New York Limited Partnership (LP)
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New York Limited Partnership (LP)

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pro 

Wer eine Personengesellschaft in New York gründen möchte und dabei nicht auf die LLC zurückgreifen will, der ist mit einer Limited Partnership bestens bedient. Die LP ist wie eine deutsche GmbH & Co KG strukturiert und besteht aus einer Komplementärs-LLC und den Kommanditisten, die am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sind.

Wichtige Hinweise zur US LP

Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, empfiehlt sich möglicherweise der Deutsche Foreign Reverse Hybrid, bei der in Deutschland eine GmbH & Co KG als Kommanditistin der LP gegründet wird. Hier erfahren Sie mehr.


New York LP Basispaket

Das Basispaket umfasst alle Leistungen, um Sie kurzfristig in den USA an den Start zu bringen.

  • Umfangreiche steuerliche Beratung zu US- und internationalem Steuerrecht, vor und während der Gründungsphase
  • Beratung und Strategieplanung zu US-Visaoptionen für Sie und Ihre Familie
  • Gründung Ihrer New York Limited Partnership durch einen US-Rechtsanwalt
  • Gründung einer New York Komplementärs-LLC durch einen Rechtsanwalt
  • Gründungsdokumente als PDF per Email
  • Behördliche Gebühren
  • Beschaffung der US-Steuernummer bei der IRS
  • Kontoeröffnung USD und EUR bei einer führenden Fintech-Bank in Europa und den USA (z.B. Revolut, Wise, Mercury, Payoneer)
  • Repräsentativer Firmensitz in New York City, New York
  • Laufende Betreuung auf Deutsch

Für die Gründung und die weiteren hier aufgeführten Leistungen im ersten Jahr nach Gründung gilt das oben angegebene Honorar. Ab dem zweiten Jahr entstehen jährliche Fixkosten von $1,600 plus aufwandsbezogene Kosten z.B. für die steuerliche Betreuung.

Optional buchbar für Ihre New York LP

Folgende zusätzlichen Dienstleistungen können wir Ihnen gegen Aufpreis für Ihre US-Gesellschaft anbieten:


 

US-Director (Nominee) für Ihre New York LP

Auf Wunsch können wir einen amerikanischen Geschäftsführer für Ihre US-Gesellschaft stellen. Dieser kann je nach genauer Situation Sinn machen und verschiedene Vorteile bieten:

  • Kontoeröffnung bei einer traditionellen Bank (z.B. Bank of America, Chase)
  • Unterzeichnung von Verträgen die US-Geschäftsführer erfordern
  • Kann im Impressum erscheinen
  • Kann im Handelsregister eingetragen werden

Ein US-Geschäftsführer ist meist nicht notwendig, wenn Sie allerdings auf einen der angeführten Punkte besonderen Wert legen oder es wirtschaftliche Gründe dafür gibt, können Sie diese Option natürlich nutzen. Da die Komplementärs LLC die Geschäfte der LP leitet, wird der von uns gestellte Geschäftsführer bei der LLC als Manager (= Director) eingesetzt. Die LP selbst kennt keine entsprechenden Organe.


Konten für Ihre New York LP (inkl. PayPal)

Standardmäßig eröffnen wir für Ihre US-Gesellschaft USD- und Eurokonten bei den führenden Fintech-Banken wie Revolut, Wise, Mercury oder Payoneer. Diese erfordern keinen US-Geschäftsführer.

Optional kümmern wir uns für Sie als Zusatzleistung außerdem um ein Premium-Geschäftskonto bei einer der traditionellen Banken wie Bank of America oder JP Morgan Chase. Wichtig zu beachten ist hier, dass dafür ein US-Geschäftsführer notwendig ist, der von uns gestellt werden kann (ausser Sie haben Ihren eigenen Geschäftsführer in den USA).

Optional können wir Konten bei PayPal und Stripe für Ihre US-Gesellschaft eröffnen.


Laufende Betreuung Ihrer New York LP

Nach Abschluss der Gründungsphase wird die laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere üblichen Honorarsätze.

  • Kommunikation mit den US-Behörden
  • Support auf Deutsch
  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch
  • Laufende Buchhaltung
  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)
  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

New York City, New York im Überblick

New York City ist das Epizentrum der amerikanischen Hochfinanz, der US-Medienkonzerne und der heimischen Haute Couture. Wer eine Präsenz in NYC hat, zeigt Führungsanspruch.

