Trumps Gold Card: Ein radikaler Kurswechsel in der US-Einwanderungspolitik

Donald Trump revolutioniert das US-Einwanderungsrecht: Mit der neuen „Gold Card“ erhalten Investoren Aufenthaltsrechte – gegen Millionenbeträge statt klassische Kriterien.

Die USA sind seit jeher ein Sehnsuchtsort für Unternehmer, Investoren und Talente aus aller Welt. Wer es schafft, eine Green Card zu erhalten, hat Zugang zum größten Wirtschaftsraum der Welt, zu stabilen Eigentumsrechten und zu einem Rechtssystem, das – bei allen Schwächen – im globalen Vergleich verlässlich ist. Bisher führte der Weg dorthin jedoch fast immer über langwierige Verfahren: Familienzusammenführung, Arbeitsvisa, Talentprogramme oder das bekannte EB-5-Investorvisum.

Mit der von Präsident Trump vorgestellten Gold Card soll sich dieses System grundlegend ändern. Nicht mehr Qualifikation, Arbeitsplätze oder familiäre Bindungen stehen im Vordergrund, sondern schlichte Zahlungen in Millionenhöhe. Damit wird das US-Einwanderungsrecht in ein bisher unbekanntes Terrain verschoben – irgendwo zwischen Einwanderungsreform, Steuerpolitik und nationaler Haushaltsfinanzierung.

Die drei neuen Karten

Trump präsentierte das Programm in drei Stufen:

  • Die Gold Card: Sie kostet 1 Million US-Dollar und gewährt dem Inhaber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, vergleichbar mit einer Green Card. Zusätzlich fällt eine Prüfungsgebühr von 15.000 US-Dollar an.

  • Die Corporate Gold Card: Unternehmen können für 2 Millionen US-Dollar pro Mitarbeiter eine übertragbare Karte erwerben. Damit wird nicht ein bestimmter Arbeitnehmer an die USA gebunden, sondern das Unternehmen erwirbt gewissermaßen ein dauerhaftes Sponsoring-Recht, das später auf andere Angestellte übertragen werden kann.

  • Die Platinum Card: Für 5 Millionen US-Dollar eröffnet sich eine besonders attraktive Möglichkeit. Geplant ist, dass Inhaber bis zu 270 Tage pro Jahr in den USA verbringen können, ohne auf ihr ausländisches Einkommen US-Steuern zahlen zu müssen. Damit entstünde eine völlig neue steuerliche Sonderklasse.

Trump bezeichnete das Modell bei der Unterzeichnung im Oval Office als Instrument zur Defizitreduzierung. Wörtlich sagte er: „They’re going to spend a lot of money to come in. It’s going to raise billions of dollars, billions and billions of dollars, which is going to go to reduce taxes, pay off debt, and for other good things.“

Warum dieses Programm einzigartig ist

Das Neue an der Gold Card ist nicht, dass man Aufenthaltsrechte gegen Geld erwerben kann. Zahlreiche Länder haben „Golden Visa“-Programme: Portugal, Griechenland, Malta oder auch Zypern. Doch dort handelt es sich um Investitionen in Immobilien oder Fonds, die nach einigen Jahren wieder liquidiert werden können.

Der entscheidende Unterschied in den USA: Das gezahlte Geld ist weg. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Investition, sondern um eine „donation“ – eine Schenkung an das Handelsministerium.

Damit grenzt sich die Gold Card auch vom klassischen EB-5-Investorvisum ab. Dort müssen Investoren zwischen 800.000 und 1,05 Millionen US-Dollar in ein US-Projekt investieren und mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen. Im Erfolgsfall fließt das Kapital zurück, oft sogar mit Rendite. Bei der Gold Card dagegen gibt es keinen Rückfluss. Der Vorteil liegt allein im Aufenthaltsrecht.

