Warum jetzt der perfekte Zeitpunkt ist, in den USA zu investieren
Der schwache Dollar als einmalige Chance für Investoren aus dem deutschsprachigen Raum
In den letzten Monaten hat der US-Dollar gegenüber dem Euro und dem Schweizer Franken spürbar an Wert verloren. Für viele Anleger mag das auf den ersten Blick überraschend sein – galt der Dollar doch lange Zeit als „sicherer Hafen“ in unsicheren Zeiten. Doch gerade diese Entwicklung eröffnet nun neue Chancen für clevere Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Die USA werden wieder günstiger. Immobilien, Unternehmen und sogar Aufenthaltsgenehmigungen (wie das E-2 Visum) kosten – umgerechnet – plötzlich deutlich weniger.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, in den Vereinigten Staaten zu investieren, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie rechtlich achten müssen.
1. Der schwache Dollar: Was steckt dahinter?
Der US-Dollar hat in den letzten Monaten gegenüber dem Euro zeitweise über 10 % an Wert verloren. Ursachen dafür sind unter anderem:
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Die Erwartung sinkender Leitzinsen in den USA
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Die wachsende Staatsverschuldung und fiskalpolitische Unsicherheit
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Internationale Kapitalströme, die sich teilweise aus den USA zurückziehen
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Der zunehmende außenpolitische Druck auf die USA, insbesondere durch Konflikte mit China, Russland und den BRICS-Staaten
Doch für europäische Investoren hat dieser Währungsrutsch einen angenehmen Nebeneffekt:
Amerikanische Vermögenswerte sind in Euro gerechnet plötzlich günstiger geworden.
Ein Haus, das vor einem Jahr noch umgerechnet 500.000 Euro gekostet hat, ist heute – bei gleichbleibendem Dollarpreis – für 450.000 Euro zu haben. Das entspricht einem Rabatt von 10 % – ganz ohne Verhandlung, allein durch den Wechselkurs.
2. Investieren mit Visum: Das E-2 Investor Visum
Eine besonders interessante Möglichkeit, Kapital in den USA zu investieren und gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist das sogenannte E-2 Visum. Dieses Investorenvisum erlaubt es Staatsbürgern ausgewählter Vertragsstaaten (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz), ein Unternehmen in den USA zu gründen oder sich an einem bestehenden zu beteiligen – und in diesem Zusammenhang auch dort zu leben und zu arbeiten.
Voraussetzungen für ein E-2 Visum:
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Sie investieren eine „substanzielle“ Summe in ein US-Unternehmen (ab ca. 100.000 USD realistisch)
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Sie sind aktiv im Unternehmen tätig (keine reine Kapitalanlage)
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Sie stammen aus einem Land mit E-2-Abkommen (Deutschland, Österreich, Schweiz = ✅)
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Sie haben vor, das Unternehmen gewinnorientiert zu führen und Arbeitsplätze zu schaffen
Gerade jetzt – bei einem schwachen Dollar – sinkt die reale Einstiegshürde für ein solches Visum erheblich. Mit 100.000 Euro Kapital erhalten Sie heute deutlich mehr Gegenwert in den USA als noch vor einem Jahr. So lässt sich z. B. einfacher ein kleines Café, ein Beratungsunternehmen oder ein Online-Handel gründen.
3. Immobilien in den USA: Der klassische Sachwert
Immobilien sind seit jeher eine der beliebtesten Anlageformen – und das gilt auch für den US-Markt. Dabei ist es gar nicht notwendig, in Metropolen wie New York oder San Francisco zu investieren, wo die Einstiegspreise enorm hoch sind. In vielen anderen Städten – etwa im Sunbelt (Texas, Florida, Arizona, Georgia) – gibt es attraktive Objekte zu deutlich niedrigeren Preisen und mit oft zweistelligen Mietrenditen.
Vorteile eines Immobilieninvestments in den USA:
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Kein Kaufnebenkosten-Wahnsinn wie in Deutschland (Notar- und Maklerkosten meist unter 5 %)
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Recht einfache Abwicklung über ein US-Titelunternehmen
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Grundbücher sind digitalisiert und gut zugänglich
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Teilweise keine Grundsteuerbefreiung für Ausländer nötig
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Steuervorteile durch Abschreibung, Zinsabzug und strukturierte Eigentümerschaften (LLC, LP)
Gerade in wachstumsstarken Regionen wie Austin (TX), Tampa (FL) oder Raleigh (NC) lassen sich mit Mietobjekten sehr gute Renditen erzielen – insbesondere wenn man mit einem starken Euro einkauft.
Ein reales Beispiel aus unserer Kanzleipraxis:
Ein deutscher Investor kaufte im Jahr 2024 ein Mehrfamilienhaus in Houston für 750.000 USD – damals rund 680.000 Euro. Heute, durch die Dollar-Schwäche, wäre dasselbe Objekt rechnerisch nur noch rund 640.000 Euro wert. Ohne dass der lokale Preis gefallen ist!