Standortvorteile New York City

  • Finanzhauptstadt der Welt und mit London "die" Weltstadt überhaupt
  • Wichtigstes und größtes Ballungszentrum der USA
  • Globaler Mode- und Medienhub
  • Weltoffen, kosmopolitisch und mit der US-Westküste weniger konservativ als andere Teile der USA
  • Die Stadt, die niemals schläft: Kulturhauptstadt der USA mit legendärer Restaurant- und Nightlife-Szene
  • Hervorragende nationale und internationale Anbindung und Erreichbarkeit

Was Sie über New York wissen müssen

Obwohl viele Amerikaner sagen, dass New York gar nicht das „wirkliche“ Amerika verkörpert, ist New York doch die amerikanischste aller US-Metropolen. Vor allem im Ausland verbindet man die USA sofort mit New York. Aber auch in Amerika selbst identifiziert man sich seit dem 11. September 2001 viel stärker mit dem „Big Apple“.


Größere Karte anzeigen

New York zeichnet sich durch die mit Abstand höchste Steuerbelastung in den USA ab. Gefolgt von Kalifornien. Dabei werden 64% der Gesamteinkommenssteuer des Staates von nur 80.000 Personen geleistet. Und das bei einer Stadt mit über zehn Millionen Einwohnern.

Diese 80.000 sind natürlich jene Spitzenverdiener aus der vielgescholtenen Finanzbranche. New York City ist die Stadt der Finanzen. Wall Street ist das Mekka der weltweiten Bank- und Finanzindustrie (oder sie teilt sich diesen Titel mit London). Berühmt-berüchtigt durch den gleichnamigen Film oder auch den „Wolf of Wall Street“, sehen wir heute manche Ausprägungen dieser Form des Kapitalismus als eher kritisch an.

New York City ist auch die Stadt der Mode und in dieser Sparte gleichauf mit Paris. Und nirgendwo sind die Restaurantkritiker härter als in New York.

Passt Ihr Unternehmen in dieses Umfeld, diese Mischung aus Kreativität und Kapital? Wenn ja, dann ist New York City der richtige Standort für Ihr Unternehmen.

Visuelle Impressionen von New York

Wollen Sie wissen, wo Ihre Gesellschaft zu Hause sein wird? Auf dieser Seite zu unserem Virtual Office Angebot erfahren Sie mehr. Hier nun aber ein paar erste visuelle Eindrücke zu New York.

 

Offizielle Website von New York City besuchen


Was ist eine LP?

Hier erfahren Sie mehr zur Rechtsform der LP

  • Die LP ist eine Kommanditgesellschaft (ähnlich GmbH & Co KG).
  • General Partner / Komplementärin als Vollhafter ist üblicherweise eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (in unserem Paket ist die Gründung einer LLC als Komplementärin enthalten).
  • Ein oder mehrere Limited Partner (Kommanditisten), die nur mit ihrer Einlage haften.
  • Komplementärin führt die Geschäfte. Kommanditisten können Prokura haben.
  • Steuerrechtliche Behandlung als Personengesellschaft.

Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Vorteilen der LP.


New York LP & Steuern

Auf dieser Seite erfahren Sie zu mehr zur Besteuerung von US-LPs

Von uns gegründete US-LLCs und US-LPs werden als gewerbliche US-Personengesellschaften mit US-Betriebsstätte strukturiert und sind somit steuerlich immer in den USA veranlagt.

Zusammenfassend lässt sich zur Besteuerung der New York Limited Partnership folgendes sagen:

Versteuerung der Unternehmensgewinne

Die LP ist steuerrechtlich eine Personengesellschaft und daher steuertransparent. Gewinne werden nicht bei der Gesellschafter besteuert, sondern jeder Gesellschafter der LP reicht in den USA eine Steuererklärung ein (erledigen wir für Sie) und erklärt dort seine Gewinne.

  • Gewinne einer Personengesellschaft werden auf Bundesebene mit US-Einkommensteuer belegt. Diese beläuft sich bei Gewinnen aus einer Personengesellschaft auf maximal 29.6%, liegt in den meisten Fällen aber deutlich darunter.
  • Bei richtiger Gestaltung kann bei Gewinnen bis $157,000 pro Gesellschafter ein Steuerfreibetrag von 20% geltend gemacht werden.
  • New York erhebt auf Bundesstaatsebene Einkommensteuer zwischen 4% und 8.82%.