Die steuerlichen Privilegien der Platinum Card

Besonders kontrovers ist die geplante Platinum Card. Wer 5 Millionen US-Dollar zahlt, soll bis zu 270 Tage im Jahr in den USA verbringen dürfen, ohne sein ausländisches Einkommen in den USA versteuern zu müssen.

Damit entstünde erstmals eine steuerfreie Aufenthaltsschiene für Superreiche. Bisher galt: Wer als „resident alien“ steuerlich ansässig wird, unterliegt der US-Besteuerung auf das weltweite Einkommen. Schon 183 Tage Aufenthalt im Jahr reichen in der Regel, um steuerlich voll erfasst zu werden.

Die Platinum Card würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen. Sie schafft eine Parallelklasse, in der man fast neun Monate im Jahr in den USA leben könnte, während das eigentliche Einkommen weiterhin in Offshore-Strukturen oder ausländischen Holdings steuerfrei erwirtschaftet wird. Für internationale Unternehmer wäre das ein gewaltiger Standortvorteil – und gleichzeitig eine Provokation für das bisherige System.

Die Corporate Gold Card: Immigration als Unternehmensressource

Ein zweiter revolutionärer Gedanke steckt in der Corporate Gold Card. Unternehmen können damit für ihre Mitarbeiter Aufenthaltsrechte erwerben – und diese Rechte später auf andere Angestellte übertragen.

Ein Beispiel: Ein Technologieunternehmen zahlt für fünf Mitarbeiter jeweils 2 Millionen US-Dollar. Nach einigen Jahren kündigen zwei dieser Mitarbeiter. Statt neue Karten kaufen zu müssen, kann das Unternehmen die bereits bezahlten „Slots“ auf neue Angestellte übertragen. Lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr und eine Transfergebühr fallen an.

Damit werden Aufenthaltsrechte faktisch zu übertragbaren Vermögenswerten, die in der Bilanz von Unternehmen eine Rolle spielen könnten. Das ist ein Bruch mit bisherigen Prinzipien, nach denen Visa immer an die Person gebunden waren.

Die Abschaffung klassischer Wege

Noch brisanter ist die Ankündigung von Handelsminister Howard Lutnick, dass traditionelle Green Card-Kategorien schon bald auslaufen könnten. Wörtlich erklärte er: „In less than a month, the other visa Green Card categories are likely to be suspended, and this will be the model that people can come into the country.“

Das bedeutet nichts weniger als eine Revolution des US-Einwanderungsrechts. Kategorien wie EB-1 (außergewöhnliche Fähigkeiten) oder EB-2 (hochqualifizierte Arbeitskräfte) würden künftig nicht mehr nach Leistung, sondern nach Zahlungsbereitschaft vergeben. Zwar werden die Gold Card Inhaber formal in diese Kategorien einsortiert – die Begründung soll aber allein der Millionenbeitrag sein.

Rechtliche Unsicherheiten

Noch ist unklar, ob dieses Programm in allen Teilen Bestand haben wird. Einige juristische Stolpersteine:

  • Kompetenzverteilung: Der Präsident kann per Executive Order vieles anstoßen, doch grundlegende Fragen des Einwanderungsrechts und der Steuerhoheit liegen beim Kongress. Es ist fraglich, ob die Steuerprivilegien der Platinum Card ohne Gesetzesänderung möglich sind.

  • Gleichheitsgrundsatz: Einwanderungsrecht darf zwar unterschiedliche Kriterien anlegen, doch die extreme Bevorzugung von Superreichen könnte vor Gericht als verfassungswidrig bewertet werden.

  • Begriff des „Gifts“: Dass Zahlungen als Spende deklariert werden, könnte als Umgehung von Verboten gewertet werden, Visa zu „verkaufen“. Hier drohen Klagen.

Finanzielle Erwartungen

Die Regierung rechnet mit Milliarden-Einnahmen. Laut Lutnick könnten über 100 Milliarden Dollar zusammenkommen, wenn 100.000 Gold Cards oder 20.000 Platinum Cards verkauft werden. Schon in den ersten Tagen nach der Ankündigung hätten sich fast 70.000 Interessenten registriert.

