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„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“, schrieb der bekannte amerikanische Staatsmann Benjamin Franklin schon im Jahre 1789 in einem Brief an Jean-Baptiste Leroy. Und so ist es leider auch mit Ihrem US-Unternehmen: Wenn es richtig gut bei Ihnen läuft, läuft es umso besser für Uncle Sam.
Allerdings haben etablierte und angehende US-Unternehmer einen Grund zum Aufatmen: Ende 2017 wurde vom amerikanischen Parlament nach Vorlage von Präsident Trump eine Steuerreform verabschiedet, die gerade die Steuern auf Unternehmensgewinne stark reduziert.
Waren die USA bis vor kurzem noch das Land mit den höchsten Unternehmenssteuern unter den Industrienationen, stehen wir nun einer völlig neuen Situation gegenüber: Die Besteuerung von Unternehmen in den USA zählt nun zu den niedrigsten der G20-Staaten.
Auf dieser Seite erfahren Sie, mit welchen Steuern Sie auf Unternehmensgewinne rechnen müssen, die Ihre US-Gesellschaft erwirtschaftet.
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Grundsätzliches zur Besteuerung der Gewinne einer LP
Die US LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten Kommanditgesellschaft (z.B. GmbH & Co KG). Sie ist speziell Mandanten zu empfehlen, die in den USA über eine Personengesellschaft unternehmerisch aktiv werden möchten, aber die Rechtsunsicherheit der LLC hinsichtlich Einstufung seitens des Finanzamts vermeiden möchten.
Von uns gegründete LPs sind gewerbliche Personengesellschaften, deren Gewinn seitens des Gesellschafters in den USA mit Einkommensteuer belegt ist.
Da die US LP wie angesprochen der Rechtsform einer KG entspricht und somit der Rechtstypenvergleich seitens der heimischen Finanzbehörden problemlos erfolgen kann, wird die LP zu Hause verlässlich als Personengesellschaft eingestuft.
Die LP hat einen „General Partner“. Dies ist der Vollhafter oder Komplementär. Üblicherweise wird hier eine LP oder Corporation eingesetzt. Der General Partner ist geschäftsführend in der LP tätig.
Des weiteren gibt es 1 bis n „Limited Partners“, also Kommanditisten. Diese haften nur mit ihrer Einlage und sind per se nicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft involviert, außer sie erhalten Prokura.
Die Gesellschaft ist steuertransparent. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Die Steuerbelastung in den USA liegt bei rund 25% - 35%, je nach Höhe des Gewinns und der Branche. Alle Partner müssen eine Steuererklärung in den USA einreichen.
Üblicherweise müssen am Wohnsitzstaat keine weiteren Steuern bezahlt werden, wobei dies im Wesentlichen vom DBA abhängt.
Die LP muss 39,6% Quellensteuer bei Ausschüttung einbehalten. Der Partner erhält zu viel bezahlte Steuer mit der Einreichung der US-Steuererklärung zurück.
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Einkommensteuer
Wie oben erwähnt, müssen die Gewinne der LP mit US-Einkommensteuer seitens des LLC-Gesellschafters versteuert werden. Die Einkommensteuer wird auf Bundes- und Bundesstaatsebene fällig.
Einkommensteuer im Bund
Die Einkommensteuer auf Bundesebene ist wie folgt gestaffelt (für Alleinstehende):
- Einkommen bis $9525: 10%
- $9526 bis $38.700: 12%
- $38.701 bis $82.500: 22%
- $82.501 bis $157.500: 24%
- $157.501 bis $200.000: 32%
- $200.001 bis $500.000: 35%
- $500.000 und mehr: 37%
Einkommensteuer und auf Ebene der US-Bundesstaaten
Zu den oben erwähnten Bundessteuern kommt jeweils die Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene. Diese kann bei der Bundessteuer angerechnet werden.