Umsatzsteuer

Eine Mehrwertsteuer/VAT wie in Europa gibt es in den USA nicht. Die sog. Sales Tax funktioniert ähnlich, wird aber nur beim lokalen Warenverkauf fällig, z.B. beim Einkauf im Supermarkt (nicht aber auf Umsatz aus Dienstleistungen). 

Die Sales Tax ist in allen Bundesstaaten zu beachten, in denen die Gesellschaft Umsätze erzielt. Sie wird fällig, sobald diese Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreitenHier erfahren Sie mehr zum Thema Sales Tax in den USA.

Die Sales Tax liegt in New York bei 8.875%, zzgl. einer möglichen Gemeindesteuer von nicht mehr als 2%.


New York LP, Greencard & US-Visum

Ihre US-Gesellschaft ist der ideale Sponsor für Greencard und US-Visum. Bekanntlich gibt es in den US keine Möglichkeit, sich z.B. über den Erwerb einer Immobilie ein Visum zu sichern. Sicher ist beispielsweise die EB5-Greencard auch für passive Investoren durchaus interessant, aber die minimal notwendigen Investitionen und die Wartezeiten sind enorm.

Wer daher nicht als Künstler, Sportler oder Wissenschaftler ein Visum bekommen kann, muss als Unternehmer ran. Und tatsächlich ist es relativ einfach und günstig, sich über das eigene Unternehmen ein L- oder E-Visum zu sichern. Rechnen Sie mit Mindest-Investitionen bzw. Kosten (inklusive Anwalt) von $40.000 - 50.000 und einer Bearbeitungszeit von insgesamt 3-4 Monaten.

Hier erfahren Sie mehr zu Greencard und US-Visum für Unternehmer. Wir können Sie umfassend beraten.


Ablauf der Mandatierung

Wenn Sie uns für die Gründung Ihrer New York LP mit Sitz in New York City mandatieren wollen, können Sie das Produkt hier direkt online buchen. Nach Abschluss der Zahlung und Identifikation erhalten Sie von uns per E-Mail einen Fragebogen, in den Sie alle Informationen eintragen, die wir für das Unternehmen benötigen. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, gründen wir die Gesellschaft.

Im Anschluss kümmern wir uns für Sie um die laufende administrative und steuerliche Betreuung der LP. Die Details dafür klären wir mit Ihnen, sobald das Unternehmen etabliert und klar ist, welche Leistungen dafür genau erforderlich sind.

Gründungsformalitäten und Ablauf im Detail


Der Mount Bonnell Unterschied

Die meisten Mandanten der Kanzlei Mount Bonnell sind erfolgreiche Unternehmer, die ihre US-Expansion bzw. ihren US-Markteintritt planen. Andere Mandanten wollen den US-Markt mit einem ganz neuen Vorhaben erobern. Wieder andere Mandanten wollen ein Startup in den USA gründen, um dort bei US-Investoren Kapital einzuwerben.

Egal, zu welcher Gruppe Sie gehören: Bei der US-Firmengründung ist die steuerliche Planung sowohl in den USA, als auch im Herkunftsland von strategischer Wichtigkeit. Dieses Feld können Sie nicht Amateuren überlassen. Sonst wird die US-Firma schnell zur Steuerfalle.

Hier kommt die Kanzlei Mount Bonnell ins Spiel: Wir helfen seit 2008 Unternehmern aus Europa in den USA Fuss zu fassen. Die korrekte steuerliche Ausgestaltung sowohl in den USA, als auch in Europa hatte dabei immer oberste Priorität.

Themen wie diese sind seit bald 15 Jahren unser täglich Brot:

  • Wegzugsteuer,
  • Außensteuergesetz und CFC-Rules,
  • Non-Dom-Status und
  • der steuergünstige oder steuerfreie Verkauf Ihres US-Unternehmens / Exit.

