US-Steuerpolitik 2025: Section 899 vor dem Aus – Was das für internationale Investoren bedeutet

Die US-Regierung unter der Trump-Administration wollte ursprünglich mit dem kontroversen Paragraphen 899 im Haushaltsgesetz auf ausländische Steuerregime reagieren – nun soll der Paragraf gestrichen werden. Was steckt dahinter? Und was bedeutet das für deutsche Investoren und multinationale Unternehmen?
🔷 Was ist Section 899 überhaupt?
Section 899 ist (oder besser: war) ein Teil von Trumps sogenanntem „Big Beautiful Budget Bill“. Dieser Paragraf hätte es den USA erlaubt, Strafsteuern auf Unternehmen und Investoren aus Ländern zu erheben, deren Steuergesetze von Washington als „diskriminierend“ oder „strafend“ eingestuft werden – insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen globalen Mindeststeuersystem der OECD (Pillar 2).
Die Maßnahme galt in internationalen Steuerkreisen als „Vergeltungssteuer“ (revenge tax) und wurde von Banken, institutionellen Investoren und multinationalen Unternehmen scharf kritisiert.
🔷 Warum war Section 899 so problematisch?
Die Regelung hätte – so Kritiker – eine Kettenreaktion ausgelöst:
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Internationale Investoren hätten sich vermehrt aus US-Anlagen zurückgezogen.
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Direktinvestitionen von ausländischen Unternehmen in den USA wären deutlich unattraktiver geworden.
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Eine Eskalation im Steuerkonflikt mit G7-Partnern und der EU wäre möglich gewesen.
Besonders betroffen gewesen wären Unternehmen aus Ländern, die bereits nationale Regelungen zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung eingeführt haben – etwa Deutschland oder Frankreich.
🔷 Rückzug der US-Regierung: Warum jetzt die Kehrtwende?
US-Finanzminister Scott Bessent hat am Donnerstag überraschend verkündet, dass das Finanzministerium den Kongress zur Streichung von Section 899 auffordert. Hintergrund sei ein Kompromiss mit den G7-Staaten, der eine Sonderbehandlung für US-Unternehmen im Rahmen von OECD Pillar 2 vorsieht.
Konkret bedeutet das: US-Unternehmen sollen nicht unter die sogenannten „top-up taxes“ (Nachversteuerung) in anderen Ländern fallen.
Laut Bessent könnten durch diese Einigung über 100 Milliarden US-Dollar an Steuerzahlungen an ausländische Finanzbehörden vermieden werden.
🔷 Die Rolle von OECD Pillar 2 im Hintergrund
Die globale Mindestbesteuerung („Global Minimum Tax“) ist Teil der OECD-Steuerreform und soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmen weltweit mindestens 15 % Steuern zahlen – auch dann, wenn ihr Sitz in einem Niedrigsteuerland liegt.
Wenn ein Staat die Mindestbesteuerung nicht durchsetzt, dürfen andere Staaten zusätzliche Steuern auf die dortigen Gewinne erheben (sog. "undertaxed profits rule"). Genau diese Regel lehnt die US-Regierung strikt ab, insbesondere unter Trump.
Durch den jetzt verkündeten Deal mit den G7 soll diese Regel auf US-Konzerne nicht mehr angewendet werden.
🔷 Reaktionen aus der internationalen Politik
Der Schritt zur Streichung von Section 899 wurde international positiv aufgenommen:
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UK-Finanzministerin Rachel Reeves sprach von einem „wichtigen Schritt“ und lobte die Klarheit für Unternehmen.
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Kanadas Finanzminister Champagne begrüßte die Rücknahme ausdrücklich.
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Auch aus der EU gab es vorsichtige Zustimmung – allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass die OECD den Deal formell bestätigen muss.
🔷 Was bedeutet das für Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz?
✅ Kurzfristig: Entwarnung
Für deutschsprachige Investoren, insbesondere solche mit US-Beteiligungen oder Tochterfirmen in den USA, ist die Streichung von Section 899 eine gute Nachricht:
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Es drohen keine Vergeltungssteuern auf Basis nationaler Mindestbesteuerungsgesetze.
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Investitionen in US-Assets bleiben rechtlich sicherer und attraktiver.
❗ Langfristig: Komplexität bleibt
Trotz dieses Schrittes bleibt die internationale Steuerlandschaft komplex und volatil. Der Konflikt zwischen US-Souveränität im Steuerrecht und multilateralen Abkommen wie dem OECD-Deal ist nicht beigelegt – er wurde nur verschoben.
Auch andere US-Vorschriften wie Section 891 erlauben weiterhin die steuerliche Diskriminierung gegenüber bestimmten Ländern – insbesondere wenn diese aus Sicht der USA „ungerecht“ besteuern.
📌 Für Unternehmen: Wachsam bleiben
Deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften sollten weiterhin:
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Die Entwicklung um OECD Pillar 2 und die Position der USA genau verfolgen.
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Prüfen, ob nationale Regelungen zur Mindestbesteuerung in ihrem Sitzland (z. B. Deutschland oder Österreich) künftig zu Konflikten mit den USA führen könnten.
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Ihre Konzernstruktur ggf. so gestalten, dass Doppelbesteuerung vermieden wird – vor allem bei digitalen Geschäftsmodellen und IP-Holdingstrukturen.
🔷 Fazit
Die (mutmaßliche) Streichung von Section 899 ist ein wichtiger Etappensieg für Investoren und multinationale Konzerne – insbesondere aus den G7-Staaten. Sie zeigt aber auch, wie fragil der Konsens zur internationalen Steuerharmonisierung ist.
Wer in den USA investieren oder dort eine Gesellschaft gründen will, sollte sich nicht auf kurzfristige politische Entwicklungen verlassen. Eine saubere Struktur – steuerlich wie haftungsrechtlich – bleibt der Schlüssel.
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