Folgende Staaten erheben keine Einkommensteuer (wer in diesem Staat lebt, bezahlt also nur Bundessteuern):
- Alaska
- Florida
- Nevada (Gross Receipts Tax ab $4 Millionen Umsatz)
- New Hampshire (Kapitalerträge werden besteuert)
- Texas (Gross Receipts Tax ab $1,1 Millionen Umsatz)
- South Dakota
- Tennessee (Kapitalerträge werden besteuert)
- Washington
- Wyoming
Die Einkommensteuer in den übrigen Staaten liegt zwischen 3% und 13%.
Die folgende Karte zeigt die Einkommensteuer auf Ebene der Bundesstaaten (zum Vergrößern bitte auf die Karte klicken):
Gross Receipts Tax
LPs sind keine Körperschaften, sondern Personengesellschaften, und müssen somit auch keine Körperschaftsteuer zahlen, wenn eine solche vom Sitzstaat erhoben wird.
Aber hier kommt ein Haken:
Nevada, Ohio, Texas und Washington kennen zwar keine lokale Körperschaftsteuer, wohl aber eine Art Umsatzsteuer (Gross Receipts Tax), die auf den Umsatz einer Gesellschaft, inklusive von LPs, zu bezahlen ist. In Texas beträgt diese 0,331% auf den Umsatz bei einem Freibetrag von $1,1 Million. In Nevada liegt der Steuerfreibetrag bei $4 Millionen.
Wer also einen Umsatz erwartet, der in Texas und Nevada über den Freibetrag hinausgeht, sollte sich ggf. mit einer Gründung in einem Sitzstaat ohne Gross Receips Tax auseinandersetzen.
Wer also steuerlich optimieren will, gründet seine LP in einem Bundesstaat ohne Einkommensteuer bzw. Gross Receipts Tax. Hier sind Florida, South Dakota und Wyoming zu nennen.
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Bis 20% Steuerfreibetrag auf Gewinne aus LPs
Im Rahmen der Trump-Steuerreform gilt seit 2018 ein Steuerfreibetrag von bis zu 20% auf Gewinne aus Personengesellschaften.
Beispiel: Herr Damm, ein in Berlin lebender Deutscher, ist an einer US-Limited Partnership in Austin, TX beteiligt, die ein B&B in Texas betreibt und die Herrn Damm einen Jahresgewinn von $100.000 ausschüttet. Dank des Steuerfreibetrags von 20% muss er nur $80.000 davon mit US-Einkommensteuer belasten. Herr Damm bezahlt $25.987 an US-Steuern (inklusive Sozialbeiträge), also rund 26% auf den Gesamtgewinn. Wie oben erwähnt: Auch in Deutschland sind KEINE weiteren Steuern auf die Gewinne fällig (unter Progressionsvorbehalt)!
Die oben genannte Formel gilt uneingeschränkt allerdings nur für Personen mit einem US-Gesamteinkommen bis $157.000, d.h. wenn der jährliche Gewinnanteil aus der Personengesellschaft höher als $157.000 ist oder Sie anderweitiges US-Einkommen haben und so über $157.000 im Jahr an steuerbarem US-Einkommen liegen, gelten Einschränkungen.
So ist die Höhe des Steuerfreibetrages dann abhängig von der Gesamtlohnsumme, die das Unternehmen bezahlt bzw. von den im Steuerjahr getätigten Investitionen des Unternehmens.
Im Folgenden ein Beispiel mit einem sehr hohen Gewinn:
Frau Müller lebt in Dortmund und ist alleinige Kommanditistin einer US-Limited-Partnership, die ein Autohaus in Sioux Falls, SD betreibt das $1.500.000 pro Jahr an Gewinn erwirtschaftet. Das Unternehmen hat einige Mitarbeiter und bezahlt Löhne in Höhe von $500.000 pro Jahr. Weil Frau Müllers US-Gesamteinkommen somit über $157.000 liegt, kann Frau Müller nun lediglich 50% der Gesamtlohnsumme (= $250.000) als Steuerfreibetrag in Anrechnung bringen, nicht aber 20% des Gesamtgewinns. Frau Müller bezahlt $490.724 an US-Steuern (inklusive Sozialbeiträge), also rund 32% (im Vergleich zu unserem Beispiel Herr Damm liegt der Steuersatz aufgrund der Progression natürlich viel höher). Auch auf diesen Ertrag ist gemäß DBA in Deutschland KEINE weitere Steuer fällig.
