L-1 vs. E-2: Welches US-Visum ist besser geeignet für den Weg zur Green Card?

L-1 oder E-2? Wer in die USA auswandern und eine Green Card anstreben will, muss strategisch planen.

Viele Unternehmer und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz träumen vom Leben und Arbeiten in den USA. Doch der Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis – der begehrten Green Card – ist nicht immer einfach. Zwei der beliebtesten Visumskategorien für Unternehmer sind das L-1A Visum für intra-konzerne Transfers und das E-2 Investorenvisum. Doch welches ist besser geeignet, wenn das eigentliche Ziel eine Green Card ist?

In diesem Beitrag erklären wir die Vor- und Nachteile beider Visaarten, zeigen typische Anwendungsszenarien – und gehen auf ein oft übersehenes Risiko ein: Warum ein laufender Green-Card-Antrag den E-2-Status ernsthaft gefährden kann, was in der Phase des Statuswechsels erlaubt ist – und welche Green-Card-Kategorien für E-2-Inhaber überhaupt realistisch sind.

1. Ausgangslage: Warum L-1 und E-2 so beliebt sind

Beide Visaarten richten sich an Unternehmer oder leitende Angestellte:

  • Das L-1 Visum erlaubt es Unternehmen, Führungskräfte oder Spezialisten von einer Niederlassung im Ausland in eine US-Niederlassung zu versetzen.

  • Das E-2 Visum richtet sich an Investoren aus Ländern mit Investitionsschutzabkommen mit den USA (darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz), die ein eigenes Unternehmen in den USA gründen oder kaufen möchten.

Beide Visatypen bieten erhebliche Vorteile gegenüber klassischen Arbeitsvisa – insbesondere für Selbstständige und Geschäftsinhaber. Doch wenn der nächste Schritt die Green Card sein soll, unterscheiden sie sich gewaltig.

2. L-1 Visum: Der direkte Green-Card-Weg mit „Dual Intent“

Das L-1A Visum für Führungskräfte bietet einen klaren und etablierten Pfad zur Green Card über die EB-1C Kategorie. Und zwar ohne die typischen Hürden wie PERM-Verfahren oder Arbeitgeberwechsel.

✅ Vorteile des L-1A Visums

  • Dual Intent: Sie dürfen offen sagen, dass Sie später einwandern wollen

  • Green Card direkt über EB-1C möglich

  • Kein PERM-Verfahren (kein Arbeitsmarkttest)

  • Relativ schnelle Bearbeitungszeit

  • Ehepartner (L-2) erhält Arbeitserlaubnis

⚠️ Voraussetzungen für das L-1A Visum

  • Mindestens 1 Jahr Tätigkeit im Ausland für ein verbundenes Unternehmen

  • Leitende Funktion dort und in den USA

  • Struktur mit Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen ist zwingend

3. E-2 Visum: Ideal für Gründer – aber mit Haken beim Green-Card-Wunsch

Das E-2 Visum ist schnell, günstig und flexibel – aber es ist kein Einwanderungsvisum. Ein direkter Green-Card-Weg existiert nicht. Trotzdem nutzen viele E-2-Inhaber andere Kategorien, um langfristig in den USA bleiben zu können.

✅ Vorteile

  • Schnelle Beantragung über Konsulat

  • Investition ab ca. 100.000 USD oft ausreichend

  • Beliebig verlängerbar, solange Geschäft aktiv ist

  • Ehepartner kann arbeiten

  • Keine Mindestanzahl an US-Arbeitsplätzen erforderlich

❌ Warum ein Green-Card-Antrag den E-2 Status gefährden kann

Das E-2 Visum basiert auf der Annahme, dass der Inhaber die USA wieder verlässt, wenn das Geschäft endet oder das Visum ausläuft. Diese „Nicht-Einwanderungsabsicht“ steht im Gegensatz zu einem laufenden Green-Card-Verfahren.

Sobald Sie z. B. einen Antrag über EB-2 NIW oder EB-1A stellen, kann Ihr E-2 Status infrage gestellt werden – insbesondere bei Verlängerungen, Auslandsreisen oder Wiedereinreise.

🧠 Wichtiger Hinweis unserer Kanzlei: Travel Ban beim I-485

Wenn ein E-2-Inhaber sich für den Weg zur Green Card entscheidet, geschieht dies oft in zwei Phasen:

Phase 1: Einreichung des I-140 (EB-2 NIW, EB-1A) oder I-130 (Familienbasiert)

✅ In dieser Phase dürfen Sie noch frei reisen.

Phase 2: Einreichung des I-485 („Adjustment of Status“)

🚨 Ab diesem Moment dürfen Sie die USA nicht mehr verlassen, bis Ihr I-131 Advance Parole genehmigt wurde!

