Green Card ohne Arbeitgeber oder Investition: Der EB‑2 NIW für qualifizierte Fachkräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der EB‑2 NIW ermöglicht die US‑Green Card ganz ohne Jobangebot oder Investition – ideal für qualifizierte Fachkräfte weltweit.

Viele Deutsche, Schweizer und Österreicher träumen davon, in die USA auszuwandern – dauerhaft, mit einer echten Green Card. Doch viele haben weder einen amerikanischen Arbeitgeber, der sie sponsert, noch möchten sie eine Million Dollar investieren, wie es beim EB‑5-Investorenvisum erforderlich ist. Für genau diese Zielgruppe gibt es jetzt eine attraktive Lösung: den EB‑2 NIW (National Interest Waiver). Mit ihm können qualifizierte Fachkräfte auch ohne Jobangebot und ohne Kapitalnachweis eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA beantragen.

1. Überblick: Was ist der EB‑2 NIW?

Der EB‑2 NIW (Employment-Based, Second Preference – National Interest Waiver) ist eine spezielle Form der US‑Green Card für Personen mit herausragenden Qualifikationen. Zu den typischen Voraussetzungen gehören:

  1. Ein höherer akademischer Grad (z. B. Master, PhD oder äquivalent: Bachelor + mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
    oder

  2. Außergewöhnliche Fähigkeiten („Exceptional Ability“) in Bereichen wie Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft

Im Gegensatz zur regulären EB‑2-Green Card ist keine Arbeitszertifizierung („PERM“) durch das US‑Arbeitsministerium nötig, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass sein Vorhaben im nationalen Interesse der USA liegt – daher der Begriff „National Interest Waiver“, der auch selbst eingereicht werden kann.

Das Entscheidende:

Man benötigt weder ein Jobangebot noch einen US‑Arbeitgeber oder Sponsor. Der Antrag kann vollständig eigenständig gestellt werden, und nach Genehmigung ist ein Umzug in die USA ohne weitere Bedingungen möglich. Das unterscheidet den EB‑2 NIW grundlegend von den meisten anderen Green-Card-Kategorien – und macht ihn besonders attraktiv für Unternehmer, Selbständige oder hochqualifizierte Fachkräfte, die unabhängig bleiben wollen.

2. Das 3‑Prüfungs‑Modell („Matter of Dhanasar“)

Seit der wegweisenden Entscheidung Matter of Dhanasar (2016) erfolgt die NIW-Prüfung durch drei Kriterien:

  1. Substanzielle Bedeutung & nationales Interesse
    – Hat das Vorhaben (z. B. technologische Innovation, Forschung, Gesundheit) reale, positive Auswirkungen für die USA?

  2. Eigene Positionierung
    – Ist der Antragsteller fachlich, finanziell und organisatorisch gut ausgestattet, um dieses Vorhaben umzusetzen?

  3. Gesamtnutzen der Befreiung
    – Überwiegt der öffentliche Mehrwert einer Green Card gegenüber dem regulären Arbeitszertifizierungsprozess?

3. Wer kann sich bewerben?

3.1 Akademiker

  • Master- oder PhD-Absolventen: klassische Fälle

  • Alternativ Bachelor + 5 Jahre spezialisierte Berufserfahrung mit belegbarer Weiterentwicklung

3.2 „Exceptional Ability“ – ohne Abschluss

  • Nachweis über herausragende Anerkennung im Fachbereich, etwa durch:

    • Fachartikel, Patente, eigene Projekte

    • Publikationen, Vorträge

    • Branchenpreise, Testimonials

    • Empfehlungsschreiben und externe Einschätzungen

Wichtig: Ein formaler akademischer Grad ist nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist, ob der Antragsteller in seinem Feld etwas Besonderes leistet und dies gut dokumentiert ist.

4. Praxisbeispiele aus dem deutschsprachigen Raum

Unsere Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit erfolgreicher NIW‑Green Card zeigen, wie vielseitig dieser Weg ist:

  • Piloten ohne Hochschulabschluss: z. B. Testpiloten mit über 10 Jahren Erfahrung bei europäischen Flugzeugherstellern, die zur US-Luftfahrtforschung wechseln.

  • Tech-Unternehmer: Gründer innovativer Startups mit eigenen Produkten oder Open-Source-Projekten, die das wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Interesse der USA berühren.

  • Medizinisches Fachpersonal: Radiologietechniker, Entwickler neuer Diagnoseverfahren oder Fachkräfte mit Spezialwissen, das in den USA gebraucht wird.

👉 Der Schlüssel zum Erfolg ist immer: konkreter, belegbarer Nutzen für die Vereinigten Staaten – dokumentiert und überzeugend argumentiert anhand der drei „Dhanasar“-Prüfkriterien.