Weitere Einschränkungen gelten in Hinblick auf manche Dienstleister wie Berater, Anwälte und Ärzte, welche von den niedrigeren Steuersätzen nur bedingt profitieren können, um Missbrauch zu vermeiden.
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Umsatzsteuer (Sales Tax)
Die einzelnen Bundesstaaten erheben außerdem Umsatzsteuer (Sales Tax), die aber nur teilweise mit der Mehrwertsteuer zu vergleichen ist. Sie wird nicht auf Dienstleistungen fällig, sondern nur auf den Kauf von Waren. Lieferungen in einen anderen Staat (Versandhandel) sind steuerfrei.
Eine Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer gibt es nicht. Allerdings muss einem Wiederverkäufer keine Sales Tax in Rechnung gestellt werden (ähnlich wie EU Reverse Charging). Die einbehaltene Umsatzsteuer wird monatlich oder quartalsweise an den Staat abgeführt.
Fast alle Gemeinden erheben zusätzlich einen Gemeinde-Sales-Tax-Aufschlag. So ist in Kalifornien z.B. die staatliche Sales Tax 7,5%. Durchschnittlich schlagen die Gemeinden dann nochmals 2% drauf.
Die Einführung einer Mehrwertsteuer auf Bundesebene nach europäischem Vorbild wird seit Jahren debattiert. Diese könnte laut Expertenmeinungen bei 1-2% liegen, würde aber zusätzlich zu der bestehenden Sales Tax erhoben.
Folgende Staaten erheben gar keine Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer in den übrigen Staaten liegt zwischen 5% und 9% (kombinierter Steuersatz aus Staats- und Gemeinde-Umsatzsteuer).
Eine Übersichtskarte zur Umsatzsteuer in allen Staaten sehen Sie hier (durch klicken vergrößern):
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Sozialbeiträge
In den USA werden Sozialbeiträge fällig, die, wie auch in Europa üblich, direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde IRS weiterüberwiesen werden.
Man kennt folgende Sozialbeiträge:
- Rentenversicherung (Social Security): 12,4% für Einkommen bis zu $110.000. Zahlbar zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Krankenversorgung im Alter (Medicare): 2,9% auf den Gesamtlohn, zahlbar je hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Arbeitslosenversicherung (Unemployment Tax): Diese Sozialbeiträge werden auf Bundesebene und Bundesstaatsebene erhoben. Auf Bundesebene zahlt der Arbeitgeber maximal 6% auf die Lohnsumme, jedoch nicht mehr als $105 (!) pro Jahr. Auf Bundesstaatsebene ist der Satz stark schwankend. Er hängt von der Branche ab und dann auch davon, wie viele Arbeitnehmer eines Betriebes die Versicherung in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wenn Sie Jobs abbauen, steigen die Beiträge. Die Beiträge für neue Arbeitgeber liegen bei allen Staaten zwischen 1% - 3%. Diese können im Maximalfall in manchen Staaten bis zu 10% ansteigen, sind allerdings nur bis zu einer jährlichen Lohnsumme von rund $40.000 fällig.
Sozialbeiträge für in den USA unbeschränkt steuerpflichtige LP-Gesellschafter
Neben den Standard-Einkommensteuersätzen (siehe oben), die auf Einkommen aus einer LP zu bezahlen sind, müssen LP-Gesellschafter, die in den USA leben bzw. unbeschränkt steuerpflichtig sind, auch Sozialbeiträge bezahlen, und zwar den kombinierten Satz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Steuer nennt man „Self Employment Tax“.
Die Rentenversicherung (Social Security) schlägt dabei mit 12,4% zu Buche – allerdings nur bis zu einem Einkommen von $118.500.
Für Medicare (Gesundheitsvorsorge im Alter) fällt eine Steuer von 2,5% an und zwar ohne Einkommensgrenze.
Allerdings können Selbständige einen Freibetrag von 7,65% des zu versteuernden Einkommens vor Berechnung der fälligen Steuer geltend machen.