  • Die Genehmigung des Reisedokuments (Advance Parole) dauert i. d. R. 3 bis 12 Monate.

  • Realistische Erwartung: 8–12 Monate kein Auslandsaufenthalt möglich

  • Bei Notfällen (z. B. Tod in der Familie, Krankheit) kann eine Beschleunigung beantragt werden. In der Regel über ein persönliches Interview im USCIS Field Office – oft erfolgreich.

Diese Reisebeschränkung wird oft unterschätzt – ist aber entscheidend für Mandanten mit familiären oder geschäftlichen Verpflichtungen in Europa.

🔄 Welche Green-Card-Wege sind für E-2 Inhaber realistisch?

1. EB-1C

Nur möglich, wenn E-2-Inhaber auch für das ausländische Unternehmen tätig war – also ähnlich wie beim L-1. Diese Option ist realistisch bei gut strukturierten, internationalen Unternehmensgruppen.

2. EB-2 National Interest Waiver (NIW)

Sehr beliebt bei Unternehmern, Beratern, Tech-Gründern, Ärzten oder Spezialisten. Der Antragsteller muss nachweisen, dass seine Arbeit im nationalen Interesse der USA liegt. Kein Arbeitsangebot nötig!

3. EB-2 PERM

Green Card mit US-Arbeitgeber, Master-Abschluss erforderlich, plus PERM-Verfahren (Nachweis, dass kein US-Arbeitnehmer gefunden werden konnte). Dauer: ca. 2 Jahre.

4. EB-3 PERM

Wie EB-2 PERM, aber für Personen ohne Masterabschluss. Auch hier: Jobangebot, Werbung, Arbeitsmarkttest, ca. 2 Jahre Laufzeit.

📋 Vergleichstabelle: L-1 vs. E-2 – Green-Card-Realität

Kriterium L-1A Visum E-2 Visum
Direkter Green-Card-Pfad? ✅ Ja (EB-1C) ❌ Nein
Dual Intent? ✅ Ja ❌ Nein
Risiko durch Green-Card-Antrag? ❌ Nein ⚠️ Ja, Status kann gefährdet sein
Reise während Green-Card-Prozess? ✅ Ja ❌ Nur bis I-485, dann gesperrt bis I-131 da
Green-Card-Kategorien möglich? EB-1C EB-1C (wenn qualifiziert), EB-2 NIW, EB-2/3 PERM
Ehepartner kann arbeiten? ✅ Ja ✅ Ja
Geeignet für Selbstständige? ⚠️ Nur mit Auslandskonzern ✅ Ja

🧪 Drei Praxisszenarien

🧑💼 Der Konzernmanager (L-1A + EB-1C)

Frau Schneider arbeitet als CEO der Münchner Zentrale eines Familienunternehmens. Sie baut eine US-Niederlassung in Florida auf. Nach einem Jahr vor Ort stellt sie den Green-Card-Antrag über EB-1C – schnell, ohne PERM, ohne Probleme.

🧑💻 Der Tech-Berater (E-2 + EB-2 NIW)

Herr Wagner betreibt ein hochspezialisiertes Softwareunternehmen. Er zieht mit einem E-2 nach Texas. Später beantragt er EB-2 NIW. Während der I-485-Phase verzichtet er 10 Monate auf Auslandsreisen, bis das Advance Parole genehmigt ist.

🧑🔧 Der Handwerker (E-2 + Familiennachzug)

Herr Becker eröffnet mit E-2 eine Autowerkstatt in Arizona. Später heiratet er eine US-Staatsbürgerin und stellt den Antrag über I-130 / I-485. Während der Adjustierungsphase bleibt er im Land, bis sein Reisedokument kommt.

✅ Fazit: Planung ist alles

  • Wenn Sie qualifiziert sind: L-1A ist der ideale Green-Card-Weg

  • E-2 bietet Flexibilität – aber mit Fallstricken, sobald Sie dauerhaft bleiben wollen

  • Wer EB-2 NIW oder EB-1A anstrebt, sollte den Zeitpunkt der Antragstellung und den Reisebedarf genau planen

  • Der I-485 Abschnitt erfordert durchgängigen Aufenthalt in den USA

🎯 Unser Rat: Green Card von Anfang an mitdenken

Wenn Sie in die USA wollen, um dort zu leben, zu arbeiten und zu investieren, dann lohnt es sich, von Anfang an eine strukturierte Migrationsstrategie zu haben. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, das richtige Visum auszuwählen, den Weg zur Green Card zu ebnen – und Risiken wie Statusverlust oder Reisesperren zu vermeiden.

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