Ob diese Nachfrage real ist, bleibt abzuwarten. Viele werden abwarten, wie sich das Programm rechtlich entwickelt und ob es tatsächlich dauerhaft Bestand hat.

Parallelmaßnahmen bei H-1B

Trump hat gleichzeitig auch die Regeln für H-1B-Arbeitsvisa verschärft. Der neue Preis: 100.000 US-Dollar pro Jahr und Arbeitnehmer. Damit werden qualifizierte Fachkräfte erheblich verteuert. Ziel ist offenbar, Technologieunternehmen von diesem Weg abzubringen und stattdessen in das Gold Card System zu lenken – entweder über Corporate Cards oder über individuelle Karten.

Das ist ein klarer Bruch mit der bisherigen Linie, nach der die USA Talente aus aller Welt gezielt anwarben. Nun gilt: Wer bleiben will, muss zahlen – oder muss einen Arbeitgeber haben, der zahlt.

Was passiert mit E-2, E-1 und L-1?

Bislang betreffen Trumps Executive Order und die Umsetzung der Gold Card ausschließlich die Green Card-Kategorien – insbesondere EB-5 sowie möglicherweise EB-1 und EB-2 (inklusive National Interest Waiver). Diese Programme stehen klar im Fokus, wenn es darum geht, Einnahmen zu generieren und klassische Wege zu ersetzen.

Doch was bedeutet das für die anderen, sehr beliebten Kategorien?

  • E-2 (Investorenvisum): Besonders bei Deutschen und Österreichern beliebt. Man gründet eine US-Gesellschaft, investiert eigenes Kapital und kann dann selbst in die USA ziehen. Wird das durch die Gold Card ersetzt? Wahrscheinlich nicht. Das E-2 gewährt keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und basiert auf bilateralen Verträgen. Trump könnte die Gebühren erhöhen oder die Anforderungen verschärfen, aber ein komplettes Aus ist unwahrscheinlich.

  • E-1 (Handelsvisum): Eine noch speziellere Kategorie, gedacht für Unternehmen mit umfangreichem Waren- oder Dienstleistungshandel zwischen Heimatland und USA. Politisch steht dieses Visum kaum im Fokus, deshalb dürfte es weitgehend unverändert bleiben.

  • L-1 (Konzerninterne Transfers): Hier wird es spannend. Für internationale Großunternehmen könnte die neue Corporate Gold Card zur echten Alternative werden. Statt komplizierter L-1-Anträge könnten Firmen einfach „Slots“ kaufen und ihre Leute direkt in die USA holen. Das könnte die Nachfrage nach L-1-Visa deutlich senken. Aber: ganz verschwinden wird die L-1-Kategorie nicht, sie ist fest im US-Immigrationsrecht verankert und wird von tausenden Unternehmen genutzt, die Trumps neue Millionenpreise nicht zahlen wollen.

Unsere Einschätzung: Trump zielt klar auf Programme wie EB-5 und EB-2 NIW, weil diese sich durch Zahlungen direkt ersetzen lassen. E-2, E-1 und L-1 dagegen werden wohl bestehen bleiben – aber sie könnten künftig als „Visa zweiter Klasse“ wahrgenommen werden, während die Gold und Platinum Cards die Schlagzeilen dominieren.

Wer profitiert – und wer verliert

Profitieren werden vor allem Superreiche mit internationalem Einkommen, die Zugang zum US-Markt wollen, ohne ihr Auslandseinkommen zu versteuern. Für diese Zielgruppe ist die Platinum Card ein Gamechanger.

Verlieren werden Fachkräfte und Unternehmer der Mittelschicht, die bisher über EB-1 oder EB-2 Zugang hatten. Wer nicht Millionen aufbringen kann, dem bleibt das System künftig verschlossen.