Wer als LP-Gesellschafter nicht in den USA lebt bzw. dort nur beschränkt steuerpflichtig ist, muss in vielen Fällen dennoch Sozialbeiträge auf LLC-Gewinne bezahlen - zumindest wenn Sie in einem Land leben, mit dem die USA ein entsprechendes Abkommen eingegangen sind.
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Kompakt-Steuervergleich der von uns vorgeschlagenen Sitzstaaten
Weiter unten auf dieser Seite stellen wir sechs US-Metropolen vor, die wir Mandanten immer wieder als mögliche Standorte für ihr US-Unternehmen vorschlagen (wobei wir Sie beim Unternehmensaufbau überall in den USA unterstützen).
Aus der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Steuersätze dieser Sitzstaaten gut ersichtlich:
Stadt | Staat | Gross Recipt Tax Bundesstaat | Einkommensteuer Bundesstaat | Umsatzsteuer |
Austin | Texas | 0,331% Gross Receipts Tax sind auf den Umsatz zu bezahlen. Freibetrag: $1,1 Million pro Jahr. | Keine | 8,15% |
Jackson | Wyoming | Keine | Keine | 4% |
Las Vegas | Nevada | 0,05% - 0,3% Gross Receipts Tax sind auf den Umsatz zu bezahlen. Freibetrag: $4 Millionen pro Jahr. | Keine | 8,15% |
Miami | Florida | Keine | Keine | 6,62% |
New York City | New York | Keine | 8,82% | 8,47% |
San Francisco | Kalifornien | Keine | 13,3% | 8,41% |
Sioux Falls | South Dakota | Keine | Keine | 4% |
Wilmington | Delaware | 0,4% - 0,75% Gross Receipts Tax sind auf den Umsatz zu bezahlen. Freibetrag: $300.000 pro Quartal- | 6,6% | Keine |
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Gewinnentnahme & Vereinnahmung von Gewinnen aus der LP
Wenn Sie ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufgebaut haben, stellt sich natürlich die Frage, wie Sie die Gewinne wieder aus der Gesellschaft herausbekommen. Diesem Thema haben wir eine eigene Seite gewidmet, die Sie hier erreichen.
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Berechnungsbeispiele
In diesem Abschnitt berechnen wir die typische Steuerbelastung für eine amerikanische LP unter drei verschiedenen Szenarien. Wir gehen dabei davon aus, dass sich die Gesellschaft in Wyoming befindet (es fällt somit keine Steuer auf Bundesstaatsebene an).
Beispiel 1
- Gewerbliche US LP in Wyoming;
- Branche: Restaurant;
- Umsatz: $1,5 Millionen;
- Gesamtlohnsumme des Betriebes: $600.000;
- Gesellschafter natürliche Person, Wohnsitz Deutschland, kein sonstiges US-Einkommen
Gewerbliche US LP in Wyoming. Branche: Restaurant. Umsatz: $1.5 Millionen. Gesamtlohnsumme des Betriebes: $600,000. | ||||
Einziger Kommanditist natürliche Person, unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, kein anderweitiges US-Einkommen | ||||
Gewinn | $ 100,000 | $ 250,000 | $ 500,000 | |
Anrechnung Sozialbeiträge | $ (7,650) | $ (11,486) | $ (11,858) | |
Steuerfreibetrag: | 20 | $ (20,000) | $ (50,000) | $ (100,000) |
Steuerbares Einkommen: | $ 72,350 | $ 188,514 | $ 388,142 | |
Einkommensteuer 10% - 37% | $ (11,856.5) | $ (42,013.98) | $ (109,789.2) | |
Sozialbeiträge | $ (14,130) | $ (22,971) | $ (33,716) | |
US Nettoeinkommen: | $ 74,013.5 | $ 207,986.02 | $ 390,210.8 | |
Gesamtsteuerbelastung USA: | $ 25,986.5 | $ 64,984.98 | $ 143,505.2 | |