4. Beteiligungen, Franchises und Firmenkäufe
Neben Immobilien und Neugründungen gibt es auch zahlreiche andere Wege, in den US-Markt einzusteigen:
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Kauf eines bestehenden Unternehmens (z. B. Friseurketten, Restaurants, Autowerkstätten)
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Franchise-Konzepte (z. B. in der Gastronomie, im Fitnessbereich, im Einzelhandel)
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Beteiligungen an Start-ups oder KMU, oft kombiniert mit einer Managementrolle (für E-2 relevant)
Gerade bei Unternehmensübernahmen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, da viele Eigentümer der Baby-Boomer-Generation sich zur Ruhe setzen wollen und Nachfolger suchen. In Kombination mit einem schwachen Dollar lassen sich solche Firmen zu deutlich attraktiveren Konditionen übernehmen als noch vor einem Jahr.
Zudem gibt es in den USA eine große Auswahl an Broker-Plattformen für Unternehmensverkäufe, wie BizBuySell oder LoopNet, wo Sie sich mit Hilfe unserer Kanzlei direkt bewerben können.
5. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Ein entscheidender Vorteil bei US-Investments ist die große Flexibilität der steuerlichen Strukturierung. Anders als in Deutschland ist es in den USA üblich, mit Personengesellschaften zu arbeiten, die steuerlich transparent sind – also keine Doppelbesteuerung auf Unternehmensgewinne stattfindet.
Die beliebtesten Strukturen:
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LLC (Limited Liability Company): Für Immobilien oder kleinere Gewerbebetriebe ideal, vor allem bei Auslandsbesitz
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LP (Limited Partnership): Für größere Beteiligungen oder wenn stille Investoren mit an Bord sind
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C-Corporation: Bei Skalierung oder Exit-Strategien über Aktienverkäufe sinnvoll
Mit der richtigen Struktur lassen sich Steuerbelastungen deutlich reduzieren – auch im Zusammenspiel mit europäischen Holdinggesellschaften oder Trusts. Wichtig ist allerdings: Die Gestaltung muss rechtskonform und transparent erfolgen, sonst drohen Hinzurechnungsbesteuerung oder Betriebsstättenzurechnungen im Heimatland.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der sauberen Strukturierung – unter Berücksichtigung von DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), Reporting-Pflichten und steuerlicher Anerkennung im Heimatland.
6. Risiken und Fallstricke
Trotz aller Chancen gibt es natürlich auch Risiken beim Einstieg in den US-Markt. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
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Unzureichende Vorbereitung bei der Firmengründung (z. B. falscher Bundesstaat, keine Operating Agreement)
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Falsche Einschätzung des tatsächlichen Investitionsbedarfs beim E-2 Visum
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Fehlende rechtliche Due Diligence bei Immobilienkäufen oder Beteiligungen
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Nichtbeachtung steuerlicher Meldepflichten im Heimatland
Ein oft übersehener Punkt ist die US-Erbschaftsteuer (Estate Tax). Während US-Staatsbürger bzw. Residents einen Freibetrag von derzeit rund 13 Millionen USD haben, gilt für Ausländer, die nicht in den USA ansässig sind, ein dramatisch niedriger Freibetrag von nur 60.000 USD.
Das bedeutet: Wenn Sie als ausländischer Investor sterben – etwa als Eigentümer einer Immobilie im Wert von 500.000 USD – unterliegt der Großteil dieses Vermögens der US-Estate Tax mit bis zu 40 %.
Deshalb ist eine durchdachte Nachlassplanung bei US-Investments unerlässlich. Hier bieten sich z. B. Strukturen mit US-Trägergesellschaften, Trusts oder Versicherungsmodellen an. Wir beraten Sie gerne zu diesen Optionen.
Auch kulturelle Unterschiede und der Umgang mit US-Behörden (z. B. beim Visum oder bei Steuerfragen) können zu Problemen führen. Daher gilt: Arbeiten Sie immer mit einem erfahrenen Beraterteam, das sowohl mit dem US-System als auch mit den Anforderungen Ihres Heimatlandes vertraut ist.
7. Fazit: Jetzt handeln – bevor der Dollar wieder steigt
Der schwache Dollar ist kein Dauerzustand. Die wirtschaftlichen Grundlagen der USA sind nach wie vor stark, und eine geldpolitische Wende kann schnell wieder zu einer Aufwertung führen. Wer also in den US-Markt einsteigen will – sei es über ein Visum, eine Immobilie oder eine Unternehmensbeteiligung – sollte die aktuelle Wechselkurs-Situation nutzen.
Für viele unserer Mandanten war ein US-Investment nicht nur ein finanzieller Erfolg – sondern auch ein strategischer Schritt in Richtung mehr Unabhängigkeit, Zukunftssicherheit und internationaler Diversifikation.
Persönliche Beratung
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