5. Typischer Ablauf für Antragsteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

  1. Prüfung der Grundvoraussetzungen: Akademischer Grad oder „Exceptional Ability“

  2. Zusammenstellung der Antragsmappe:

    • Projektbeschreibung

    • Empfehlungsschreiben

    • Fachpublikationen, Nachweise, Lebenslauf

  3. Einreichung von Formular I‑140 mit National Interest Waiver – ohne Arbeitgeber

  4. Prüfung durch die USCIS

  5. Nach Genehmigung:

    • Consular Processing über die US-Botschaft im Heimatland

    • Adjustment of Status für Antragsteller, die sich bereits rechtmäßig in den USA aufhalten

Bearbeitungszeiten:

  • I‑140: ca. 11 bis 26 Monate (Standardverfahren)

  • Premium Processing möglich (~45 Tage, Aufpreis 2.805 USD)

  • Nachfolgende Green-Card-Phase: 4–6 Monate (Botschaft) bzw. länger bei Inlandsverfahren

6. Bewerbung ohne akademischen Grad – so geht's

  • Bachelor + Berufserfahrung wird als Master-Ersatz anerkannt

  • Alternativ „Exceptional Ability“ durch andere Nachweise:

    • Projekte mit öffentlicher Wirkung

    • Veröffentlichungen

    • Patente oder Software-Innovationen

    • Empfehlungsschreiben von US- oder internationalen Experten

Unser Fokus: Gemeinsam mit dem Mandanten entwickeln wir eine starke Begründung für das nationale Interesse, mit allen dazugehörigen Belegen, um das Verfahren auf Erfolgskurs zu bringen – auch ohne Diplom oder akademischen Titel.

7. Aktueller Stand (2025): Wartelisten & Visa-Bulletin

  • Für Deutschland, Österreich und die Schweiz bestehen aktuell keine Rückstände wie bei China oder Indien

  • Dennoch kann es 1 bis 2 Jahre dauern, bis ein genehmigter Antrag zur tatsächlichen Green Card führt (je nach Prioritätsdatum)

  • Die USCIS arbeitet derzeit stabil, aber politische Veränderungen können künftige Prozesse verlangsamen

8. Was ändert sich unter Trump?

Die zweite Amtszeit von Donald Trump bringt bereits erste Reformschritte im Einwanderungsrecht:

  • Strengere Sicherheitsüberprüfungen durch neue Erlasse wie Executive Order 14159 („Protecting the American People Against Invasion“)

  • Kein Wegfall des EB‑2 NIW, aber mögliche neue Hürden in der Begründung des nationalen Interesses

  • Kein Einfluss auf D/A/CH-Länder bislang, aber erhöhte Prüftiefe denkbar

  • Diskussion um neue „Gold Card“ für Investoren, die das EB‑5-Programm ablösen oder ergänzen soll

Fazit: Die EB‑2 NIW bleibt erhalten – doch die Anforderungen könnten sich verschärfen, die Bearbeitung verlangsamen.

9. Unsere Empfehlungen

  • Jetzt handeln, solange der Zugang unkompliziert möglich ist

  • Premium Processing nutzen, um Verzögerungen zu vermeiden

  • Die Projektidee strategisch positionieren (wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Nutzen)

  • Starke Empfehlungsschreiben sammeln – am besten auch von US-Experten

  • Bei Unsicherheiten rechtzeitig professionelle Begleitung sichern

10. Zusammenfassung

Thema Kernaussage
EB‑2 NIW Green Card ohne Arbeitgeber oder Investition
Selbstantrag möglich Kein Sponsor, kein PERM-Verfahren notwendig
Akademischer Grad nicht zwingend Auch ohne Studium möglich, wenn Nachweise stark genug
Unabhängig von Branche Geeignet für Piloten, Techniker, Unternehmer, Forscher usw.
Verfügbarkeit für D/A/CH Keine Rückstände, aktuell gute Erfolgsaussichten
Trump-Faktor Kein Verbot, aber härtere Prüfung möglich – früh beantragen

11. Ausblick

Der EB‑2 NIW ist für viele qualifizierte Deutsche, Österreicher und Schweizer der beste Weg in die USA, wenn weder Jobangebot noch Kapital vorhanden sind. Die Anforderungen sind anspruchsvoll – aber mit der richtigen Strategie, guter Dokumentation und juristischer Begleitung sehr gut erfüllbar. Die USA belohnen echte Leistung – das ist und bleibt der Kern dieses Programms.

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Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche erfolgreiche EB‑2 NIW-Petitionen für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz begleitet – auch für atypische Berufsgruppen ohne akademischen Abschluss.

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