Upstream Gifting erklärt: Der legale US-Trick gegen Kapitalertragsteuer

Upstream Gifting: In den USA können Familien Vermögen steuerfrei weitergeben – dank Step-up in Basis. Für Deutsche nur mit Auswanderung.

Stellen Sie sich vor: Sie leben mittlerweile in den USA, fernab der deutschen Steuerbehörden. Vor vielen Jahren haben Sie ein paar Aktien für ein paar Hundert Dollar gekauft. Heute sind diese Aktien ein kleines Vermögen wert – vielleicht 30.000 Dollar, vielleicht 3 Millionen. Sie möchten Ihren Sohn absichern und denken: Ich schenke ihm die Aktien einfach direkt.

Klingt nach einer guten Idee. Doch steuerlich ist das ein Desaster.

Denn in den USA gilt: Der Beschenkte übernimmt immer die ursprünglichen Anschaffungskosten des Schenkers. Hat Ihr Sohn also Ihre Nvidia-Aktien im Wert von 30.000 Dollar bekommen, die Sie damals für 300 Dollar gekauft haben, dann liegt seine steuerliche Basis bei 300 Dollar. Verkauft er, muss er auf den gesamten Gewinn von 29.700 Dollar Kapitalertragsteuer zahlen.

Je nach Einkommen wären das 15 % oder 20 % long-term capital gains tax, eventuell noch ergänzt um die 3,8 % Net Investment Income Tax (NIIT). Selbst bei moderatem Einkommen summiert sich das schnell auf 4.500 bis über 6.000 Dollar Steuern – einfach nur deshalb, weil Sie die Aktien „falsch“ weitergegeben haben.

Eine direkte Schenkung nach unten in der Erbfolge verwandelt Ihr Geschenk in eine Steuerfalle.

Die geniale Lösung: Upstream Gifting

Die amerikanische Antwort auf dieses Problem ist so einfach wie genial: Schenken Sie nach oben, nicht nach unten.

Dieses Vorgehen nennt man Upstream Gifting. Statt die Aktien direkt Ihrem Sohn zu übertragen, schenken Sie sie zunächst Ihren Eltern oder Großeltern.

Warum? Weil in den USA beim Tod eines Steuerpflichtigen das magische Prinzip des Step-up in Basis greift.

Das Step-up in Basis: Amerikas Wunderwaffe gegen Kapitalertragsteuer

Das amerikanische Steuerrecht sieht vor, dass beim Tod eines Menschen der Anschaffungswert aller vererbten Vermögenswerte auf den aktuellen Marktwert hochgesetzt wird.

Ein Beispiel:

  • Kaufpreis Nvidia: 300 Dollar

  • Marktwert beim Tod: 30.000 Dollar

  • Erbe übernimmt die Aktien mit einer Basis von 30.000 Dollar

  • Verkauf zu 30.000 Dollar = null Steuer

Die gesamte Steuerlast verschwindet in einem einzigen Augenblick.

Konkretes Beispiel: Der clevere Familienvater

  • Sie besitzen Nvidia-Aktien für 30.000 Dollar, Anschaffungspreis 300 Dollar.

  • Sie möchten, dass Ihr Sohn diese Aktien erhält.

  • Statt einer direkten Schenkung übertragen Sie die Aktien zunächst an Ihre 94-jährige Großmutter.

  • Sie trägt Ihren Sohn als Begünstigten ein.

  • Nach ihrem Tod erbt er die Aktien mit einer neuen Basis von 30.000 Dollar.

  • Verkauft er sofort, fällt keine Kapitalertragsteuer an.

Zum Vergleich:

  • Bei einer direkten Schenkung hätte Ihr Sohn Ihre Basis von 300 Dollar übernommen.

  • Beim Verkauf zu 30.000 Dollar wären 29.700 Dollar Gewinn entstanden.

  • Darauf hätten in den USA 15 % (4.455 Dollar) oder 20 % (5.940 Dollar) Kapitalertragsteuer gelegen.

  • Ab einer bestimmten Einkommenshöhe wäre zusätzlich die 3,8 % NIIT fällig geworden – also insgesamt rund 7.083 Dollar Steuerlast.

Genau diese Steuerlast – mehrere tausend Dollar – wird durch Upstream Gifting legal komplett vermieden.

Die riesigen Freibeträge in den USA machen es möglich

Ein weiterer Grund, warum Upstream Gifting so mächtig ist, liegt in den gigantischen Freibeträgen des amerikanischen Steuerrechts.

  • In Deutschland können Kinder von ihren Eltern nur 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei erhalten. Alles darüber wird gnadenlos besteuert.

  • In den USA dagegen liegt der Freibetrag für Schenkung und Nachlass im Jahr 2025 bei fast 13 Millionen Dollar pro Person. Ehepaare können also über 26 Millionen Dollar steuerfrei weitergeben.

Das bedeutet:

  • Selbst sehr große Aktienpakete – im Wert von mehreren Millionen oder gar zweistelligen Millionenbeträgen – können problemlos „upstream“ verschenkt werden.

  • Die Schenkung löst in den meisten Fällen keine Gift Tax aus, weil die Freibeträge so hoch sind.

