Das „Streamlined Foreign Offshore Procedure“: Noch aktuell? Was sich unter Trump geändert hat – und was nicht
Was hat sich beim Streamlined-Verfahren geändert? Was bleibt? Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen zu legaler Nachmeldung ohne Strafen.
Immer mehr deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger – insbesondere sogenannte „Accidental Americans“ – geraten ins Visier der US-Steuerbehörden. Die USA besteuern bekanntlich das Welteinkommen aller US-Bürger weltweit, und wer sich dieser Pflicht entziehen will, muss seine steuerlichen Verpflichtungen vollständig erfüllen – und dokumentieren.
Seit über einem Jahrzehnt stellt das sogenannte „Streamlined Foreign Offshore Procedure“ einen legalen, milden Ausweg für jene dar, die ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS) bislang nicht erfüllt haben. Viele stellen sich allerdings inzwischen die Frage:
Ist das Streamlined-Verfahren noch aktuell? Hat sich unter Trump (oder jetzt unter RFK Jr.) etwas geändert? Ist es überhaupt noch möglich, sich auf diese Weise zu legalisieren, ohne mit Strafen rechnen zu müssen?
In diesem Beitrag geben wir eine umfassende Übersicht über das Streamlined-Programm – mit besonderem Fokus auf den aktuellen Stand im Jahr 2025.
1. Hintergrund: Warum das Streamlined-Verfahren geschaffen wurde
Das „Streamlined Foreign Offshore Procedure“ wurde 2012 eingeführt und 2014 wesentlich erweitert. Ziel war es, ehrlichen Steuerpflichtigen im Ausland, die nicht vorsätzlich gegen US-Steuergesetze verstoßen haben, eine vereinfachte und strafbefreite Nachmeldung ihrer Steuererklärungen zu ermöglichen.
Das Verfahren richtet sich insbesondere an:
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US-Staatsbürger im Ausland, die ihre Steuerpflicht nicht kannten
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Greencard-Inhaber, die zurück in ihre Heimat gezogen sind
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Accidental Americans, die nie in den USA gelebt haben, aber durch Geburt oder Abstammung die US-Staatsbürgerschaft besitzen
Statt hohe Strafzahlungen leisten zu müssen, können Betroffene rückwirkend drei Jahre Steuererklärungen und sechs Jahre FBAR-Erklärungen (Meldung ausländischer Bankkonten) einreichen – und dabei auf Strafbefreiung hoffen.
2. Voraussetzungen für das Streamlined-Verfahren
Nicht jeder kann das Verfahren nutzen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
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Kein Wohnsitz in den USA in den letzten drei Jahren (für das Foreign-Verfahren)
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Keine vorsätzliche Steuerhinterziehung
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Eine glaubhafte Erklärung, warum die bisherigen Versäumnisse nicht vorsätzlich, sondern aus Unkenntnis oder Irrtum erfolgten
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Bereitschaft zur vollständigen Offenlegung aller weltweiten Einkünfte
Es ist besonders wichtig, dass alle betroffenen Jahre vollständig und korrekt nachgemeldet werden – inklusive aller Anlagen, Formulare und Erklärungen.
3. Die Bestandteile des Streamlined Foreign Offshore Procedure
Ein vollständiger Streamlined-Antrag enthält:
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Drei vollständige US-Steuererklärungen (Form 1040)
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Sechs vollständige FBAR-Meldungen (FinCEN Form 114)
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Form 14653: Erklärung zur Nichterfüllung der Pflichten aus „non-willful conduct“
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Ergänzende Dokumentation, etwa Kontoauszüge oder Steuerbescheide aus dem Heimatland
Die Steuerlast, die sich daraus ergibt, muss selbstverständlich nachgezahlt werden – allerdings ohne Strafzuschläge, Zinsen oder Sanktionen.
4. Hat sich das Verfahren unter Trump geändert?
Zwischen 2016 und 2020, während der ersten Trump-Amtszeit, kursierten viele Gerüchte:
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Das Streamlined-Verfahren werde bald eingestellt
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Es sei strenger geworden
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Die IRS werde keine Nachsicht mehr üben
In Wahrheit hat sich jedoch formal nichts geändert. Das Verfahren blieb unangetastet – obwohl einige Stimmen innerhalb der IRS auf eine Verschärfung drängten. Weder Trump noch sein Finanzminister Mnuchin schafften das Programm ab.
Bis heute (Stand Juli 2025) ist das Streamlined-Verfahren uneingeschränkt gültig.
