Schließung (Liquidation) Ihrer US-Gesellschaft

Schließung (Liquidation) Ihrer US-Gesellschaft

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Bei der Schließung einer US-Gesellschaft sind je nach Sitzstaat unterschiedliche Schritte zu durchlaufen. Wir kümmern uns um die Ausarbeitung und Einreichung aller Dokumente und unterstützen Sie bei der Liquidation Ihrer Firma – egal ob LLC, LP oder C-Corporation.

Informationen zur Schließung (Liquidation) Ihrer US-Gesellschaft

Abhängig vom Bundesstaat, in dem sich die Gesellschaft befindet (z.B. Wyoming, Ohio, Montana, VirginaNew Jersey oder Vermont), gibt es für die Schließung unterschiedliche Abläufe und Schritte, die durchlaufen werden müssen. Während in manchen Staaten lediglich ein offizieller Schließungsantrag eingereicht wird, verlangen andere auch ein Formular, das die Auflösung der Firma abschließend bestätigt. In jedem Fall gibt es aber einige Punkte, die Sie als Unternehmer selbst regeln müssen, bevor Ihr US-Business liquidiert ist.

Der Ablauf zur Liquidation einer US-Gesellschaft umfasst drei Dinge:

  • Auflösung
  • Abwicklung
  • Schließung

Der letzte Punkt fällt in einigen Bundesstaaten weg. Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei lediglich die Einreichung der Dokumente von Nummer 1 und 3 für Sie übernimmt. Für die Abwicklung des Unternehmens sind Sie selbst verantwortlich.

Ablauf der Schließung (Liquidation) Ihrer US-Gesellschaft

Auflösung der Gesellschaft

Die Auflösung stellt den ersten (und in manchen Staaten einzigen offiziellen) Schritt des Prozesses dar. Sie ist nicht mit der tatsächlichen Schließung der Gesellschaft zu verwechseln und beginnt mit einem “auslösenden Ereignis”. Bei diesem handelt es sich um jenen Zeitpunkt, ab dem die Firma Ihre Geschäfte einstellt und mit der Abwicklung beginnt.

Bei Unternehmen, die für bestimmte Zwecke gegründet wurden – zum Beispiel eine LLC für den Verkauf einer Immobilie – kann dieses Ereignis die Erfüllung der jeweiligen Handlung darstellen. 

In den meisten Fällen wird die Auflösung im Zuge einer Abstimmung der Gesellschafter beschlossen. Hier sind auch etwaige Betriebsvereinbarungen und Regelungen hinsichtlich der notwendigen Mehrheit bei einer Abstimmung zu beachten.

Im Anschluss muss ein Dokument eingereicht werden in dem Details bezüglich der Auflösung angegeben werden. Dieses Prozedere übernimmt unsere Kanzlei für Sie. Ab Inkrafttreten des Beschlusses gilt die US-Firma als aufgelöst. Das heißt, dass sie nicht mehr geschäftlich tätig ist und mit der Abwicklung beginnt.

Abwicklung der Gesellschaft

Als nächstes geht es darum, die Geschäfte abzuwickeln. Hier sind vor allem folgende drei Punkte zu tun:

  • Begleichung von Schulden, Verpflichtungen, anderen Verbindlichkeiten
  • Abwicklung bzw. Beendigung der Firmenaktivitäten
  • Verteilung der Vermögenswerte bzw. Gewinne 

Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Posten, die bei Bedarf anfallen können:

  • Benachrichtigung von Gläubigern über die Auflösung
  • Schließung von Bankkonten
  • Stornieren von Lizenzen, Genehmigungen etc.
  • Bezahlung von Gläubigern oder Bildung von Reserven
  • Zahlung von Steuern
  • Einreichung von Steuererklärungen bzw. Berichten

An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass diese Punkte nicht in unserem Angebot inbegriffen sind. Um Vermögensverteilung, Stornierungen und ausständige Zahlungen sowie Steuern müssen Sie bzw. die Eigentümer sich selbst kümmern.