  • Stirbt der Empfänger und die Aktien gehen mit Step-up in Basis an die nächste Generation weiter, wird auch hier keine Estate Tax fällig, solange die Gesamtwerte unter den Freibeträgen liegen.

In Deutschland unvorstellbar. Dort wären bereits bei einem Aktienpaket von 2 Millionen Euro die Freibeträge ausgeschöpft und sechsstellige Steuerforderungen fällig. In den USA dagegen bleibt das gesamte Paket unangetastet – und die Kapitalertragsteuer verschwindet gleich mit.

Warum das in Deutschland niemals funktioniert

Damit kein Missverständnis entsteht: In Deutschland ist diese Gestaltung undenkbar.

  1. Keine Step-up-Regel:
    In Deutschland gibt es keine automatische Hochsetzung der Anschaffungskosten. Wer erbt oder beschenkt wird, übernimmt immer die historischen Anschaffungskosten.

  2. Schenkung- und Erbschaftsteuer:
    Grundlage ist der aktuelle Marktwert. Beispiel: Sie haben ein Haus für 200.000 Euro gekauft, heute ist es 1 Mio. Euro wert. Bei Schenkung oder Erbe setzt das Finanzamt die volle Million an. Freibeträge helfen zwar, aber der Rest wird besteuert.

  3. Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere:
    Seit 2009 sind Aktiengewinne immer steuerpflichtig. Keine Haltefrist, keine Steuerfreiheit. Verkauft Ihr Sohn nach Schenkung oder Erbe, zahlt er auf den gesamten Gewinn Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer rund 26,375 %).

  4. Immobilien als Sonderfall:
    Immobilien sind nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei veräußerbar. Darum gibt es bei Grundstücken manchmal Gestaltungsspielraum. Aber für Aktien gilt: einmal steuerpflichtig, immer steuerpflichtig.

Das Fazit: In Deutschland gibt es keinen vergleichbaren Trick. Das Finanzamt gewinnt immer.

Die 10-Jahres-Falle für deutsche Auswanderer

Doch Vorsicht: Selbst wenn Sie in den USA leben, sind Sie nicht automatisch sicher.

Deutschland kennt die berüchtigte 10-Jahres-Regel (§2 AStG und §4 AStG). Sie bedeutet:

  • Auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, bleibt das Finanzamt noch bis zu 10 Jahre nach Ihrem Wegzug an Ihnen „dran“.

  • Schenkungen oder Erbschaften innerhalb dieser Frist können in Deutschland steuerpflichtig sein.

  • Versuchen Sie also, den Upstream-Gifting-Trick anzuwenden, bevor diese 10 Jahre abgelaufen sind, droht deutsche Schenkungsteuer – zusätzlich zu den amerikanischen Regeln.

Nur wer nachweislich seit mehr als 10 Jahren aus Deutschland weg ist, kann diesen US-Vorteil wirklich nutzen.

Beispiel 1: Der glückliche Amerikaner

  • John lebt in Texas und ist US-Bürger.

  • Er kauft Tesla-Aktien für 100.000 Dollar.

  • Nach 10 Jahren sind sie 1 Mio. Dollar wert.

  • Er schenkt sie seiner 85-jährigen Mutter.

  • Nach ihrem Tod erbt die Tochter die Aktien mit einer Basis von 1 Mio. Dollar.

  • Verkaufserlös: 1 Mio. Dollar – Steuer: null.

Beispiel 2: Der deutsche Auswanderer mit böser Überraschung

  • Herr Müller wandert nach Kalifornien aus, lebt dort seit 4 Jahren.

  • Er besitzt Aktien im Wert von 2 Mio. Dollar, gekauft für 200.000.

  • Er wendet den Upstream-Gifting-Trick an und überträgt die Aktien auf seine Mutter.

  • Steuerlich in den USA: alles perfekt.

  • Doch das deutsche Finanzamt prüft: Müller ist erst 4 Jahre raus.

  • Ergebnis: deutsche Schenkungsteuer auf den Marktwert von 2 Mio. Dollar.

Aus dem Traum wird ein Albtraum.

Warum das amerikanische System Familien reicher macht

In den USA können Familien ihr Vermögen über Generationen hinweg übertragen, ohne dass stille Reserven je besteuert werden. Ganze Aktienpakete, Immobilien und Unternehmen wechseln steuerfrei die Besitzer. So entstehen Familiendynastien, die ihren Wohlstand bewahren und mehren.

In Deutschland dagegen frisst die Steuer jedes Mal einen erheblichen Teil des Vermögens auf. Generation für Generation schrumpfen die Werte, während der Staat jubelt.

Fazit: Nur für echte Auswanderer ein Gewinn

Das Upstream Gifting ist einer der größten Steuervorteile im amerikanischen System. Aber er funktioniert nur, wenn:

  • alle Beteiligten steuerlich in den USA ansässig sind, und

  • Sie als Deutscher seit mehr als 10 Jahren vollständig aus dem deutschen Steuerrecht heraus sind.

Wer diese Bedingungen ignoriert, riskiert eine bittere Überraschung: doppelte Besteuerung, Nachzahlungen und Streit mit dem Finanzamt.

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