Die US LP als alternative Personengesellschaft zur US LLC
Die US Limited Partnership (LP) entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten Kommanditgesellschaft. Sie eignet sich damit als Alternative zu einer US LLC, da diese von deutschen Behörden oftmals nicht als Personengesellschaft anerkannt wird.
Mandanten, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen wir von der Gründung einer US LLC abraten.
Eine LLC wird von den deutschen Behörden regelmäßig nicht als Personengesellschaft anerkannt, sondern im Rahmen des Rechtstypenvergleichs als Kapitalgesellschaft eingestuft. Dies kann enorme steuerliche Negativwirkungen für Gesellschafter einer LLC nach sich ziehen, unter anderem die Doppelbesteuerung.
Die LLC kann daher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten nur in Ausnahmefällen als US-Rechtsform empfohlen werden. Sie sind meistens besser beraten, wenn Sie eine C-Corporation gründen, welche der deutschen Aktiengesellschaft entspricht.
Mandanten, die eine Personengesellschaft vorziehen, können von uns aber auch eine US Limited Partnership (LP) gründen lassen, die wie eine deutsche Kommanditgesellschaft strukturiert ist.
Was ist eine US Limited Partnerhip (LP)?
Die US LP entspricht der im deutschsprachigen Raum bekannten Kommanditgesellschaft (z.B. GmbH & Co KG). Sie ist speziell Mandanten zu empfehlen, die in den USA über eine Personengesellschaft unternehmerisch aktiv werden möchten, aber die Rechtsunsicherheit der LLC hinsichtlich Einstufung seitens des Finanzamts vermeiden möchten.
Da die US LP wie angesprochen der Rechtsform einer KG entspricht und somit der Rechtstypenvergleich seitens der heimischen Finanzbehörden problemlos erfolgen kann, wird die LP zu Hause verlässlich als Personengesellschaft eingestuft.
Die LP hat einen „General Partner“. Dies ist der Vollhafter oder Komplementär. Üblicherweise wird hier eine LLC oder Corporation eingesetzt. Der General Partner ist geschäftsführend in der LP tätig.
Des weiteren gibt es 1 bis n „Limited Partners“, also Kommanditisten. Diese haften nur mit ihrer Einlage und sind per se nicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft involviert, außer sie erhalten Prokura.
Besteuerung der Gewinne einer gewerblichen US Limited Partnership
Die Gesellschaft ist steuertransparent. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Die Steuerbelastung in den USA liegt bei rund 15% - 30%, je nach Höhe des Gewinns und der Branche. Alle Partner müssen eine Steuererklärung in den USA einreichen.
Üblicherweise müssen am Wohnsitzstaat keine weiteren Steuern bezahlt werden, wobei dies im wesentlichen vom DBA abhängt.
Die Steuerkanzlei Mount Bonnell: Führendes Expertenwissen im deutschsprachigen Raum zu US-Gesellschaften und US-Steuerrecht
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