Und als weiteres wichtiges Rechtsgebiet wollen wir hier das US-Einwanderungsrecht nicht unerwähnt lassen. Wir haben für etliche Mandanten und deren Familien funktionierende US-Greencard- & Visastrategien ausgearbeitet und umsetzen lassen. Wir wissen z.B. wie Sie schon mit $30.000 Investition an ein Investoren-Visum gelangen. Diese praktische Erfahrung aus erster Hand - nicht bloss in der Theorie - macht uns zum idealen Partner für Ihr US-Vorhaben.

Bei der Kanzlei Mount Bonnell erhalten Sie somit alle Leistungen aus einer Hand, die Sie für einen erfolgreichen Start und den laufenden Betrieb in den USA benötigen: Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung zu Hause und in den USA, Gründung und laufende steuerliche Betreuung in den USA auf Deutsch und Beratung rund um Greencard und US-Visa.

Das ist der Mount Bonnell Unterschied.


Rundumbetreuung nach der Gründung Ihrer New York LP

Auch nach der Gründung Ihrer US-Gesellschaft sind Sie bei der Kanzlei Mount Bonnell in den besten Händen. Unser multidisziplinäres Team bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Corporate Finance Experten (viele davon deutschsprechend) steht Ihnen laufend nach Bedarf bei.

Wie bereits mehrfach angedeutet, kümmern wir uns zunächst um die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft in den USA. In diesem Zusammenhang sei vor allem die US Sales Tax und die US-Lohnbuchhaltung erwähnt.

Aber auch gesellschaftsrechtliche Themen wie die Anmeldung einer Niederlassung in einem anderen US-Bundesstaat, Fusionen, Rechtsformwechsel und Sitzverlegung können von uns bearbeitet werden.

Für viele Gründer besonders interessant sind unsere Angebote zur Kapitaleinwerbung in den USA.

Unser Beratungsangebot wird abgerundet durch unsere Unterstützung beim gesamten US-Markteintritt, inklusive Ihrem Umzug in die USA.


Häufige Fragen zur New York LP (FAQs)

Brauche ich eine ITIN, um meine Gesellschaft nutzen zu können?

Nein, eine ITIN ist nicht notwendig, um Ihre Gesellschaft nutzen zu können. Allerdings verlangt z.B. PayPal zwingend eine ITIN, damit Sie dort als ausländischer Begünstigter ein Konto für Ihre US-Gesellschaft eröffnen können. Und freilich ist eine ITIN für die Einreichung der Steuererklärung notwendig, wenn Sie als natürliche Person an einer US-Personengesellschaft (LLC, LP) beteiligt sind. Exempt-LLCs stellen hier eine Ausnahme dar. Es wird keine ITIN benötigt.

Ich habe gehört, dass die Beantragung der IRS Steuernummer EIN sehr lange dauern kann. Stimmt das?

Die Beantragung der EIN kann mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen, wenn Ihre US-Gesellschaft keinen US-Geschäftsführer bzw. Gesellschafter (bei LLCs) hat. Beantragen wir die EIN für Sie, erhalten wir von Ihnen eine Vollmacht zur Beantragung der EIN. Dann nutzen wir einen speziellen Prozess, der US-Anwälten und Steuerberatern vorbehalten ist. Die EIN erhalten wir dann am gleichen Tag, wobei das EIN-Schreiben nicht als PDF, sondern per Post zugestellt wird.

Welche weiteren Kosten entstehen zusätzlich zu dem oben angegebenen Honorar?

Das angegebene Honorar beinhaltet alle angegebenen Leistungen im ersten Jahr der Gesellschaft ab Gründung. Wenn Sie keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen, entstehen auch keine weiteren Kosten.

Welche Kosten entstehen nach dem ersten Jahr?

Ab dem zweiten Jahr fallen fixe Kosten für den Firmensitz mit Postweiterleitung an, plus eine Basis Betreuungspauschale für die Einreichung der Jahresmeldung, Behördenkommunikation usw. Dazu erhalten Sie nach einem Jahr eine Rechnung. Sollten Sie den Service nicht weiter nutzen wollen, bezahlen Sie diese einfach nicht und geben uns Bescheid.

Es fallen außerdem aufwandsbezogene Kosten für die steuerliche Betreuung an.

Gibt es Kündigungsfristen?

Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Es gibt keine Kündigungsfristen. Im Voraus bezahlte Jahreshonorare werden allerdings nicht von uns erstattet.