Sind im Zuge des Vorgangs ausständige Steuererklärungen oder sonstige Behördererklärungen zu machen, so können wir das selbstverständlich ebenfalls für Sie übernehmen. Dafür fallen aber zusätzliche Kosten an, über die wir Sie gegebenenfalls informieren.

Schließung der Gesellschaft

Sobald alle Schritte des Abwicklungsprozesses abgeschlossen sind, gilt das US-Unternehmen als liquidiert. In manchen Bundesstaaten muss nach der Abwicklung ein Zertifikat, das bestätigt, dass die Steuern bezahlt wurden sowie ein Dokument zur endgültigen Schließung eingereicht werden. Auch das übernimmt unsere Kanzlei für Sie.

Im Vergleich zu anderen Anbietern zeichnet sich das Serviceangebot unserer Kanzlei vor allem dadurch aus, dass wir den gesamten Ablauf bis zur korrekten Durchführung der Auflösung bzw. Schließung verfolgen. Unsere Leistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Im Zusammenhang mit Behörden kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns darum, den Vorgang soweit als möglich zu beschleunigen (keine Express-Bearbeitungen, aber innerhalb unserer Möglichkeiten tun wir unser bestes) und bei den zuständigen Stellen anzurufen, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden geforderte Dokumente kümmern wir uns für Sie. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Schließung Ihrer Gesellschaft erfolgreich abgeschlossen wurde.

Nächste Schritte zur Schließung (Liquidation) Ihrer US-Gesellschaft

  1. Wenn Sie uns für die Schließung Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft eingeben.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung des Ablaufs und der für die Schließung erforderlichen Dokumente.
  4. Anschließend kümmern wir uns um die vollständige Einreichung aller Dokumente.

FAQ – Wichtige Fragen zur Schließung einer US-Gesellschaft

Wie lange dauert der gesamte Liquidationsprozess?

Die tatsächliche Dauer hängt vom jeweiligen Sitzstaat der Gesellschaft ab. Im Schnitt sind für den Prozess mindestens 3 Monate einzurechnen. Die Liquidation kann in einzelnen Fällen und je nach Größe und Komplexität des Unternehmens aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Was kostet die Liquidation?

Die Kosten für die Liquidation unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. In den oben genannten Honoraren sind sämtliche staatlichen Gebühren enthalten, die im Laufe der Auflösung bzw. Schließung einer Gesellschaft zu entrichten sind. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten. 

Sollte sich unvorhergesehenerweise herausstellen, dass die Liquidation Ihrer Gesellschaft komplexer ist als zunächst erwartet (z.B. durch Forderungen von Gläubigern, gerichtliche Klagen gegen die Liquidation, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen), kann sich unser Aufwand für die Schließung erhöhen. Wir werden in diesem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen und zusätzlich anfallende Kosten und Honorare mit Ihnen besprechen. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Liquidation fortsetzen oder das Verfahren abbrechen möchten.

Welche Daten sind für die Liquidation notwendig?

  • Name der Gesellschaft
  • Filing Codes (je nach Bundesstaat)
  • Datum für die Liquidation
  • Bestätigung über bereits abgegebene Erklärungen bzw. Informationen über noch ausständige Erklärungen
  • Bestätigung über Berechtigung des Mandanten für die Liquidation (klare Belege, wie die Entscheidungsverhältnisse in der Gesellschaft sind)
  • ggf. Namen aller Berechtigten
  • Zeitpunkt zu dem die Tätigkeiten der Gesellschaft eingestellt werden sollen

Was gilt es zu beachten?

Im Vergleich zu anderen Ländern wie beispielsweise Deutschland gibt es in den USA kein Sperrjahr. Die Gesellschaft kann umgehend mit den einzelnen Schritten zur Schließung beginnen.

Außerdem passiert die Abwicklung nicht vor Einreichung der Schließungsdokumente, sondern danach. Je nach Bundesstaat sind eventuell zwei Dokumente einzureichen. Auch die Terminologie kann abhängig vom Staat unterschiedlich sein. Unsere Kanzlei weiß bestens über die regionalen Unterschiede Bescheid und übernimmt alle erforderlichen Schritte (abgesehen von der Abwicklung).