und ganz auf die Führung und den Ausbau Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um die Feinheiten der US-Struktur und die steuerlichen Angelegenheiten kümmern.

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