Gesamtsteuerbelastung USA %: | 25.987% | 25.994% | 28.701% | |
BRD Gesamtsteuerbelastung: | $ - | $ - | $ - | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung: | $ 25,986.5 | $ 64,984.98 | $ 143,505.2 | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung %: | 25.987% | 25.994% | 28.701% |
Beispiel 2
- Gewerbliche US LP in Wyoming;
- Branche: Beratung;
- Umsatz: $600.000;
- Gesamtlohnsumme des Betriebes: $0;
- Gesellschafter natürliche Person, Wohnsitz Deutschland, kein sonstiges US-Einkommen
Gewerbliche US LP in Wyoming. Branche: Beratung. Umsatz: $600,000. Gesamtlohnsumme des Betriebes: $0. | ||||
Einziger Kommanditist natürliche Person, unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, kein anderweitiges US-Einkommen | ||||
Gewinn | $ 100,000 | $ 250,000 | $ 500,000 | |
Anrechnung Sozialbeiträge | $ (7,650) | $ (11,486) | $ (11,858) | |
Steuerfreibetrag: | 20 | $ (20,000) | ||
Steuerbares Einkommen: | $ 72,350 | $ 238,514 | $ 488,142 | |
Einkommensteuer 10% - 37% | $ (11,856.5) | $ (59,169.4) | $ (146,539.2) | |
Sozialbeiträge | $ (14,130) | $ (22,971) | $ (33,716) | |
US Nettoeinkommen: | $ 74,013.5 | $ 190,830.6 | $ 353,460.8 | |
Gesamtsteuerbelastung USA: | $ 25,986.5 | $ 82,140.4 | $ 180,255.2 | |
Gesamtsteuerbelastung USA %: | 25.987% | 32.856% | 36.051% | |
BRD Gesamtsteuerbelastung: | $ - | $ - | $ - | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung: | $ 25,986.5 | $ 82,140.4 | $ 180,255.2 | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung %: | 25.987% | 32.856% | 36.051% |
Beispiel 3
- Gewerbliche US LP in Wyoming;
- Branche: Bau;
- Umsatz: $3 Millionen;
- Gesamtlohnsumme des Betriebes: $500.000;
- Investitionen in Maschinen, Land: $1 Million;
- Gesellschafter natürliche Person, Wohnsitz Deutschland, kein sonstiges US-Einkommen.
Gewerbliche US LP in Wyoming. Branche: Bau. Umsatz: $3 Millionen. Gesamtlohnsumme des Betriebes: $500,000. Investitionen in Maschinen, Land: $1 Million. | ||||
Einziger Kommanditist natürliche Person, unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, kein anderweitiges US-Einkommen | ||||
Gewinn | $ 100,000 | $ 250,000 | $ 500,000 | |
Anrechnung Sozialbeiträge | $ (7,650) | $ (11,486) | $ (11,858) | |
Steuerfreibetrag: | 20 | $ (20,000) | $ (50,000) | $ (100,000) |
Steuerbares Einkommen: | $ 72,350 | $ 188,514 | $ 388,142 | |
Einkommensteuer 10% - 37% | $ (11,856.5) | $ (42,013.98) | $ (109,789.2) | |
Sozialbeiträge | $ (14,130) | $ (22,971) | $ (33,716) | |
US Nettoeinkommen: | $ 74,013.5 | $ 207,986.02 | $ 390,210.8 | |
Gesamtsteuerbelastung USA: | $ 25,986.5 | $ 64,984.98 | $ 143,505.2 | |
Gesamtsteuerbelastung USA %: | 25.987% | 25.994% | 28.701% | |
BRD Gesamtsteuerbelastung: | $ - | $ - | $ - | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung: | $ 25,986.5 | $ 64,984.98 | $ 143,505.2 | |
USA & BRD Totalsteuerbelastung %: | 25.987% | 25.994% | 28.701% |
Mehr Informationen zum US Steuersystem finden Sie in unserem Leitfaden für Einsteiger,in unserer Kompakteinführung in das amerikanische Steuerrecht für europäische Unternehmer und in unserer Zusammenfassung, wie sie als deutscher Staatsangehöriger eine Steuererklärung einreichen..