Inhalt
- Dividendenausschüttung an natürliche Personen
- Dividendenausschüttung an ausländische Muttergesellschaften
- Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft
- Darlehen der Auslandsgesellschaft
- Betriebsausgaben & Investitionen
- Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gehalt
- Aktienoptionen
Wer eine erfolgreiche C-Corporation in den USA aufgebaut hat, muss Wege kennen, wie er die dort angesammelten Gewinne aus der Gesellschaft entnehmen bzw. ausschütten kann. Darauf gehen wir auf dieser Seite im Detail ein.
Alle Fakten rund um die amerikanische C-Corporation im Überblick finden Sie hier.
Wer noch keine Gesellschaft in den USA gegründet hat, kann ggf. die Gründung einer gewerblichen US-Personengesellschaft erwägen, die mit deutlich günstigerer Totalbesteuerung aufwarten kann als die Corporation. Die LLC ist in diesem Kontext nicht immer zu empfehlen - gerade wenn Sie in Deutschland leben. Möglich ist aber u.U. die Installation einer Limited Partnership (LP).
Dividendenausschüttung an natürliche Personen
Die US-Corporation kann ihren Nettogewinn nach Steuern in den USA an die Gesellschafter als Dividende ausschütten.
Beachten Sie, dass dabei in der Regel Quellensteuer in den USA anfällt. Diese liegt bei 15% (wenn Ihr Wohnsitzstaat ein DBA-Staat ist) oder bei 30%. In Ihrem Wohnsitzstaat wird dann normalerweise noch Kapitalertragsteuer fällig (in Deutschland Abgeltungsteuer).
Üblicherweise wird Ihnen die in den USA berechnete Quellensteuer bei der Besteuerung zu Hause angerechnet, so dass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Werden Dividenden an eine Holding-Gesellschaft z.B. im UK oder Deutschland ausgeschüttet, kann die Quellensteuer je nach DBA auf 5% reduziert werden oder ganz entfallen, dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Dividendenausschüttung an ausländische Muttergesellschaften
Die US-Corporation kann ihren Nettogewinn nach Steuern in den USA auch an als Dividende an etwaige Muttergesellschaften im Ausland ausschütten.
Mit wichtigen Handelspartnern haben die USA ein zusätzliches Abkommen, das hier greift und die US-Quellensteuer auf Dividenden auf 0 bzw. 5% senkt. Länder in denen diese Regelung zur Anwendung kommt, sind beispielsweise Deutschland und Großbritannien.
Hält eine deutsche Muttergesellschaft mindestens 10% oder mehr der Anteile an der US-Corporation, so gilt der reduzierte Quellensteuersatz von 5%.
Besitzt die Muttergesellschaft in Deutschland bereits 12 Monate vor Ausschüttung der Dividenden mehr als 80% der US-Tochterfirma, senkt sich die Steuerlast sogar auf 0%.
Einige Kriterien sind hier allerdings jeweils zu beachten: Die Gesellschaft muss entweder börsennotiert bzw. eine Non-Profit-Organisation sein oder zu 50% von natürlichen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gehalten werden.
Die Berechnung der Steuerbelastung in den USA ergibt sich schließlich wie folgt: Macht eine mit 5% Quellensteuer belastete C-Corporation $100.000 Gewinn, so werden diese $5.000 als erstes abgezogen. Die Ermittlung der 21%-igen Körperschaftsteuer erfolgt dann auf Basis der übrigen $95.000.
Ein weiterer Vorteil besteht hier darin, dass die ausländische Muttergesellschaft keine US-Steuernummer (EIN) beantragen muss, um Dividenden erhalten zu können. Die Corporation in den USA ist dazu verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag einzubehalten und in der jährlichen Steuererklärung anzuführen. Eine Steuernummer benötigt die Gesellschaft im Ausland lediglich im Falle eines Erstattungsantrags, das bedeutet, wenn die C-Corporation irrtümlich einen zu hohen Quellensteuerbetrag einbehalten hat und dieser zurückgefordert wird.
Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft
Sie gründen eine Auslandsgesellschaft in einem steuergünstigen US-Abkommensstaat (z.B. Malta oder Irland).
Diese stellt Rechnungen an die US-Gesellschaft z.B. für:
- Tätigkeiten der Zentralverwaltung (Buchhaltung, Logistik, Management, Marketing, Webseiten-Entwicklung etc.)
- Tätigkeiten von Spezialisten (Sie haben einen Software-Entwickler, den sie z.B. für 2.000 $ am Tag an die US-Gesellschaft „ausleihen“)
- Vermietung von Spezialmaschinen, Werkzeugen, Personal (der Kameramann in unserem Beispiel am Anfang hat die Kameras, die seiner britischen Gesellschaft gehören, an die US-Gesellschaft vermietet).
- Einkaufsgesellschaft (mit dem Ziel, einen Teil der Marge in der Auslandsgesellschaft zu erwirtschaften).
- Lizenzgebühren (wenn Sie über lizensierbares geistiges Eigentum verfügen)
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Darlehen der Auslandsgesellschaft
Die Auslandsgesellschaft kann Darlehen an die US-Gesellschaft geben und die Zinsen können in der US-Gesellschaft als Kosten geltend gemacht werden.
Mezzanine-Kapital wird momentan mit 10-15% verzinst. Hier ist also durchaus Spielraum vorhanden.
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Betriebsausgaben & Investitionen
Die Absetzbarkeit von Reise- und Verpflegungskosten sind auch in den USA ein eher freudloses Thema. Bewirtungskosten können nur zu 50% als Ausgaben geltend gemacht werden. Hotelkosten sind voll absetzbar.
Andere Betriebsausgaben werden eher großzügig behandelt. Da Sie üblicherweise eine Visacard oder Mastercard haben, die mit dem US-Firmenkonto der Gesellschaft verbunden ist, können Sie die verwenden, um Betriebsausgaben und -spesen direkt zu bezahlen.
Im Rahmen der Trump-Steuerreform wurde geregelt, dass Investitionsgüter bis zum Wert von 1 Million $ sofort abgeschrieben, d.h. als Betriebsausgaben abgesetzt werden können
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Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter
Die US-Gesellschaft kann Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter geben. Dies ist in den USA nicht unüblich und in Ordnung, solange die Vereinbarung einem Drittvergleich standhält.
Zu beachten sind, wie bei solchen Konstellationen üblich, die korrekte Gestaltung vor allem in Hinblick auf veranschlagte Zinssätze, Laufzeit des Darlehens und die Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung.
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Betriebliche Altersvorsorge
Macht nur Sinn, wenn Sie in den USA leben. Zu Gewinnen, die in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden, sollten Sie wissen, dass sie bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert werden müssen.
Gehalt
Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, Geld aus dem eigenen Unternehmen zu entnehmen, ohne auf die Dividenden hohe Steuern bezahlen zu müssen, ist es, ein Gehalt an den Geschäftsführer, also meist sich selbst, zu bezahlen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Gehalt selbstverständlich auf gewöhnlichem Wege mit der Einkommensteuer versteuert werden muss. Es muss also auch in diesem Fall im Vorhinein gut überlegt werden, ob ein solcher Schritt, der natürlich auch einigen Aufwand mit sich bringt, wirklich lohnend ist.
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Aktienoptionen
Nur, wenn Sie in den USA leben: Geben Sie Aktienoptionen an Mitarbeiter (und sich selbst) heraus, so werden spätere Dividenden- und Verkaufserträge aus der dann realisierten Option für den Mitarbeiter ggf. steuergünstig behandelt.
Letztlich wird der Ertrag mit Kapitalertragsteuer und nicht mit Einkommensteuer besteuert. Auf die richtige Strukturierung kommt es an.