Hybris und Realität

In Trumps Plan steckt auch eine gehörige Portion Hybris. Die Vorstellung, man könne einfach komplette Visakategorien abschaffen und durch ein reines „Pay-to-Play“-System ersetzen, ist schlicht unrealistisch. Die USA sind auf ausländische Expertise angewiesen. Ohne internationale Fachkräfte schließen Unternehmen, Start-ups scheitern, und Universitäten würden reihenweise in die Insolvenz rutschen. Seit jeher lebt die amerikanische Wirtschaft vom Zufluss globaler Talente.

Zudem darf man nicht vergessen: Die Welt bietet Alternativen. Ein Top-Spezialist im Bereich KI, Biotechnologie oder Fintech ist nicht auf die USA angewiesen. Er kann nach Dubai ziehen, dort keinerlei Steuern zahlen und trotzdem 120–150 Tage pro Jahr mit einem Besuchervisum in den USA verbringen. Das reicht, um an Konferenzen teilzunehmen, Geschäfte abzuschließen und Netzwerke zu pflegen. Und Spass zu haben, zu shoppen und Urlaub zu machen.

Und mal ehrlich: Wie viel Zeit will man überhaupt in den USA verbringen? Die besten Köpfe dieser Welt sind extrem mobil und lassen sich nicht gängeln. Wenn die USA deutlich machen, dass sie diese Talente nicht mehr wollen – außer gegen Millionenbeträge –, dann ist das in Wahrheit ein Nachteil für Amerika selbst.

Fazit

Die Gold Card ist mehr als ein neues Visa-Programm. Sie ist ein radikaler Umbau des US-Einwanderungsrechts, der Aufenthaltsrechte und Steuerprivilegien zu einer Ware macht. Für Reiche und Unternehmen entsteht ein klarer Anreiz – für normale Fachkräfte und Familien dagegen neue Hürden.

Noch ist offen, ob Gerichte und Kongress dieses Modell in allen Punkten mittragen. Doch schon jetzt zeigt sich: Wenn es umgesetzt wird, wird die USA zum teuersten, aber auch steuerlich attraktivsten „Golden Visa“-Standort der Welt.

Beratung für deutschsprachige Unternehmer und Investoren

Für die allermeisten Privatpersonen und auch viele Unternehmen ist dieses Programm völlig unerschwinglich. Eine Million US-Dollar für eine Green Card oder fünf Millionen für die steuerlich privilegierte Platinum Card liegen weit außerhalb des Budgets normaler Investoren.

Allerdings sehen wir bei bestimmten Gruppen durchaus Potenzial:

  • Internationale Tech-Unternehmen mit massiven Finanzierungsrunden – wenn Venture Capital oder Private Equity dreistellige Millionenbeträge bereitstellt, können einzelne Führungskräfte oder Schlüsselmitarbeiter über die Corporate Gold Card in den USA positioniert werden.

  • Sehr vermögende Privatpersonen mit erheblichen Auslandseinkünften – für sie könnte die Platinum Card eine einmalige Gelegenheit darstellen, bis zu 270 Tage im Jahr in den USA zu leben, ohne auf das Welteinkommen US-Steuern zahlen zu müssen.

  • Unternehmen mit langfristiger US-Strategie – die Corporate Gold Card schafft übertragbare Aufenthaltsrechte, die wie ein Asset in der Bilanz behandelt werden können.

Gleichzeitig bestehen rechtliche Unsicherheiten. Noch ist nicht klar, ob die Steuerprivilegien der Platinum Card dauerhaft Bestand haben oder ob Gerichte die Konstruktion der „donations“ akzeptieren. Für Investoren bedeutet das: rechtliches Risiko bleibt.

Unser Rat: Wenn Sie erwägen, diese Karten als Option zu nutzen, sollten Sie unbedingt eine detaillierte steuerliche und rechtliche Analyse vornehmen. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich der enorme Kapitaleinsatz tatsächlich lohnt oder ob klassische Visa-Kategorien (E-2, L-1, EB-5) die bessere Lösung für Ihre persönliche Situation sind.

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