Self-Employment Tax in den USA vermeiden – mit deutscher Versicherung im Versorgungswerk

Was viele deutsche Freiberufler überrascht, die in die USA umziehen: Wer in den USA auf selbstständiger Basis arbeitet, zahlt nicht nur Einkommensteuer – sondern auch über 15 % sogenannte „Self-Employment Tax“. Diese Sozialabgabe ist besonders ärgerlich, weil deutsche Freelancer typischerweise nur eine Krankenversicherung abschließen müssen – aber keine zusätzlichen Beiträge zur Renten- oder Sozialversicherung leisten.

In den USA ist das anders: Dort wird man als selbstständige Person automatisch zum Träger der kompletten Sozialversicherungsbeiträge.

Umso wichtiger ist es, die Option auf Befreiung durch das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zu kennen – besonders für Mitglieder eines Versorgungswerks. Denn dann kann man der SE möglicherweise entkommen.


Was ist die Self-Employment Tax?

Die Self-Employment Tax ist die US-Sozialabgabe für selbstständig Tätige und beträgt derzeit 15,3 % auf den Nettogewinn:

  • 12,4 % für die Social Security (Altersrente),

  • 2,9 % für Medicare (staatliche Krankenversicherung im Alter).

Diese Steuer kommt zusätzlich zur Einkommensteuer hinzu und betrifft alle, die als „resident alien“ in den USA gelten – also bei längerem Aufenthalt mit Arbeits- oder Medienvisum.


Wann wird die SE Tax für deutsche Freiberufler fällig? Wie kann sie verhindert werden?

In der Regel dann, wenn:

  • Sie sich über mehrere Monate/Jahre in den USA aufhalten und somit in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind,

  • dort selbstständig tätig sind,

Freiberufler, die weiterhin in Deutschland sozialversichert sind und einen gültigen Versicherungsnachweis („Certificate of Coverage“) aus Deutschland vorlegen, können sich von der SE Tax in den USA befreien lassen.

Ohne diesen Nachweis behandelt Sie das US-Steuersystem wie einen amerikanischen Selbstständigen – inklusive SE Tax.


Fallbeispiel: Angestellter Journalist wechselt in die Selbstständigkeit in den USA

Ein deutscher Journalist ist derzeit fest angestellt bei einem Verlag in Deutschland. Er plant, im Rahmen eines Medienvisums für zwei Jahre in die USA zu gehen und dort freiberuflich weiter für denselben Verlag tätig zu sein.

➡️ Wichtig: Genau in dieser Konstellation besteht die Möglichkeit, weiterhin unter das deutsche Sozialversicherungsrecht zu fallen, wenn der Übergang rechtzeitig strukturiert wird.

Das bedeutet konkret:

  • Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk beantragt werden, die Versicherungspflicht über den geplanten Wechsel hinaus fortzuführen.

  • Wenn dieser Antrag genehmigt wird, erhalten Sie ein Certificate of Coverage, das gegenüber den US-Behörden Ihre fortbestehende deutsche Sozialversicherungspflicht nachweist.

  • Mit diesem Nachweis entfällt die SE Tax in den USA – auch bei späterer Tätigkeit als Freelancer.

Wird der Antrag erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt, ist es oft zu spät: Dann fehlt die rechtliche Grundlage, um eine freiwillige Versicherungspflicht zu begründen.


Sonderfall: Freiwillige Beiträge in ein Versorgungswerk

Besonders bei Berufsgruppen mit eigenem Versorgungswerk (z. B. Journalisten, Ärzte, Architekten) kann der Verbleib in der deutschen Sozialversicherung auch auf freiwilliger Basis möglich sein.

Voraussetzungen:

  • Freiwillige Weiterversicherung mit fortlaufenden Beiträgen,

  • Tätigkeit bleibt zeitlich befristet (z. B. 24 Monate),

  • Weiterhin Tätigkeit für deutsche Auftraggeber,

  • rechtzeitiger Antrag auf ein Certificate of Coverage.

Wichtig: Die Beiträge müssen aktiv entrichtet werden, eine bloße passive Mitgliedschaft reicht nicht aus, um eine Befreiung von der US-SE Tax zu begründen.


Ohne Nachweis: Volle SE Tax auf den Gewinn

Wird kein gültiger Nachweis erbracht, fällt automatisch die SE Tax an – und das kann teuer werden:

Jährlicher Gewinn SE Tax (15,3 %)
40.000 USD 6.120 USD
60.000 USD 9.180 USD
80.000 USD 12.240 USD

Diese Abgabe fließt in die US-Sozialsysteme – bringt Ihnen aber keinen Rentenanspruch in Deutschland. Die gezahlte SE Tax ist daher in vielen Fällen verlorenes Geld.


Fazit: Nur mit frühzeitiger Planung steuerfrei

Wer als deutscher Freiberufler in die USA geht – ob dauerhaft oder befristet – sollte nicht erst nach der Ankunft in den USA mit der Sozialversicherung beschäftigen. Ohne Certificate of Coverage droht eine doppelte Belastung mit Sozialabgaben.

Besonders bei Übergängen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder bei freiwilliger Weiterversicherung in einem Versorgungswerk bestehen gute Chancen auf eine Befreiung – wenn die Weichen rechtzeitig gestellt werden.


Unsere Empfehlung

  • Klären Sie die Möglichkeit zur fortgesetzten Versicherungspflicht noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses mit der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrem Versorgungswerk.

  • Beantragen Sie rechtzeitig das Certificate of Coverage – möglichst vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit.

  • Lassen Sie Ihre Verträge prüfen: Oft kann die Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ für einen deutschen Verlag rechtlich und steuerlich so gestaltet werden, dass die Befreiung anerkannt wird.


Sie planen einen beruflichen Aufenthalt in den USA und möchten sich von der SE Tax befreien lassen?
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer konkreten Konstellation – mit einem tiefen Verständnis sowohl des deutschen Sozialversicherungsrechts als auch der US-Steuergesetzgebung.

👉 Jetzt Beratung anfragen