Auch unter der aktuellen Regierung (Trump 2.0 mit Finanzministerin McCarthy) wurde keine formelle Änderung vorgenommen. Die IRS hat aber – wie schon in den Jahren davor – ihre Prüfmechanismen verschärft und schaut sich eingereichte Fälle genauer an. Das bedeutet:
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Formfehler werden seltener verziehen
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Zweifel an der Ehrlichkeit der „non-willful“-Erklärung können zur Ablehnung führen
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Die IRS kann bei Verdacht auf Vorsatz das Verfahren rückwirkend ablehnen
Fazit: Das Verfahren ist noch da – aber man sollte es mit höchster Sorgfalt und professioneller Unterstützung nutzen.
5. Warum das Verfahren für „Accidental Americans“ so wichtig ist
Gerade für sogenannte „Accidental Americans“ – also Personen, die durch Geburt in den USA oder durch amerikanische Eltern die Staatsbürgerschaft geerbt haben – ist das Streamlined-Verfahren oft der einzige Weg, um sich:
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steuerlich zu legalisieren
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die Exit Tax zu vermeiden, und
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die US-Staatsbürgerschaft sauber ablegen zu können
Denn um als nicht „Covered Expatriate“ zu gelten (und damit keine Exit Tax zahlen zu müssen), muss man fünf Jahre rückwirkend steuerlich compliant sein. Genau das ermöglicht das Streamlined-Verfahren – allerdings nur, wenn es sauber umgesetzt wird.
6. Risiko: Ablehnung und Folgen
Was passiert, wenn das Streamlined-Verfahren abgelehnt wird? Das hängt vom Grund ab:
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Bei formalen Fehlern: Nachbesserung möglich
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Bei nicht plausibler Erklärung: IRS kann Ermittlungen wegen vorsätzlicher Hinterziehung aufnehmen
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Bei falscher Wohnsitzangabe: Umleitung ins inländische Streamlined-Verfahren (mit 5%-Strafe)
Im schlimmsten Fall drohen:
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Strafverfahren
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Zinsen und Bußgelder für alle Jahre
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Versagung der Renunciation ohne vorherige Strafzahlung
Daher sollte das Verfahren niemals auf eigene Faust durchgeführt werden.
7. Alternativen zum Streamlined-Verfahren?
Ja, es gibt einige Alternativen – diese sind jedoch meist mit höheren Risiken verbunden:
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„Quiet Disclosure“ (stille Nachmeldung ohne Hinweis): Wird von der IRS ausdrücklich abgelehnt. Kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
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Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP): Wurde 2018 geschlossen. Seitdem keine Alternative für vorsätzliche Fälle.
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Relief Procedures for Certain Former Citizens: Nur noch sehr eingeschränkt anwendbar. Gilt nur für Personen, die bereits ausgebürgert sind und weniger als 25.000 USD Steuerschuld hatten.
In den allermeisten Fällen ist das Streamlined-Verfahren der einzige gangbare Weg – sofern man ehrlich handelt und unter die Voraussetzungen fällt.
8. Erfahrungsbericht aus unserer Praxis
Ein Mandant der Kanzlei Mount Bonnell, ein in Zürich geborener Schweizer, erfuhr erst mit 43 Jahren, dass er US-Bürger war – durch seinen Vater, der kurz nach seiner Geburt in die USA auswanderte.
Er hatte nie in den USA gelebt, keine Steuererklärung eingereicht – und plötzlich kündigte seine Schweizer Bank das Konto wegen FATCA.
Mit dem Streamlined-Verfahren konnten wir:
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Drei Jahre US-Steuererklärungen und sechs FBARs korrekt einreichen
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Die Abgabe von Form 14653 plausibel und glaubhaft formulieren
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Die Exit Tax vermeiden
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Eine erfolgreiche Ausbürgerung beim Konsulat in Bern vorbereiten
Heute ist der Mandant „clean“, hat keine IRS-Pflichten mehr – und kann wieder normal in Europa leben und investieren.
9. Wie Sie vorgehen sollten
Wenn Sie glauben, dass das Streamlined-Verfahren für Sie in Frage kommt, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
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Feststellung der US-Staatsbürgerschaft
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Analyse Ihrer Steuerpflichten
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Dokumentensammlung
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Erstellung der US-Steuerunterlagen
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Sorgfältige Formulierung der Erklärung (Form 14653)
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Abgabe und Überwachung des Falls
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