Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen aus Ihrer US LP

So bekommen Sie Geld aus Ihrer US-LP heraus

Wer ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufgebaut hat, muss Wege kennen, wie er die dort angesammelten Gewinne aus der Gesellschaft entnehmen bzw. ausschütten kann. Darauf gehen wir auf dieser Seite im Detail ein.

Anders als eine C-Corporation, muss eine Personengesellschaft am Ende des Geschäftsjahres steuerrechtlich ausschütten. Dieser wird dann bei den Gesellschaftern versteuert. Dies trifft selbst dann zu, wenn der Gewinn auf dem Firmenkonto der Gesellschaft verbleibt.

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Ausschüttung von Gewinnen

Alle Gewinne, die am Jahresende in den Büchern der Gesellschaft stehen, werden an die Gesellschafter ausbezahlt bzw. als ausbezahlt verbucht. Die Gesellschaft hat bis zu 40% Quellensteuer an die IRS abzuführen.

Die Gesellschafter müssen ihren Gewinnanteil auf ihrer US-Einkommensteuererklärung melden und erhalten dann eine Erstattung der aufgrund der Quellensteuer zu viel bezahlten Steuern.

Welche Steuerpflichten es an Ihrem Wohnsitzstaat zu beachten gilt, hängt davon ab, wo Sie leben. Üblicherweise ist bei Vorhandensein eines DBAs keine weitere Steuer an Ihrem Wohnsitzstaat zu bezahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die US-Gesellschaft gewerblich ist.

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Wege zur Gewinnminimierung

Um die steuerliche Belastung soweit wie möglich zu reduzieren, ist es möglich, den auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen zu reduzieren. Diese stellen wir im folgenden Abschnitt kurz vor.

Anders als bei der Kapitalgesellschaft ist es bei der Personengesellschaft grundsätzlich nicht möglich, eine für Sie persönlich steuerbare Gewinnausschüttung durch Investitionen z.B. in Immobilien zu vermeiden.

Welche der hier angesprochenen Lösungen in Ihrer konkreten Situation am besten funktioniert, muss daher vorab geklärt werden. Ggf. ist in Ihrem Fall die C-Corporation die bessere Rechtsform.

Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft

Sie gründen eine Auslandsgesellschaft in einem steuergünstigen US-Abkommensstaat (z.B. Malta oder Irland). Diese stellt Rechnungen an die US-Gesellschaft z.B. für:

  • Tätigkeiten der Zentralverwaltung (Buchhaltung, Logistik, Management, Marketing, Webseiten-Entwicklung etc.)
  • Tätigkeiten von Spezialisten (Sie haben einen Software-Entwickler, den sie z.B. für $2000 am Tag an die US-Gesellschaft „ausleihen“)
  • Vermietung von Spezialmaschinen, Werkzeugen, Personal (der Kameramann in unserem Beispiel am Anfang hat die Kameras, die seiner britischen Gesellschaft gehören, an die US-Gesellschaft vermietet).
  • Einkaufsgesellschaft (mit dem Ziel, einen Teil der Marge in der Auslandsgesellschaft zu erwirtschaften).
  • Lizenzgebühren (wenn Sie über lizensierbares geistiges Eigentum verfügen)

Darlehen der Auslandsgesellschaft

Die Auslandsgesellschaft kann Darlehen an die US-Gesellschaft geben und die Zinsen können in der US-Gesellschaft als Kosten geltend gemacht werden. Mezzanine-Kapital wird z.B. momentan mit 10-15% verzinst. Hier ist also durchaus Spielraum vorhanden.

Betriebsausgaben & Investitionen

Die Absetzbarkeit von Reise- und Verpflegungskosten sind auch in den USA ein eher freudloses Thema. Bewirtungskosten können nur zu 50% als Ausgaben geltend gemacht werden. Hotelkosten sind voll absetzbar.

Andere Betriebsausgaben werden eher großzügig behandelt. Da Sie üblicherweise eine Visacard oder Mastercard haben, die mit dem US-Firmenkonto der Gesellschaft verbunden ist, können Sie die verwenden, um Betriebsausgaben und -spesen direkt zu bezahlen.

Im Rahmen der Trump-Steuerreform wurde geregelt, dass Investitionsgüter bis zum Wert von $1 Million sofort abgeschrieben werden können, d.h. als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter

Die US-Gesellschaft kann Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter geben. Dies ist in den USA nicht unüblich und in Ordnung, solange die Vereinbarung einem Drittvergleich standhält.

Zu beachten sind, wie bei solchen Konstellationen üblich, die korrekte Gestaltung vor allem in Hinblick auf veranschlagte Zinssätze, Laufzeit des Darlehens und die Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung.

Weitere Informationen zum Thema Darlehen aus der eigenen Gesellschaft mit kommerziellem Vertrag in den USA erfahren Sie hier.

Betriebliche Altersvorsorge

Macht nur Sinn, wenn Sie in den USA leben. Zu Gewinnen, die in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden, sollten Sie wissen, dass sie bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert werden müssen.

Gehalt

Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, Geld aus dem eigenen Unternehmen zu entnehmen, ohne auf die Dividenden hohe Steuern bezahlen zu müssen, ist es, ein Gehalt an den Geschäftsführer, also meist sich selbst, zu bezahlen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Gehalt selbstverständlich auf gewöhnlichem Wege mit der Einkommensteuer versteuert werden muss. Es muss also auch in diesem Fall im Vorhinein gut überlegt werden, ob ein solcher Schritt, der natürlich auch einigen Aufwand mit sich bringt, wirklich lohnend ist.

Weitere Informationen zum Thema Gehalt anstatt Ausschüttung von Unternehmensgewinnen erfahren Sie hier.

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